Punkte in Flensburg: Wissenswertes zum Punktesystem in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 18 Minuten

Infos über die Verkehrssünderkartei und die in Flensburg beheimateten Punkte

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, wird Punkte in Flensburg sammeln und läuft Gefahr, dass der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Doch warum gibt es eigentlich ein Punktesystem? Wann kriege ich einen Punkt in Flensburg? Und wie sieht es mit dem Punkteabbau, dem Punkteverfall oder der Punkteabfrage aus? Welche Besonderheiten zum Thema “Punkte in Flensburg” gibt es darüber hinaus für Fahranfänger in der Probezeit? Und gibt es auch Punkte für Fußgänger oder Radfahrer? Spannende Fragen, die wir Ihnen alle in unserem Ratgeber beantworten werden.

Der Begriff Punkte in Flensburg ist leider zweideutig. Um Ihnen besser weiterzuhelfen, treffen Sie bitte eine Auswahl:

Punktekonto in Flensburg: Welche Punkte haben welche Konsequenzen?

Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Punktestand welche Konsequenzen mit sich bringt.
Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, welcher Punktestand welche Konsequenzen mit sich bringt.

FAQ: Punkte in Flensburg

Wie viele Punkte gibt es maximal bei einem Verstoß?

Je nachdem, wie schwer der begangene Verstoß war, können 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg auf einmal fällig werden. Einige Beispiele für Verstöße finden Sie in dieser Tabelle.

Wie viele Punkte kann man maximal haben?

Sobald sich insgesamt 8 Punkte auf dem Konto befinden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Kann man Punkte in Flensburg auch vorher abbauen?

Ja. Weist Ihr Konto nicht mehr als 5 Punkte in Flensburg auf und Sie haben in den letzten 5 Jahren kein Seminar zum Punkteabbau absolviert, können Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und so 1 Punkt abbauen.

Punkte-Tacho und Maßnahmen-Stufen

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem hat das ehemalige Mehrfach-Punktesystem abgelöst, wobei ein so genannter Punkte-Tacho in den Farben der Ampel (grün, gelb, rot) auf anschauliche Art und Weise zeigen soll, auf welcher Bewertungsstufe sich ein Autofahrer befindet. Der Punkte-Tacho dient der Orientierung, wobei es insgesamt vier Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg gibt. Laut Tabelle sind diese wie folgt aufgeteilt:

Punkte­standKonse­quen­zen
1 bis 3 Vor­mer­kung (grün)
4 bis 5 Er­mah­nung (gelb)
6 bis 7 Ver­war­nung (rot)
8Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis (schwarz)

Doch was ist zu befürchten, wenn in Flensburg der Punktestand beispielsweise 2 Punkte, 5 Punkte oder 7 Punkte aufweist? Im Folgenden werden wir Ihnen kurz aufzeigen, womit Sie bei den einzelnen Maßnahmen-Stufen rechnen müssen.

Hier erfahren Sie, was die Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg bedeuten.
Hier erfahren Sie, was die Maßnahmen-Stufen der Punkte in Flensburg bedeuten.

Maßnahmen-Stufe grün: Vormerkung

Wer auf seinem Punktekonto in Flensburg 1 bis 3 Punkte hat, muss keine weiteren Maßnahmenbefürchten. Man ist wortwörtlich noch im grünen Bereich. Doch der Verkehrssünder behält die Punkte für seine begangenen Verstöße für einen festen Zeitraum. So werden Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Punkte für besonders schwere Verstöße dagegen frühestens nach fünf Jahren. Wer sich eine Straftat im Verkehr geleistet hat, hat die Punkte generell für zehn Jahre auf seinem Punktekonto Flensburg.

Maßnahmen-Stufe gelb: Ermahnung

Die gelbe Maßnahmen-Stufe kann mit der gelbe Karte im Fußball verglichen werden. Dabei bekommen Verkehrssünder, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich gibt es den Hinweis, dass man seinen Flensburger Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen kann.

Maßnahmen-Stufe rot: Verwarnung

Wer 6 oder 7 Flensburger Punkte hat, bekommt die letzte Warnung. Hierbei bekommt der Betroffene eine schriftlich, kostenpflichtige Verwarnung. Zudem gibt es für den Fahrer einen Hinweis zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Aber: Trotz einer erfolgreichen Teilnahme gibt es keine Punktereduzierung in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Maßnahmen-Stufe schwarz: Entziehung der Fahrerlaubnis

Es kommt unweigerlich zum Führerscheinentzug, wenn 8 Punkte auf dem Konto eines Fahrers sind. Dabei wird der Führerschein aufgrund der Punkte in Flensburg mindestens für ein halbes Jahr eingezogen. Der Verkehrssünder bekommt den Führerschein erst dann wieder, wenn die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen wurde. Hierfür bedarf es eines positiven Gutachtens eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Spezifische Ratgeber über Punkte in Flensburg

Wieviel Punkte werden bei Fahrerflucht verhängt?

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Warum gibt es das Punktesystem in Flensburg?

Punkte in Flensburg will keiner haben, aber dennoch haben viele Verkehrsteilnehmer auf ihrem Punktekonto in Flensburg den einen oder anderen Zähler angesammelt. Doch welchen Zweck hat die Verkehrssünderkartei mit Sitz im hohen Norden Deutschlands überhaupt? Im Grunde genommen soll das Punktesystem zur Erziehung von Verkehrsteilnehmern dienen, die wiederholt oder erheblich gegen das Verkehrsrecht oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben.

Punkte in Flensburg dienen der Verkehrserziehung.
Punkte in Flensburg dienen der Verkehrserziehung.

Durch die Verkehrssünderkartei in Flensburg können Übeltäter identifiziert werden und zugleich sollen sie durch einheitliche Sanktionen dazu angehalten werden, die Verkehrsregeln besser zu beachten. Bei solchen Punktesystemen handelt es sich um Konzepte der Verkehrspsychologie, die beim Kraftfahrer auf eine Änderung der Einstellung und des Verhaltens zu den Verkehrsregeln und der Verkehrssicherheit abzielen.

Leider sind Ahndungen wie Bußgelder oder Punkte in Flensburg oftmals das einzig probate Mittel, damit sich auch notorische Verkehrsrowdies an die StVO halten, die für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt. Die Unfallgefahr und damit das Risiko, sich selbst oder Dritten zu schaden, blenden viele notorische Regelbrecher aus.

Wer unbelehrbar ist und sich im Verkehr immer wieder Ordnungswidrigkeiten leistet oder die Verkehrssicherheit missachtet, strapaziert in Flensburg sein Punktekonto immer mehr, so dass gegebenenfalls ein Fahrverbot ausgesprochen und/oder der Führerschein eingezogen wird.

Punktesystem und Punktebewertung in Deutschland

Die Punkte werden in Deutschland in Flensburg im Punkteregister (Fahreignungsregister) des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert, wobei diese durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt werden.

Im Jahre 2013 wurde das Punktesystem in Deutschland unter Verkehrsminister Peter Ramsauer grundlegend reformiert und in diesem Zusammenhang ein neues Bewertungssystem entworfen. Dieses trat mit dem 1. Mai 2014 in Kraft, wobei das Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst wurde.

Punkte in Flensburg und somit Punkte in der Verkehrssünderkartei gibt es, wenn man sich einen Verkehrsverstoß geleistet hat, der einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat, oder man einen Verkehrsverstoß begangen hat, der laut Bußgeldtabelle oder Bußgeldrechner mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird. Wenn eine Regelmissachtung diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es auch keine Flensburg-Punkte und der Verstoß wird auch nicht in der Verkehrssünderkartei bzw. im Punkteregister erfasst. Seinen Flensburger Punktestand kann jeder Bürger beim Kraftfahrt-Bundesamt auf Anfrage in Erfahrung bringen.

Punkteregelung in Flensburg

Führerscheinbesitzer, die für eine Verkehrsordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg bekommen, werden im Fahreignungsregister geführt. Die Anzahl der Punkte wird dabei durch einen spezifischen Bußgeldkatalog bzw. die Bußgeldtabelle festgelegt.

Die Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten werden dabei wie folgt im Fahreignungsregister bewertet:

1 Punkt1 Punkt in Flensburg gibt es für einen schweren Verstoß. Hierbei handelt es sich um beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden und mit mindestens 60 Euro Bußgeld bestraft werden.
2 Punkte2 Punkte in Flensburg gibt es für einen sehr schweren Verstoß. Hierbei handelt es sich um Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot verbunden sind und die die Straßenverkehrssicherheit besonders beeinträchtigen.
3 Punkte3 Punkte in Flensburg gibt es für Vergehen, die als Straftaten geahndet werden. Hier kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Punkte in Flensburg: Geschwindigkeit
Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es max. 2 Punkte in Flensburg

„Je hochtouriger jemand gegen Verkehrsregeln verstößt, desto mehr nimmt seine Fahreignung Schaden“, fasste Verkehrsminister Ramsauer den neuen Bußgeldkatalog bzw. das neue Punktesystem zusammen. Wer auf seinem Punktekonto in Flensburg acht oder mehr Punkte angesammelt hat, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen – mindestens für sechs Monate.

Bevor der Führerschein laut Punktesystem wieder erteilt wird, erfolgt im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) eine Überprüfung der Fahreignung.

Punkte in Flensburg: Welcher Verstoß bringt wie viele Punkte?

Um einen besseren Eindruck zu bekommen, welche Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldkatalog mit wie vielen Punkten aufgelistet sind, wollen wir Ihnen im Folgenden die verschiedenen Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht aufführen, für die es 1 Punkt, 2 Punkte oder 3 Punkte in Flensburg gibt.

1 Punkt in Flensburg gibt es für:

  • Vor­fahrts­ver­stoß
  • Rechts­widri­ges Ab­bie­gen, Wen­den und Rück­wärts­fah­ren
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten um 21 km/h o­der mehr
  • Er­for­der­lich­en Ab­stand nicht ein­ge­halten bei ei­ner Ge­schwin­dig­keit von mehr als 80 km/h
  • Miss­ach­tung von Park- o­der Hal­te­verbo­ten mit Be­hinde­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen
  • Fe­hler­haf­te bzw. de­fek­te Be­leuch­tung
  • Rechts­wi­dri­ges Ver­hal­ten an Bahn­über­gäng­en
  • Rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten an öf­fent­lich­en Ver­kehrs­mit­teln und Schul­bus­sen
  • Ver­kehrs­wid­ri­ge Be­nut­zung von Au­to­bah­nen
  • Miss­ach­tung von Vor­schrif­ts­zei­chen
  • Miss­ach­tung von Ver­kehrs­hin­der­nis­sen
  • Ver­kehrs­wid­ri­ges Ver­hal­ten am Fuß­gän­ger­weg
  • Ü­ber­mäßi­ge Stra­ßen­be­nut­zung
  • La­dungs­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten
  • Zu­wi­der­hand­lung bei der Fahr­er­laub­nis zur Fahr­gast­be­för­de­rung
  • Zu­wi­der­hand­lung beim Füh­ren von Kfz oh­ne Be­glei­tung
  • Fah­ren oh­ne Zu­las­sung
  • Miss­ach­tung beim Be­triebs­ver­bot und Be­schrän­kung
  • Miss­ach­tung der HU-Frist für Kfz und An­hän­ger

2 Punkte in Flensburg gibt es für:

  • Nö­ti­gung, fahr­lässi­ge Tö­tung o­der Kör­per­ver­let­zung – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Kenn­zeichen­miss­brauch – so­weit kein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Unter­lasse­ne Hilfe­leis­tung – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Un­erlaub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
  • Über­hol­ver­bot nicht be­ach­tet
  • Voll­rausch – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Trunken­heit im Straßen­ver­kehr
  • Dro­gen und Al­ko­hol am Steuer (0,5 Pro­mille o­der mehr)
  • Ge­fähr­dung und ge­fähr­liche Ein­griffe des Ver­kehrs
  • Füh­ren, An­ord­nen oder Zu­lassen des Füh­rens eines Kraft­fahr­zeugs trotz Fahr­ver­bot
  • Er­for­der­lichen Ab­stand nicht ein­ge­hal­ten bei einer Ge­schwin­dig­keit von mehr als 130 km/h, Ab­stand we­ni­ger als 3/10, 2/10 und 1/10 des hal­ben Tacho­werts
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten inner­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten außer­halb ge­schlosse­ner Ort­schaf­ten von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
  • Rechts­wi­dri­ges Wen­den, Rück­wärts­fah­ren oder in fal­scher Fahrt­rich­tung fah­ren auf Auto­bah­nen oder Kraft­fahr­stra­ßen
  • Ver­stoß ge­gen die Warte­pflicht an ei­nem Bahn­über­gang
  • Miss­ach­tung von Wechsel­licht­zei­chen oder rotes Dauer­licht­zei­chen mit Ge­fähr­dung und Sach­be­schä­di­gung oder län­ger als 1 Se­kun­de rot

3 Punkte in Flensburg gibt es für:

  • Nö­ti­gung
  • Fahr­läs­sige Kör­per­ver­let­zung
  • Fahr­läs­sige Tö­tung
  • Un­ter­las­se­ne Hilfe­leis­tung
  • Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
  • Ge­fähr­liche Ein­griffe in den Stra­ßen­ver­kehr
  • Trotz Fahr­ver­bot oder Ver­wah­rung ein Kfz oh­ne Fahr­er­laub­nis ge­fah­ren, an­ge­ord­net o­der zu­ge­las­sen
  • Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs
  • Trun­ken­heit am Steu­er mit Sach­be­schä­di­gung
  • Voll­rausch (ü­ber 1,1 Pro­mille im Blut)
  • Kenn­zei­chen­miss­brauch
  • Teil­nah­me an Auto­ren­nen

Punkte in Flensburg abbauen

Punkte in Flensburg: Möglichkeiten Punkteabbau
Punkte in Flensburg können nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten abgebaut werden

Wer seinem Punktekonto in Flensburg eine Diät verpassen will, hat grundsätzlich hierfür die Möglichkeit und kann auch nach der Reform des Punktesystems seine Flensburg Punkte abbauen. Dabei gibt es aber folgenden Vorschriften und Kriterien zu beachten:

  • Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur bis zur Maßnahme-Stufe „Ermahnung“ möglich, d.h. der Flensburg Punktestand darf nicht mehr als 5 Punkte betragen.
  • Um Punkte abbauen zu können, muss freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden. Auf diese Weise reduziert sich der Flensburg Punktestand um 1 Punkt.
  • Ein freiwilliger Punkteabbau ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.

Verjährung: Wann verfallen Punkte in Flensburg automatisch?

Viele Autofahrer wissen nicht, wie es sich mit der Verjährung der Punkte in Flensburg verhält. Dabei ist anzumerken, dass anders als beim alten Flensburger Punktesystem nach der Reform im Mai 2014 Punkte auch dann automatisch gelöscht werden, wenn man sich zwischenzeitlich etwas hat zu schulden kommen lassen und sein Punktekonto in Flensburg durch den einen oder anderen Verkehrsverstoß neu belastet wird. Doch wann die Punkte in Flensburg wieder gelöscht werden, steht in Abhängigkeit mit der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes. Dabei können folgende Tilgungsfristen unterschieden werden:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten sowie Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht
  • Straftaten mit 3 Punkten werden nach zehn Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht

Die Frist beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Bevor die Punkte in Flensburg gelöscht werden, muss zu den Tilgungsfristen eine so genannte Überliegefrist addiert werden, die eine Laufzeit von einem Jahr hat. Unter der Überliegefrist ist die nachwirkende Speicherung von Einträgen bei der Tilgung zu verstehen.

Die festgelegten Tilgungsfristen für die Punkte in Flensburg hat für Verkehrssünder den großen Vorteil, dass man genau weiß, wann eingetragene Verstöße und Punkte im Flensburg Verkehrszentralregister gestrichen werden. Zugleich können Betroffene besser und einfacher nachvollziehen, wie lange die Punkte gespeichert sind.

Zudem sollten Sie wissen, dass „alte“ Punkte in Flensburg, die in das neue System übertragen wurden, noch für die Überbrückungsdauer von fünf Jahren nach den alten Tilgungsfristen gelöscht werden. Entsprechend laufen alte Fristen sowie die alten Tilgungshemmungen für diese Zeit weiter.

Punkteabfrage in Flensburg: So geht’s

Wie viele Punkte habe ich eigentlich in meiner Verkehrssünderkartei? Diese Frage wird sich so mancher Autofahrer stellen, der sich dann und wann einen Verkehrsverstoß geleistet hat, der in Flensburg Punkte nach sich zieht. Hier kann man im Laufe der Jahre durchaus ein bisschen die Orientierung verlieren. Wer Klarheit über seinen Punktestand im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) haben will, kann diesen natürlich in Erfahrung bringen. Doch wie geht das?

Einfach beim Fahreignungsregister in Flensburg anrufen und mal eben nachfragen, wäre sicher die leichteste Lösung, ist aber leider nicht möglich. Schließlich müssen aus Datenschutzgründen ein paar Formalitäten beachtet werden.

Grundsätzlich stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihren Punktestand in Flensburg in Erfahrung zu bringen:

1. Online-Punkteabfrage über die Internetseite des KBA

Wer im Besitz eines neuen Personalausweises ist, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, kann seinen Punktestand in Flensburg auch ganz bequem online in Erfahrung bringen. Weiterhin sind bei dieser Variante ein Kartenlesegerät sowie die Installation der „AusweisApp2-Software“ auf dem Computer notwendig. Auf der Webseite des KBA gibt es einen speziellen Online-Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Im Anschluss daran wird kontrolliert, ob Ihnen Ihr Punktestand gleich online zum Download angeboten werden kann. Falls nicht, erhalten Sie die Auskunft über Ihre Punkte in Flensburg postalisch.

2. Direkt vor Ort in Flensburg Punkte abfragen

Leben Sie in der Nähe von Flensburg oder nicht weit entfernt, haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort im sogenannten „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes nachzufragen, wie es um Ihr Punktekonto bestellt ist. Der Pavillon ist von Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Denken Sie daran, einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass) mitzubringen.

3. Abfrage über den Postweg

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes finden Sie einen vorgefertigten Antrag, den Sie ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben müssen. Schicken Sie diesen Antrag zusammen mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an das KBA. Dabei müssen sowohl die Vorder- als auch die Rückseite des Dokuments kopiert werden. Per Fax ist eine Punkteabfrage in Flensburg übrigens nicht möglich. Nach einer geringen Bearbeitungszeit erhalten Sie die Auskunft über Ihren Punktestand per Post.

Punkte in Flensburg: Besonderheiten bei Fahranfängern in der Probezeit

Punkte in Flensburg in der Probezeit
Welche Folgen haben Punkte in Flensburg in der Probezeit?

Wer sich mit seinem Führerschein noch in der Probezeit befindet, ist gut beraten, besonders aufmerksam zu sein und sich penibel an die Verkehrsregeln zu halten und die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Denn wer in der Probezeit einen Punkt in Flensburg bekommt, muss Konsequenzen auf seine Probezeit befürchten.

Dabei sind folgende Punkte entscheidend:
Kassiert ein Fahranfänger in der Probezeit 1 Punkt in Flensburg, verlängert sich die Probezeit und zudem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

Der Gesetzgeber unterscheidet in der Probezeit zwischen so genannten schwerwiegenden Verstößen, die auch als A-Verstoß bezeichnet werden, sowie weniger schwerwiegenden Verstößen, die auch als B-Verstoß bezeichnet werden. Wer sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit leistet, erhält die Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Kurs. Diese Kurse werden von speziell ausgebildeten Fahrlehrern angeboten und sind kostenpflichtig.

An dieser Stelle sei noch einmal kurz darauf hingewiesen, wann es laut Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog Punkte in Flensburg gibt: Zum einen, wenn der Verstoß einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit hatte, zum anderen, wenn der Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird.

Das heißt wiederum für Führerscheinneulinge, dass kleinere Regelmissachtungen keine Auswirkungen auf die Probezeit haben. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Missachtung der Vorfahrt ohne Gefährdung oder eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h aufgeführt – für diese Zuwiderhandlungen gibt es keinen Punkt, sie kosten weniger als 60 Euro Bußgeld und haben somit keine Auswirkung auf die Probezeit.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche Verkehrsverstöße dagegen eine Verlängerung der Probezeit sowie Teilnahme an einem ASF-Kurs nach sich ziehen. Entsprechend werden die A- und B-Verstöße vorgestellt.

Was sind A-Verstöße und B-Verstöße?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einem A-Verstoß um schwerwiegende Verkehrsverstöße, während es sich bei einem B-Verstoß um einen weniger schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelt. Die StVO regelt ganz klar und eindeutig, welche Zuwiderhandlungen welcher Kategorie zuzuordnen sind.

A-Verstoß: Übersicht schwerwiegender Verkehrsverstöße

Leistet sich ein Fahranfänger in seiner Probezeit eine der folgenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten und verstößt somit gegen das Verkehrsrecht, kommt es zu einer Probezeit-Verlängerung sowie zur verpflichtenden Teilnahme an einem ASF-Kurs.

Als A-Verstöße gelten:

  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
  • Missachtung des Rotlicht an einer Ampel
  • Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem LKW
  • Überholen im Überholverbot
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Fahren ohne Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahre
  • Missachtung von Haltezeichen der Polizei
  • Falschverhalten an Zebrastreifen
  • Falschverhalten an Schulbussen
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung)
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z.B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung

B-Verstoß: Übersicht weniger schwerwiegender Verkehrsverstöße

Leistet sich ein Fahranfänger in seiner Probezeit zwei der folgenden Ordnungswidrigkeiten, kommt es zu einer Probezeit-Verlängerung sowie zur verpflichtenden Teilnahme an einem ASF-Kurs.

Als B-Verstöße gelten:

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Behinderung von Beamten
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
  • ungesicherte Ladung
  • Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
Wie hoch sind beim Punkteabbau die Kosten für ein Aufbauseminar?
Wie hoch sind beim Punkteabbau die Kosten für ein Aufbauseminar?

Die Bezeichnung „weniger schwerwiegend“ kann bei der Beschreibung eines B-Verstoßes durchaus irreführend sein. Doch trotz dieser etwas verharmlosenden Beschreibung sollten Fahranfänger in der Probezeit immer daran denken, dass diese Verstöße natürlich auch sehr gefährlich sein können und das das eigene sowie das Wohl anderer riskiert wird.

ASF-Kurse für Fahranfänger: Informationen und Inhalte

Unter den oben aufgeführten A- und B-Verstößen befinden sich auch Straftaten mit Alkohol und Drogen. Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit eine Tat, bei der Alkohol oder Drogen im Spiel waren, muss ein spezieller Kurs/Aufbauseminar absolviert werden. Doch dabei ist egal, an welchem Kurs am Ende teilgenommen werden muss, die Probezeit wird so oder so um 2 Jahre verlängert. Punkte in Flensburg können durch die erfolgreiche Teilnahme aber nicht abgebaut werden. Wer die Teilnahme an einem ASF-Kurs verweigert oder diesen aus welchen Gründen auch immer nicht absolviert, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn das jeweils geforderte Seminar nachgeholt wurde.

Folgender Auszug aus der StVO verdeutlicht den Inhalt der einfachen Aufbauseminare für Fahranfänger:

(1) Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. […] Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

(2) In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

(3) Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2 b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.

Folgender Auszug aus der StVO verdeutlicht den Inhalt der besonderen Aufbauseminare für Fahranfänger, die mit Alkohol oder Drogen erwischt wurden:

(3) Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.

(4) In den Kursen sind die Ursachen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren und Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu erörtern. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden. Zusätzlich ist auf die Problematik der wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen einzugehen.

Punkte Flensburg: Besonderheiten bei Fußgängern

Als Fußgänger habe ich keine Punkte in Flensburg zu befürchten – ein klarer Fall von ‘Denkste’! Denn das Punktesystem für Verkehrsverstöße gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Und da Passanten ebenfalls Verkehrsteilnehmer sind, stellen sie keine Ausnahme dar und laufen Gefahr, bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht oder der StVO Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog und der Bußgeldtabelle zu machen. Zwar wird in der Regel und je nach schwere des Verstoßes „nur“ ein Bußgeld erhoben, aber es gibt durchaus Szenarien, in denen man Punkte in Flensburg bekommt.

Wann gibt es Punkte für Fußgänger?

Punkte in Flensburg für Fußgänger
Punkte in Flensburg gibt es auch für Fußgänger

Punkte für Fußgänger gibt es nach Angaben des Bundesverkehrsministerium (BMVI) in der Regel bei Zuwiderhandlungen mit Alkohol und Drogen. Aber auch Passanten, die eine geschlossene Schranke an einem Bahnübergang vorsätzlich überqueren, bekommen Punkte. Für diese Regelmissachtung sieht die Punktetabelle Flensburg 1 Punkt vor. Aber auch bei Fußgängern, die sich unerlaubterweise von einem Unfallort entfernen, versteht das Verkehrsrecht keinen Spaß und ahndet solche Verstöße mit 2 Punkten in Flensburg. Beim alten Punktesystem waren es dagegen 7 bzw. 5 Punkte bei milderer Strafe. Doch wie die Behörden erklären, sind solche Fälle äußerst selten.

Dennoch: Wer schon über ein gut gefülltes Punktekonto in Flensburg verfügt und weitere Punkte als Fußgänger sammelt, kann seinen Führerschein verlieren, wenn die 8 Punkte in Flensburg erreicht wurden!

Was ist bei Fußgängern ohne Führerschein?

Eine Besonderheit beim Thema Punkte für Fußgänger ist, dass auch Personen, die keinen Führerschein besitzen, mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden können. Daran sollten vor allem Jugendliche denken, die planen, den „Lappen“ zu machen. Somit besteht auch immer die Gefahr, dass man gar nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wird. Auch wenn so mancher diese Regelung als ungerecht empfindet, kann mit ihr schon rechtzeitig ermittelt werden, wer für die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug überhaupt geeignet ist und wer nicht.

Bußgeldkatalog: Verkehrsordnungswidrigkeiten als Fußgänger

Folgender Auszug aus dem Bußgeldkatalog verdeutlicht, für welche Verstöße Fußgängern Sanktionen drohen können. Wie Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen können, wird dabei aber ausschließlich ein Bußgeld ausgesprochen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind hierbei nicht zu befürchten – dennoch zeigt eben Erwähntes, dass durchaus die Gefahr besteht, das Fußgänger Punkte in Flensburg bekommen und somit ihren Führerschein verlieren.

BeschreibungVerwarnungsgeld
trotz Gehweg oder Seitenstreifen auf der Fahrbahn gegangen5 €
außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen5 €
Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem schnellsten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten mit Gefährdung eines anderen5 €
...mit Unfallfolge10 €
bei Rotlicht über die Straße gegangen5 €
...mit Unfallfolge10 €
Autobahn oder Kraftfahrstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle betreten10 €

Punkte in Flensburg: Besonderheiten bei Radfahrern

Auch für Radfahrer sind die Regeln der StVO bzw. StVZO bindend. Wer gegen diese verstößt, muss mit einem Bußgeld und gegebenenfalls Punkten in Flensburg rechnen. Entsprechend kann Fehlverhalten auf dem Drahtesel Auswirkungen auf den Führerscheinhaben. Doch für welche Verstöße gibt es überhaupt Punkte in Flensburg? Und warum sollten besonders Fahranfänger bzw. Führerscheinneulinge sich auch auf dem Fahrrad besonders vorsichtig bewegen? Antworten auf diese Fragen gibt es im Folgenden.

Wann gibt es Punkte für Radfahrer?

Punkte in Flensburg für Fahrradfahrer
Punkte in Flensburg sind auch für Radfahrer möglich

Längst nicht jedem Radfahrer ist bewusst, dass er durch Verkehrsverstöße neue Punkte in Flensburg sammeln kann. Im Vergleich zu Autofahrern ist die Anzahl der punkterelevanten Verstöße zwar deutlich geringer, aber wenn man sich die folgende Auflistung anschaut, wird einem schnell klar, dass es sich dabei um vermeintliche Alltagsregelmissachtungen handelt, die bei vielen Radfahrern förmlich auf der Tagesordnung stehen.

Und wer für einen Fahrrad-Verstoß Punkte in Flensburg bekommt, riskiert natürlich auch den Verlust des Führerscheins und somit ein Fahrverbot. Denn sobald die Verkehrssünderkartei Flensburg 8 Punkte aufweist, ist der „Lappen“ weg. Nun wollen wir Ihnen die Verstöße aufzeigen, für die es laut Bußgeldkatalog Radfahrer Punkte gibt:

  • Missachtung des Rotlichts einer Ampel: Rotlichtverstöße gehören gerade bei Radfahrern zu den häufigsten Zuwiderhandlungen im Verkehr. Dabei sollte jedem klar sein, dass Rotlichtverstöße nicht nur absolut gefährlich sind, sondern auch teuer sind und es hierfür laut Bußgeldkatalog auch obendrein noch Punkte gibt. Wer bei Rot mit dem Rad über die Ampel fährt, bekommt je nach Gefährdung ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, 100 Euro oder 120 Euro und 1 Punkt. Zeigte die Ampel sogar länger als eine Sekunde Rot, dann erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 100 Euro. Bei Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 160 Euro, während bei einer Unfallfolge oder Sachbeschädigung 180 Euro fällig werden. Zudem bekommt man in seiner Verkehrssünderkartei in Flensburg 1 Punkt.
  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt: Hier ist es insbesondere die fehlende Beleuchtung am Fahrrad, die dazu führen kann, dass die Verkehrssicherheit bei Dämmerung bzw. Dunkelheit beeinträchtigt wird. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da in diesem Fall der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 80 Euro sowie 1 Punkt vorsieht.
  • Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert: Dieser Verstoß wird im Bußgeldkatalog Radfahrer mit Abstand am strengsten und intensivsten geahndet. Wer sich aus welchen Gründen auch immer zu diesem höchstgefährlich und leichtsinnigen Verstoß hinreißen lässt, wird zu einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro verdonnert und kassiert obendrein noch 2 Punkte. Wer sich trotz der drohenden Gefahr nicht davon abschrecken lässt und mit dem Rad einen Bahnübergang bei geschlossener (Halb-) Schranke überquert, sollte besser auch immer an das hohe Bußgeld und die Punkte denken.
  • Betrunken Fahrrad fahren: Sowohl beim Thema Alkohol am Steuer im Auto als auch Alkohol am Lenkrad eines Fahrrads versteht der Gesetzgeber berechtigterweise keinen Spaß. Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Sattel erwischt wird, überschreitet die gültige Promillegrenze. Hierfür gibt es laut Bußgeldkatalog gleich 3 Punkte und ein hohes Bußgeld von mehreren hundert Euro. Der zu zahlende Betrag richtet sich dabei an der Höhe des Einkommens des Radfahrers.Doch damit nicht genug. Denn die Straßenverkehrsbehörde wird außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen, wobei je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden kann. Selbst ein Radfahrverbot kann angeordnet werden. Zudem handelt es sich beim Radfahren im betrunkenen Zustand nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern um eine Straftat. Somit kann der Radfahrer wegen absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,6 Promille) oder aber auch schon bei einem geringen Promillewert in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Unfall, Fahrerfehler) gerichtlich angeklagt werden.

Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund angesammelter Punkte als Radfahrer?

Da Radfahrer auch für besonders schwere Verstöße Punkte in Flensburg bekommen, droht natürlich auch der Verlust des Führerscheins. Denn ist das Punkteregister in Flensburg schon durch andere Verstöße gegen die StVO oder StVZO mit 6 oder 7 Punkten gefüllt, kann man ganz schnell durch einen Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad seinen Führerschein verlieren.

Dabei gilt: 8 Punkte und der Führerschein wird mindestens für sechs Monate einbezogen! Zudem müssen auch radelnde Verkehrsrowdies die medizinisch-psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen.

Doch an dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass Personen ab 4 Punkten im Vorfeld schon eine Ermahnung bzw. ab 6 Punkten im Vorfeld eine Verwarnung bekommen. Wer aber denkt, dass der Führerschein beim Radfahren nicht in Gefahr ist, begeht einen großen Fehler. Denn auch auf dem Drahtesel kann es für die „Pappe“ ganz schnell ganz heikel werden.

Besonderheiten bei Radfahrern in der Probezeit

Fahranfänger, die den Führerschein auf Probe haben bzw. sich noch in der Probezeit befinden, sollten sich nicht nur im Auto besonders behutsam, rücksichtsvoll und regelkonform durch den Verkehr bewegen. Auch auf dem Fahrrad ist ein besonderes Maß an Vorsicht angebracht. Doch warum?

Bei jedem Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad, der in Flensburg mit Punkten geahndet wird, handelt es sich automatisch um einen A-Verstoß. Als Folge dessen wird dem radelnden Verkehrssünder die Teilnahme an einem Aufbauseminar verordnet. Dabei reicht es schon aus, wenn Radfahrer bei einem Rotlichtverstoß erwischt werden. Sollte der Führerscheinneuling eine erfolgreiche Teilnahme am Seminar für Fahranfänger nicht belegen können, wird der Führerschein einbezogen.

Dieser Gefahr sind sich mit Sicherheit viele Radfahrer gar nicht bewusst. Wer also seinen Führerschein in der Probezeit nicht leichtsinnig aufs Spiel setzen will, sollte sich immer streng an die Verkehrsregeln halten. Das gilt natürlich auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer – unabhängig ob Führerscheinnovize oder nicht!

Punktereform 2014: Die Umrechnung der Punkte in Flensburg

Zum 1. Mai 2014 trat die Reform des Punktesystems in Kraft, in dessen Zuge auch das einstige Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister umbenannt wurde. Seit Mai sind des Weiteren nicht mehr maximal 18 Punkte in Flensburg möglich, sondern nur noch acht. Doch nur weil es zur Reform kam, heißt es nicht, dass alles auf Null gestellt wurde und alle alten Einträge und Punkte in Flensburg gestrichen wurden. Vielmehr wurden diese auf das neue System übertragen.

Die Umrechnung erfolgte dabei nach folgender Punktetabelle in Flensburg:

Punkte altPunkte neu
1 bis 3 Punkte1 Punkt
4 bis 5 Punkte2 Punkte
6 bis 7 Punkte3 Punkte
8 bis 10 Punkte4 Punkte
11 bis 13 Punkte5 Punkte
14 bis 15 Punkte6 Punkte
16 bis 17 Punkte7 Punkte
18 oder mehr Punkte8 Punkte

Bei manchem Verkehrssünder wird sich das Punktekonto deutlich verkleinert haben. Denn wie bereits erwähnt, werden im neuen Punktesystem nur noch Verstöße registriert, bei denen es sich um sicherheitsgefährdende Verstöße handelt. Dementsprechend wurden Punkte, die Betroffene für Zuwiderhandlungen ohne Verkehrsgefährdung erhalten haben, nicht auf das neue Punktekonto Flensburg übertragen. Dazu gehören beispielsweise Verstöße wie das Befahren einer Umweltzone ohne erforderlicher Schadstoffplakette. Während es in Flensburg im alten Punktesystem hierfür neben dem Bußgeld noch 1 Punkt gab, gibt es nach der Reform hierfür ausschließlich ein Bußgeld.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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178 Kommentare

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  1. Ali H.
    Am 14. März 2019 um 0:56

    Hallo ich habe 7 Punkte und arbeite mit meinem Führerschein hab Angst Nächte Punkte zu bekommen was soll i am besten tun ?vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:58

      Hallo Ali,

      am besten sollten Sie sich an die Verkehrsregeln halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Mehmet
    Am 7. Februar 2019 um 16:13

    Hallo, ich habe 6 punkte , was passiert jerzt?

  3. Árpád
    Am 17. Oktober 2018 um 15:42

    Hallo Ich war geblitz vor 3 monate innenort mit 110 km\h im 70 zone hab schon das Busgeld auch abgezahlt jetzt muss ich bis spetestens 24. 12.18 mein Fuhreschein fur eine monat abgeben und heute war Ich wieder in 30 zone innenort mit ca 40-45 km/h geblitz. Was kann jetzt passieren?Muss fur langere zeit die Fuhreschein abgeben oder wird das entzogen? Vilen Dank son fur antvorte

  4. Larissa
    Am 17. Juli 2018 um 8:32

    Hallo,

    Wurde heute wegen meines Handys angehalten und hab erneut einen Punkt bekommen.

    Vor drei Wochen wurde ich mit ca 30 kmh zuviel geblitzt wo 80 (außerorts) erlaubt waren hierfür habe ich aber noch nichts bekommen. Das heißt könnte sein das ich auch den Führerschein abgeben muss falls.es mehr wie 30 kmh sind.

    Wieviele Punkte ist es jetzt nach den neuen Richtlinen die man haben darf bis man den Führerschein länger abgeben muss sind es 6 und ab 7 punkte abgeben oder 8 punkte und dann abgeben?

    Würde mich freuen über eine Antwort

    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 12:13

      Hallo Larissa,

      grundsätzlich erfolgt mit Erwerb des achten Punktes auch automatisch der Fahrerlaubnisentzug. Sind Sie noch in der Probezeit, ist ein Fahrerlaubnisentzug auch schon früher möglich, denn dann wird nach A- und B-Verstößen bewertet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Eric P.
    Am 27. Juni 2018 um 11:58

    guten Tag,
    Mein Name ist Eric, ich wurde heute erwischt wie ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg gefahren bin und zudem, Mängel am Fahrrad festgestellt wurden, nun habe ich einen Mängelbericht bekommen, in dem steht, dass ich 10Tage Zeit habe diese zu beheben, außerdem mache ich gerade meinen Führerschein, kann ich dadurch, auch wenn ich die Mängel behebe und vorzeige trotzdem zur Führerscheinprüfung zugelassen werden oder hat sich das jetzt erledigt? Im Endeffekt bin ich ja selber Schuld und ich wurde auch oft von Verwandten drauf hingewiesen, aber das wär natürlich trotzdem sehr ärgerlich..
    Ich danke für die Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Eric

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 14:59

      Hallo Eric P.,

      in der Regel sollte die Führerscheinprüfung trotzdem möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Maria
    Am 30. Mai 2018 um 10:25

    Hallo,
    mein japanischer Kollege wurde innerhalb von 2 Monaten 3 Mal geblitzt. 1x 10kmh zu schnell und 1x 26kmh und 1x24kmh zu schnell. Er fährt noch mit seinem jap. Führerschein (der dt. ist schon beantragt). Er hat seinen festen Wohnsitz in Deutschland.
    Womit müssen wir rechnen? FS-Entzug für 1 Moant? Geht das überhaupt, wenn er noch keinen dt. FS hat?
    Er braucht den Führerschein zwingen für seinen Job.
    Danke vorab!

  7. Dominik
    Am 20. Mai 2018 um 12:58

    Bin Gesten in einem Ort mit 100kmh in einer 50 zone gefahren und war auch nicht angeschnallt wurde geblitz was passiert nun jetzt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:26

      Hallo Dominik,

      die regulären Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/. Da es sich in Ihrem Fall um Tateinheit handeln sollte, fällt das Bußgeld für den weniger schweren Verstoß weg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Andrei
    Am 5. Mai 2018 um 20:57

    Hallo,

    Ich habe 2 Punkte und ich möchte die Punkte abbauen . Ist möglich?

    Danke!
    Andrei

  9. Nico O
    Am 20. Februar 2018 um 7:26

    Hallo,
    ich habe aktuell 6 Punkte in Flensburg, einer wird am 25.02.17 getilgt. Aktuell befinden sich 2 in der Schwebe. Komme ich jetzt auf 8 Punkte ohne eine Verwarnung bekommen zu haben, muss dann ein Punkt also auf 7 herabgesetzt werden?
    Danke schonmal für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:57

      Hallo Nico O,

      wenn Sie zusätzlich zu den sechs Punkten zwei weitere Punkte bekommen, ehe alte Punkte gelöscht wurde, kommen Sie auf acht Punkte. Damit würde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Ahmed
    Am 22. Januar 2018 um 0:56

    Hallo

    Wann Sind die Punkte in Flensburg weg?

  11. Gibiy
    Am 5. Dezember 2017 um 23:01

    Wurde in Probezeit 2 mal 0,8 erwischt. Und jetzt außerhalb Probezeit nochmal mit 0,9 Promille Alkohol. Zählen die in der Probezeit sind mit ? Oder ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 16:47

      Hallo Gibiy,

      ja, die Punkte, die in der Probezeit entstanden sind, zählen mit.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Golibalt
    Am 17. November 2017 um 16:53

    Hallo, ich habe 4 Punkte wegen 2 Geschwindigkeitsdelikten auf dem Konto, im September würde ich erneut geblitzt. Den Bußgeldbescheid habe ich gestern erhalten, mit dem Hinweis das ein weiterer Pubkt hinzukommt. Im Oktober würde ich wegen unerlaubter Nutzung des Standstreifens (zu frühes Abfahren) angehalten, was lt. den Beamten ebenfalls einen Punkt mit sich bringt. Zu diesem Vergehen habe ich jedoch noch nichts schriftliches erhalten (z.B. Anhörungsbogen) Meine Frage ist nun, bis wann kann ich über ein Aufbauseminar noch einen Punkt abbauen? Stand heute habe ich 4 Punkte, wären die Tatzeitpunkte für Überliegefristen relevant, wären es schon 6 Punkte? Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 10:44

      Hallo Golibalt,

      holen Sie sich am besten zunächst eine Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes zu Ihrem Punktestand ein. Diesem können Sie entnehmen, wie hoch Ihr Punktestand ist. Bei einem Stand von maximal fünf Punkten ist ein Abbauseminar noch möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Markus
    Am 2. November 2017 um 14:18

    Wenn man 8 punkte hat aber man vorher nicht ermahnt oder verwarnt wurde also nichts schriftliches aus Flensburg erhalten hat muss man dann trotzdem den Führerschein abgeben wenn dies vom Kraftfahrbundesamt verlangt wird. Denn man hat ja schließlich 8 Punkte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 11:50

      Hallo Markus,

      wenn Sie 8 Punkte haben, müssen Sie der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes Folge leisten und Ihren Führerschein abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Victor
    Am 26. September 2017 um 22:32

    Hallo,
    Ich bin vor etwa 2 Jahren über eine rote Ampel gefahren und musste dafür auch ein Aufbauseminar besuchen und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert, d.h. ich bin immernoch in der Probezeit.
    Gestern wurde ich außerorts mit ca.110 km/h in einer 80er Zone geblitzt. Was wird auf mich zukommen.
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 11:20

      Hallo Victor,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h handelt es sich um einen A-Verstoß. Neben den herkömmlichen Sanktionen werden Sie beim insgesamt zweiten A-Verstoß kostenpflichtig verwarnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sabit k.
    Am 20. September 2017 um 20:43

    Ich habe 7 Punkte von Jahr 2015 und 2017 bin zu schnell gefahren 2015 hab ich 4 punkte bekommen weil mein Auto nicht angemeldet wahr

  16. Sebastian
    Am 19. September 2017 um 7:33

    Wie läuft es genau ab wenn ich 8 punkte voll habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:40

      Hallo Sebastian,

      Ihnen wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Sie erhalte die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurück, sondern müssen diese frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Emil
    Am 6. Juni 2017 um 14:16

    Hallo,
    ein Bekannter Deutscher mit Deutschem Führerschein wohnhaft in Österreich ist in kurzem Zeitraum
    2 mal geblitzt worden mit je einem Punkt. Droht beim 3 Punkt ein Fahrverbot? Wenn ja nur in Deutschland oder auch
    in Österreich? Wie wird da verfahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:45

      Hallo Emil,

      das kommt auf die genauen Verstöße an. Ein Fahrverbot aufgrund von Beharrlichkeit ist aber denkbar – wie wahrscheinlich dies ist, können wir aber mit den gegebenen Informationen nicht beurteilen. Da der ordentliche Wohnsitz Ihres Freundes nicht in Deutschland ist, wird das Fahrverbot lediglich auf der Fahrerlaubnis vermerkt. Das Verbot gilt dann auch nur für Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Leo
    Am 21. Mai 2017 um 11:48

    Ein Freund ist gestern Abend innerorts 90 gefahren (40 zu viel) die Polizei hat ihn gestoppt, da er in der Probezeit ist, hat die Polizistin sein Führerschein genommen und meinte es gäbe 2 Punkte in Flensburg und auch eine Anzeige dafür

    Bekommt man eine Anzeige für zu schnelles fahren? Und was passiert jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:44

      Hallo Leo,

      die Sanktionen können Sie der Liste auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/ entnehmen. Es wird in der Regel lediglich ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Handelt es sich um den ersten A-Verstoß innerhalb der Probezeit, wird diese um zwei Jahre verlängert. Außerdem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Renate G.
    Am 1. Mai 2017 um 13:03

    Ich habe die Höchstgeschwindigkeit außer Ortschaft überschritten mit 16KmH mit einem Omnibus in Leerfahrt. Angeblich soll ich dafür 1 Punkt bekommen haben, aber ist das zurecht?
    Fr.Gr.

  20. Denis
    Am 29. April 2017 um 10:19

    Für das wiederholte Einsammeln eines Punktes für das gleiche Vergehen innerhalb eines Jahres gibt es ja auf Grund von “Vorsatz” ein Fahrverbot (beispielsweiße 2x überhöhte Geschwindigkeit). Wie sieht es denn aus wenn man innerhalb eines Jahres drei Punkte für drei verschiedene Vergehen bekommt? Kann einem daraus ein Strick gedreht werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 12:04

      Hallo Denis,

      bei ein bis drei Punkten auf den Punktekonto werden in der Regel noch keine Maßnahmen ergriffen. Allerdings verjähren Punkte erst nach bestimmten Fristen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Martin
    Am 13. April 2017 um 22:31

    Werden neue Punkte in Flensburg immer auf dem Bußgeldbescheid mitgeteilt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:48

      Hallo Martin,

      häufig wird die Anzahl der Punkte auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Dies ist aber keine Pflicht. Die Punkte werden nämlich nicht von der Polizei oder der Bußgeldstelle vergeben, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Stefan
    Am 15. März 2017 um 18:33

    Was gilt denn nun:
    1) Wer sich eine Straftat im Verkehr geleistet hat, hat die Punkte generell für zehn Jahre auf seinem Punktekonto Flensburg.

    2) Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren aus dem Punkteregister Flensburg gelöscht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 10:02

      Hallo Stefan,

      das ist korrekt. Delikte, die laut Bußgeldkatalog mit drei Punkten geahndet werden bzw. Straftaten, denen ein Fahrerlaubnisentzug folgt, haben eine Tilgungsfrist von zehn Jahren, bei zwei Punkten sind es fünf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Axel
    Am 27. Februar 2017 um 23:38

    Hallo
    Bin auf der Autobahn geblitzt worden.
    Habe nach 4 Wochen noch keinen Bescheid.Heute bin ich über eine Rote Ampelanlage gefahren ohne Gefährdung anderer. Brauche meinen Führerschein beruflich. Was kann ich tun im Falle eines Fahrverbots.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 11:21

      Hallo Axel,

      da Ihnen noch kein Bescheid vorliegt, bleiben diese Anhaben hypothetisch. Grundsätzlich steht Ihnen aber immer der Rechtsweg offen. In diesem Fall wäre der Gang zum Anwalt sinnvoll. Dieser kann Sie beraten, wie Sie ein Fahrverbot umgehen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Jh
    Am 7. Februar 2017 um 20:46

    Hallo ich hätte eine frage

    Im juni 2014 bekam ich 1 punkt in flensburg.
    Dieser verfällt ja nach 2,5 jahren.

    Also müsste er im dezember 16 verflogen sein.

    Im september 16 gab es nochmal 1 punkt dazu.

    Ist der von juni 14 trotzdem noch bestehend oder schon entfallen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 12:18

      Hallo Jh,

      nach der Punktereform im Mai 2014 gibt es für neue Punkte keine Hemmung mehr. Ihr Punkt sollte sich also nun in der Überliegefrist befinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ashur
    Am 25. Januar 2017 um 19:19

    Hallo
    Ich habe eine Frage und zwar ich bin in der probezeit und hatte schon mal probezeit verlängerung.dann hatte ich unfall verursacht mit alkohol im spiel. Nun ich habe ja getrunken an dem abend davor und bin schlafen gegangen und morgens ist der Unfall folgendes passiert , das auto hat gerutscht und dann ist auto gegen eine zaun zum stehen gekommen.
    Alkohol-test war 0.7 Promille obwohl ich mich gar nicht unter alkohol Einflüss Gefühlt habe.
    Mit wlechen Konsequenzen soll ich rechnen??
    Danke im voraus
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 10:16

      Hallo Ashur,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeitverlängerung gilt als A-Verstoß. Neben dem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg bekommen Sie hier in der Regel zusätzlich eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. D.k
    Am 5. Januar 2017 um 10:49

    Hallo ich hätte eine Frage
    Ich habe im Mai 2015 1 Punkt bekommen und im Dezember 2016 auch 1 Punkt. Ich muss 80€ zahlen + 28,50 Bearbeitungsgebühr
    Mir wurde aber gesagt das durch den ersten Eintrag in Flensburg die Rechnung höher wird..
    Mit wie viel Euro muss ich rechnen?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 11:12

      Hallo,

      haben Sie den Bußgeldbescheid über 108,50 Euro bereits erhalten, sollten keine weiteren Zahlungen oder Erhöhungen drohen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Andreas
    Am 20. Dezember 2016 um 14:32

    Ich habe letztes Jahr 2 x die Gescheindigkeit über 26 Km/h überschritten. Ich habe dann im Januar 2016 für 1 Monat meinen Führerschein abgegeben. Nun bin ich wieder mit mehr als 26 KM/H beblitzt worden, muß ich jetzt wieder für ein Monat mein Führerschein abgeben oder erst wenn ich wieder ein zweites Mal über 26 Km/H geblitzt werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 10:56

      Hallo Andreas,

      liegen zwischen beiden Vergehen weniger als 12 Monate, kann ein weiteres Fahrverbot angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Vladimir
    Am 15. Dezember 2016 um 14:23

    hallo hab eine frage hab 2 punkte bekommen wann werden die jetzt automatisch gelöscht hab am sonsten keine punkte mehr. hab 38 km das erste mal erhöht werdet mein Führerschein jetzt für einen Monat weg genommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 12:01

      Hallo Vladimir,
      zwei Punkte in Flensburg verfallen nach fünf Jahren. Wenn Sie 38 km/h schneller als erlaubt unterwegs waren, müssen Sie in der Regel mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. angelos
    Am 7. Dezember 2016 um 22:36

    hallo…..habe 4 punkte mai 2017 ist gelöscht…november 2016 habe 1 punkte noch…wan die punke ist gelöscht und vivil koste eine seminar wen die punke ambau möchte
    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 9:45

      Hallo Angelos,

      das kommt auf die Art der Punkte an. Die Kosten für ein Punkteabbauseminar können von Region zu Region variieren, sie liegen aber bei ca. 400 Euro. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Text “Punkteabbau“.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Sabine
    Am 7. Dezember 2016 um 20:51

    Sehr geehrte Damen und Herren von bussgeldkatalog.org
    Wann verfallen die Punkte, was bedeutet für mich die Überliegefrist diesbezüglich und muß ich mit einem Fahrverbot rechnen? Lohnt es sich für den neuen Verstoß die Rechtskraft heraus zu zögern.
    Tat Rechtskraft Text Punkte
    25.05.14 09.08.14 plus 22 km innerhalb Ort bei Grenze 70 1 Punkt
    31.07.14 04.11.14 plus 27 km außerhalb Ort bei Grenze 80 1 Punkt
    24.06.15 03.10.15 plus 24 km innerhalb Ort bei Grenze 50 1 Punkt
    22.12.15 15.03.16 plus 23 km innerhalb Ort bei Grenze 50 1 Punkt
    (am 11.4.2016 Ermahnung vom Landratsamt Hinweis auf Seminar)
    Neu
    19.11.16 ???????? plus 27 km innerhalb Ort bei Grenze 50 wird 1 Punkt

    Verfällt der erste Punkt am 8. Februar 2017, oder kommt hier die Überliegefrist dazu?
    Wäre es gut, für den neuen Punkt dafür zu sorgen, dass er erst nach dem 8. Februar rechtskräftig wird?
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 9:56

      Hallo Sabine,

      wir sind leider nicht dazu berechtigt, Ihnen eine Empfehlung zu einer solche Handlungsweise zu geben. Bei Geschwindigkeitsverstößen (1 Punkt) liegt die Tilgungsfrist bei 2,5 Jahren. Die Überliegefrist dient lediglich dazu, nachvollziehen zu können, wie viele Punkte Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt hatten. Sollten Sie z. B. sieben Punkte haben und verstoßen erneut gegen das Verkehrsrecht und würden einen Punkt erhalten, könnte bis zur Rechtskraft ein anderer Punkt getilgt sein. Demzufolge wären Sie wieder bei sieben Punkten, obwohl Ihnen eigentlich der Führerschein entzogen werden müsste. In einem solchen Fall prüft man, ob noch Punkte in der Überliegefrist sind. Die Behörden erkennen dann, dass Sie eigentlich acht Punkte hätten und können Ihnen den Führerschein entziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sabine
        Am 10. Dezember 2016 um 2:42

        Danke für die Information zur Überliegefrist.
        Wann verfallen die Punkte? siehe oben?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 12. Dezember 2016 um 11:36

          Hallo Sabine,

          die Punkte aus dem Jahr 2014 verfallen frühestens Anfang 2017, also in der Regel nach 2,5 Jahren. Die genaue Frist für jeden einzelnen Punkt können Sie beim Register in Flensburg erfragen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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