Privatstraße: Welche Regeln müssen Sie hier beachten?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt
Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.
Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen.
Doch welche Regeln gelten auf solchen Privatstraßen für einen Verkehrsteilnehmer? Was muss der Grundstücksbesitzer selbst beachten, und wer ist für den Winterdienst auf einem Privatweg verantwortlich? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Privatstraße
Reine Privatstraßen ja. Es gibt jedoch auch halböffentliche Straßen, die zwar in Privatbesitz ist, aber für die trotzdem ein Wegerecht gilt, also von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.
Nein, auf einer reinen Privatstraße gilt die StVO nicht. Handelt es sich hingegen um eine halböffentliche Straße, greift die StVO.
In der Regel handelt es sich bei Privatstraßen um Zufahrtswege. Aber auch andere Straßen, die für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, können in Privatbesitz sein.
Wie ist auf einem Privatweg die Rechtslage?
Rechtlich gesehen gibt es drei Arten von Straßen:
- Öffentliche Straßen gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
- Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
- Reine Privatstraßen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.
Häufig führen solche Straßen zu Kasernen oder anderen militärischen Objekten, beziehungsweise an diesen vorbei.
Wie kann die Nutzung von einem Privatweg eingeschränkt sein?
Es ist möglich, einen Privatweg zu sperren, wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen. Er kann mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.
Wenn es sich um eine halböffentliche Straße handelt, die prinzipiell von der Allgemeinheit genutzt werden darf, ist es dem Besitzer dennoch möglich, das Parken auf einer Privatstraße ganz oder auch nur teilweise zu verbieten. Ob ein Autofahrer auf so einer Privatstraße Halten oder Parken darf, kann er entsprechenden Verkehrsschildern entnehmen.
Wer ist auf einer Privatstraße für den Winterdienst verantwortlich?
Der Eigentümer einer halböffentlichen Straße trägt für diese die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen sind, die sich aus dem Zustand der Straße ergeben.
Demnach muss der Besitzer auf seinem Privatweg für Winterdienst sorgen, wenn dieser für die Allgemeinheit zugänglich ist. Neben dem Winterdienst auf der Privatstraße ist der Grundstücksbesitzer auch dafür verantwortlich, dass die Privatstraße keine Schäden wie Schlaglöcher aufweist, die ebenfalls zu Unfällen führen können.
Bei einem halböffentlichen Privatweg liegt die Haftung nämlich beim Grundstücksbesitzer. Wenn es hier zu einem Unfall wegen Glatteis oder einem Schlagloch kommt, muss der Besitzer Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten. Dann können die Kosten einer Privatstraße wesentlich höher ausfallen.
Hallo, guten Tag, wir, mehrere Eigentümer, haben unser Grundstück Garten, der nur über einen steilen Privatweg zu erreichen ist.
Da wir ca. 4 x im Jahr schwerere Dinge zu transportieren haben, fahren wir mit dem Auto Auto hoch. Die besagte Besitzerin des unfestigten Privatweges verwehrt uns dieses durch einen verankerten Böller. Ist das rechtens? Was passiert wenn man mal den Krankenwagen oder die Feuerwehr benötigt?? Vielen Dank für die Auskunft. Mfg Sigrid Schulz
Hallo?
Wollte nachfragen wie es aussieht.
Darf eine Baufirma einen ordentlichen Weg bröckeln für mehrere Wochen und wen nein was soll man tun.
Und wie sieht es aus mit einen baugerust ohne leichter so das die Bauarbeiter trauf krettan müssen.
Mit freundlichen Grüßen
zu meiner Frage vom 8.09.2019 18.01 Uhr
Hallo Bußgeldkatalogteam,
inzwischen hat der Eigentümer den Bürgersteig( ungepflasterter Weg) vermessen lassen und die roten Pflöcke stehen gelassen, so dass ich in der Lage war der Gemeinde den Sachverhalt auch nochmals bildlich durch Begehung vor Augen zuführen. Nun hat die Gemeinde in meinem Sinne entschieden und eingesehen, dass der Eigentümer für Laub und Schneeberäumung veranrwortlich ist.
Hallo
Ich bin Besitzer einer Privatstrasse und unser Nachbar hat Überfahrtsrecht.
Meine frage dürfen meine Kinder auf meiner Strasse spielen ? Leider dauert es meinem Nachbar manchmal zu lange bis die Kidds
das Velo von der Strasse nehmen bis er durchfahren kann…..
MFG
Guten Tag!
Wir haben einen längeren Privatweg auf unserem Grundstück, (den wir für Wanderer und Fahrradfahrer freigegeben haben) und diesen auch durch Schilder gekennzeichnet. Dennoch fuhren immer wieder Pkws auf diesem Weg durch unser Grundstück. So haben wir zwei große Steine hingelegt, damit dies nichtmehr geschehen kann. Doch es kommt immer wieder vor, dass Leute diese einfach zur Seite rollen und dennoch unseren Weg befahren.
Können Sie uns weiterhelfen, welche Schritte wir noch unternehmen können um dem einen Einhalt zu gebieten?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es im Sinne der Verkehrssicherungspflicht von Privatstraßen eine Pflicht, die an einem Grundstück entlang laufende Privatstraße per Zaun einzufrieden?
Danke und mit freundlichen Grüßen,
J
Hallo,
wir sind Hauseigentümer und wohnen in einer schmalen Privatstraße. Diese darf auch eigentlich nur von Anliegern genutzt werden. Nun nutzen einige fremde Fzg unsere Privatstraße als Abkürzung wenn sich Mal der Verkehr in den umliegenden öffentlichen Straßen staut. Leider wird oft in einem nicht angepassten Tempo unsere Straße befahren und da wir kleine Kinder haben, die oft in unserem offenen Hof spielen, der unmittelbar an die Privatstraße grenzt, fürchten wir um das Wohl unserer Kinder.
Dürfen wir auf eigene Kosten (oder sogar mit finanzieller Unterstützung der Stadt) Geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen in baulicher Form an unserem Teil der Privatstraße ergreifen? Zb. das Anbringen von Plateau-Pflasterungen oder Speedbumper?
An wen muss ich mich diesbezüglich wenden? Brauche ich eine Zustimmung der Stadt?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
Beste Grüße
Hallo.
Ich besitze eine Privatstraße (Durchfahrt). Ich habe die Durchfahrt jetzt mit Absperrpfosten gesperrt, dass eine anliegende Firma (hat kein Durchfahrtsrecht) nicht mehr mit ihren, bzw. die LKW´s der Lieferanten durchfahren können. Es ist in letzter Zeit zu vermehrten Schäden an unserem Haus, Gartenmauer, etc., inkl. Fahrerflucht gekommen. Die Absperrung habe ich mit Durchfahrtsverbotsschildern gekennzeichnet. Jetzt meine Frage. Wer ist haftbar, wenn trotzdem noch jemand diese Durchfahrt nutzt (war immer offen und jedermann konnte durchfahren)und gegen die Absperrpfosten fährt (aus Gewohnheit, etc)?
Danke für die Antwort.
Wie ist es denn wenn auf einem Privatweg mit Sackgasse, die letzte Partei eine Gewerbe betreibt..
Täglich laufen und fahren hier die Kunden vor der Tür lang. Wenn nun jmd ausrutscht und sich den Arm bricht o.ä. muss ich dann für den Unfall haften?
Hallo,
mein Grunstück grenzt an einen Bürgersteig (Gehweg)an einer Landesstraße. Dieser Bürgersteig (Gehweg) befindet sich in Privatbesitz. Er ist also halb öffentlich. Nun verpflichtet mich die Gemeinde die Schneeräumung und die Laubberäumung zu übernehmen. Da ich gehbehindert bin habe ich eine Firma beauftragt, die ich bezahlen muß. Ich bezahle also für die Beräumung des privaten Grundstückes(Gehweg) eines anderen Eigentümers. Kann die Gemeinde bei einem halb öffentlichen Weg mir als Anlieger die Räumung und damit indirekt die Kosten für ein fremdes Privatgrundstück überhelfen? Zumal der Eigentümer auf der gegenüber liegenden Straßenseite auch ein Mietgrundstück besitzt?
Danke für ihre Antwort.
Hallo Ralf,
bitte wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung dieses Falles an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle nicht rechtsberatend tätig werden und können daher zu diesem Sonderfall keine Bewertung abgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wohne in einer Halböffentlichen Straße mit 17 Eigentümern und unbestimmten Eigentumsanteilen. In einer vergangenen Eigentümerversammlung wurde eine Benutzerordnung mehrheitlich Zugestimmt, die besagt, dass das Parken auf der Straße auch für die Eigentümer nicht erlaubt ist Nun halten sich einige Eigentümer nicht an dieser selbst beschlossene Regelung und nutzen die Straße als Dauerparplatz, auch mit mehreren Autos und Firmenfahrzeugen. Kann hier das Ordnungsamt tätig werden? Wie breit muss die Mindestdurchfahrtsbreite sein um Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge ungehinderten Zugang zu gewähren?
Herzlichen Dank
Hallo, ich hoffe auf unser Problem Auskunft zu erhalten :
wir haben vor Jahren ein Grundstück gekauft und gebaut. Es sind weitere 4 Anrainer die wir gemeinsam eine Privatstrasse und Sackgasse nutzen. (eingetragen im Grundbuch). Die Strasse selber blieb als Fläche beim ehemaligen Grundbesitzer.
Es ist eine von uns mittels Fahrverbottafel gekennzeichnete Privatstrasse mit zusätzlichem Haftungsausschluss “auf eigene Gefahr”.
Ist hier auch der Grundbesitzer für die Schneeräumung zuständig oder sind wir als Nutzungsberechtigte dazu verpflichtet ?
Da der Winter langsam wieder näher kommt gibt es darüber viele Diskussionen.
Dank vorab….und: dieses Portal ist super !
Hallo,
Uns gehört ein großes Grundstück.
Im vorderen Teil befindet sich unser Wohnhaus, während wir im hinteren Teil einen gewerblichen Garagenhof betreiben.
Zusätzlich zu den Garagen vermieten wir auf dem Garagenhof auch noch Stellplätze an einen nahegelegenen Kindergarten.
Diese Stellplätze werden von den Kunden des Kindergartens genutzt, um Kinder zu bringen und abzuholen.
Sowohl unser Wohnhaus als auch unser Garagenhof sind von der öffentliche Straße aus ausschließlich durch einen Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt. Somit nutzen wir zusammen mit unseren Garagenmietern und den Kunden des Kindergartens täglich diesen Weg.
Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Parkplatz hinter dem Haus.
Auch dieser Parkplatz ist bislang ausschließlich durch den Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt.
Die Mieter des Mehrfamilienhauses befahren somit ebenfalls täglich unseren Weg.
Eine Wegerecht wurde hierfür jedoch nicht eingetragen. Bisher haben wir das Befahren unseres Weges lediglich stillschweigend hingenommen.
In Zukunft möchten wir jegliche Art des Durchgangs und der Durchfahrt auf unserem Weg verbieten.
Ausgenommen sollen hiervon lediglich unsere Garagenmieter und die Kunden des Kindergartens sein.
Fragen:
1. Handelt es sich bei unserem Weg um eine “Private Straße” oder eine “Halböffentliche Straße”?
2. Können wir, trotz der gewerblichen Nutzung unseres Weges, die Nutzung durch Fremde eigenverantwortlich verbieten?
3. Falls ja, wie können wir unseren Willen deutlich und rechtssicher zum Ausdruck bringen?
Herzlichen Dank,
Andreas
Hallo,
Uns gehört ein großes Grundstück.
Im vorderen Teil befindet sich unser Wohnhaus, während wir im hinteren Teil einen gewerblichen Garagenhof betreiben.
Zusätzlich zu den Garagen vermieten wir auf dem Garagenhof auch noch Stellplätze an einen nahegelegenen Kindergarten.
Diese Stellplätze werden von den Kunden des Kindergartens genutzt, um Kinder zu bringen und abzuholen.
Sowohl unser Wohnhaus als auch unser Garagenhof sind von der öffentliche Straße aus ausschließlich durch einen Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt. Somit nutzen wir zusammen mit unseren Garagenmietern und den Kunden des Kindergartens täglich diesen Weg.
Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit einem kleinen Parkplatz hinter dem Haus.
Auch dieser Parkplatz ist bislang ausschließlich durch den Weg zu erreichen, der über unser Grundstück führt.
Die Mieter des Mehrfamilienhauses befahren somit ebenfalls täglich unseren Weg.
Eine Wegerecht wurde hierfür jedoch nicht eingetragen. Bisher haben wir das Befahren unseres Weges lediglich stillschweigend hingenommen.
In Zukunft möchten wir jegliche Art des Durchgangs und der Durchfahrt auf unserem Weg verbieten.
Ausgenommen sollen hiervon lediglich unsere Garagenmieter und die Kunden des Kindergartens sein.
Fragen:
1. Handelt es sich bei unserem Weg um eine “Private Straße” oder eine “Halböffentliche Straße”?
2. Können wir, trotz der gewerblichen Nutzung unseres Weges, die Nutzung durch Fremde eigenverantwortlich verbieten?
3. Falls ja, wie können wir unseren Willen deutlich und rechtssicher zum Ausdruck bringen?
Herzlichen Dank,
Andreas
Ich habe eine Frage:
Ich wohne in Österreich und habe mit 2 Nachbarn eine Privatstrasse.
Jetzt möchte 1 Nachbar auf er privaten Straße etwas sanieren. Ich aber nicht , da es nicht nötig ist.
Kann er es durchsetzen wenn von 3 Partien nur 1 Partei etwas sanieren möchte?
Oder kann er es durchsetzen wenn er den anderen Nachbarn überzeugt und dann 2 Parteien für die Sanierung ist und 1 Partei dagegen ist?
Bitte km Hilfe! Vielen lieben Dank, marina
Hallo,
Auf einer Privatstrasse ist ein Schrittgeschwindigkeitsschild aufgestellt. Es ist eine reine Privatstrasse, die zur Eigentumshäusern und Miethäuser führt.
Was kann man tun, wenn sich ein Mieter nicht an die Geschwindigkeit hält. An wen kann man sich wenden?
Grüezi
Wir haben einen zur Strasse leicht abfallenden Teer-Hausplatz.
Wer haftet, wenn ein ca. 3-jähriges Kleinkind aus der Nachbarschaft mit einem Zweirad auf den Platz fährt und dann auf die Qartierstrasse rollt, wo es von einem Auto angefahren wird?
Speziell an der Situation ist, dass die Mutter jeweils dabei ist, sich aber nicht darum kümmert und nichts sagt.
Freundliche Grüsse
V.Thomann
Hallo V. Thomann,
die Haftung übernimmt in der Regel derjenige, dem die Schuld an dem Unfall zugeschrieben wird. Welche Person dies ist, kann nicht so leicht beantwortet werden. Lassen Sie sich hier ggf. von einem Anwalt beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wenn a) selbst der Eigentümer einer Privatstraße Maschendrahtzaun und die T-profil Pfosten des anliegenden Anwohners stark beschädigt, oder
b) Baufahrzeuge die vom Eigentümer bestellt sind wg. Umbau seines Hauses
c) Unfalltod auf dem Privatweg
danke für ihre Mühe
Ich besitze eine Privatstraße, die meinen Mietern als Zufahrt zu meiner privaten Tiefgarage dient-ein Gartenzaun des Nachbarn ragt in meine Privatstraße hinein-
das Ordnungsamt fordert jetzt von mir, diesen Zaun mit einem Warnschild zu versehen-ist dies gesetzeskonform?
Ich arbeite in einer Firma durch deren Gelände eine Privatstraße läuft. Diese wird von vielen Anwohnern als Abkürzung benutzt. Auch ist dort ein Getränkemarkt mit Parkplatz vorhanden. Manche Anwohner rasen hier mit 60 – 70 km/h durch, obwohl in der Ortschaft 30 km/h gilt. Wie sieht es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Privatgelände aus? Ist hier Rechtsfreier Raum, oder gelten auch hier die 30 km/h
Wenn ein Privatweg weder mit Schild noch Absperrung gekennzeichnet ist…. darf ich ihn nutzen? Für mich ist es nicht erkennbar dass es sich bei unserer Nachbarstrasse um einen Privatweg handelt, jedoch versuchen 2 Anwohner dieser, mir ständig zu verbieten, dort mit meinem Hund zu laufen. Zudem stehen in der Straße, meiner Meinung nach, städtische Parkverbotsschilder und das Ordnungsamt verteilt regelmäßig Parkknöllchen.
Ich bin Eigentümer einer Sackgasse ca. 70m lang.( Hintausweg, Schotterweg.)Bis jetzt hat die Gemeinde Instandsetzung und Winterdienst gemacht. Jetzt macht die Gemeinde beides nicht mehr. Bin ich mit einer Vehrkehrtafel (Allgemeines Fahrverbot, mit Zusatztafel :ausgenommen Anrainer und Radfahrer ,Privatweg, kein Winterdienst ,Benutzen auf eigene Gefahr ) rechtlich abgesichert.
Hallo alpin,
kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ok.Danke
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten eigentlich in Privatstraßen? Sowohl einige Anwohner, als auch Besucher oder Lieferdienste fahren bis zu 40 km/h. Wir sind allerdings nicht offiziell als Privatweg ausgewiesen.
Hallo Sarah B.,
sofern keine anderweitigen Schilder existieren, sollten normalerweise die gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten gelten (50 km/h in geschl. Ortschaften).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Uns Bewohnern war bei Kauf nicht bekannt das es sich um eine Privatstraße handelt, darf die Stadt unserer Straße nur um den Hausmüll nicht am Grundstück abholen zu wollen unser Straße in eine Privatstraße umbenennen.
Wir wohnen an einer Privatstr. (Sackgasse mit Wendehammer als Garagenzufuhr), die hälftig 7 Eigentümern und hälftig einem weiteren Eigentümer gehört. Sie ist mit einem Schild als solche und mit ‘Anlieger frei’ gekennzeichnet ist. Sie hat aber insofern eine öffentliche Widmung, dass die Müllabfuhr hineinfährt und auch der Schneedienst der Gemeinde im Winter zum Räumen. Nun parken hier tägl. Nachbarn, die nicht zur ETG gehören. Trotz mehrfacher Aufforderung dies zu unterlassen bzw. so zu parken dass sie uns nicht behindern, parken sie weiterhin und noch dazu so weit vorne, dass wir beim Ausfahren den Gehweg nicht einsehen können und auch beim Einfahren in die Str. mit unserem größeren Auto z.T. Probleme haben. Meine Frage ist nun, ob hier die StVO gilt und auch hier zur Einmündung in die öffentliche Str. 5m Abstand gehalten werden muss und ob wir das Ordnungsamt rufen können um diesem Nachbarn einen Strafzettel zu erteilen wenn er a) widerrechtlich parkt und b) die 5m nicht einhält.
Hallo Dadniela B.,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das beste Vorgehen zu klären – ggf. kann auch das Abschleppen in Frage kommen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
wir wohnen in einer ca. 210m lagen Privatstraße, alle Anwohner haben einen bestimmten Anteil an dieser Straße beim Kauf der Grundstücke erworben. Die Privatstraße ist als Spielstraße beschildert. Unsere Gemeinde hat das Wegerecht auf dieser Straße, damit Polizei und Rettungsfahrzeuge sowie diese Müllabfuhr nutzen können.
Nun unser Problem, die Straße wir oft von Anwohnern eines angrenzenden Wohngebietes genutzt um schneller zu deren Häuser zukommen, denn unsere Privatstraße endet an einer anderen öffentlichen Straße (Sackgasse).
Jetzt meine Frage, wir Eigentümer sind sich einig das wir gerne diesen nicht gewollten Durchgangsverkehr eindämmen möchten, unsere Idee ist dass wir am Ende unserer Privatstraße Absenkbare Poller mit Dreikantschlüssel installieren. Somit könnten die Polizei und Rettungskräfte als auch die Müllabfuhr durchkommen und wir wären den Durchgangsverkehr los. Ich habe im Internet schon viel versucht zu finden, wurde aber nicht so richtig schlau ob das machbar ist.
Wäre Dankbar für Ihre Hilfe
Schönen Gruß
Wir wohnen in einer Privatstraße.Am Ende der Privatstraße ist absolutes Halteverbot durch Schild gekennzeichnet.Ebenso als Rettungsweg und
Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet.Trotzdem Parken immer wieder Fahrzeuge dort.Kann ich hier das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen?
Oder kann ich bei der Polizei eine Online Anzeige machen?Vielen Dank für Ihre Hilfe.
bruder lass die leute doch in ruhe dreinantschloss kannste eh für 8€ bestellen
Hallo TW,
ob das rechtlich machbar ist, sollten Sie mit einem Anwalt klären, auch hinsichtlich der Barrierefreiheit für Polizei und Rettungskräfte.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir sind mit einigen Parteien Eigentümer einer kleinen Privatstraße. Jetzt muss ein Gastank getauscht werden. Dazu muss ein großer Kran platziert werden. Reicht es, wenn die Nachbarn informiert werden, oder muss die Straße offiziell gesperrt werden? LG A.R.
Ich wohne in einer (angeblich) nicht gewidmeten Forststrasse,die seit über 100 Jahren nachweislich durch den öffentlichen Fahrverkehr geduldet genutzt wurde.
Jetzt wurde diese Straße für den öffentlichen PKW/Motorradverkehr geschlossen.
Ist dies zulässig und gibt es eine gesetzliche Handhabe dieses rückgängig zu machen?
Hallo Annette N.,
das können wir nicht beurteilen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Grundlegend kann von der Verwaltung entschieden werden, einen Waldweg für den öffentlichen Verkehr zu sperren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
gilt auf einem nicht öffentlichen Weg ( Zufahrt bzw. Ausfahrt eines Geschäfts die rechts vor links Regelung ? )
Gruß Peter P.
Hallo Peter P,
die Verkehrsregeln sind normalerweise nicht auf Privatgrundstücken anwendbar. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf Mann auf einer öffentlichen privateste parken oder gehört der Parkplatz vor den Gelände des Haus den Eigentümer
Hallo Deniz,
das kommt auf die Regelungen vor Ort und die Art der Privatstraße an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org