Bußgeldkatalog Busfahren: Fahren unter Alkoholeinfluss
Verstoß
Bußgeld
Punkte
FahrverbotFVerbot
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
beim 1. Verstoß
500 €
2
(1 Monat)1 M
beim 2. Verstoß
1000 €
2
(3 Monate)3 M
beim 3. Verstoß
1500 €
2
3 Monate(3 Monate)3 M
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)
3
Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille
3
Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Busfahrer hält Null-Promillegrenze während des Dienstes nicht ein
bis zu 10.000 €
FAQ: Promillegrenze für Busfahrer
An welche Promillegrenze müssen sich Busfahrer halten?
Die gesetzliche Promillegrenze für Busfahrer liegt bei 0,0 Promille.
Stimmt es, dass für Fahrer von Reisebussen eine andere Promillegrenze gilt als für Linienbusfahrer?
Nein, dies ist eine Fehlinformation, die gelegentlich verbreitet wird. Auch für Fahrer von Reisebussen ist keinerlei Alkohol am Steuer erlaubt.
Was droht Busfahrern, wenn sie gegen die Promillegrenzen verstoßen?
Dies kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Alkohol am Steuer: Gelten für Busfahrer besondere Vorschriften?
Wer im Straßenverkehr Personen transportiert, trägt immer eine größere Verantwortung als ein einzelner Autofahrer. Besonders Busfahrer sollten also darauf achten, Verkehrsregeln konsequent einzuhalten, um Insassen nicht zu gefährden.
Dies gilt im Speziellen für die Einhaltung der Promillegrenze, die grundsätzlich für alle Fahrzeugführer in Bestand hat. Doch welche Vorschriften gelten diesbezüglich für Busfahrer?
Unterscheidet sich die Promillegrenze für Busfahrer von der für andere Fahrzeugführer? Gilt eine besondere Promillegrenze für alle Fahrzeugführer, die beruflich Personen transportieren? Welche Sanktionen erwarten einen Busfahrer, der alkoholisiert Personen transportiert? Muss ein Busfahrer auch während der Dienstbereitschaft und der Ruhezeiten auf Alkohol verzichten? Hier erfahren Sie es.
Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:
Grundsätzlich gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze. Das heißt, dass Fahrzeugführer ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen dürfen. Diese Vorschrift gilt für Fahrzeugführer jeglicher Art. Wer dagegen verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverbot rechnen.
Bei Wiederholungstätern verschärfen sich die Sanktionen sogar noch einmal. Außerdem ist es möglich, schon ab 0,3 Promille zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn Sie unter Alkoholeinfluss andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Unfall verursachen.
Bei der Promillegrenze gibt es jedoch auch zahlreiche Ausnahmen, wie zum Beispiel für Fahranfänger oder für Fahrzeugführer, die beruflich Personen im Straßenverkehr transportieren. Es gibt demnach tatsächlich eine bestimmte Promillegrenze, die nur Busfahrer einhalten müssen.
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) regelt unter §45, welche Vorschriften für Busfahrer bezüglich des Konsums von Alkohol während oder vor der Fahrt mit einem Linienbus gelten. Demnach handelt ein Mitglied des Betriebspersonals, welches zum Fahrdienst im Linienverkehr eingesetzt wird, ordnungswidrig, wenn es vorsätzlich oder fahrlässig,
während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht.
Für Busfahrer sowie für andere Führer von Fahrzeugen, deren Beruf es ist, Menschen sicher von A nach B zu bringen, gilt also die Null-Promillegrenze. So gilt das Alkoholverbot also beispielsweise auch für Taxifahrer, Straßenbahnführer und Führer von Omnibussen im Gelegenheitsverkehr.
Gilt die Promillegrenze auch für Busfahrer im Reiseverkehr? Für Fahrer von Reisebussen gelten ebenfalls die Regelungen der BOKraft bezüglich des Konsums von Alkohol. Busfahrer sowohl im Linien- als auch im Gelegenheitsverkehr sind dazu verpflichtet, die Null-Promillegrenze während der Fahrt einzuhalten.
Welche Sanktionen drohen bei Missachtung der Promillegrenze für Busfahrer?
Halten sich Busfahrer nicht an die Null-Promillegrenze und konsumieren während des Dienstes oder vor Dienstantritt Alkohol, kann das teuer werden. Verursachen Busfahrer alkoholisiert einen Unfall, gefährden andere Teilnehmer im Straßenverkehr oder werden fahrauffällig können hohe Geld- oder Freiheitsstrafen und der Entzug des Führerscheins die Folge sein.
Generell gilt aber, dass es gar nicht erst so weit kommen muss. Denn geraten Busfahrer in eine Verkehrskontrolle und es wird von den Beamten festgestellt, dass der Busfahrer Alkohol konsumiert hat, ist die Menge hierbei nicht entscheidend. Schon bei dem geringsten Blutalkoholwert kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn Sie sich als Busfahrer im Bereitschaftsdienst befinden. In den Ruhezeiten müssen Sie sich allerdings nicht mehr an die Null-Promillegrenze halten. Hier gilt dann für Sie die 0,5-Promillegrenze wie für alle anderen Fahrzeugführer auch. Voraussetzung ist hierbei aber, dass Sie bei Dienstantritt keinen Restalkohol im Blut haben.
Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.