Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten
Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.
Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.
Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.
Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.
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Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |
In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.
Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.
Ich bin 21 Jahre alt und noch in der Probezeit und wurde von der Polizei angehalten .. Die haben 0.38 promille gemessen mit was muss ich rechnen ?
Hallo Benjamin,
Sie müssen in der Regel mit 250 Euro Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
guten tag, ich wurde von der polizei letztens kontrolliert und die haben ein drogentest bei mir gemacht,freilwillig, der negativ war. danach wollte er noch ein alkoholtest machen, ich stimmte zu und es ergab einen wert von 1,3 promille.wir fuhren zum blutabnehmen ins krankenhaus und nun muss ich auf die ergebnise warten. da ich in der probezeit bin, bin ich bisschen nervös ob ich meinen führerschein behalten darf oder nicht. die beamten meinten es wäre eine geldstrafe von ca. 250 euro, 1 monat fahrverbot, ich müsste ein seminar besuchen 1 punkt und probezeit verlängerung. aber ich kann mir das nicht so richtig vorstellen das ich da so “glimpflich” wegkommen werde. danke im voraus für antwort. mfg Merlin
Hallo Merlin,
ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Folgen können die Entziehung des Führerscheins, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Hatte am 3 Oktober einen Autounfall bei dem ich auf der Gegenfahrbahn gegen einem Verkehrsschild Fuhr.
(Am Vorabend war ich auf dem Oktoberfest Zugänge und trink 3-4 Maß)
Als die Polizei eintraf, musste ich pusten, was beim pusten raus kam weiß ich nicht mehr, aber der Bluttest ergab 0,94.
Bin jedoch noch in der Probezeit
27 Jahre Alt
Und noch nie auffällig geworden in der gesamten Probezeit.
Was erwartet mich jetzt ?
Hallo Paul,
die regulären Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
3 Bier mit jeweils 0,5l von 20:45-22:50 Uhr
Gegen 0:00 Uhr verkehrt in eine Einbahnstraße eingebogen.
Probezeit
Kein verstoß zuvor gehabt.
Wurde am Montag mit 1.69 Promille angehalten und musste auch noch Blut a geben.bin noch in der Probezeit. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Hallo Jenny,
ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das hat zur Folge, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und dass Sie u. U. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen. Zusätzlich bekommen Sie 3 Punkte und eine Geldstrafe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ganz kurz.
Ich hatte letztes Jahr wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfall (ohne weiter beteiligte) meinen Führerschein entzogen bekommen.Mein blutwert lag bei 1,15 pro mille.Ich befand mich in der probezeit.Ich bekam eine 9monatige sperrfrist + ein ordentliches Bussgeld von ca 2000 Euro.Nach Ablauf der sperre habe ich dann meinen Führerschein neu beantragt .Letzte Woche bekam ich dann einen gelben Brief in dem Stand,ich solle mich zu dem speziellen Aufbauseminar nafa plus anmelden und inmerhalb von 3 Monaten die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgeben soll und dann meinen Führerschein wieder bekomme.
Jetzt ist meine Frage ob das was in dem Brief steht,die endgültige und einzige Voraussetzung ist um meinem Führerschein dann mach dem Seminar wirklich wieder bekomme?Oder kann es passieren das eventuell ein zweiter Brief mit einer MPU Aufforderung kommt? Oder das an dem Tag an dem ich die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgebe, die mir plötzlich mündlich mitteilen das ich noch eine MPU machen muss?
Hallo
Ich wurde gestern von der polizei aufgehalten da ich zu schnell im Kreisverkehr war
Beim alkoholtest wurde ein wert von 0,4 Promille Atemluft (0.8Blut) festgestellt, mein Führerschein wurde sofort entnommen und das Fahrzeug durfte ich nichtmehr in betrieb nehmen
Meine frage wäre was kommt jetzt auf mich zu?
Hallo Milan,
die Sanktionen für den Alkoholverstoß finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/. Zusätzlich wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Marius,
ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, weshalb wir keine pauschale Antwort geben können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde gestern Abend der Polizei auffällig da ich vergessen hatte das Licht einzuschalten. Da ich nach Alkohol roch musste ich einen Pustetest machen dabei wurden 1,1 Promille festgestellt. Auf der Polizei Wache wurde mir zusätzlich blutentnommen und ein Test gemacht “Idiotentest” ob ich z.B. mit dem Zeigefinger die Nasenspitze berühren kann. Ich bin 19 Jahre alt in der Probezeit und im Straßenverkehr wurde ich noch nie auffällig auch andere Straftaten habe ich nicht. Nun meine Frage was kann auf mich zukommen ? Und ist es erlaubt so viele Test mit mir zumachen.
Danke im Vorraus!
Hallo Luis,
es ist in der Regel die normale Vorgehensweise, wenn Sie zunächst einen Atemalkoholtest machen und Ihnen dann Blut abgenommen wird. Die Atemalkoholmessung können Sie verweigern, die Blutprobe jedoch nicht mehr, sobald diese richterlich angeordnet wurde. Neben den regulären Sanktionen, die Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. In Ihrem Fall ist außerdem damit zu rechnen, dass eine MPU angeordnet wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Morgen,
ich wurde bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und es wurde ein Alkoholwert von 0,2 Promille (Atem) festgestellt. Auf das Blutergebnis wird noch gewartet. Jedoch wurde ich schon einmal angehalten mit einem Wert von 0,06 Promille. Es wurde ein Bußgeld (250 Euro + Arztkosten) verhängt, dazu 1 Punkt in Flensburg. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit.
Was kommt nun auf mich zu?
Vielen Dank!
Hallo Tobias,
nebst einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird. Weiterhin erhalten Sie eine Verwarnung. Eine MPU-Anordnung ist in Ihrem Fall ebenfalls möglich – dies entscheidet die Behörde jedoch im Einzelfall.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Droht auch ein Führerscheinentzug wenn der Verstoß unter der 0,5 Promille-Grenze liegt?
Hallo Tobias,
für Fahrer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, droht, wenn der Wert bei unter 0,5 Promille liegt, ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird zusätzlich die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ab 0,3 Promille können härtere Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenn die Fahrt mit einer Gefährdung des Verkehrs einherging.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Hatte heute ein Unfall und bin im Zaun geknallt haat im Schock nummernschild abgebaut danach und habe Nummer bei geschädigten hinterlegt …hatte 0.9 Promille beim Blase
Hallo, bin 18 Jahre, noch Schüler und habe mit 1,55 Prom. (nach Blutabnahme) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen. Was kommt nun alles auf mich zu? Ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren?
Hallo Berni,
da Sie eine Straftat begangen haben, droht Ihnen ein Gerichtsprozess. Es empfiehlt sich in diesem Fall in der Tat, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Eine Frage wurde gestern abend mit 0.64 promille angehalten musste dann ungefähr eine Stunde später Blut ab geben. Bin noch in der probezeit.
Was kommt da jetzt auf mich zu
Mfg Thomas
Hallo Thomas,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahren und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich hatte vor 10 Jahren ungefähr einen Unfall unter Alkohol Einfluss während der probezeit. Wie hoch die Promille waren weiß ich nicht mehr.
Gibt es da bestimmte fristen nach denen ich meinen Schein einfach wieder machen kann bzw in wieder bekomme?
Hallo Markus,
sollten Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, wird vermutlich eine MPU angeordnet. Unter welchen Umständen Sie diese umgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Abend,
ich wurde heute Morgen angehalten, nachdem ich aus Versehen dem Streifenwagen die Vorfahrt genommen habe. Ich musste pusten und das ergab einen Wert von 0,06 Promille. Außerdem wurde mir noch Blut abgenommen. Den Führerschein habe ich jedoch wieder bekommen. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?
Hallo Tobi,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kein Führerscheinentzug?
Hallo Tobi,
davon ist in Ihrem Fall nicht auszugehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich wurde gestern von der Polizei kontrolliert und hatte beim pusten 1.64 Promille. Habe noch probezeit bin aber über 21 Jahre alt. Habe niemanden gefährdet und bin auch nicht zu schnell gefahren. Was könnte mich erwarten nach dem neuen Bußgeld Katalog 2017?
Hallo Sascha,
das Sie eine Verkehrsstraftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind die Konsequenzen nicht eindeutig einzuschätzen. Grundsätzlich müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU rechnen. Hinzu kommt in aller Regel eine Geldstrafe.
Weiterhin verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin 21 Jahre alt und wurde letzte Woche mit einem Blutalkoholwert von 1,34 Promille angehalten. Ich bin noch in der Probezeit was erwartet mich für eine Strafe und wie hoch kann die Geldstrafe werden?
Hallo Nina,
Sie müssen mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen. Informationen zur Geldstrafe finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geldstrafe-alkohol-am-steuer/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Bin 19 Jahre alt also noch in der 0,0 Promille Grenze drinnen aber nicht mehr in der Probezeit
Habe einen Unfall mit 1.28 Promille im Blut (restalkohol) gehabt, bei dem ich leider eine zweite Person in einem anderen Auto verletzt habe.
Was erwarten mich für strafen außer Führerscheinentzug? Wie lang bekomme ich Führerscheinsperre? Wie lange verlangte sich meine neue Probezeit? Wie sieht es mit MPU und Psychologenstunden aus?
Und vorallem mit welcher Art von Strafe kann ich rechnen? (Schüler ohne Einkommen)
Danke schon mal
Hallo Jan,
Wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind, dann kann Ihre Probezeit auch nicht verlängert werden. Zunächst wird es ein Strafverfahren geben, in dem es zum Führerscheinentzug kommt. Die Dauer der Sperrfrist wird anhand der Umstände festgelegt. Ob eine MPU angeordnet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Da kommt es auf das Bundesland und die individuellen äußeren Faktoren an. Es ist aber durchaus möglich. Zudem müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Wie viel das sein wird, legt aber ebenfalls der Richter fest. Dabei wird auch Ihr Einkommen berücksichtigt. Außerdem sollten Sie mit einem Zivilprozess rechnen, in dem die verletzte Person ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld durchsetzen wird. Die Kosten dafür sollte allerdings die Haftpflicht übernehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Serkan,
Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Informationen über die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Aylin,
bei einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 1,09 Promille droht in der Regel unter anderem die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Marius,
Alkohol in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bin noch in fern probezeit