Punktekatalog: Wann im Straßenverkehr Punkte fällig werden
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Aktueller Punktekatalog: Wann wie viele Punkte drohen
Verstoß | Punkte |
---|---|
Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot (Bußgeld von mindestens 60 Euro) | 1 |
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Führerscheinentzug | 2 |
Straftat mit Führerscheinentzug | 3 |
Wichtig: Punkte in Flensburg werden ausschließlich bei Verstößen erteilt, bei denen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde. Auch wenn z. B. das Fahren in eine Umweltzone ohne entsprechende Plakette ein Bußgeld von 100 Euro nach sich zieht, gibt es dafür keine Punkte.
Drohen Punkte oder nicht? Der Bußgeldrechner gibt Auskunft
Der Punktekatalog spielt im Verkehr eine tragende Rolle
Halten sich Kraftfahrer nicht an geltendes Verkehrsrecht und werden erwischt, müssen sie sich unweigerlich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Dabei werden jedoch nicht – wie der Name vermuten lassen würde – in jedem Fall nur Bußgelder fällig. Auch Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg können je nach Schwere der Zuwiderhandlung drohen.
Erteilte Punkte werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert, welches vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet wird. Ab insgesamt acht Punkten auf dem Flensburger Konto ist Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Welche Verkehrsverstöße Punkte nach sich ziehen und wie viele, lässt sich dem sogenannten Punktekatalog entnehmen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Punktekatalog in Flensburg
Verkehrssünder dürfen maximal sieben Punkte im Fahreignungsregister (FAER) haben. Ab acht Punkten werden sie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Entzug vom Führerschein, wenn der Punktekatalog drei Punkte auf einmal vorsieht. In diesem Fall handelt es sich schließlich um eine Straftat.
Unter anderem droht ein Punkt in Flensburg gemäß Punktekatalog, wenn Sie unerlaubt während der Fahrt mit dem Handy am Steuer herumhantieren, ein Stoppschild überfahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschreiten. Wann zwei oder sogar drei Punkte erteilt werden können, verrät Ihnen dieser Auszug aus dem Strafpunktekatalog in Flensburg.
Je nachdem, wie viele Punkte Sie aus dem Flensburger Punktekatalog auf einmal erhalten haben, gelten andere Tilgungsfristen: Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren und bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zur Verjährung. Endgültig gelöscht werden die Eintragungen jedoch erst nach Ablauf der sogenannten Überliegefrist.
Auszug aus dem Punktekatalog
Verstoß | Punkte |
---|---|
Abstand nicht eingehalten | |
… mit mehr als 80 km/h | 1 |
… mit mehr als 100 km/h und weniger als 5/10 oder 4/10 des halben Tachowertes | 1 |
… mit mehr als 100 km/h und weniger als 3/10, 2/10 oder 1/10 des halben Tachowertes | 2 |
… mit mehr als 130 km/h und weniger als 5/10 oder 4/10 des halben Tachowertes | 1 |
… mit mehr als 130 km/h und weniger als 3/10, 2/10 oder 1/10 des halben Tachowertes | 2 |
Geschwindigkeitsüberschreitung | |
… ab 21 km/h | 1 |
… ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41. km/h (außerorts) | 2 |
Handy am Steuer | |
Unerlaubte Handynutzung am Steuer | 1 |
… mit Gefährdung oder Unfallfolge | 2 |
Rote Ampel überfahren | |
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel unter einer Sekunde rot) | 1 |
… mit Gefährdung oder Unfallfolge | 2 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel mehrere Sekunden rot) | 2 |
… mit Gefährdung oder Unfallfolge | 2 |
Alkohol am Steuer | |
Mit mehr als 0,5 Promille gefahren | 2 |
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) | 3 |
Alkoholfahrten ab 1,1 Promille | 3 |
Parkverstoß | |
Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 1 |
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 1 |
Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße | 1 |
Überholverstoß | |
Nicht wesentlich schneller gefahren als das zu überholende Fahrzeug | 1 |
… mit Unfallfolge | 1 |
Beim Überholen den nachfolgenden Verkehr gefährdet | 1 |
Außerorts rechts überholen | 1 |
Überholen bei unklarer Verkehrslage | 1 |
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung | 2 |
Vorfahrtsverstoß | |
Regel „Rechts vor links“ nicht beachtet (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung) | 1 |
Stoppschild überfahren (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung) | 1 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) | |
Fahrerflucht ohne Führerscheinentzug | 2 |
Fahrerflucht mit Führerscheinentzug | 3 |
Neuer Punktekatalog in Flensburg seit 2014
Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem reformiert. In diesem Zuge kam es neben der Umbenennung des altbekannten Verkehrszentralregisters (VZR) in das Fahreignungsregister (FAER) außerdem zur Einführung diverser neuer Vorschriften. So enthielt der Punktekatalog beispielsweise vor der Reform weitaus mehr Verkehrsverstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet wurden.
Mittlerweile sind darin ausschließlich Regelmissachtungen aufgeführt, bei denen die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigt wurde und die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen. Zudem folgt nun bereits bei acht und nicht mehr erst bei 18 Punkten der Führerscheinentzug. Grundsätzlich können bei einer Zuwiderhandlung im Verkehr laut Punktekatalog ein, zwei oder drei Punkte auf einmal erteilt werden. Dazu werden Verstöße in drei Kategorien unterteilt:
- Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot, auf die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro folgt, sind im Punktekatalog mit einem Punkt aufgeführt.
- Für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es zwei Punkte in Flensburg.
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis ziehen laut Punktekatalog drei Punkte auf einmal nach sich.
Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?
Je nachdem, wie viele Punkte Sie bereits für Verstöße im Verkehr aus dem Punktekatalog erhalten haben, müssen Sie sich auf andere Konsequenzen einstellen. Diese lassen sich an einem speziellen Punkte-Tacho ablesen, bei dem die Farben grün, gelb, rot und schwarz die jeweilige Stufe anzeigen:
Punktestand | Konsequenzen |
---|---|
1 bis 3 | Vormerkung (grün) |
4 bis 5 | Ermahnung (gelb) |
6 bis 7 | Verwarnung (rot) |
8 | Entziehung der Fahrerlaubnis (schwarz) |
Sind Sie schon das ein oder andere Mal als Verkehrssünder mit dem Punktekatalog in Berührung gekommen und haben ein bis drei Punkte auf Ihrem Konto, besteht die Konsequenz lediglich aus einer Vormerkung. Weitere Folgen müssen Sie in der grünen Stufe vorerst nicht befürchten. Bei vier bis fünf Punkten sieht es hingegen schon anders aus:
In der gelben Stufe erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung. Zudem wird sie das KBA darauf hinweisen, dass Sie bei diesem Punktestand freiwillig ein Fahreignungsseminar (FES) absolvieren können, um einen Punkt abzubauen. Diese Möglichkeit haben Sie jedoch nur, wenn sich höchstens fünf Punkte auf Ihrem Konto befinden und Sie in den letzten fünf Jahren an keinem Seminar dieser Art teilgenommen haben.
Mit sechs bis sieben Punkten befinden Sie sich bereits in der roten Stufe und müssen sich auf eine kostenpflichtige Verwarnung einstellen. Auch hier erfolgt der Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar, allerdings ohne die Option des Punkteabbaus. Sobald sich Ihr Punktestand auf insgesamt acht Punkte beläuft, haben Sie die schwarze Stufe erreicht. Ihre Fahrerlaubnis wird in diesem Fall entzogen.
Wie funktioniert der Punktekatalog? Zwei Beispiele
Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele, die verdeutlichen sollen, wie der Flensburger Punktekatalog genau funktioniert.
Beispiel Nr. 1: Punktekatalog „Geschwindigkeit“
Waren Sie beispielsweise innerhalb geschlossener Ortschaften mit 74 km/h unterwegs, also 24 km/h schneller als erlaubt, kommt zunächst einmal ein Bußgeld von 80 Euro auf Sie zu. Zusätzlich sieht der Punktekatalog in Flensburg bei dieser Geschwindigkeit einen Punkt vor. Wären Sie 32 km/h zu schnell gewesen, müssten Sie sich bereits auf zwei Punkte einstellen. Hinzu kämen dann außerdem 160 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Beispiel Nr. 2: Punktekatalog „Rote Ampel“
Haben Sie eine rote Ampel überfahren, die gerade erst auf Rot gesprungen ist, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Gemäß Punktekatalog erwartet Sie daraufhin ein Punkt, sofern niemand gefährdet wurde und sich kein Unfall ereignete. Hinzu kommt ein Bußgeld von 90 Euro.
Überfuhren Sie hingegen erst nach mehreren Sekunden eine rote Ampel, drohen laut Punktekatalog zwei Punkte. Ein solcher qualifizierter Rotlichtverstoß kann zudem mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert werden.
Neuer Punktekatalog: Verjährung der Eintragungen
Unabhängig davon, ob Sie Punkte aus dem Punktekatalog aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstandsverstoßes oder einer Missachtung der Vorfahrtsregeln erhalten haben, gilt: Die Eintragungen verbleiben nur für eine gewisse Zeit auf Ihrem Konto. Nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen kommt es zur Verjährung.
Seitdem der Punktekatalog neu geordnet wurde, sehen die jeweiligen Verjährungsfristen wie folgt aus:
- Ein Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren.
- Nach fünf Jahren verjähren zwei Punkte.
- Bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zum Verfall.
Vor der Reform vom Strafpunktekatalog fürs Auto fanden nicht nur andere Fristen Anwendung: Obendrein wurde die Verjährung bereits erteilter Punkte durch neu hinzukommende Eintragungen beeinflusst, sodass der gesamte Prozess von vorn beginnen musste. Daher war es relativ schwierig, nachzuvollziehen, welche Eintragungen aus dem Punktekatalog wann verfallen. Seit Mai 2014 verjährt jedoch jeder Punkt für sich und Einträge vor der Reform unterliegen spätestens im Jahr 2024 dem Verfall.
Doch Achtung: Auch wenn die Verjährungsfrist an und für sich bereits abgelaufen ist, werden erteilte Punkte aus dem Punktekatalog nicht direkt gelöscht, sondern befinden sich zunächst einmal in der sogenannten Überliegefrist. Diese sorgt dafür, dass der eigentliche Löschvorgang noch ein weiteres Jahr gespeichert bleibt. Sollte sich eine neue Eintragung aus dem Punktekatalog mit dem Verfall bereits vorhandener überschneiden, kann durch die Überliegefrist der tatsächliche Punktestand zum Zeitpunkt des neuen Verstoßes ermittelt werden.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Danke für die übersichtliche Anordnung des Kataloges,dadurch kann ich dies gut in der Schulung nutzen.
Bitte schicken Sie mir den kostenlosen Bu´geldkatalog per E-Mail zu.
Vielen Dank
Die besten Grüße
von
Reinhold H