Promillegrenze in der Schweiz: Wann drohen Sanktionen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Alkohol am Steuer in der Schweiz: Die Regelungen
Wer in die Schweiz fährt, beispielsweise für den Skiurlaub, sollte über die dort geltenden Verkehrsregeln informiert sein. Insbesondere Aspekte, die die Verkehrssicherheit betreffen und daher nicht nur Folgen für Leben und Gesundheit haben können, sondern auch empfindliche Sanktionen gegen die Fahrer nach sich ziehen, sind hier von Bedeutung.
Ein solcher Bereich ist „Alkohol am Steuer“. In der Schweiz gibt es hierzu – wie überall – genaue Regelungen. Die vorgesehenen Konsequenzen sind dabei zum Teil wesentlich strenger als in Deutschland.
Doch wie hoch ist eigentlich die Promillegrenze in der Schweiz? Welche Sanktionen drohen dort bei welchen Werten? Und was müssen beispielsweise Fahranfänger beachten? Erfahren Sie dies und mehr im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Promillegrenze in der Schweiz
Fahranfänger, Fahrlehrer sowie Fahrschüler müssen sich in der Schweiz an eine Null-Promille-Grenze halten. Allgemein findet in der Schweiz jedoch eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille Anwendung.
Was bei Verstößen gegen die Promillegrenze in der Schweiz auf Sie zukommen kann, lesen Sie hier.
In der Schweiz können zwei verschiedene Kontrollgeräte zum Einsatz kommen: ein reguläres Atem-Alkoholtestgerät sowie ein neuer Alkomat, dessen Resultate als gesetzlicher Beweis dienen und somit die Blutprobe ersetzen können.
Wie hoch ist das Alkohollimit in der Schweiz?
Für einige Gruppen ist die Promillegrenze in der Schweiz besonders streng: Bestimmte Fahrerkategorien unterliegen nämlich einem absoluten Fahrverbot unter Alkoholeinfluss. Zu diesen gehören:
- Fahranfänger („Neulenker“)
- Fahrschüler
- Fahrlehrer
- Begleitpersonen von Lernfahrten
- Berufschauffeure
Grundsätzlich gilt in der Schweiz aber eine Promillegrenze von 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l. Wer ab diesem Wert in der Schweiz mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem drohen Sanktionen.
Gegen die Promillegrenze in der Schweiz verstoßen?
Dien drohenden Ahndungen staffeln sich nach dem Schweregrad wie folgt:
- Von 0,5 bis 0,79 Promille (0,25 bis 0,39 mg/l): Wer in diesem Bereich mit Alkohol in der Schweiz unterwegs ist, dem droht eine Verwarnung und die Zahlung einer Geldbuße. Diese beläuft sich üblicherweise auf 600 bis 800 CHF.
- Wer mit den gleichen Werten, aber zusätzlich einem anderen Verstoß gegen die Verkehrsregeln von der Polizei gefasst wird, dem wird der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen. Darüber hinaus drohen eine Geldbuße oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe, deren Höhe sich je nach Einzelfall entscheidet.
- Bei 0,8 Promille (0,4 mg/l) oder mehr droht ein Führerscheinentzug von mindestens drei Monaten. Ab dieser Promillegrenze in der Schweiz gibt es außerdem eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Der Verstoß wird zudem im Strafregister eingetragen, wo er für eine bestimmte Zeit eingesehen werden kann.
Fahren mit Alkohol in der Schweiz: Die Kontrolle
Seit Oktober 2016 ist eine neue Messmethode zur Feststellung der Promillegrenze in der Schweiz zulässig, nämlich mittels eines Atem-Alkoholmessgeräts. Dieses hat als Messeinheit Milligramm pro Liter (mg/l), weshalb diese Werte jetzt stets neben den immer noch gültigen Promillewerten angegeben werden.
In der Regel läuft eine Kontrolle so ab, dass zunächst mit einem normalen Atem-Alkoholtestgerät kontrolliert wird. Sollte dieser Test einen Wert von unter 0,8 Promille ergeben, so kann der kontrollierte Fahrer durch seine Unterschrift dieses Resultat anerkennen, sodass es Rechtsgültigkeit erlangt.
Sollte der zuerst ermittelte Wert über 0,8 Promille liegen, so muss dieser Wert durch eine weitere Kontrolle, nun mittels eines Atem-Alkoholmessgeräts, bestätigt werden. Dieser Test kann nur angefochten werden, wenn der Fahrer eine Blutprobe einfordert. Wenn er diese jedoch verweigert, muss er mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Außerdem wird ihm der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.
Es gibt also bei der Überprüfung der Promillegrenze für die Schweiz zwei verschiedene Kontrollgeräte für den Atemalkohol. Zum einen das normale und bisher stets verwendete Atem-Alkoholtestgerät, zum anderen das neue Atem-Alkoholmessgerät, dessen Resultate als gesetzlicher Beweis dienen und somit die Blutprobe ersetzen können.
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Was habe ich bei 2,3Promile als Ersttäter zu befürchten ? Lg Simon
Hoi Simon, was hat es ergeben?
er hockt immer noch :(