Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt

Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.
Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke.

Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.

Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.


FAQ: Privatstraße

Sind Privatstraßen immer für den öffentlichen Verkehr gesperrt?

Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

Gilt auf einer Privatstraße die Straßenverkehrs-Ordnung?

Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.

Welche Straßen sind privat?

In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.

Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?

Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:

Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
Auf einer Privatstraße kann das Parken verboten sein.
  • Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
  • Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
  • Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Ein Sonderfall ist die so genannte Privatstraße des Bundes: Eine solche Straße ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, ist allerdings nicht gewidmet und unterliegt damit nicht dem Straßen- und Wegerecht. Die Nutzung für die Allgemeinheit kann, aber muss dabei nicht eingeschränkt sein.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.

Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?

Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.


Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.

Eine Straßenverkehrsbehörde kann den Eigentümer eines Grundstücks um die öffentliche Widmung einer Privatstraße bitten. Dadurch ist es dem Besitzer nicht mehr gestattet, diese Straße für die Allgemeinheit zu sperren.

Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?

Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.
Auf einer halböffentlichen Privatstraße muss den Winterdienst der Eigentümer leisten.

Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.

Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.

Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.

Bei einem reinen Privatweg erfolgt die Nutzung hingegen auf eigene Gefahr des Autofahrers oder des Passanten. Wenn der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr abgesperrt ist, sollte der Eigentümer ein eindeutiges Schild anbringen, welches beispielsweise besagt: “Privatweg: Betreten auf eigene Gefahr”, oder auch: “Privatweg: Eingeschränkter Winterdienst”.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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115 Kommentare

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  1. I.B.
    Am 30. Juni 2024 um 16:22

    Wir wohnen in einer reinen Privatstraße.Sie führt von der Landstraße rechts rein und biegt nach links zu den letzten Anliegern.Sie. Iegt aber auch nach rechts ab und führt dann auch zu Landstraße.Dieser Abschnitt gehört nicht zu der Privatstraße.Da dort ein halber Fuhrbetrieb auf einem Gelände ist wird unsere Privatstraße ständig von LKW‘s,Zulieferer etc.befahren obwohl sie bei sich langfahren könnten,d.h.sie fahren entweder bei uns rein oder auch wieder raus.Von der Eigentümerin haben wir die Erlaubnis auf eigene Kosten ein Schild aufzustellen-befürchten aber daß dies keinen interessiert.
    Selbst im Bebauungsplan ist eine Abtrennung zu sehen die aber nicht umgesetzt wurde weil Bauherr verstorben ist.Unsere Frage: Können wir diese Abtrennung selbst vornehmen(auf eigene Kosten)mit zBsp.Rohrbügel ohne nochmals die Eigentümerin der Str.zu fragen??
    Die Erlaubnis für Schilder waren somit begründet,daß unsere Str.nicht für LKW‘s ausgelegt ist und teilweise immer mehr kaputt geht!
    Danke im Voraus!
    Man muß sich unsere Str.so vorstellen wie ein T nur daß links die Privatstr.endet und rechts keine Privatstr.mehr ist-diese aber auch zur Hauptstr.führt.

  2. Kunz
    Am 9. Juni 2024 um 12:12

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe folgende Frage.
    An eine unbefestigte Strasse grenzt ein “Privatgrundstück” ohne das diese Abgrenzung irgendwie ersichtlich wäre. Es besteht also ein “nahtlosen Übergang” von der Strasse zum “Grundstück”. Auch ein Zaun oder dergleichen ist nicht vorhanden.
    Nun parkt dort täglich ein LKW auf dem ” privatgrundstück” und zerstört dort Grünflächen in nicht unerheblichem Ausmaße. Das OA kann/darf/möchte aufgrund der “Privatgrundregel” nicht tätig werden.

    Ich denke, da dort durch das unberechtigte Parken ein Schaden entsteht, müßte das OA doch trotzdem tätig werden oder zumindest den Grundstückseigentümer davon unterrichten und ihn evtl. auffordern diese Zerstörung von seinem Grundstück zu verhindern.

    Außerdem handelt es sich auch um verbotenes PARKEN in einem Wohngebiet, welches ebenfalls geahndet werden müßte.

    Meine Frage lautet. Unter welchen Vorraussetzungen, darf das OA hier tätig werden und müßte sie nicht den Besitzer zumindest darüber in Kenntnis setzen??

    mfg
    Kunz

  3. Carmen
    Am 6. Juni 2024 um 8:50

    Hallo ,
    wie haben auf unserem Grundstück eine Straße wo die Gemeinde das Geh und Fahrrecht hat ,
    die Gemeinde behauptet diese Straße ist gewidmet kann uns aber keine Widmung vorlegen .
    Wo kann man eine Widmung einsehen ?
    Gruß Carmen

  4. Kai
    Am 25. April 2024 um 22:16

    Hallo zusammen, unsere Straße soll saniert werden und wir sollen dafür anteilig bezahlen. Um auf unser Grundstück zu kommen muss ich ein extra Flurstück, Privatweg, nutzen. Alles in meinem Besitz.
    Muss ich mich mit dem vollen Grundstück an den Kosten beteiligen oder nur mit dem Weg?
    Ich habe ja eh schon Eigene Kosten für meinen Weg.
    Vielen Dank
    Kai

  5. Sven
    Am 15. November 2023 um 18:30

    Hallo, hab ein Nachbar der am Anfang der Privatstraße ist und jetzt seine Seite und die von der anderen Seite ( Kleingartenverein) gehört gleich mit gesperrt mit Poller. Es wurde einfach ein Grundstück geöffnet ohne Zustimmung des Eigentümers wo dieser nette Nachbar jetzt alle rüber schickt und das gleicht ein Hausfriedensbruch. er möchte jetzt keinen mehr durchlassen. hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? komme dadurch nicht mehr an mein Grundstück!

  6. Philip U.
    Am 27. September 2023 um 13:13

    Hallo,
    Darf das Ordnungsamt Straffzettel in einer neu gebauten, noch nicht fertiggestellten und somit nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben Strasse verteilen?
    Die Straße ist im Grundbuch als Privatstraße eingetragen und nicht im amtlichen Straßenverzeichnis aufgenommen. Sie ist durch einen Bauzaun versperrt und dient momentan lediglich dazu die Tiefgaragen und Stellplätze der Mieter/Eigentümer anzufahren. Der größte Teil ist noch Baustelle. An der Straßeneinmündung steht das “absolute Halteverbot” Schild und darunter “Privatgrundstück”
    Fertigstellung des kompletten Neubaugebietes ist für 2024 geplant. Über eine Antwort bin ich dankbar!

  7. Philip U.
    Am 26. September 2023 um 16:53

    Hallo,
    Ich würde gerne wissen ob im folgenden Fall öffentliches Recht andwendbar ist, es geht speziell um das Parken auf einem Gehweg.
    Tatort ist ein Neubaugebiet das sich in der Bauphase befindet.
    Die besagte Straße, die neu gebaut wird und im Bebauungsplan u-förmig angelegt ist, ist im Grundbuch des Katastaramts als Privatstraße hinterlegt und noch nicht fertiggestellt. Sie ist auch nicht im Straßenverzeichnis hinterlegt. Dies erfolgt laut Katastaramt nach Fertigstellung und Freigabe für den öffentlichen Verkehr. Sie ist gerademal zu etwa 1/5 befahrbar und dient dazu die beiden Tiefgaragenstellplätze und andere Stellplätze (5Stück) anzufahren. Der Straßenbelag ist ebenfalls nicht fertig. An der Straßeneinmündung ist das “absolute Halteverbot” Schild und darunter eines auf dem “Privatgrundstück” steht. Es sind noch weitere Häuser in Planung. Das Neubaugebiet ist also noch ne große Baustelle. Der größte Teil der noch nicht fertiggestellten Straße ist Baustraße. Es ist kein Durchgangsverkehr möglich! Die Straße wird ausschließlich von Bewohnern der Häuser angefahren.
    All diese Details habe ich der Ordnungsbehörde mitgeteile, auch das mit der Privatstraße. Diese behauptet jedoch gegenteiliges, und zwar dass es keine Privatstraße sei, da jeder sie befahren könne, was aber nicht den Tatsachen entspricht.
    Ich bin der Meinung und das hat auch der Herr des Katastaramts gesagt, dass das geforderte Verwarngeld somit nicht rechtens ist. Ist das korrekt?
    Vielen Dank im Voraus!

    LG
    Philip

  8. Gisela W
    Am 2. August 2023 um 13:05

    Unser Grundstück liegt am Ende eine Privatstraße. Es gibt drei Eigentümer. Die Straße führt zwischen zwei Grundstücken hindurch. Die Eigentümer dieser beiden Grundstücke sind aber nicht Eigentümer, sondern “Nachbarn”.
    Eine davon hat hohe Büsche direkt auf der Grenze, die teilweise schon so starkes Astwerk gebildet haben, dass eine Art Baumtunnel über unsere Straße gewachsen ist. Er steht auf dem Standpunkt, dass das niemanden stört und ist nicht bereit, die Straße frei zu schneiden. Größere Lastwagen, die z.B. etwas liefern wollen, kommen schon nicht mehr rein.
    Wer ist da zuständig? Ordnungsamt? Baumamt?
    Danke für die Antwort.

  9. Michael B
    Am 13. Juli 2023 um 14:35

    An unserem Häusern Eigentums führt eine/unsere halböffentliche (Wegerecht) Straße hindurch.
    Im Rahmen des Baus der Anlage wurden dort Sitzbänke eingerichtet. Können wir als Eigentümer diese Bänke entfernen lassen?

  10. Ute H
    Am 26. März 2023 um 9:09

    Über unser Grundstück verläuft die Zufahrt für zwei hinter liegende Häuser. Eingetragene Grunddienstbarkeit.
    Nun wird aber über unser Grundstück so schnell gefahren das eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
    Nach mehrmaliger Aufforderung unser Grundstück doch bitte in Schrittgeschwindigkeit zu überfahren, wurde ich nur aufs übelste beschimpft und beleidigt.
    Geändert hat sich nichts.
    Kann eine privatrechtliche Anzeige helfen ?

  11. Melanie S
    Am 24. Februar 2023 um 15:30

    Hallo, mit unserem Grundstück mussten wir einen 1/9 Anteil an einer Privatstraße mitkaufen. Dazu gibt es 1x im Jahr eine Versammlung und ein gemeinsames Konto, das der gewählte Verwalter führt. Wenn Beschlüsse gefasst werden, nach welchem Gesetz kann man handeln? Ist das WEG Gesetz richtig?

  12. Arne
    Am 17. November 2022 um 14:58

    Kann man als Eigentümer die Nutzer eines Privatweges an Instandhaltungskosten beteiligen lassen? Wenn ja, in welchem Umfang?
    MfG

  13. Moses
    Am 15. Oktober 2022 um 11:24

    Hallo Bussgeldkatalog,

    Es geht um eine reine Privatstrasse mit dem Schild “Parken verboten”
    Die Häuser stehen da nur auf einer Seite. Auf anderer Seite sind da Grass und dann etwas verwilderte Bäume.
    Viele Bewohner parken an diesen vergrassten Erde. Sollte ich gelegentlich auch da am Grass neben der Straße parken, verletzte ich damit das Parkverbot auf dieser Privatstrasse?

    MfG

  14. Leosen
    Am 27. Mai 2022 um 10:40

    Hallo
    Mein Nachbar ist Landwirt und hat auf meinem Privatweg ein persönliches (als Hofbesitzer bezeichnetes) eingetragenes Geh- und Fahrtrecht.
    Kann ich mit einem Schild (Privatweg, Durchgang verboten) meinen Privatweg von der Nutzung durch fremde Personen ausschließen ohne dabei gegen das eingetragene Geh- und Fahrtrecht zu verstoßen?

  15. Michael
    Am 30. März 2022 um 17:09

    Hallo Bussgeldkatalog.org,

    mein Grundstück liegt an den Bahnschienen. Der Zufahrstweg gehört der deutschen Bahn. Bis vor kurzem hat sich die Stadt um die Pflege (Beseitigung von Schlaglöchern) des Weges gekümmert. Seit kurzem ist im Amt ein Wechsel der zuständigen Person vollführt worden und diese neue Person meint, die Deutsche Bahn müsse sich um die Pflege der Straße kümmern.
    Wer muss sich um die Beseitigung der Schlaglöcher kümmern und natürlich auch die Kosten dafür tragen?

    Danke, Michael

  16. Andy
    Am 24. Februar 2022 um 2:09

    Darf das Ordnungsamt in einer Privatstrasse Verwarnungsgelder erheben?

    • Murmel
      Am 14. Oktober 2024 um 3:01

      Nein bei einer reinen Privatstr.

  17. Renate K
    Am 7. Februar 2022 um 0:32

    Wir sind die Besitzer eines Weges mit Sackgasse und 7 Anliegern.Einige haben Wegerecht und zwei geh und Fahrtrecht. Parken ist nicht erlaubt.
    Wir haben bestimmt schon 5 Schilder anfertigen lassen,jedes kostete uns 125.- Euro und an unseren Holzzaun angebracht.
    Vor 4 Tagen haben wir leider wieder feststellen müssen, dass unser Parkverbotsschild grob und brutal heruntergerissen wurde,obwohl es zudem noch an einer stabilen Spannplatte befestigt war.
    Wir haben dann die eigenen Kameras durchgesehen und haben den Schwager darauf gesehen, wie er mit der Schneeschaufel seine Fussspuren im Schnee zugeschüttet hat und sich über den Privatweg zu seinem Haus nebenan begeben hat,aber zu seinem Hintereingang.Die Tat selber konnten wir nicht sehen, weil ein Strauch davor war. Und so macht er es immer !!!!Das geschieht immer bei Nacht zwischen 2UHr 30 und 4Uhr.
    Was konnen mein Mann und ich da noch machen ? Das Parkverbotsschild ist wichtig, da sonst keine Feuerwehr usw reinkommt.Ich erbitte dringend um Ihre Antwort mit guter Hilfe LG Renate
    Doppelter Kommentar kann nicht sein,habe erst vorher(vor Ihrem Hinweis und jetzt gesendet.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2022 um 10:04

      Hallo Renate K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder die Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Ste. M.
    Am 25. Januar 2022 um 20:25

    Hallo,
    ich bin Anlieger in einer Privatstraße, die mir aber nicht gehört.
    Nun möchte die Eigentümerin Geld von mir haben, weil die Straße aufwändig saniert werden soll.
    Muss ich mich beteiligen und kann sie die Kosten auf die Anwohner umlegen, weil ich die Straße nutze, um zu meinem Grundstück zu fahren bzw. gehen? Einen anderen Weg gibt es nicht, da es eine Sackgasse ist.
    Danke für eine kurze Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Februar 2022 um 11:30

      Hallo Ste.M.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mia S
    Am 15. Dezember 2021 um 7:50

    Hallo,
    ich habe letzte Nacht in einer Privatdtraße in einem Verkehrsberuhigten Bereich geparkt. Ich habe um 21 Uhr geparkt und bin morgens um 6 Uhr wieder weg gefahren. Ich selber wohne auch in diesem Verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) aber nicht in dem Privatweg. Außerhalb von dem Privatweg waren aber keine Parkplätze mehr frei.
    Mir hat dann eine Frau einen Zettel geschrieben und an mein Auto geklemmt, dass ich hier doch bitte nicht mehr parken soll.
    Wer hat jetzt recht bzw. hätte ich das machen dürfen?

  20. MaxK
    Am 26. Oktober 2021 um 12:37

    Mein Verpächter hat mir mit Landpachtvertrag (Hofpacht) eine, wie sich jetzt rausstellt, öffentlich gewidmete Straße verpachtet. Die Straße wird von der Gemeinde in Stand gehalten und intensiv genutzt. Der Verpächter will mich nicht aus dem Vertrag entlassen. Ist diese Verpachtung überhaupt zulässig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2021 um 13:43

      Hallo Max K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der sich dieser Sache annimmt.

      Die Reaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Roberto O
    Am 2. September 2021 um 16:53

    Ich wüsste gern, ob man auf einer solchen Straße, die als Zufahrtsweg deklariert ist, auf dem sich Spaziergänger, Fahrradfahrer, PKWs bewegen dürfen, ein Pferd an der Hand führen darf mit entsprechender Kennzeichnung oder sogar dort reiten darf, da man ja als Reiter ein Verkehrsteilnehmer ist, der einem PKW, Fahrrad, etc gleichzusetzen ist

  22. Kai
    Am 3. Juni 2021 um 8:00

    Hallo,
    wir sind Mieter in einem Haus, welches auf einem Grundstück quasi innerhalb eines Parks liegt. Das Grundstück ist im Besitz des Vermieters, die Parkanlagen werden durch eine Stiftung betreut. Die Stiftung hat nun angekündigt den Zufahrtsweg zum Grundstück für KFZ sperren zu wollen. Es handelt sich um eine unbefestigte Straße, die auch immer wieder von Besuchern des Parks zugeparkt wird. Fußgänger, Radfahrer dürfen natürlich weiterhin auf dem Weg in den Park gelangen. Das für den Weg ein Parkverbot aufgerufen werden soll, kann ich nachvollziehen. Aber darf die Stiftung uns untersagen, mit dem PKW über die einzige Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück unseres Vermieters zu gelangen? Einkäufe oder das Gepäck für den Urlaub müssten dann >200 m zur nächsten Parkmöglichkeit für das Auto tranbsportiert werden. Wie sollen Paketlieferungen stattfinden?

    Mit freundlichen Grüßen

  23. Leo S
    Am 10. Mai 2021 um 14:53

    Hallo
    als Besitzer einer Privatstraße habe ich einem Landwirt (Formulierung: dem Besitzer des Gemarkung …) eine Grunddienstbarkeit zur Nutzung der Strasse eintragen lassen.
    Nun will der Landwirt einen Wohnmobilstellplatz eröffnen und die Anfahrt zu diesen Stellplatz über meine Privatstraße einrichten.
    Sind die Nutzer Gäste des Landwirts oder fallen nicht unter die gegebene Dienstbarkeit?
    Muss ich ein Schild aufstellen, um den Verkehr von meiner Privatstraße fern zu halten.
    Wie kann ich gegen eine widerrechtliche Straßenbenutzung vorgehen?

    Grüße

    Leo

  24. Renate B
    Am 16. März 2021 um 13:22

    Guten Tag ,
    habe bei meiner Anfrage von letzter Woche, vergessen den Bußgeldkatalog anzukreuzen.
    Bitte vergessen Sie meine Anfrage nicht, wegen unserer Privatstraße. Kann mich auch leider nicht an den Anfragen Anderer orientieren, da noch Keiner dieses Problem hatte.
    Liebe Grüße
    Renate

  25. Renate B
    Am 13. März 2021 um 10:48

    Hallo, zu unserem Grundstück gehört auch die Straße, wir haben nur einen Nachbarn, der das Wegerecht hat. Die Straße wird auch nicht von der Stadt gepflügt oder gereinigt. Wir haben ein altes, abgemeldetes Cabrio stehen. Jetzt verlangt das Ordnungsamt, dieses zu entfernen, mit einer Frist zum……….Dürfen die das??? Danke für Antwort.

  26. Sigrid D
    Am 18. November 2020 um 23:42

    Haben vor 35 jahren haus mit Eingang auf Privatweg gekauft,was wir nicht wusten.Haben nun herausgefunden das der Haupteingang 1940 auf der anderen Strasse war.Nun kauft uner Haus niemand weil ins der Besitzer des Privatweges keine Grunddienstbarkeit für die Einfahrt eintragen lässt.Was können wir tun?

  27. Sabine
    Am 2. November 2020 um 19:38

    Guten Abend,
    ich bin heute Morgen auf einem Privatweg (wir haben Wegerecht, um in unsere Garage zu fahren) gegen einen Stein gefahren, den unser gegenüberliegender Nachbarn neben seine Einfahrt gelegt hat, damit wir nicht so nahe an seine Einfahrt fahren. Diesen Stein habe ich wohl gegen seine Mauer mit dem rechten Vorderreifen geschoben. Ich habe es gemerkt, dass ich gegen den Stein gefahren bin, hab mir aber seinen Stein nicht angesehen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass bei ihm ein Schaden entstanden ist.

    Jetzt hat er Strafanzeige wegen Fahrerflucht gegen mich gestellt. An seiner Mauer ist durch den Stein etwas Putz abgesprungen.

    Meine Frage, handelt es sich hier auch um den Tatbestand der Fahrerflucht, auch wenn es sich um eine Privatstraße handelt?

    Danke für die Antwort.

    Viele Grüße

    Sabine K

  28. Frank K.
    Am 23. August 2020 um 10:13

    Hallo,

    Wir haben ein Privatweg wo mehrere Eigentümer dranwohnen.
    Nun hat der Eigentümer des ersten Wohnhauses ohne uns zu fragen ein Geschwindigkeitshuckel auf die Straße gemacht.
    Darf er es ohne sich mit den anderen Anwohner abzusprechen.
    Hier gilt ein Wegerecht für alle Anwohner.

    Mit freundlichen Grüßen

  29. Heiner
    Am 27. Juli 2020 um 17:22

    Wo kann ich erfragen, ob unsere Zufahrtstraße eine Privatstraße ist, oder eine halb öffentliche Straße (umgewidmet)?

  30. Renate
    Am 15. Juni 2020 um 17:46

    Wie wohnen in einer Privatstrasse , die auch durch ein elektrisches Tor geschlossen ist.
    Meine Frage ist – wie es sich mit dem Parken vor dem eigenen Haus verhält, dessen Zaun durch Mauersteher an beiden Seiten (komplette Breitseite des Grundstückes) gehalten ist – und sich auf jeder Seite am Ende eine Einfahrt befindet.
    Das Problem für uns ist, dass unser Nachbar immer mit 3 Autos (eines davon ist ein Gast) die komplette Breitseite seines Hauses incl. seines eigenen Eingangs okkupiert – sodass wir mit unserem Wagen – den wir in einem Carport innerhalb unseres Grundes abstellen, 3-4 mal reversieren müssen um unsere Einfahrt nutzen zu können, da das erste, der 3 Autos beim Nachbarn exakt an dem Mauersteher zu unserem Grund parkt.
    bitte um Ihre Hilfe ob dies rechtens ist – und ob wir uns da wehren könnten.
    Herzlichst Renate

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