A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?
Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
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Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!
Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.
Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.
In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:
- schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
- weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)
Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A-Verstoß
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.
Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.
Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?
Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:
- Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
- Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
- Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
- Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
- Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
- Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?
Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren im Vollrausch
- Nötigung
Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?
Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.
Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Bußgeldtabelle A-Verstöße
A-Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt | 75 | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
... mit Unfall | 110 | 1 | |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
... mit Gefährdung | 80 | 1 | |
... auf der Autobahn mit Behinderung | 80 | 1 | |
... mit Unfall | 100 | 1 | |
In Ein- oder Ausfahrt der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 75 | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
... mit Unfall | 110 | 1 | |
Auf Seitenstreifen der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 130 | 1 | |
... mit Gefährdung | 160 | 1 | |
... mit Unfall | 195 | ||
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
... mit Unfall | 145 | 1 | |
Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen gefährdet, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 80 | 1 | |
Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen geschädigt, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 100 | 1 | |
Geschwindigkeit um mind. 21 km/h überschritten | |||
... außerorts | mind. 70 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
... innerorts | mind. 80 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann unterschritten | mind. 75 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
... mit Unfall | 145 | 1 | |
Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ missachtet | |||
... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
... mit Unfall | 120 | 1 | |
Vorfahrtsschild missachtet | |||
... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
... mit Unfall | 120 | 1 | |
Keine Rücksichtnahme auf Fußgänger beim Abbiegen genommen | |||
... mit Gefährdung | 70 | 1 | |
... mit Unfall | 85 | 1 | |
Vorrang eines Schienenfahrzeugs missachtet | 80 | 1 | |
... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
... mit Unfall | 120 | 1 | |
Unter Alkoholeinfluss gefahren | 250 | 1 | |
Rotlichtverstoß begangen | ab 90 | 1 bis 2 | keines bis 1 Monat |
keine Rettungsgasse gebildet oder Rettungsgasse unzulässig befahren | 200 | 2 | |
... mit Bederung von Einsatzfahrzeugen | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung von Einsatzfahrzeugen | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |
Hallo, was passiert wenn ich 2 A-Verstöße innerhalb meiner ersten zweijährigen Probezeit? Muss ich dann direkt zum MPU oder nur zum Aufbauseminar?
Hallo Samantha,
ein Aufbauseminar muss nach dem ersten A-Verstoß besucht werden. Auf den zweiten folgen eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ein Freund von mir hat wegen eines Unfalls eine Probezeitverlängerung bekommen und muss demnächst zum Aufbauseminar. Heute hat er einen Brief erhalten dass er mit 31km/h zu schnell geblitzt wurde. Bekommt er jetzt eine Fahrsperre oder nur eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung ?
Danke und liebe Grüße
Michelle
Hallo Michelle,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h gilt in der Probezeit als A-Verstoß. Ein zweiter A-Verstoß hat eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.
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Wird beim ersten A Verstoß in der Probezeitverlängerung die Probezeit dann auf 6 Jahre gesetzt? Wäre in 3 Monaten mit meiner 4 Jährigen Probezeit durch und wurde gerade mit 21 zuviel geblitzt, läuft die Probezeit jetzt trotzdem normal aus in 3 Monaten?
Hallo Lukas,
die Probezeit wird kein weiteres Mal verlängert.
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Hallo, ich wurde heute von der Polizei angehalten, vorab bin noch in der 2 jährigen Probezeit.
Ich hätte wohl laut dem polizisten den Zebrastreifen nicht überqueren dürfen, da ein Fußgänger diesen überqueren wollte, der Polizist sagte zu mir das ich mit 60 € und 1 Punkt rechnen kann.
Meine Sorge ist das ich jetzt das Aufbau Seminar machen muss und sich meine Probezeit verlängert.
Nur zur Info vielleicht noch, der Fußgänger war erst am Zebrastreifen, wo ich diesem schon zur Hälfte überquert habe. Und hätte ich gebremst , hätte ich diesen a blockiert und b wäre der hinter mir, mir drauf gefahren.
Hallo,
Habe eine verlängerte probezeit auf insgesamt 4 jahre (2+2). Wurde nun mit 22kmh zu schnell außerorts geblitzt. Welche folgen kann das auf mich haben?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Maximilian,
bei einem zweiten A-Verstoß in der Probezeit droht eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung.
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Hallo, ich habe beim wenden gedriftet(ich weiß das war dumm) und angeblich menschen gefährdert wobei keiner in unmittelbarer nähe war. Bin in der probezeit. Komme ich ohne aufbauseminar + probezeitverlängerung weg?
Anwalt ja nein?
Hallo Faro,
kam es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr, kann eine Geld- oder auch eine Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
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Wurde 2 mal über 21kmh geblitzt nach Aufbauseminar
Aber beim 1ten mal hab ich keine Aufforderung bekommen das ich an einen verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen muss.
2te brief ist noch nicht gekommen
Was kommt jetzt auf mich zu?
Irgendwie komme ich nicht mehr mit,ich war auf der Autobahn 32km/h zu schnell mir wurde der Führerschein von der Führerscheinstelle gleich eingezogen.Ich wurde weder Angemahnt noch sonst irgend etwas,Job verloren und soll mpu machen.Mein erster verstoß war 1993.Was kann man gegen diesen irrsinn machen.
Hallo, ich würde vor geraumer Zeit mit 25 km/h zu viel geblitzt, habe auch Franz brav meine Strafe Bezahlt, warte nun auf den Brief für da Aufbauseminar…. heute würde ich mit 2 km/h zu viel auf der Landstraße geblitzt… habe ich da mehr als 10€ verwarnend zu befürchten?
Vielen Dank!
Wurde vor 4 Monaten in der probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt. (zuvor nichts zu Schulden kommen lassen)
Habe die 100 Euro bezahlt und 1 Punkt bekommen kommt da noch ein aufbauseminar und eine probezeit Verlängerung?
Hallo .
bin vor ca. 2 wochen auf Landstrasse mit LKW 40t mit 90 kmh statt erlaubte 60 geblizt.
da noch aber kein Post bekommen.
Gestern habe ich leider zweites A Verstoß uberhollen in überhollverbot für LKW .
Problem ist dass ich noch in Probezeit bin und Als Fernfahrer von Führerschein abhängig .
was kann ich da jetzt erwarten ? Fals empfehlung für MpU kommt müss mann die machen oder nur sich zusammenreissen ?
im voraus Danke
Mfg
Hallo,
meine Probezeit wurde letztes Jahr um weitere zwei Jahre verlängert (Überfahren einer roten Ampel mit 0,4 sek.). Kurz darauf habe ich ein Aufbauseminar absolviert.
Nun bin ich außerorts mit 33 km/h zu viel geblitzt worden. Die Rechnung i. H. v. 150 € habe ich überwiesen. Erwartet mich nun neben einem Punkt in Flensburg noch was?
Guten Tag,
Vor kurzem wurde mir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Die Rotzeit betrug 0,24 Sekunden. Muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen?
Hi, ich bin zur Zeit in der Probezeit und wurde gestern beim überqueren einer gelben Ampel geblitzt, aber bin nicht zu schnell gefahren. Kommt etwas auf mich zu? Womit ist zu rechnen?
LG
Hallo Henry,
war die Ampel gelb, dann fällt hierfür im Regelfall ein Verwarngeld von 10-15 Euro an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe zwei a Verstöße nun an ein Wochenende zwei Mal geblitzt worden unter 21kmh. Muss ich mein Führerschein abgeben
Hallo Deniz,
Sie werden wegen eines Rotlichtverstoßes belangt. Da Sie sich noch in Ihrer Probezeit befinden und dies ein A-Verstoß ist, müssen Sie sich zudem auf eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar einstellen. Sie werden im Regelfall durch ein Bußgeldbescheid über Ihre Sanktionen informiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Es handelt sich in meinem Fall um folgenden Sachverhalt. Ich habe vor 18 Jahren meinen Führerschein verloren. In diesem Jahr habe ich in Zusammenhang mit einem Aufbauseminar und erneuter Fahrprüfung, eine neue Fahrerlaubnis erhalten.
Meine Probezeit wurde auf insgesamt 3,5 Jahre verlängert. Jetzt wurde ich mit 58km/h in einer 30er Zone geblitzt. Heute habe ich einen Anhörungsbogen erhalten. Beruflich bin ich auf meinen Führerschein angewiesen.
Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Ich habe genau das gleiche Problem wird meine Fahrerlaubnis entzogen?? Ich musste auch zum aufbauseminar vor 3 Jahren
Hallo Corinna S.,
bitte beachten Sie: Es ist uns nicht erlaubt, Ihnen eine Rechtsberatung anzubieten – das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Setzen Sie sich diesbzgl. bitte mit Ihrer Versicherung auseinander.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Jennifer,
ein Rotlichtverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Neben den üblichen Sanktionen – welche aus einer hohen Geldbuße und mind. einem Punkt bestehen – wird die Probezeit Ihres Freundes auf zwei Jahre verlängert, zudem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ob auch ein Fahrverbot angeordnet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen, ausgeschlossen ist es jedoch nicht.
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Hallo Marie,
beide dieser Vergehen sind A-Verstöße. Damit hätten Sie drei A-Verstöße angesammelt, worauf im Regelfall – neben den üblichen Sanktionen wie Geldbußen und Punkte – stets die Entziehung der Fahrerlaubnis folgt. Ob auch eine MPU angeordnet wird, können wir nicht vorhersagen.
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Hallo Franzi,
mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, können Sie hier sehen: https://www.bussgeldkatalog.org/geblitzt-in-der-probezeit/
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Hallo Jennifer,
da uns die genauen Umstände nicht bekannt sind, können wir keine pauschale Aussage machen, welche Sanktionen Ihr Freund zu erwarten hat.
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Hallo Martin,
es handelt sich um einen B-Verstoß. Haben Sie sich bereits in der Vergangenheit einen weiteren B-Verstoß geleistet, kommt es zur Probezeitverlängerung.
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Hallo zusammen ich habe eine wichtige Frage ich habe zwei A verstoße in der Probezeit begangen Einmal unter 1 Sekunde über rote Ampel gefahren und das zweite 60 km zu schnell muss ich mit Führerscheinentzug rechnen oder was kommt auf mich zu
Hallo Deniz,
im Regelfall erhalten Sie bei Ihrem zweiten A-Verstoß eine offizielle Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Normalerweise erfolgt mit dem dritten A-Verstoß der Führerscheinentzug.
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Guten tag
Ich habe da ma eine frage
Ich habe an einem stopschild gehalten (5sec) (motorradfahrer) und den ankomenden motorradfahrer auf der vorfartstrasse übersehen bin los gefahren dadurch kam es zum unfall es gab nur leichten personenschaden
Meine frage dazu mit welchen konsequensen muss ich rechnen?
Bin kurz vor ende der probezeit
Hallo Patrick,
die Missachtung der Vorfahrt ist ein A-Verstoß. Neben einem Bußgeld und voraussichtlich einem Punkt in Flensburg wird Ihre Probezeit verlängert und Sie werden an einem verpflichtendem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
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Hallo,
Ich bin in meiner Probezeit innerhalb von einer Woche 2 mal in einer Abstandsmessung geraten. Einmal gab es 1 punkt und das zweite mal 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nun kam die Aufforderung zum Aufbauseminar für das erste Delikt was erwartet mich beim zweiten eine Verwarnung oder der Entzug des Führerscheins?
Danke im vorraus.
Hallo Franz,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, gilt Folgendes: Beim zweiten A-Verstoß werden Sie kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Beim dritten A-Verstoß kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Hallo,
Ich bin in der verlängerten Probezeit weil ich Innerorts mit 23 km/h zu schnell geblitzt wurde. Ein Aufbauseminar habe ich hinter mir. Jetzt habe ich eine Anhörung im Bußgeldverfahren weil ich bei einer Abstandsmessung den erforderlichen abstand nicht eingehalten habe. Laut dem Brief bin ich 121km/h gefahren und habe ein 14,00m abstand zum vorderem PKW gehabt. Dass entspriecht als3/10 des tachowertes.
Was sind jetzt die konsequenzen?
Danke im vorraus für die antwort?
Hallo Sascha,
die Sanktionen können Sie durch unseren Bußgeldrechner einschätzen lassen, indem Sie “Abstand” wählen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldrechner/
Es müsste sich hiermit um Ihren zweiten A-Verstoß handeln, weshalb Sie mit einer offiziellen Verwarnung und der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen müssen.
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Hallo Michael,
bitte waren Sie den Bußgeldbescheid ab. Dies hängt von einigen Faktoren ab, die nur ein Anwalt mit Akteneinsicht beurteilen kann. In der Regel sollte aber nicht direkt eine erneute MPU nötig werden.
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Hallo Christian B.,
wenn Sie einen Widerspruch gegen ein Fahrverbot einlegen wollen, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich von diesem beraten lassen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org