Promillegrenze in Österreich: Wann ist Autofahren untersagt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Alkoholgrenze in Österreich: Unterschiedliche Werte sind zu beachten

Promillegrenze: Im Auto gelten in Österreich in Bezug auf Alkohol gesetzliche Vorgaben.
Promillegrenze: Im Auto gelten in Österreich in Bezug auf Alkohol gesetzliche Vorgaben.

Das Bierbrauen und der Weinanbau haben in Österreich eine lange und erfolgreiche Tradition. Mit 600 bis 1000 Biermarken und bekannten Weinanbaugebieten zieht die Alpenrepublik regelmäßig Feinschmecker an. Doch auch sonst ist Österreich ein beliebtes Reiseziel. Lassen sich Urlauber dann auf ein kulinarisches Abenteuer ein, sollten sie bei allem alkoholischen Genuss die Promillegrenze in Österreich nicht aus den Augen verlieren.

Der folgende Ratgeber betrachtet, welche Alkoholgrenze in Österreich im Auto und auf dem Motorrad zu beachten ist. Des Weiteren geht er näher darauf ein, ob eine Promillegrenze in Österreich auch für Radfahrer gilt und mit welchen Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zu rechnen ist.

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FAQ: Promillegrenze in Österreich

Wie viel Promille sind beim Autofahren in Österreich erlaubt?

In Österreich sind höchsten 0,5 Promille im Auto und auf dem Motorrad zulässig. Fahranfänger, Berufskraft- und Busfahrer müssen sich an eine 0,1-Promillegrenze halten. Gleiches gilt für Motorradfahrer unter 20 Jahren.

Gibt es eine Promillegrenze für Radfahrer in Österreich?

Ja. Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze in Österreich. Im Gegensatz zu Autofahrern müssen sich Radfahrer an ein Limit von 0,8 Promille halten.

Wie hoch sind die Bußgelder bei einer Missachtung der Alkoholgrenze?

Auch in Österreich hängt die Höhe der Sanktion von der Schwere des Verstoßes, also von den gemessenen Promillewerten ab. Welche Sanktionen in Österreich auf Alkoholsünder zukommen können, zeigt die Tabelle hier auf. Wann ein Fahrverbot für Österreich drohen kann, erfahren Sie hier.

Bußgeldkatalog: Alkoholverstöße in Österreich

Missachten Verkehrsteilnehmer in Österreich die Promillegrenze, sind neben Bußgeldern auch Fahrverbote möglich. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick zu den möglichen Sanktionen:

VerstoßSanktionen
Gegen die 0,1-Promillegrenze verstoßen36 bis 2180 EUR
0,5 bis 0,79 Promille300 bis 3.700 EUR
0,8 bis 1,19 Promille800 Euro bis 3.700 EUR
1,2 bis 1,59 Promille1.200 bis 4.400 EUR
Ab 1,6 PromilleGeldstrafen zwischen 1.600 und 5.900 EUR
Verstoß gegen den 0,8-Promillegrenze bei Radfahrernab 800 EUR

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Wie viel Promille sind in Österreich hinterm Steuer erlaubt?

Die 0,1-Promille-Alkoholgrenze ist in Österreich auch für Motorradfahrer unter 20 Jahren gültig.
Die 0,1-Promille-Alkoholgrenze ist in Österreich auch für Motorradfahrer unter 20 Jahren gültig.

Eine einheitliche Regelung bei den Promillegrenzen gibt es in Europa nicht. Zwar orientieren sich die meisten Länder an den gleichen Vorgaben, dennoch ist die Festlegung einer konkreten Alkoholgrenze eine nationale Angelegenheit. Fahren Sie nun nach Österreich in den Urlaub, sollten Sie sich vorab über die geltenden Verkehrsregeln informieren.

Diese nicht zu kennen, schützt nicht davor, einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu erhalten oder vor Ort eventuell einen nicht unerheblichen Teil seiner Urlaubskasse abgeben zu müssen. Teil der wichtigsten Verkehrsvorschriften ist auch in Österreich die Alkoholgrenze.

Wirklich umgewöhnen müssen sich deutsche Urlauber hierbei allerdings nicht, denn auch in Österreich liegt die Promillegrenze im Auto und auf dem Motorrad grundsätzlich bei 0,5. Das gilt natürlich nicht nur für Österreicher, sondern auch für ausländische Fahrer.

Aber Achtung: Wie viel Promille in Österreich Fahrer haben dürfen, hängt auch davon ab, mit welchem Fahrzeug und in welcher Funktion sie unterwegs sind. Denn für Berufskraft- und Busfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,1. Sind Sie also mit Fahrzeugen, welche die Führerscheinklassen C oder D erfordern, unterwegs, dann ist es ratsam, ganz auf Alkohol zu verzichten. 0,1 Promille sind schneller erreicht, als sich das mancher vorstellen kann.

Regelung für Fahranfänger: Diese Promille sind in Österreich für junge Fahrer zulässig

Neben der Führerscheinklasse haben auch das Alter und die Probezeit Einfluss auf die Promillegrenze in Österreich. Unsere Nachbarn halten es da wie Deutschland und definieren für Führerscheinneulinge und Fahrer in bestimmten Altersgruppen härtere Vorschriften in Bezug auf die erlaubten Promille. In Österreich gilt im Auto und auf Motorrädern während der dreijährigen Probezeit eine Promillegrenze von 0,1.

Inhaber der Klasse AM, A1 und F (landwirtschaftliche Fahrzeuge) haben diese Alkoholgrenze bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zu beachten. Wichtig ist, dass diese Regelungen auch hier nicht nur auf Österreicher beschränkt sind, sondern für ausländische Fahrer gleichermaßen gelten. Haben Sie den Führerschein also noch keine drei Jahre, müssen Sie die Vorschriften für Fahranfänger beachten, auch wenn Sie die Probezeit in Deutschland schon hinter sich haben.

Alkoholgrenze auf dem Fahrrad: Was in Österreich diesbezüglich gilt

Promillegrenze: Auch Radfahrer müssen in Österreich mit Sanktionen rechnen.
Promillegrenze: Auch Radfahrer müssen in Österreich mit Sanktionen rechnen.

Promillegrenzen sind in Österreich nicht nur Thema bei Kraftfahrzeugen, sondern auch auf dem Fahrrad. Hier handhabt das unser Nachbarland wieder ähnlich wie Deutschland. Die erlaubten Promille fürs Auto sind in Österreich kein Maßstab für Radler. Das heißt jedoch nicht, dass sie sich betrunken auf den Drahtesel schwingen können. Wer unter Alkoholeinfluss radelt, muss mit Sanktionen rechnen.

Das ist unter anderem dann der Fall, wenn Sie mehr als 0,8 Promille aufweisen. Denn das ist die gesetzlich bestimmte Alkoholgrenze in Österreich. Auf dem Fahrrad sind die Regelungen zwar nicht so streng, führen aber bei einer Missachtung ebenfalls zu relativen hohen Bußgeldern. Ignorieren Sie auf dem Fahrrad die geltende Promillegrenze, werden in Österreich mindestens 800 Euro fällig.

Wann zu viel Promille in Österreich zu Strafen führen

Verstöße gegen die Promillegrenze sind in Österreich in verschiedene Kategorien unterteilt. Je nachdem wie viel Promille Verkehrsteilnehmer aufweisen, kommen bestimmte Sanktionen auf diese zu. Grundsätzlich gilt ein Alkoholverstoß bis zu einem Wert von 1,59 Promille als Ordnungswidrigkeit. Entsprechend müssen Betroffene mit einem Bußgeld und ab bestimmten Werten auch mit einem Fahrverbot für Österreich rechnen.

Ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat, welche in der Regel mit Geldstrafen und einem Fahrverbot geahndet wird. Österreichischen Fahrern droht zudem der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate und die Teilnahme an einer Nachschulung. Wichtig für ausländische Fahrer ist, dass die österreichischen Behörden bei Straftaten oder groben Verstößen den Führerschein beschlagnahmen können. Ein Entzug ist jedoch nicht möglich. Das Dokument wird dann in der Regel an die zuständigen Behörden im Heimatland bzw. an die Botschaft vor Ort gesandt.

Folgende Unterteilung bei Verstößen gegen die Promillegrenze ist in Österreich zu beachten:

  • Verstoß gegen die 0,1-Promillegrenze: 36 bis 2180 Euro, Nachschulung
  • 0,5 bis 0,79 Promille: Bußgeld zwischen 300 und 3.700 Euro
  • 0,8 bis 1,19 Promille: Bußgeld ab 800 Euro bis 3.700 Euro, ein Monat Fahrverbot, bei Wiederholung drei Monate Fahrverbot
  • 1,2 bis 1,59 Promille: Bußgeld zwischen 1.200 und 4.400 Euro, vier Monate Fahrverbot
  • Ab 1,6 Promille: Strafen zwischen 1.600 und 5.900 Euro, Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate (Fahrverbot für ausländische Fahrer)

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Vollstreckung in Deutschland: Was ist zu beachten?

Zu viel Promille führen in Österreich, wenn Sie Auto fahren, zu Sanktionen.
Zu viel Promille führen in Österreich, wenn Sie Auto fahren, zu Sanktionen.

Verstoßen deutsche Verkehrsteilnehmer gegen die Promillegrenze in Österreich, sollten sie sich bewusst sein, dass das fällige Bußgeld sie bis nach Hause begleiten kann. In der Europäischen Union gilt der Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen, welcher es ermöglicht, Bußgelder innerhalb der EU einzufordern. Üblicherweise bezieht sich dies auf Sanktionen ab einer Höhe von 70 Euro.

Da Deutschland und Österreich aber bereits ein Vollstreckungsabkommen miteinander hatten, gelten die Bestimmungen von diesem im Zuge des Rahmenbeschlusses weiter. Das bedeutet, dass auch bei einer Missachtung der Promillegrenze in Österreich Sanktionen bereits ab einer Höhe von 20 Euro in Deutschland vollstreckt werden können. Zahlen Betroffene das Bußgeld also nicht vor Ort, müssen sie dies unter Umständen dann zu Hause nachholen.

Anders sieht das bei einem verhängten Fahrverbot aus. Dieses ist grundsätzlich nur in Österreich gültig und nicht nach Deutschland übertragbar.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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