Radarmessung im Straßenverkehr: So funktioniert es!
Letzte Aktualisierung am: 15. April 2025
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FAQ: Radarmessung
Eine Radarmessung dient zur Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr. Mehr zur Radarmessung und deren Funktionsweise können Sie hier nachlesen.
Ja, die Begriffe werden oft synonym verwendet. Eine Radarmessung bezeichnet umgangssprachlich einen Blitzer, der mithilfe von Radartechnik die Geschwindigkeit von Fahrzeugen erfasst.
Eine Radarmessung kann ungültig sein, wenn das Gerät beispielsweise nicht korrekt geeicht oder falsch aufgestellt wurde oder Fehler bei der Auswertung passieren. Wann Sie Einspruch einlegen können, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhaltsverzeichnis:
Wie funktioniert eine Radarmessung?
Die Grundlage der Radarmessung ist der Doppeleffekt, ein physikalisches Phänomen, bei dem sich die Frequenz oder Wellenlänger einer Welle ändert, wenn sich die Quelle der Welle und der Beobachter relativ zueinander bewegen. Der Radarstrahl wird auf das herannahende Fahrzeug ausgesendet und von diesem reflektiert. Anhand der Veränderung der Wellenfrequenz wird mit der Radarmessung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs erfasst.
Stationäre Radare stehen fest an bestimmten Straßenabschnitten, meist dort, wo oft zu schnell gefahren wird oder Unfälle passieren. Eine mobile Radarmessung ist auch möglich und flexibel einsetzbar, da sie an wechselnden Orten durchgeführt werden kann. Es kann auch eine Radarmessung von der Polizei direkt aus dem Auto während der Fahrt erfolgen. Dabei wird von der Polizei das Nummernschild des Fahrzeugs erfasst, um die Geschwindigkeit zu bestimmen.
Die ausgesandten Radarwellen treffen auf das Fahrzeug, werden reflektiert und anschließend vom Messgerät registriert. Auf dieser Basis berechnet das System die Geschwindigkeit. Dabei erfolgt die Radarmessung ohne Blitz und es werden keine Fotos gemacht. Stattdessen stoppt die Polizei den Fahrer direkt nach der Messung, klärt ihn über die Geschwindigkeitsüberschreitung auf und nimmt die persönlichen Daten auf.
Achtung! Je nach Standort und Verkehrssituation kann eine Radarmessung in beide Richtungen erfolgen. Das bedeutet, dass Sie auch nach dem Blitzer weiterhin auf Ihre Geschwindigkeit achten sollten.
Gibt es bei der Radarmessung einen Toleranzabzug?
Um mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen, wird bei jeder Radarmessung eine gewisse Toleranz abgezogen. Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 km/h, bei höheren Geschwindigkeiten werden 3 % des gemessenen Werts abgezogen. Wird ein Fahrzeug zum Beispiel mit 95 km/h gemessen, wird die tatsächliche Geschwindigkeit bei einem Toleranzabzug von 3 km/h auf 92 km/h geschätzt. Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 130 km/h wird hingegen ein Abzug von 3 % vorgenommen, was ca. 4 km/h entspricht und die tatsächliche Geschwindigkeit beträgt in diesem Fall 126 km/h.
Dieser Abzug soll sicherstellen, dass minimale Abweichungen oder Ungenauigkeiten nicht zu ungerechtfertigten Bußgeldern führen. Erst nach diesem Abzug wird geprüft, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt und ein Bußgeld fällig wird.
Fehler bei der Radarmessung: So können Sie dagegen vorgehen
Sie können eine Radarmessung anfechten, wenn Sie Zweifel an ihrer Richtigkeit haben. Ein Einspruch ist besonders dann sinnvoll, wenn es Hinweise auf eine fehlerhafte Messung gibt. Dazu gehören unter anderem falsch aufgestellte oder nicht geeichte Messgeräte, Bedienfehler oder wenn das Messprotokoll der Radarmessung ungültig ist. Auch Reflexionen durch andere Fahrzeuge oder metallische Oberflächen können das Messergebnis verfälschen.
Möchten Sie gegen eine Radarmessung vorgehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Messung korrekt war und ob sich ein Einspruch lohnt.
Gibt es eine Verjährung bei der Radarmessung? Ja! Wurden Sie geblitzt, müssen Sie mit einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid spätestens nach drei Monaten rechnen, bevor der Vorfall nach sechs Monaten endgültig verjähren kann. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, verlängert sich die Verjährungsfrist auf bis zu zwei Jahre.
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