B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!
Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.
In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)
Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: B-Verstoß
In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.
Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.
Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?
Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.
Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:
- Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
- Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
- Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
- Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
- Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
- Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
- Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Gibt es noch weitere B-Verstöße?
Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.
Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:
Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)
Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?
Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.
Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.
Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:
Bin noch in der Probezeit. Habe eine Strafanzeige erhalten, dass ich auf unserem Firmenparkplatz ein Auto eines Kollegen beim Auspacken beschädigt hätte. Ich habe nichts bemerkt, an meinem Auto ist nichts zusehen. Eine Zeugin hat angeblich den Sachverhalt gesehen und es dem Arbeitskollegen gesagt. Der hat Anzeige bei der Polizei gemacht. Ich soll jetzt 30 € Verwarnungsgeld bezahlen. Obwohl ich nicht das Kollegen Auto angefahren habe. Wenn ich bezahle kann der Kollege dann auf meine Kosten sich sein Auto richten lassen? Das er vielleicht sich woanders demoliert hat?
Hallo meine Probezeit wurde um 2 jahre verlängert weil ich ein Handy am steuer hatte habe also auch einen Aufbauseminar gemacht. vor eine woche wurde ich Wahrscheinlich in einer 30er zone mit 83 geblitzt, Wird mir jetzt der Führerschein entzogen oder bekomme ich einen Fahrverbot, oder eine verwarnung zur Verkehrspsychologische Beratung ??
Danke im vorraus.
Hallo Remzi,
auf den zweiten A-Verstoß folgen eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Der Verstoß selbst bringt in der Regel allerdings ein Fahrverbot von zwei Monaten mit sich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Wurde neulich mit ca.81kmh in einer 50er zone außerhalb geblitzt. Einen Aufbauseminar hab ich vor 4 monaten absolviert ist mit einem Fahrverbot oder Entzug zu rechnen? mfg.
Guten Abend,
Ich bin noch 2 Monat Probezeit
Ich würde vor 6 Wochen von der Polizei angehalten
Wegen benutzen als Führer des Kraftfahrzeuge ein elektrisches Gerät das der Kommunikation Information dient(Mobiltelefon)
Paragraf Abs. 1a ,Paragraf 49 StVO ,Paragraf 24 StVO, 246.1 BKat
Ich habe bis jz noch kein Verstoß begangen
Mit was muss ich rechnen?
Wird mein Probezeit dadurch verlängert?
Lg
Hallo Tafa,
hier können Sie sich informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/handy/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo liebes Team,
Ich hab vor einem Zebrastreifen eine Kehrmaschine mit den vorgeschrieben 30 km/h überholt. Habe nun 1 Punkt und 80€ Bußgeld gekriegt. Ist dies ein B- Verstoß? Kommt es zu einer Probezeitverlängerung?
Danke !!
Hallo Nicolas,
überholen Sie an einem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug, dann handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Hallo,
ich hatte gestern einen Unfall bei dem ich als Linksabbieger einen Gradeausfahrer übersehen habe. Ich konnte noch reagieren und es gab einen sehr leichten Blechschaden. Der “Unfallgegner” bestand jedoch darauf die Polizei zu rufen. Als diese dann alles aufgenommen hat, haben sie mir gesagt dass sie eine Strafanzeige stellen müssen da dies ein A-Verstoß ist. Außerdem meinten die Polizisten, dass ich mir eigentlich keine Sorgen machen muss da es sein kann dass von dem Unfall “abgesehen” wird und kein Bußgeld fällig wird da es sich um geringen Schaden handelt und da ich noch reagiert habe. Jedoch bin ich skeptisch und wollte mal wissen wie Sie das ganze einschätzen.
LG Simon
Guten Tag,
Ich bin mit meinem neuen KFZ gefahren (2 Straßen weiter), habe aber vergessen dass die 5 Tage-Kennzeichen seit 3 Tagen abgelaufen sind und wurde direkt in meiner Straße von der Polizei erwischt. Meine Aussage findet der Polizist dumm, war sehr unfreundlich und wollte mir meine Aussage nicht glauben. Er sagte ich bekomme von ihm oder der Stadt Post. Ich habe meinen Führerschein mehr als ein Jahr innerhalb der Probezeit und hab am BF17 teilgenommen. Ebenso habe ich eine Weiße Weste bei der Polizei. Welche Strafe kann ich da erwarten?
Lg Lukas
Hallo Lukas,
hier können Sie sich informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-zulassung/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallöchen,
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich habe 3 Parkverstöße begangen und bin innerorts mit ca. 13 Kmh zuviel geblitzt worden.
Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit oder anderen Konsequenzen rechnen?
Mfg Amely :)
Hallo Amely,
im Regelfall haben sie von Ihnen aufgezählten Vergehen keine probezeitrelevanten Folgen.
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hey, ich habe heute ein schreiben der Stadt bekommen das ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe auf der Autobahn, bei 99km/h habe ich anstatt 49,50m nur den abstand von 20m eingehalten. Im schreiben steht ebenfalls das die Toleranzen berücksichtigt werden, ich habe mir noch nichts zu schulden kommen lassen, womit muss ich rechnen?
Hallo Jessica,
Ihre voraussichtliche Sanktionen können Sie mit dem Rechner ermitteln: https://www.bussgeldkatalog.org/abstand/
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Soweit ich weiß nicht. Ich wurde bloß angehalten von den Männern in Blau. Im Bescheid steht wörtlich dies: “Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt.”. Das Bußgeld waren 90+25€ Bearbeitungsgebühren+3,50€ für Auslage an der Bußgeldstelle.
Unter dieser Aufführung steht der Satz: “Es erfolgt keine Eintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg”.
Ich hoffe dass das genug Infos sind um meine Frage zu beantworten :).
MFG Janik.
Hallo Janik,
wie dem Tatbestandskatalog zu entnehmen ist, handelt es sich dann nicht um einen B-Verstoß.
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Hallo..ich würde 2 oder drei mal geblitzt es war unter 20km/h ..dann hatte ich mehrmals Strafzettel erhalten wegen falschen parken und gestern würde ich mit dem handy am Steuer erwischt…? Kann mir der Führerschein dauerhaft entzogen werden
Hallo Özge,
die hier können Sie sich zu Verstößen während der Probezeit informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
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Hallo ;)
Ich wurde heute mit 68 km/h innerorts gelasert ,handelt es sich hierbei um einen B Verstoß ? Habe mitbekommen dass wenn man über 11km/h geblitzt oder gelasert wird dies einen B Verstoß zur folge hat? Stimmt das? Wenn ja würde das heißen wenn das nochmals passiert ist ein aufbauseminar die konsequenz? Lg :)
Hallo Marc,
eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß – was darunter liegt, wird jedoch in der Regel nicht als B-Verstoß gewertet. Sie werden zwar eine Geldbuße entrichten, probezeitrelevante Folgen fallen jedoch im Normalfall nicht an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Hätte da mal ne Frage!
Am 14.05.2015 würde ich auf der 50er zone geblitzt 22 kmh zu viel, probezeit wurde verlängert und ich musste ein aufbauseminar machen jetzt nach 3 jahren wurde ich auf der Autobahn 100 km erlaubt ist 22 km zuviel geblitzt mit was muss ich rechnen?(Noch im probezeit)
Mfg
Hallo Burak,
zunächst müssen Sie mit den regulären Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen (Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg für eine Überschreitung um 22 km/H). Handelt es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, werden Sie kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Liebes Busgeldkatalog-Team,
ich befinde mich in der Probezeitverlängerung (auf Grund eines A-Verstoßes) und wurde Heute vermutlich in einer 30er-Zone mit maximal 40 kmh gemessen ( Levitec xv30 ).
Als ich das Gerät gesehen habe, habe ich nochmal abgebremst. Also sind es vermutlich max. 5-7 kmh nach Abzug der Toleranz zu viel.
Handelt es sich bei der geringen Geschwindigkeitsüberschreitung bereits um einen B-Verstoß oder nicht?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Sarah,
hierbei handelt es sich nicht um einen B-Verstoß.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wenn man unter 20 km/h innerorts geblitzt wird ist das dan ein B Verstoß?
Hallo Denis,
normalerweise sollte dies als B-Verstoß zählen.
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Hallo,
Ich wurde am 25.6.2016 erwischt mit länger als 1 sek rot also Missachtung der Lichtanlage, habe 1 Monat Fahrverbot bekommen und bin in der Probezeit hab auch das aufbauseminar absolviert. Jedoch am 13.4.2017 also in der verlängerten Probezeit würde ich nochmal erwischt mit zu wenig Abstand bin 151kmh gefahren und hatte Abstand von 17m. Heute würde ich im Tunnel mit 70kmh geblitzt in einer 40er Zone mit was muss ich rechnen?
Hallo Tolga Y.,
nach dem dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen.
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Hallo,
Ich bin in der normalen Probezeit und wurde gestern mit meinem Handy in der Hand erwischt. Mittlerweile zählt das ja als ein A-Verstoß und deswegen hab ich 1 Punkt gekriegt, die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ich muss zum Aufbauseminar. Was passiert wenn ich dann in der verlängerten Probezeit mit unter 21 km/h geblitzt werde?
Hallo Christoph,
das hat in der Regel keine weiteren Auswirkungen auf die Probezeit. Natürlich fallen aber die regulären Sanktionen an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin bei glätte gegen ein Geländer gerutscht. Die Polizistin sagt, die ZBG würde entscheiden, ob es zu einem Punkt kommt oder nur zu einer Geldstrafe, da es ein B-Verstoß ist. Es läuft bei der Polizei unter einem Verkehrsunfall mit schwerem Sachschaden.
Ist das nun ein A oder ein B Verstoß?
Hallo Pierre,
das kommt darauf an, welches Fehlverhalten den Unfall ausgelöst hat. Aus diesem Grund lässt sich keine pauschale Angabe machen.
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Hallo,
ich befinde mich schon in der verlängerten Probezeit und wurde danach schon 2 mal von der Polizei angehalten ,erstes Bußgeld 20€ angeblich Vorfahrt missachtet und zweites Bußgeld 25€ parken im halte verbot und die Polizei konnte nicht weg fahren.
Sollte ich mich auf etwas gefasst machen?
Hallo Kara,
ob und wenn ja welche Auswirkungen drohen, hängt davon ab, ob es sich um A- bzw. B-Verstöße gehandelt hat und wie viele dieser Verstöße vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/
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Bin 17 in probezeit welche strafe bekommt man wenn man mit einem roller der 25 papiere hat 50 fährt
Hallo Okan,
beim Roller-Tuning können grundsätzlich verschiedene Tatbestände vorliegen, die unterschiedliche Strafen nach sich ziehen. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich hatte im Dezember ein Unfall (2A Verstöße in d. Probezeit) im März daraufhin wurde ich unter Cannabis Einfluss getestet und es war positiv. Jetzt soll ich ein aufbauseminar machen, frage mich allerdings ob das noch notwendig ist weil ja bald der btmg Fall per Post kommen sollte. (weiterer a Verstoß). Ist der fs jetzt komplett weg oder wird eine weitere mpu angeordnet da ich den 3.A Verstoß ja schon in der verlängerten Probezeit bekommen hab? Oder was passiert jetzt?
Danke!
Hallo Jussi,
grundsätzlich gilt, dass beim insgesamt dritten A-Verstoß in der Probezeit die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt. Die zustddnige Behörde informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde vor längerem mit 8 km/h geblitzt und wurde heute in einer Anliegerstraße bei der ich unter 30 gefahren bin geblitzt.
Mit was muss ich rechnen ?
Grüße
Hallo Viktor,
Geschwindigkeitsverstöße haben nur dann Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. Dann handelt es sich um einen A-Verstoß. Es folgt die Verlängerung der Probezeit und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Liebes Bußgeldklatalog-Team,
ich befinde mich aufgrund eines einfachen Rotlochtverstoßes in der verlängerten Probezeit. Heute wurde ich innerorts mit ca. 15 kmh zu viel geblitzt. Habe ich lediglich ein Bußgeld zu befürchten oder handelt es sich um einen sog. Verstoß?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Talo,
erst ab 21 km/h zu viel handelt es sich um einen A-Verstoß, der Auswirkungen auf die Probezeit hat.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wenn man in der Probezeit zweimal geblitzt wurde, beide male allerdings unter 21 km/h waren, mit welchen Sanktionen sind da zu rechnen?
Viele Grüße
Hallo Peter,
in diesem Fall ist nur mit den normalen Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen. Probezeitmaßnahmen erfolgen nicht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich würde vor kurzem von der Polizei angehalten Grund war, das ich mein Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer und zu Teil meine Rückleuchten auf LED umgerüstet habe, musst wieder alles auf Halogen umrüsten dann zu DEKRA und dann mit den Kontrollbericht zu Zulassungstelle. Meine Frage wäre jetzt was auf mich zu kommen wird, da ich noch in der Probezeit bin und in 3 Monate zu Ende ist.
Hallo Elyas,
in solch einem Fall handelt es sich in der Regel um ein Fahren ohne Betriebserlaubnis, was in der Probezeit als B-Verstoß gilt. Dies zieht in der Regel auch keine weiteren Konsequenzen nach sich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich befinde mich in der Verlängerten Probezeit. Diese läuft noch 1 Monat.
Nach abschliesen eines Aufbauseminares vor ca. 2 Jahren wurde ich mit dem Handy am Ohr erwischt ( B Verstoß )
Heute wurde ich außerorts mit 23Km/h zu viel angehalten. (A Verstoß)
Bekomme ich nun eine Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung, oder direkt die Fahrerlaubnis entzogen ? Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bussgeldbescheid ?
Danke
Hallo Paul,
beim zweiten A-Verstoß sind die von Ihnen genannten Maßnahmen zu erwarten. Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, können wir Ihnen nicht sagen. Für eine Einschätzung müssten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der den Bescheid für Sie prüfen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin frisch in der Probezeit und der Halter eines Fahrzeuges, welches ohne Umweltplakette in Berlin beim Parken aufgeschrieben wurde. Die grüne Plakette liegt vor und wurde lediglich vergessen zubringen. (ist mittlerweile angebracht)
Mein Partner ist allerdings gefahren und hat auch geparkt, er hat seinen Führerschein seit ca. 20 Jahren.
Nun habe ich als Halter für dieses Vergehen zwei Bescheide zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Muss ich dafür haften und bin ich in Gefahr, dass meine Probezeit verlängert wird? Ist das ein A Delikt oder sind es zwei (denn es hat zwei Briefe für unterschiedliche Tatzeitpunkte gegeben)? Kann mein Freund hier die Verantwortung übernehmen, da er gefahren ist und geparkt hat?
vielen Dank im Voraus
viele Grüße
Hallo Schorsch,
in Deutschland gilt die Täterhaftung – das bedeutet, dass eben der richtige Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeuges zur Rechenschaft gezogen wird. Aus diesem Grund sind Ihnen auch die Anhörungsbögen zugestellt wurden: Um Auskünfte über den tatsächlichen Fahrer zu geben.
Insofern Sie keine anderen Angaben tätigen, werden Sie wahrscheinlich dafür aufkommen müssen. In der Regel wird das Fahren ohne Umweltplakette in der Probezeit als B-Verstoß gewertet.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin in der Probezeit und wurde geblitzt mit 10 km/h nach Toleranz -3 km/h bin ich 7 km/h zu schnell gewesen.
Außerdem habe ich bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen (Parkuhr vergessen) das war vor ein paar Monaten.
Der Halter ist jedoch mein Vater und ich bin der alleinige Fahrzeugführer, die Ordnungswidrigkeit hatte er bezahlt, heißt Anhörungsbogen wurde NICHT ausgefüllt zurückgesendet.
Nun meine Frage, habe ich mit etwaigen Auswirkungen zu rechnen die mich in der Probezeit beeinträchtigen?
Hallo KN,
in der Regel fallen hierfür neben der üblichen Sanktion keine weiteren Strafen an, welche Ihre Probezeit betreffen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Folgendes: ich hab meinen Führerschein seit 12/14 und hatte kurz vor Ende einen a-Verstoß (Unfall) musste zum Aufbauseminar, und die Probezeit würde bis 12/18 verlängert. Dann folgte ein Unfall 11/17 (rvl-Missachtung) mit einem Punkt. heute hab ich eine Verwarnung deshalb bekommen. Anfang Januar würde ich mit Handy am Steuer aufgehalten (Beamter sagte 100 Euro + 1 Punkt) . Wird mir der Führerschein entzogen?
Hallo KA,
das Handy am Steuer gilt seit letzten Oktober ebenfalls als A-Verstoß. Nach dem dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin in der Probezeit und wurde am 31.10.17 mit Handy am Steuer erwischt ohne Gefährdung. Somit hab ich als Strafe 100€ und einen Punkt bekommen. Laut dieser Internetseite ist das nur ein B-Verstoß und somit hat das keine Folgen für mich. Heute (03.01.18) kam jedoch der Brief, das meine Probezeit verlängert wird und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Das war jedoch mein erster Verstoß gegen die StVO somit habe ich keinen A oder B Verstoß zuvor bekommen oder ähnliches. Haben die Beamten einen Fehler begangen oder gibt es eine Gesetzesänderung und Telefonie ist ein A und kein B-Verstoß?
Hallo Ck,
in der Regel wird die Probezeit nur verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet, wenn Sie zuvor bereits einen B-Verstoß begangen haben. Bitte konsultieren Sie deshalb einen Anwalt für Verkehrsrecht, um einen Widerspruch dagegen einzulegen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org