Private Geschwindigkeitsmessung: Zulässige Verkehrsüberwachung?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ist privat Blitzen zulässig? Oder müssen Sie andere Wege wählen?
Viele Autofahrer in Ihrer Straße scheinen sich um überhaupt nichts zu kümmern: Obwohl das Schild „Tempo 30-Zone“ nicht zu übersehen ist, brausen sie mit zu hoher Geschwindigkeit an Ihrem Haus vorbei. Und das, obwohl hier viele Kinder leben und draußen spielen. Nun überlegen Sie, durch eine private Geschwindigkeitsmessung den Temposündern endlich das Handwerk zu legen.
Es kann aber auch sein, dass Sie selber von einem privaten Messgerät geblitzt wurden und sich nun fragen, ob Sie nach Auswertung der Daten demnächst einen Bußgeldbescheid erhalten können.
In beiden Fällen möchten Sie wissen, ob es denn überhaupt erlaubt ist, eine Geschwindigkeitsmessung privat durchzuführen und diese als Grundlage für ein Bußgeldverfahren zu nehmen. Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Private Geschwindigkeitsmessung
Grundsätzlich ist die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten Sache des Staates und damit der Verkehrsbehörden.
Die Behörden können zwar Privatunternehmen zur Verkehrsüberwachung hinzuziehen, müssen aber “Herrin des Verfahrens” bleiben. Sprich, sie entscheiden, wann und wo gemessen wird und sind für die Aus- und Bewertung der Daten verantwortlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3.3.2016, 2 Ss-OWi 1059/15).
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Deutsche Verkehrswacht e. V. Wenn diese genügend Beschwerden gesammelt hat, kann sie ggf. die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu Kontrollen bewegen.
Welche Optionen haben Sie, um die Geschwindigkeit von Rasern zu überprüfen?
Theoretisch sind drei Möglichkeiten denkbar, wenn Sie eine private Geschwindigkeitskontrolle durchführen wollen:
- ein Privatunternehmen mit einer Messung beauftragen
- eine offizielle Geschwindigkeitsmessung veranlassen
- eine Geschwindigkeitsanzeigetafel auf Ihrem Grundstück anbringen
Ist eine rein private Geschwindigkeitsmessung zulässig?
Sie dürfen eine private Verkehrsüberwachung zwar prinzipiell durchführen, und dafür auch ein Unternehmen beauftragen, welches entsprechende Blitzer oder Radarfallen besitzt. Wenn die Auswertung der Messung aber als Grundlage für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen soll, dann muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde immer darüber entscheiden, zu welcher Zeit und an welchem Ort so eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden darf. Außerdem ist es notwendig, dass die Messung selbst von einem Mitarbeiter der Behörde kontrolliert wird.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main stellte mit einem Urteil vom 21.7.2003 hierzu Folgendes fest:
Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns. Eine Mitwirkung von Privatpersonen ist nur möglich, wenn die Verwaltungsbehörde “Herrin” des Verfahrens bleibt.
Wenn die zuständige Behörde nicht für diese Bedingungen sorgt, dann liegt nicht nur eine unzulässige Beweiserhebung vor, sondern auch ein Beweisverwertungsverbot. Eine Geschwindigkeitsmessung durch rein private Firmen kann ohne offizielle Kontrolle deshalb nie Grundlage für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Dies ist nicht einmal dann der Fall, wenn die Messung durch eine Behörde ordnungsgemäß angeordnet, aber nicht beaufsichtigt wurde. Privatfirmen haben nicht einmal das Recht dazu, die Auswertung offizieller Kontrollen durchzuführen.
Wie können Sie eine offizielle Geschwindigkeitsmessung veranlassen?
Sie können also keinen privaten Blitzer aufstellen, um für Bußgelder zu sorgen. Aber es ist möglich, offizielle Geschwindigkeitsmessungen zu veranlassen. Wenn Sie der Polizei von dem Raserproblem berichten, wird diese zunächst zu den entsprechenden Zeiten vor Ort den Verkehr beobachten und erst dann eine Messung veranlassen, wenn sich die Geschwindigkeitsverstöße häufen.
Ist eine private Geschwindigkeitsüberwachung mit Anzeigetafel möglich?
Wenn beide Optionen ausfallen, steht Ihnen noch eine dritte Möglichkeit zur Verfügung. Sie können sich eine Anzeigetafel mit Geschwindigkeitsmesser kaufen und an Ihrer Straße platzieren. In der Regel wird so eine private Tafel toleriert, wenn sie sich auf Ihrem Privatgrundstück und nicht im öffentlichen Straßenraum befindet. Im schlechtesten Fall fordert die Straßenverkehrsbehörde Sie jedoch dazu auf, die Tafel zu entfernen, wenn Sie der Meinung ist, dass diese Autofahrer zu sehr ablenkt.
Solch eine private Verkehrsüberwachung lässt sich zwar ebenfalls nicht als Beweisgrundlage für Bußgelder verwenden. Eventuell ist es so aber möglich, notorische Raser zur Räson zu bringen.
Es liegt nicht am Land oder Staat, sondern an den rasenden Bürgern. Eine Beweisumkehr wäre wohl kaum mit unserem Grundgesetz vereinbar. Und das ist auch gut so. Begeben Sie sich mal z.B. in Frankreich oder Italien auf die Straße. Dann werden sie sehen, dass es hier in Deutschland im Verhältnis noch sehr zivilisiert zugeht. Im Übrigen halte ich erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen ebenso für nicht akzeptabel und strafwürdig. Aber wie gesagt. Die Schuld muss nachgewiesen werden, nicht umgekehrt.
Auf unserer Straße befinden sich eine Grundschule und ein Kindergarten. Sie ist zwar mit Tempo 30 gekennzeichnet aber leider hält sich niemand daran. Selbst die Eltern die ihre Kinder zur Schule bringen fahren weitaus schneller. Ich habe mich an die zuständige Stelle gewandt. Nach langem Kampf wurden Messungen durchgeführt die aber leider nicht effizient waren, da die Blitzer im Radio durchgegeben werden. Was für Möglichkeiten gibt es sonst noch?
Wohne an einer in der Rash hour stark befahrenen inneroertlichen Strasse.Es wurde zwar eine Umgeungsstrasse gebaut aber in diesen Zeiten kommt immer zur Ueberlastung und dadurch bedingt zum hohen Ver
kehrsaufkommen an unserer Strasse und auch zu teilweise hohen Geschwindigkeotsueberschreitungen.Was kann die akomune tun das erstens der Verkehr auf der Uumgehungsstrasse bleibt und zum zweiten der Durchgangsverkehr an meiner Strasse nicht so schnell faehrt?
Es ist beschämend für unser Land das täglich Raser schwächere Verkehrsteilnehmer gefährden und man die Beweisführung nicht umkehrt.
Ein Raser müsste beweisen, das er nicht zu schnell gefahren ist und nicht anders herum.
Man ist auf Gutwill der Polizei und der Gemeinde angewiesen. Hilflos ist der Bürger.
Die Raser lachen über den Staat.
Hallo,
ich besitze privat eine Laserpistole vom Typ Traffipatrol.
Darf ich die ab und zu aus neugier an der Straße ausprobieren?
Also ich greife ja nicht in den Straßenverkehr ein und blitzen Tut solch ein Handlasermessgeräöt ja auch nicht, also kann ja keine Gefährdung vorliegen.
MfG
Tim
kann ich Privat ein Geschwindgkeitsmessung in einer 50 Zone durch führen ??
Hallo Schlenker,
das ist normalerweise nicht erlaubt. Sie können jedoch der Behörde Stellen, an denen regelmäßig zu schnell gefahren wird, melden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org