Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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175 Kommentare

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  1. Lisa
    Am 22. Mai 2018 um 20:04

    Hallo ich bin 18 befinde mich noch in der Probezeit und wurde von der Polizei auf einem Feldweg angehalten, es wurde ein Bluttest gemacht, beim pusten hatte ich 1.9 Promille. Ich hatte zu vor noch nie eine Straftat begangen. Mit welcher Strafe muss ich ungefähr rechnen und bekomme ich meinen Führerschein überhaupt jemals wieder oder nach welcher Zeit ungefähr?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:50

      Hallo Lisa,

      in der Regel gelten Fahrten ab 1,1 Promille als Straftaten und werden mit Geld- oder Haftstrafen sanktioniert. Der Führerschein wird eingezogen. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille wird neben anderen Probezeitmaßnahmen für gewöhnlich noch eine MPU angeordnet.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  2. Kevin
    Am 1. Mai 2018 um 10:54

    Hallo mir wurde heute Nacht mein führerschein abgenommen es Kamm dazu das 3 Leute die Polizei riefen weil ich betrunken am Steuer saß und das auto wegfahren habe das Auto hatte ich abgestellt auf ein Parkplatz und die Polizei suchte mich ich bin daraufhin festgenommen worden aber die Polizei hatte mich halt nicht am Auto oder in der nähe vom Auto erwischt als ich Dann später in der ausnüchterungs Zelle war habe ich eingewilligt zu pusten der Beamte meinte dann heute morgen es wären 1.1 gewesen was erwartet mich nun wie gesagt am Steuer habe sie Mi h nicht erwischt es gibt wohl zeugen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:49

      Hallo Kevin,

      belegen Zeugen, dass Sie gefahren sind, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen das Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird. Sie Sanktionen finden Sie in der obigen Tabelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Kevin
      Am 1. Mai 2018 um 10:55

      Bin noch in der probezeit und 20 Jahre alt

      • bussgeldkatalog.org
        Am 22. Mai 2018 um 12:50

        Hallo Kevin,

        zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird also verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sinan B.
    Am 29. April 2018 um 18:24

    Hallo,
    Ich bin gestern Nacht von der Polizei angehalten worden. Ich bin noch in der Probezeit und hatte ca 1,1 Promille inuts. Den bluttest habe ich noch nicht erhalten, das ergibt sich er im laufe der nächsten 2 Wochen. Welche Folgen haben die Tat auf sich? Was würden Sie mir erfahrungsgemäß für folgen nennen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:10

      Hallo Sinan,

      ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Andreas
    Am 13. April 2018 um 12:22

    Hallo,

    meine Freunde und ich sind von der Polizei erwischt worden wie wir unter Alkoholeinfluss(<1 Promille) mit einem Bagger gefahren sind der uns nicht gehörte. Zwei von uns besaßen einen Führerschein Klasse B, zwei nicht.

    Ich würde gerne wissen was ca. auf uns zukommt!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:20

      Hallo Andreas,

      zunächst haben Sie unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Die Sanktionen sind der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/ zu entnehmen. Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Christian
    Am 13. April 2018 um 10:11

    Hallo,
    Ich bin 18 Jahre alt und noch in der Probezeit. Ich würde vor ca. 2 Monaten von der Polizei angehalten und musste pusten. Es stellten sich 0,8 Promille heraus. Daraufhin wurde ich mit auf die Wache genommen und musste einen bluttest machen, welcher dann 0,7 Promille ergab. Letzte Woche bekam ich Post vom Landkreis über ein Bußgeld von 500€ und Bearbeitungsgebühren von ca. 230€. Dies ist mein erster Verstoß werde ich zu einer MPU oder einem Aufbauseminar angeordnet ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:15

      Hallo Christian,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Sie müssen also mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Tim
    Am 10. April 2018 um 8:38

    Gestern nacht wurde ich mit 0.23 Promille rausgezogen, hsbe schon 2 A Verstöße durch Blitzer, jetzt würde mich interessieren, da ich ja probezeit bin, was auf mich zu kommt, bin eigtl der meinung da sie mich Einfach weiterfahren ließen, das da nix mehr kommt und die es ne gemerkt haben..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:41

      Hallo Tim,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen A-Verstoß dar. Beim insgesamt dritten A-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tim
    Am 10. April 2018 um 6:04

    Hallo, ich wurde bislang 2 mal geblitzt, jeweils 1 Punkt und war auch schon zum aufbauseminar, gestern Nacht wurde ich von der polizeikontrolle rausgezogen, die meinten der alkoholtest wäre freiwillig also verweigerte ich ihn, schließlich musste ich ihn doch machen. Ich hatte 0.23 Promille…..ist mein Führerschein jetzt weg und was erwartet mich an Strafen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:16

      Hallo Tim,

      Sie werden für Ihre Trunkenheitsfahrt sanktioniert. Wie die genauen Ahndung aussehen, können wir nicht vorhersagen. Sie müssen sich jedoch auf eine Geldbuße von etwa 250 Euro, einen weiteren Punkt und mitunter auch eine MPU einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Leonhard420
    Am 2. April 2018 um 21:50

    Hallo,
    erstmal möchte ich euch danken, dass Ihr hier zu jedem Einzelfall die fragen sehr gut beantwortet.
    Jetzt zu meinem Delikt:
    Ich bin mit 0,8 Promille über einen Bordstein in ein Gebüsch und einen Baum gefahren. Bin noch in der Probezeit, aber hatte davor keine anderen Verstöße. Was droht mir für eine Strafe?
    Danke für eure Hilfe, ihr seid klasse!
    Gruß Leonhard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:09

      Hallo Leonhard,

      ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze wird beim 1. Mal mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot sanktioniert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Diana
    Am 29. März 2018 um 20:54

    Meine Cousine wurde mit 1,8 Promille in der Probezeit erwischt, gegen die Blutentnahme hat sie sich mächtig gewehrt das sie der Beamtin sogar in den Arm gebissen hat.
    Was erwartet sie jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 10:20

      Hallo Diana,

      wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, handelt es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie die Entziehung des Führerscheins. Des Weiteren ist eine MPU zu erwarten. Zusätzlich ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. nico b.
    Am 26. März 2018 um 17:58

    Hallo zusammen !ich hatte am WE eine verkehrskontrolle bei der ein atemalkoholtest von 0,52 festgestellt wurde bin 49 und in der probezeit was passiert jetzt hab meinen führerschein noch danke euch schon mal MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:50

      Hallo Nico,

      die entsprechenden Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Paul E.
    Am 21. März 2018 um 18:18

    Hallo, ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten wo ich denn einen Atemalkoholtest machen musste, dieser lag bei 1.10% worauf ich mit ins Revier musste zur Blutabnahme.
    Das war meine erste auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr.

    Ich bereue es zu tiefst.

    Ich habe seit 11/2015 meinen Führerschein, meine Probezeit wurde im 06/2016 bis 11/2019 durch zu schnelles fahren verlängert + eines ASF Kurses.

    Meine Frage mit welch einer Strafe muss ich nun rechnen ist meine Fahrerlaubnis nun komplett weg.. derzeit liegt sie bei der Polizeibehörde.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:15

      Hallo Paul,

      wenn Sie in Ihrer Probezeit mit mehr als 1,09 Promille unterwegs sind, dann wird in der Regel automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Im Gegensatz zu einem vorübergehenden Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen. Zudem werden Sie voraussichtlich drei Punkte und ein Bußgeld erhalten. Ihre Reue wird an der Sanktion leider nichts abmildern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hendrik
    Am 21. März 2018 um 1:39

    Hallo,

    Ich wurde mit 1,3 Promille angehalten und der Führerschein wurde mir auch direkt entzogen. Ich hätte schon ein Fahrverbot wegen Rot über die Ampel. Muss ich mir einer MPU rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:50

      Hallo Hendrik,

      in der Regel müssen Sie mit einer MPU rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  13. Nic
    Am 8. März 2018 um 17:27

    Hallo.
    Ich letztens angehalten und es kam ein Blualkholwert von min 1.19 bei Tatzeitpunkt raus.bin älter als 21 und nicht mehr in der probezeit.habe sonst nie einträge oder auffälligkeiten . Was wird da kommen? Und man klagen wenn der artzt erst das falsche desinfekt.mittel genommen hat.

  14. Ahmet
    Am 5. März 2018 um 10:31

    Ich wurde Samstag Abend mit einem primillenwert von 1,6 aus dem Verkehr gezogen.
    Dies war mein erstes Delikt in Verbindung mit Alkohol.
    Ich bin 25jahre alt und befinde mich in der verlängerten Probezeit.

    Mit was für Strafen muss ich rechnen !?
    Lohnt es sich überhaupt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen ?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 22:24

      Hallo Ahmet,

      ab einem Promillewert von 1,09 Promille kommen auf den Betroffenen in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Außerdem wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ahmet
    Am 4. März 2018 um 20:40

    Hallo Tom,

    Ich wurde gestern angehalten und habe 1,6 gepustet, einen Unfall oder einen anderen schaden habe ich nicht begangen.

    Was für eine strafe dürfte auf mich zu kommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 22:17

      Hallo Ahmet,

      wer in der Probezeit mit über 1,09 Promille angehalten wird, dem wird für gewöhnlich der Führerschein entzogen, zugleich kann auf ihn eine Geld- oder Freiheitsstrafe zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Dima
    Am 24. Februar 2018 um 19:03

    PS:bin noch 1 Jahr in der Probezeit

  17. Dima
    Am 24. Februar 2018 um 19:02

    Hallo,ich wurde gestern mit 0,15 Promille im auto von der Polizei aufgehalten,die haben aber nicht gesehn das ich gefahren bin,was droht mir jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:00

      Hallo Dima,

      das lässt sich ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  18. Sepp
    Am 9. Februar 2018 um 18:32

    Hallo
    Hatte einen Unfall 1.62 alkohol vom Krankenhausblut
    Polizei wert war bei 1.32
    Bin 18 was wird passieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:19

      Hallo Sepp,

      ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. D. h., dass der Führerschein entzogen wird und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Ab 1,6 Promille ist zudem eine MPU bei der Wiedererteilung des Führerscheins obligatorisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mario
    Am 9. Februar 2018 um 16:24

    Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem Promillwert von 0,17 womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:15

      Hallo Mario,

      ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Sollte dies der erste sein, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Leon
    Am 6. Februar 2018 um 9:52

    Hallo, ich wurde am 31.12.17 mit 1,51 Promille erwischt. Ich bin 19 und in der Probezeit. Jedoch wurde ich nicht angehalten sondern ich stand schon auf dem Seitenstreifen mit Warnblinklicht. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 17:04

      Hallo Leon,

      Punkte und ein Bußgeld sowie die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, sind normalerweise die Folgen eines A-Verstoßes. Ab 1,09 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und es kommt evtl. eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. Erhan
    Am 30. Januar 2018 um 13:21

    Hallo, ich bin 19, sie haben mich erwischt von 2,05 Promille Alkohol ohne Vergehen, was passieren kann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:21

      Hallo Erhan,

      in der Regel müssen Sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Entziehung des Führerscheins, einer MPU und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Alex
    Am 21. Januar 2018 um 16:42

    Hallo, ich wurde gestern angehalten mit 0,9 Promille. Mit bluttest. Grund:Locht war nicht eingeschaltet.
    Bin 30 und seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein. Mit welcher Strafe kann/muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 17:26

      Hallo Alex,

      welche Strafe auf Sie zukommt, hängt davon ab, ob Sie den Verstoß zum 1. Mal begangen haben oder nicht. Wenn ja, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Peter
    Am 16. Januar 2018 um 20:30

    Hallo, ich bin 21 Jahre alt und hatte vor zwei Jahren einen Unfall mit 0,18 Promille Restalkoholwert. Konsequenz waren 250 Euro, ein Punkt plus 2 Jahre Probezeitverlängerung. Letztens bin ich auf der Autobahn mit knappen 21 km/h darüber geblitzt worden. Sozusagen käme da wieder ein Punkt in der Probezeit, in der ich noch bin dazu. Wird meine Probezeit auf nochmal 2 Jahre verlängert? Mit welchen Konsequenzen muss ich sonst noch rechnen?
    Danke für die Bearbeitung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 16:23

      Hallo Peter,

      die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Dennoch müssen Sie mit einem Aufbauseminar, Bußgeld- Punkten und ggf. mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Marc
    Am 3. Januar 2018 um 17:36

    Hallo, ich wurde heute morgen mit 0,3 promille angehalten…was passiert jetzt?MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:57

      Hallo Marc,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Christian
    Am 3. Januar 2018 um 11:15

    hallo. ich hatte vor kurzem mein auto in graben versenkt und hab mich vom unfallort weg begeben hab das auto hinterlassen und hab mich erst so ca. 6 std danach bei der polizei gemeldet und hatte noch bei der atemalkoholtest 0,2 promille, bin fahranfänger und meine frage wäre was mir passieren kann und wo ich mich informieren kann was mir jetzt droht weil ich ja doch auf mein auto angewiesen bin da ich ein längeren arbeitsweg habe und ich der einzigste in der familie mit führerschein bin und zum einkaufen müsste usw. ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 15:26

      Hallo Christian,

      in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  26. Christ
    Am 30. Dezember 2017 um 0:28

    Hallo ich bin 21 jahre alt und hatte einen wildunfall im krankenhaus wurden 0.84 promille im blut festgestellt bin noch in der probezeit

  27. Annonym
    Am 28. Dezember 2017 um 1:48

    Hallo,

    ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und hatte 0,14 Promille. Ich bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit die verlöngert wird weil ich 23 km/h Zuviel gefahren bin. Was droht mir und gibt es vielleicht einen Ausweg? Und mit was für folgen muss ich rechnen ? Wird mir mein Führerschein abgenommen oder nicht da er für mich Arbeit relevant ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 13:15

      Hallo,

      die Sanktionen für das Fahren während der Probezeit können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Handelt es sich um Ihren insgesamt zweiten A-Verstoß, werden Sie zusätzlich verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Adrian
    Am 9. Dezember 2017 um 18:50

    Hallo, ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und es ergab sich ein Wert von 1,2 Promille. Ich bin nicht mehr in der probezeit aber unter 21. Hatte auch noch kein Vergehen im Straßenverkehr mit Alkohol. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:18

      Hallo Adrian,

      Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die 0-Promille-Grenze halten – auch dann, wenn sie die Probezeit schon hinter sich haben. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, es handelt sich um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Rodi
    Am 4. Dezember 2017 um 21:36

    Hallo ich bin 18 Jahre alt und hatte einen Autounfall, bin gegen eine Betonmauer gefahren musste pusten und hatte 1,9 promille.
    Was erwartet mich jetzt? Bin auch noch in der Probezeit vorher aber nie auffällig gewesen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 19:05

      Hallo Rodi,

      Sie müssen in der Regel mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und evtl. einer Freiheitsstrafe rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  30. Marcel
    Am 4. Dezember 2017 um 10:08

    Hallo, ich wurde letztes Jahr von der Polizei schlafend auf der Toilette eines rastplatzes geweckt. Ich hatte 1,3 Promille und war noch in der Probezeit.. nun meine Frage ich saß weder am Steuer noch war der Motor an etc.. wie gesagt ich bin auf der Toilette eingeschlafen , ich musste mit auf die Wache sie haben meinen Führerschein einbehalten sie sagten 10 monate fahrverbot und bekam eine Geldstrafe von über 2000 € ..
    Wie geht es jetzt weiter hab nachdem ich die Strafe bezahlt habe nichts mehr gehört.. und das ist jetzt ein Jahr her

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:48

      Hallo Marcel,

      es kommt darauf an, ob Sie lediglich ein Fahrverbot erhalten haben oder ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ersteres ist temporär, während eine Entziehung dauerhaft ist. Aufgrund Ihres Alkoholwertes gehen wir davon aus, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden und Ihren Führerschein neu beantragen. Bitte klären Sie jedoch zunächst, welche Sanktion Ihnen genau verhängt wurde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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