Radarwarner in der Schweiz: Was sagt das Gesetz?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was Sie über Blitzerwarner in der Schweiz wissen müssen

Radarwarner: In der Schweiz sind Geräte verboten, die vor Radarkontrollen warnen.
Radarwarner: In der Schweiz sind Geräte verboten, die vor Radarkontrollen warnen.

Wer in die Schweiz fährt, ist sich oft nicht der speziellen Verkehrsregeln bewusst, die dort gelten. Um Sanktionen zu vermeiden, ist es jedoch sinnvoll, sich im Vorfeld über diese zu informieren.

Gerade was Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr betrifft, ist die Schweiz sehr streng. Seit 2013 werden mit dem Programm „Via Sicura“ sukzessive Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Betroffen davon sind insbesondere Temposünder, die mit harten Konsequenzen rechnen müssen, besonders im Wiederholungsfall.

In Verbindung damit wurden auch die Regeln bezüglich der Radarwarner in der Schweiz verschärft. Wie die Gesetzeslage genau aussieht und womit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Auch speziellere Fragen, etwa ob es erlaubt ist, einen Radarwarner zu kaufen in der Schweiz, werden behandelt.

FAQ: Radarwarner in der Schweiz

Ist der Einsatz von Radarwarner-Apps oder -Geräten in der Schweiz erlaubt?

Nein, seit 2013 sind Geräte oder Vorrichtungen, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, in der Schweiz verboten.

Ist es auch verboten, so ein Gerät im Fahrzeug mit sich zu führen, ohne es zu benutzen?

Ja, schon das Mitführen eines Radarwarners (auch als App auf dem Handy) ist nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich mit einem Radarwarner in der Schweiz erwischt werde?

In diesem Fall kann die Polizei das Gerät sicherstellen und Sie müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen rechnen.

Radarwarner: In der Schweiz verboten

Radarwarner sind Geräte oder Apps, die Sie über Blitzer und Radarkontrollen informieren. Auf diese Weise sind Sie gewarnt und können verhindern, dass Sie geblitzt werden. Dies spielt Temposündern in die Hände und führt dabei natürlich die Arbeit der Verkehrssicherheitsbehörden ad absurdum.

In der Schweiz sind Radarwarner seit 2013 verboten. Im Straßenverkehrsgesetz sind solche „Warnungen vor Verkehrskontrollen“ in Artikel 98a behandelt. Dort werden die Radarwarner, die die Schweiz verbietet, folgendermaßen definiert:

Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen

So wäre beispielsweise ein Tomtom-Navi mit Radarwarner in der Schweiz verboten, ebenso dürfen Sie keine Blitzer-App in der Schweiz verwenden.

Das Verbot der Radarwarner in der Schweiz ist darin begründet, dass sie gerade notorischen Schnellfahrern ein ungestraftes Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit erlauben und somit die Verkehrssicherheit gefährden.

Was ist genau verboten?

Radarwarner in der Schweiz sind nicht nur in der Verwendung unzulässig. Das Gesetz geht hier noch weiter. Mit einer Sanktion werden folgende Tätigkeiten in Verbindung mit ihnen belegt:

  • Einfuhr
  • Anpreisung
  • Weitergabe
  • Verkauf
  • Sonstige Abgabe oder Überlassung
  • Einbau in Fahrzeuge
  • Mitführung in Fahrzeugen
  • Befestigung an Fahrzeugen
  • Verwendung

Einfach ausgedrückt heißt das: Sobald Sie in irgendeiner Weise mit solchen Geräten in Verbindung kommen, können Sie sich strafbar machen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Radarwarner in der Schweiz als App, Navi oder sonstiges Gerät im Fahrzeug haben oder gar verwenden.

Auch wenn Sie nicht vorhaben, ihn zu benutzen, sondern einfach nur einen Radarwarner in der Schweiz kaufen, übertreten Sie das Verbot.

Warnung vor dem Radar: „Bussen“ in der Schweiz

Wenn Sie einen Navi mit Radarwarner in der Schweiz verwenden, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.
Wenn Sie einen Navi mit Radarwarner in der Schweiz verwenden, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Sollten Sie ein Warngerät oder eine Radar-App in der Schweiz verwenden und somit gegen das Verbot verstoßen, drohen Ihnen Konsequenzen.

Wenn Sie von den Behörden mit einer solchen Vorrichtung oder solchen Apps erwischt werden, ist die unmittelbare Folge zunächst, dass das Gerät sichergestellt wird. Ein Gericht entscheidet anschließend über dessen Einziehung und Vernichtung.

Hier stellt sich also die Frage, ob dem Temposünder viel an dem Gerät liegt und sich die mögliche Vermeidung eines Bußgelds für die Geschwindigkeitsüberschreitung wirklich noch lohnt, wenn die Möglichkeit der Zerstörung des sicherlich nicht so günstigen Gerätes im Raume steht. Die Behörden verstehen bei einem Radarwarner in der Schweiz keinen Spaß.

Darüber hinaus ist auch eine Geldstrafe zu zahlen. Diese kann in schweren Fällen bis zu 180 Tagessätze betragen.

Geschwindigkeit auf den Straßen der Schweiz

Wenn Sie über Blitzer in der Schweiz nicht per App oder einem speziellen Gerät gewarnt werden, gibt es nur eine Möglichkeit, Bußgelder zu vermeiden: Begehen Sie keine Geschwindigkeitsübertretung in der Schweiz.

Autofahrer, die in das Nachbarland fahren, sollten also nicht nur das Verbot der Radarwarner in der Schweiz kennen, sondern auch die dortigen Tempolimits. Allgemein gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Autostraßen: 100 km/h
  • Autobahnen: 120 km/h

Die Bußen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz sind – verglichen mit Deutschland – relativ hoch. Zudem gibt es ab einem bestimmten Grad der Überschreitung, gestaffelt nach den Straßentypen, keine festgelegte Geldbuße mehr, sondern eine Anzeige. Das heißt, dass das Strafmaß dann individuell vom Gericht festgelegt wird. Eine solche Geldstrafe kann dann wesentlich höher ausfallen.

Die Bußgelder, die Ihnen in der Schweiz drohen, wenn Sie geblitzt werden, sehen Sie in der nachfolgenden Tabelle:

VerstoßBußgeld in Schweizer Franken (CHF)
Innerorts zu schnell: 1-5 km/h40
... 6-10 km/h120
… 11-15 km/h250
Außerorts zu schnell: 1-5 km/h40
… 6-10 km/h100
… 11-15 km/h160
… 16-20 km/h240
Auf der Autobahn zu schnell: 1-5 km/h20
… 6-10 km/h60
… 11-15 km/h120
… 16-20 km/h180
… 21-25 km/h260
Rotlichtverstoß250

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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