Raser anzeigen: Wie Anwohner sich wehren können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Leitfaden: Erfolgreich gegen Raser in verkehrsberuhigten Zonen vorgehen

Raser sind in Wohngebieten besonders gefährlich.
Raser sind in Wohngebieten besonders gefährlich.

Vielleicht kennen Sie dieses Problem: Sie sind in eine ruhige Gegend mit 30-er Zone oder Spielstraße gezogen, damit Ihre Kinder sorglos auf der Straße spielen oder sie alleine überqueren können. Allerdings gibt es dort diesen Nachbarn, der keine Kinder hat und es nicht einsieht, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Oder der verkehrsberuhigte Bereich wird allgemein oft von Autofahrern benutzt, die es besonders eilig haben.

Persönliche Gespräche brachten keinen Erfolg mit sich und es sind keine Fahrbahnschweller oder Aufpflasterungen vorhanden, die die Autofahrer zum langsameren Fahren zwingen würden. Was können Sie also unternehmen, um Verkehrssünder zur Vernunft zu bringen? Wir zeigen Ihnen sechs Möglichkeiten, wie Sie erfolgreich gegen Raser in Ihrem Wohngebiet vorgehen.

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eBook “Leitfaden für Anwohner: Geschwindigkeitsüberschreitung”

Sie werden tagein tagaus von einem Raser in Ihrer Nachbarschaft tyrannisiert? Im kostenlosen eBook zum Thema “Raser” finden Sie einen Leitfaden für Anwohner inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung wie Sie gegen Raser in Ihrer Wohngegend vorgehen können. Sie erfahren, wann Sie die Polizei kontaktieren können und welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Beamten Ihnen nicht ausreichend helfen.

Wie beantragen Sie eine verkehrsberuhigte Zone? Können Sie veranlassen, dass ein Blitzer in Ihrer Nachbarschaft aufgestellt wird? Dürfen Sie eine Blitzerattrappe aufstellen? Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Das eBook können Sie hier kostenlos downloaden:

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FAQ: Was tun gegen Raser in Wohngebieten und verkehrsberuhigten Zonen?

Was kann ich tun, wenn Raser verkehrsberuhigte Bereiche unsicher machen?

Sofern es dadurch zu einer Verkehrsgefährdung kommt, können Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Und wenn die Anzeige ohne Folgen bleibt – was kann ich dann unternehmen?

Wenden Sie sich an die Polizei und suchen Sie dort nach Unterstützung. Außerdem können Sie die entsprechende Zone für den Blitzermarathon vorschlagen.

Kann ich selbst gegen die Raser vorgehen, z. B. mit einer Blitzerattrappe?

Davon ist eher abzuraten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten obliegt allein dem Staat. Wirkt sich Ihre Attrappe negativ auf den Verkehr aus, weil Autofahrer z. B. wegen des Blitzlichts erschrecken und einen Unfall bauen, machen Sie sich mitunter selbst strafbar.

Strafanzeige gegen zu schnelle Fahrer stellen

Wenn eine Verkehrsgefährdung durch Raser in einem verkehrsberuhigten Bereich vorliegt, sollten Sie sich zuallererst immer an die Polizei wenden. Sie können einen Hinweis geben oder den Raser anzeigen. Allerdings gestaltet sich dies schwierig, da die Anzeige in der Regel nur auf einer von Ihnen geschätzten Geschwindigkeit basiert. Die geschätzte Geschwindigkeit allein führt noch zu keinem Bußgeld. Die Strafanzeige kann aber häufigere Geschwindigkeitsmessungen in dem verkehrsberuhigten Bereich zur Folge haben.

Für die Beamten sind bei einer Strafanzeige folgende Eckdaten wichtig:

  • Ihre Personalien
  • Straße (ggf. bestimmte Hausnummer bzw. komplette Straße)
  • Uhrzeit (Wann sind die Raser besonders auffällig?)
Anzeige gegen Raser bei der Polizei stellen
Anzeige gegen Raser können Sie bei der Polizei stellen

Zudem müssen Angaben zum Täter also zum Raser gemacht werden, was in diesem Fall meist nur die Angabe des Kfz-Kennzeichens ist. Wenn andere Anwohner das zu schnell fahrende Fahrzeug auch beobachtet haben, können sie als Zeugen genannt werden.

Die Polizei schickt dann zur der genannten Uhrzeit ein Fahrzeug und misst die Geschwindigkeit. Im Regelfall wird hier nicht geblitzt, sondern der Verkehr beobachtet, um bestimmen zu können, ob Geschwindigkeitsüberschreitungen tatsächlich vorkommen. Sollten die Anschuldigungen stimmen und dort viele Raser unterwegs sein, wird der Verkehr regelmäßiger kontrolliert und zwar dann auch mit der entsprechenden Ausstattung.

Um eine Strafanzeige zu stellen, können Sie sich persönlich, per Post oder über das Internet an die Polizei wenden. Das Erstatten einer Strafanzeige ist kostenlos. Das gilt natürlich nur, wenn in der Anzeige nicht bewusst eine falsche Aussage getroffen wird. Denn das könnte zu einer Anzeige gegen den Antragsteller führen.

Persönlich Anzeige erstatten

Die Strafanzeige gegen Raser kann in Deutschland bei jeder beliebigen Polizeidienststelle eingereicht werden. Bestenfalls wendet sich die betroffene Person an die zuständige Polizeistation. Damit ist die Wache gemeint, die sich in dem Wohnort oder in dem Bezirk befindet, in dem der Anzeigeerstatter wohnt. Grundsätzlich sind alle Polizisten dazu verpflichtet, eine Anzeige bei Verdacht auf eine Straftat entgegenzunehmen.

Per Post Anzeige erstatten

Wenn Sie den Raser anzeigen möchten, können Sie das auch schriftlich tun. Dabei wenden Sie sich entweder direkt an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft, die den Sachverhalt dann an die zuständige Polizeidienststelle weiterleitet. Wichtig bei der schriftlichen Mitteilung ist die Angabe des Absenders, da Dokumente mit einem anonymen Absender normalerweise nicht berücksichtigt werden. Das beobachtete Fehlverhalten sollte in dem Brief genau beschrieben werden. Dazu gehört auch Ort, Uhrzeit und Datum des Vergehens.

Online Anzeige erstatten

Bei einem nicht akuten Vergehen ermöglicht die Polizei, online Anzeige zu stellen. Unter der jeweiligen Webseite des Bundeslandes finden sich Hinweise zur Erstattung der Strafanzeige. Zudem kann ein passendes Formular ausgewählt werden. Dort muss der Tatort, die Tatzeit und eine Beschreibung der Tat eingegeben werden. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern sogenannte Internetwachen. In den folgenden Bundesländern ist eine Anzeige gegen Raser online möglich:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
In folgenden Bundesländern gibt es folglich keine entsprechenden Webseiten: Bayern, Bremen, Saarland, Thüringen

Eine Strafanzeige hat keine Konsequenzen nach sich gezogen?

Sie können Raser bei der Polizei melden, damit sie Messungen vornimmt.
Sie können Raser bei der Polizei melden, damit sie Messungen vornimmt.

Wenn eine Anzeige nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat und die Fahrer weiterhin ungestört durch Ihre Straße rasen, müssen Sie noch nicht resignieren oder sich gar zu voreiligen Schritten gegen die Raser hinreißen lassen. Immerhin gibt es weitere Mittel, die Sie ausschöpfen können, um den Rasern das Handwerk zu legen. Welche dies sind, werden wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Flugblätter verteilen und Aufmerksamkeit erlangen

Handelt es sich bei den zu schnell fahrenden Personen im verkehrsberuhigten Bereich um direkte Anwohner, können auch andere Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachbarn, die dieses Verhalten beobachtet haben, können gemeinsam Flugblätter erstellen. Die Flugblätter können die Sachlage schildern und zudem an das Gewissen der Raser appellieren, indem auf die Gefahr, die von ihnen ausgeht, hingewiesen wird. Die Täter werden sich auf diese Weise hoffentlich bewusst, dass sie Kinder gefährden und unterlassen dieses Verhalten.

Tipp: Eine objektive Formulierung führt in jedem Fall eher zu einem Erfolg als ein persönlicher Angriff. Auch wenn der Ärger noch so groß ist, sollten auf den Blättern deshalb keine Namen stehen. Denn das kann unter Umständen sogar zu einer Strafanzeige gegen die Flugblattersteller führen.

Antrag verkehrsberuhigter Bereich

Wenn Raser ein Problem sind, kann ein verkehrsberuhigter Bereich sie u. U. stoppen.
Wenn Raser ein Problem sind, kann ein verkehrsberuhigter Bereich sie u. U. stoppen.

Eine weitere Möglichkeit gegen Raser vorzugehen, ist es, einen Bürgerantrag an die kommunale Volksvertretung zu stellen. Auf diese Weise können Sie eine Verkehrsberuhigung beantragen. In Ihrem Antrag können Sie den Bau von Fahrbahnschwellen, Plateaupflastern oder Teilaufpflasterungen vorschlagen. Erstere werden, je nach Herkunft, auch als Berliner Kissen, Kölner Teller oder Krefelder Kissen bezeichnet.

Diese Maßnahmen zwingen die Autofahrer zum langsameren Fahren. Handelt es sich bei der betroffenen Straße um keine verkehrsberuhigte Zone, kann der Antragsteller auch eine Verkehrsberuhigung durch die Einrichtung einer Spielstraße beantragen.

Die zuständige Behörde hat dabei je nach Ort und Bundesland variierende Namen. Damit Klarheit darüber herrscht, wie die kommunale Volksvertretung im eigenen Ort heißt, sind die Namen im Folgenden aufgelistet:

  • Berlin: Abgeordnetenhaus
  • Hamburg, Hansestädte in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (außer Bremen): Bürgerschaft
  • Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern: Gemeindevertretung
  • Hessen, Brandenburg, Bremerhaven: Stadtverordnetenversammlung
  • Marktgemeinden (in Bayern): Marktgemeinderat
  • Verbandsangehörige Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz: Rat der Stadt oder Rat der Gemeinde
  • Bremen: Stadtbürgerschaft
  • Sonstige Städte: Stadtvertretung oder Stadtrat
  • Sonstige Gemeinden: Gemeinderat oder Ratsversammlung

In großen Städten, wie beispielsweise Berlin, beschäftigen sich die Bezirksämter mit Angelegenheiten bezüglich Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen. Hier ist z. B. der Fachbereich Tiefbau für den Bau einer Fahrbahnschwelle oder Aufpflasterung verantwortlich, die ein wirksames Mittel gegen Raser sind. Wer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beantragen möchte, dem empfehlen die Mitarbeiter des Fachbereichs zunächst einen formlosen Antrag zu stellen.

Der Antrag sollte folgende Punkte beinhalten:

  1. Welche Straße ist betroffen?
  2. Welche Maßnahmen sollen eingeleitet werden? (Bau von verkehrsberuhigenden Elementen, Antrag Spielstraße)
  3. Warum sollen diese Maßnahmen realisiert werden? (Gefährdung von Anwohnern und vor allem Kindern)

Der Fachbereich Tiefbau prüft dann die angegebene Straße. Nicht jede Straße ist bezüglich ihrer Beschaffenheit als verkehrsberuhigte Zone geeignet. Da der Schwellenbau teuer ist, muss das zuständige Amt ermitteln, ob dafür genug Geld vorhanden ist. Zudem muss gewährleistet werden, dass Krankenwagentransporte ohne Probleme möglich sind.

Neben dem Antrag an die kommunale Volksvertretung empfiehlt es sich, den zuständigen Verkehrsreferenten schriftlich zu kontaktieren. Dieser wird von jeder Kommune aus dem Kreis der Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Der Antrag kann zudem durch den Arbeitskreis Verkehr aus der lokalen Agenda unterstützt werden. Die dort tätigen Personen haben meist einen guten Kontakt zu den Stadt- und Gemeinderäten und dem Bürgermeister und können Ihnen bei dem Raser-Problem helfen.

4. Über die Presse Druck auf die Ortsgemeinde ausüben

Anwohner können ihre Straße wegen der Raser zum Blitzmarathon vorschlagen.
Anwohner können ihre Straße wegen der Raser zum Blitzmarathon vorschlagen.

Wenn es zu keiner Besserung der Verkehrslage kommt, kann Druck auf die Ortsgemeinde ausgeübt werden. Dies kann durch die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Presse erfolgen. Dadurch werden außerdem mehr Bürger auf den Tatbestand aufmerksam gemacht, die sich zusätzlich am Bürgerantrag gegen die Raser beteiligen. Je mehr Personen sich daran beteiligen, desto eher gibt es Hoffnung für eine Verkehrsberuhigung. Ein weiterer drastischer Schritt wäre eine Klage gegen die Ortsgemeinschaft, sofern keine Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen werden.

5. Vorschlag für Blitzmarathon

Bürger können sich bundesweit insofern in die Bestrafung von Rasern einbringen, dass sie Straßen für das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten über ein Online-Formular vorschlagen. Die Polizei publiziert dann die zehn am häufigsten genannten Straßen auf ihrer Webseite. Um einen Erfolg zu erzielen, müssen also sehr viele Anwohner dazu animiert werden, die betroffene Straße vorzuschlagen. Dies kann beispielsweise in Verbindung mit Flugblättern geschehen. Wird ein Blitzmarathon durchgeführt, dauert er über mehrere Stunden an.

6. Sonderfall Bayern: Zweckverbände

In Bayern organisieren die Kommunen die Ausleihe von Überwachungspersonal samt entsprechender Gerätschaft seit Jahren gemeinschaftlich über sogenannte Zweckverbände, an die sich die Bürger wenden können, um gegen Raser in ihrem Wohngebiet vorzugehen. Die im Verband zusammengeschlossenen Gemeinden des fränkischen Landkreises schicken Mitarbeiter, die von einer privaten Sicherheitsfirma ausgeliehen wurden, mit mobiler Überwachungstechnik auf Temposünderjagd. Das Mietpersonal erhalte zuvor dieselbe Schulung wie reguläre Behördenangestellte, die Geschwindigkeitsüberschreitungen messen.

Raser selbst bestrafen?

Auf keinen Fall sollten Anwohner selbst gegen die Raser vorgehen.
Auf keinen Fall sollten Anwohner selbst gegen die Raser vorgehen.

Manche Bewohner fühlen sich den gefährlichen Fahrern so hilflos ausgeliefert, dass sie sie selbst zur Vernunft bringen möchten. Das ist allerdings eine schlechte Idee. Wer beispielsweise einen Gegenstand auf der Straße platziert, um die Person zum langsameren Fahren zu zwingen, greift ordnungswidrig in den Straßenverkehr ein. Wird dadurch tatsächlich jemand gefährdet oder kommt es zu einer Sachbeschädigung, drohen laut dem Strafgesetzbuch (§ 315b) eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Wenn es überhaupt keine Möglichkeit gibt, die Raser zur Vernunft zu bringen, versuchen manche Anwohner sie direkt zu konfrontieren. Dabei können die Emotionen natürlich überkochen, insbesondere wenn es in einer verkehrsberuhigten Zone zur Gefährdung eines Kindes kam. Allerdings ist es keine Lösung, den Fahrer zum Anhalten zu zwingen, ihn anzuschreien oder sogar zu beleidigen. Der Raser kann daraufhin selbst eine Anzeige wegen Nötigung oder Beleidigung erstatten.

Die Aufstellung von selbstgebauten Attrappen von Geschwindigkeitsmessgeräten im eigenen Garten ist rechtlich erlaubt. Wenn die Attrappe allerdings Auswirkungen auf den Straßenverkehr hat, wird es brenzlig. Die Nachbildung darf auf keinen Fall ein Blitzlicht aussenden, denn dies könnte vorbeifahrende Fahrzeuge blenden. Der Autofahrer könnte sich erschrecken und einen Unfall verursachen. Er kann den Inhaber des vermeintlichen Messgerätes dann verklagen. Führt das Blitzlicht zu einem Unfall im Verkehr, stellt das einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und somit eine Straftat dar. Die Straftat hat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe als Folge.

Es ist also nicht sinnvoll, unverantwortliche Fahrer selbst bestrafen zu wollen. Die Person, die zu schnelle Autofahrer drosseln will, sollte sich lieber an den Leitfaden zum Kampf gegen Raser in Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen halten, um nicht selbst eine Anzeige zu riskieren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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66 Kommentare

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  1. Autofahrerin
    Am 2. Februar 2017 um 14:42

    Welche Chance haben wir noch, wenn der Bürgermeister schweigt, das Ordnungsamt Ignoranz zeigt und die regionale Zeitung nicht – wie zugesagt – eine unabhängige Prüfung vor Ort durchführt, sondern lediglich das Ordnungamt befragt? Nachdem wir uns hilfesuchend an die zuständigen Behörden wendeten, um endlich die Einhaltung der Geschwindigkeit regelmäßig zu kontrollieren und damit eine Verkehrsberuhigung zu erwirken, teilte uns nun ein Angestellter der Stadt mit, dass wir die Füsse still halten sollten, da wir auf der schwarzen Liste stehen !!!! In den vergangenen 2 Jahren erfolgte viel email-Verkehr mit den Behörden, was zwar dazu führte, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wurde, aber die Einhaltung nicht überwacht wird. 1 – 2 Blitzaktionen im Jahr, die jedoch realitätsfremd sind, da die Ankündigungen in den Medien und sozialen Netzwerken die Autofahrer warnten. Kaum waren die Blitzaktionen beendet, wurde wieder gerast. Wir wohnen in der Ortsmitte an einer Durchgangsstraße, die durch eine neu gebaute Umgehungsstraße entlastet werden sollte. Leider ist dies nicht so, so dass täglich mindesten 5 – 6 tausend Fahrzeuge durch den Ort fahren. Die Geschwindigkeit ist in der Ortmitte auf 30 berenzt, was jedoch nur von Wenigen eingehalten wird. Fahren wir als Anwohner 30, werden wir entweder angehupt oder überholt!! Es gibt ein LKW-Fahrverbort über 7,5 t, was täglich massenhaft mißachtet wird. Es gibt anstatt einer Ampel seit kurzem einen überfahrbaren Kreisel (für Bus gedacht), der von vielen einfach “überrast” und als Überholmanöver genutzt wird. Es wird mit weit überhöhter Geschwindigkeit tagsüber, vor allem auch in den Abend- Nacht und frühen Morgenstunden durch den Ort gerast, was zu Ruhestörungen, starker Gefährdung auf schmalen Gehwegen für Fußgänger und Schulkinder sowie gefährliches Ein- und Ausfahren in die Hofeinfahren führt. Leider beruft sich das Ordnungsamt stets auf die Statistiken der “angemeldeten” Blitzaktionen, so dass man von “EINZELFÄLLEN” spricht. Dazu kommt noch, dass 20 % Überschreitungen von vorneherein einkalkuliert werden. Ein fest installierter Blitzer ist somit nicht relevant. Wir haben die zuständigen Herren zu uns eingeladen, um sich ein realistisches Bild zu machen, doch es besteht leider keinerlei Interesse. Was können wir noch tun? Dass man versuchte, uns einzuschüchtern mit dem Hinweis, auf der schwarzen Liste zu stehen, soll uns wahrscheinlich davon abhalten, weitere Schritte zu gehen. Vielen Dank für einen Tipp.

    • Gesetzestreuer
      Am 14. März 2018 um 22:26

      Hallo, was hat denn der Gemeindemitarbeiter mit “schwarzer Liste” gemeint? Hat er gedroht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 14:28

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen an dieser Stelle daher an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Lutz K.
    Am 23. Februar 2016 um 20:46

    Leider hilft ihr Leitfaden in Schleswig-Holstein speziell in Lübeck nicht. Hier wurde mehrfach, durch Gespräche, einschalten der Behörden und örtlichen Polizei versucht, eine Massnahme gegen nächtliche Ruhestörungung in der Ortsdurchfahrt Groß Steinrade, durch Raser zu erwirken. Das Resultat war gleich null, da sogar die Polizeibeamte, bei dem Versuch eine Anzeige zu erstatten, sich vor die Raser stellten….Und wir befinden uns nicht in Sachsen….

  3. Genervter Anwohner
    Am 10. Februar 2016 um 14:53

    Wir wohnen im Landkreis München in einer 30er-Zone, an die vorgeschriebene Geschwindigkeiten halten sich die wenigsten, drastische Überschreitungen sind an der Tagesordnung, doch weder die Polizei (wir haben schon mehrfach das blitzende Personal angesprochen im Ort und gebeten, doch mal eine Messung durchzuführen, das wurde abgelehnt, das läge nicht im Ermessen des Polizeibeamten) noch die Gemeinde interessiert´s (hier wird behauptet, dass man das geprüft habe und keine nennenswerten Überschreitungen gegeben seien).

    Gestern dann habe ich wieder mal einen Polizisten von der Verkehrsüberwachung angesprochen, der auf der Hauptstraße geblitzt hat. Das war das erste mal, dass ich mich ernst genommen gefühlt habe – und – man mir gesagt hat, was ich genau tun soll, damit was passiert. Der Polizist sagte, dass er das am nächsten Tag auch in der Dienststelle abklären würde und eine Messung vornehmen würde (habe ihm angeboten, dass er sich auch gerne in unsere Einfahrt stellen kann, auf das Angebot kommt er zurück, viele Bürger seien ja froh, wenn sie endlich mal eine Kontrolle durchführen, meinte er), ich soll aber eine Unterschriftensammlung samt Anschreiben mit Antrag auf Geschwindigkeitskontrollen an das Bayr. Innenministerium schicken, diese werde dann eine Messung anordnen. Für Gemeinden und auch die örtliche Polizei sei sowas ja mit Arbeit verbunden, die man gerne vermeidet, mit dem Antrag beim Innenministerium kommt aber keiner aus, zumal man sich im Innenministerium nicht irgendwann Vorwürfe machen lassen möchte (… muss erst was passieren…). Den Entwurf habe ich schon fertig, ich werde ihn heute mal mit einigen Nachbarn besprechen, ob es noch Ergänzungs- oder Änderungswünsche gibt, dann geht das Schreiben zügig raus.

    Was das Thema “Raser ansprechen” anbelagt, so würde ich auch davon abraten, allein der Fingerzeig auf das 30er-Schild führt oftmals dazu, dass man z.B. den Stinkefinger gezeigt bekommt, wüst beschimpft wird und dann erst recht noch mehr Gas gibt. Unsere Straße ist auch ein gerne genutzer Schleichweg zur Umgehung der Ampeln auf der Hauptstraße, der Verkehr wird dadurch immer stärker. Unseren Nachbarssohn habe ich schon mehrfach gerade noch rechtzeitig von der Straße runtergezogen. Wirklich prikelnd finde ich das nicht, aber mit etwas Glück kommt ja jetzt Bewegung ins Spiel.

  4. Dorfbewohnerin
    Am 17. Januar 2016 um 15:28

    Bei uns in einem kleinen Ort ist es ebenso wie oben von den Meisten beschrieben.
    Verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrsschild 325. Verkehrsberuhigte Strassen kann man hier auch wunderbar an der Pflasterung in unserem reinen Wohngebiet erkennen, aber es interessiert niemanden.
    Nachbarn, Besucher, Lieferverkehr rasen hier mit mind. 30 km/h durch, in sehr vielen Fällen aber deutlich mehr. Obwohl die Ortspolizistin mir sagte, dass man Geschwindigkeiten kaum schätzen kann, weiss ich doch sehr deutlich wann jemand über 30, über 50 oder gar über 70km/h fährt und das passiert hier zu jeder Tages – und Nachtzeit (allerdings mit wenig Verkehr).
    Selbst eine Aufpflasterung am Eingang der Strasse wird eher sportlich genommen, kurz heftig gebremst, drüber gerumpelt und Vollgas um dann auf den nächsten geraden 800m zu testen wie schnell der Wagen von 0 auf 70 km/h beschleunigt.

    Die Stadt interessiert es nicht, die sagen das sie bereits eine Aufpflasterung haben bauen lassen und nun nichts mehr tun können.
    Der zuständige Polizist/in sagt, dass ein Blitzer ungünstig ist, weil der auf unserer geraden Strasse von weitem gesehen wird, auch der Laser ungünstig, weil die Uniformen schon von weitem gesehen werden.
    Ausserdem muss man sich sowas auch überlegen, denn meist sind es Nachbarn und Berufskraftfahrer die dann ihren Führerschein verlieren würden, wenn sie hier schon “nur” mit 30 km/h erwischt werden würden. Das könnte ganz schlimm für die Leute werden, und ob man das wirklich will. – Ohne Worte –

  5. Gehling
    Am 25. November 2015 um 19:23

    wir wohnen in einer Tempo 30 Zone Anlieger frei nur es hält sich keiner an das Tempo noch an Anlieger frei es ist zu einer Hauptverkehrsstraße geworden sie ist kurvenreich und es sind keine Gehwege vor den Häusern im Schnitt fahren hier 6 – 10 Autos durch in der min. . Strassenverkehrsamt sagt nach tel.auskunft das muss die Polizei durchführen Verkehrsmessungen .Polizei war nach Email Anfrage noch nicht hier sie können nach Auskunft der Nachbarn nicht messen da 150 Meter gerade Strecke nicht vorhanden ist .Was können wir tun muss immer erst was passieren durch das Rasen bevor gehandelt wird . Wenn sich noch nicht mal die USB nach Beschwerde wegen Lärmbelästigung dran hält 30 zu fahren und Anlieger frei.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2015 um 12:36

      Hallo,

      der Text listet eine Reihe von Möglichkeiten auf, wie Sie vorgehen können. Unter anderem sind dies: Anzeige erstatten, an die Presse wenden oder Flugblätter verteilen. In dem Text finden Sie noch weitere Vorschläge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Alfi
        Am 27. Oktober 2016 um 9:36

        “an die Presse wenden” kann man doch vergessen. Was soll das bringen? Die Personen namentlich in einem Bericht/Leserbrief erwähnen? Dann wird man selbst noch wegen Verleumdung angezeigt. Außerdem ist doch eh jedem Bekannt wer rast. Und dann haben diese Raser noch die Frechheit beim Vorbeifahren freundlich aus dem Auto zu winken und meinen damit hat man ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. Und die Gemeinde interessiert sich für meine Leserbriefe genauso wenig – obwohl ich sie bereits mehrmals mit ihren Aussagen zur Geschwindigkeit “bloß gestellt” hae.

  6. Frustierter
    Am 29. September 2015 um 22:01

    Das versetzte Parken ist wirklich eine wirkungsvolle Maßnahme, nur leider in verkehrsberuhigten Zonen mit dem Zeichen 325 nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Daher nicht oft möglich ohne sich strafbar zu machen. Der Gesetzgeber hat ganz bewußt für diese Zonen Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) vorgeschrieben! Damit Kinder auf der Straße spielen dürfen! Die “Idioten” wissen das aber nicht, und ihren Bremsweg bei 30 km/h wissen auch die allerwenigsten. Dem Deutschen ist das Auto eben immer noch wichtiger als Kinder……

  7. Nachdenkender
    Am 18. Juli 2015 um 19:38

    “…damit Ihre Kinder sorglos auf der Straße spielen oder sie alleine überqueren können.” Sorglos spielen können Kinder auf dem Spielplatz. Eine Straße kann imho dafür nie der richtige Ort sein. Das ist zum einen drin begründet, dass es da draußen zu viele Idioten gibt und leider auch darin, dass es Menschen gibt, die gerne die Verantwortung, die sie selbst sich gegenüber und ihren Kindern gegenüber haben, auf einen verkehrsbruhigten Bereich übertragen. Hier werden immer mindestens zwei Fraktionen aufeinander treffen. Der “Zuschnellfahrer” (ich sage bewusst nicht Raser), die “Schreimutti” die weder Entfernungen noch Geschwindigkeiten einschätzen kann, aber fest davon überzeugt ist. Hinzu kommt dann noch der echte Idiot. Alle drei können aber nicht miteinander sprechen, weil der Zuschnellfahrer der Mutti nicht erklären kann, das sie mit Ihren Einschätzungen falsch liegt (Vorwurf: Wendemanöver in drei Zügen mit mütterlich geschätzten 50 km/h – eigene Erfahrung). Natülich denkt auch die Mutti, dass man mit Zuschnellfahrern nicht sprechen kann. Dem idioten kann man nichts erklären. Euer Problem sind aber die Idioten, die es munter unbelehrbar weiter krachen lassen, während Mutti und vermeintlicher Zuschnellfahrer sich streiten. Geholfen ist dann keinem und die ganze Energie ist am falschen Ende verpufft. Stellt eure Autos schön links und Rechts versetzt auf die Strasse. Das bremst – ganz ohne sinnfreie aussichtlose Diskussionen. Mit geschlossenen Augen und sorglos würde ich aber dann immernoch nicht auf die Strasse laufen…

    • Ekkehard
      Am 13. Juni 2022 um 20:30

      Super Kommentar zur Sachlage.
      Das mit dem versetzt parken ist die einzige Möglichkeit zur effektiven Selbsthilfe, wenn die Strassenbehörde auf Seiten der Raser steht oder wie bei uns, vom Busunternehmer erpresst wird.

  8. Geplagter
    Am 18. Juni 2015 um 16:12

    Hallo aus Bayern,

    Wir sind leider auch von der Plage (Schnellfahrer) betroffen. Im Jahr 2014 haben wir in der Nähe von Lengdorf ein Haus gekauft und bei den Haus-Besichtigungen nicht bemerkt, dass es hier so viele Verkehrssünder gibt. Das Problem ist hier auch, dass es sich auf gewisse Zeitfenster beschränkt.
    Die Straße in der wir wohnen ist Innerorts so ca. 5 Meter breit und außerhalb wird sie schmal wie ein Feldweg, allerdings mit Teer Belag. Verkehrsschilder, bis auf die Orts und Straßenschilder gibt es nicht und auch keinen Gehweg. Man bekommt es also wirklich mit der Angst, wenn sich Kinder oder meine Mutter mit ihrem Rollator auf der Straße bewegen.

    Auf der sogenannten Verbindungsstraße zwischen Kopfsburg und Embach ist also Tempo 100 und im Ort Tempo 50 erlaubt.

    Wir haben rasante Motoradfahrer, auch welche die ihr Kfz nicht angemeldet haben und angetrunkene Autofahrer die die Straße als Schleichweg benutzen, da so gut wie nie eine Polizeistreife hier zu sehen ist. Schulbußfahrer die einem den Vogel zeigen wenn man sie zu einer langsameren Fahrt auffordert und auch Bauern die mit ihren Monster-Traktorn mit 50 am Gartenzaun entlang knattern.

    Als wir im August einzogen, bat ich den damals Verantwortlichen der Gemeinde Lengdorf, sich doch bitte die Verkehrslage anzuschauen und eventuell Maßnahmen zu ergreifen. Doch die Aussage von ihm war: Er war vor Ort und habe sich ein Bild der Verkehrslage gemacht aber er sieht eigentlich keinen Handlungsbedarf, da ja jeder Verkehrsteilnehmer wüsste, wie er sich im Straßenverkehr verhalten muss.

    Da ich aber sehr hartnäckig blieb veranlasste er mit einem Polizisten aus Dorfen (Nachbargemeinde) eine Verkehrsbegehung. Dieser sagte dann zu uns, dass in der Kurve (Innerorts) selbst 30 zu schnell wären und Außer Orts das Tempolimit auf 60 beschränkt werden müsste.

    Im Urlaubsmonat September wurde dann ein Geschwindigkeitsmesser aufgestellt und der lieferte natürlich nicht die echten Daten, da ja alle das Gerät sehen konnten und auch die Verkehrsteilnahme in diesem Monat nicht hoch war.

    Da ich mir auch keinen Rat wusste, stellte ich meinen Anhänger auf die Straße, der leider wiederum die Landwirte in ihrem Handlungsbedarf einschränkt. Das Traurige an der Sache ist halt, dass es dann auch die trifft, die sich fair im Straßenverkehr bewegen und beliebter wird man dann in der Gemeinde auch nicht.

    In unserem Dorf wurde angeblich mal ein Autofahrer mit ca. 160 KMH gemessen, allerdings handelte sich da um eine andere Straße (Hauptstraße) die von Lengdorf nach Dorfen führt. Auf dieser Straße fahren ca. 70 % der Verkehrsteilnehmer zu schnell.
    Überall auf der Landstraße stehen Schilder mit 60 und 80 Richtgeschwindigkeit aber auf einen etwas besseren Feldweg darf man 100 fahren. Man muss sich schon irgendwie an den Kopf greifen, weil verstehen man es eigentlich nicht kann.

    Das einzige was wir eigentlich von der Gemeinde (Rathaus) mit auf den Weg bekamen, war, dass wir einen Antrag stellen sollen. Von sich aus unternimmt diese Klientel nichts und ist absolut nicht Bürgernah.

    Wenn Alles nichts bringt, werden wir das Haus in absehbarer Zeit wieder verkaufen, denn meine Gesundheit leidet langsam unter diesen Gegegebenheiten.

    Ich habe eine gute Videokamera am Haus angebracht um wenigstens den Schuldigen, im Falle einer Fahrerflucht zu stellen oder eben bei einem Unfall ein Beweismittel zu haben.

    Meine Frage wäre nun: Wie muss dieser Antrag aussehen und an wen wende ich mich am besten um einigermaßen schnell ans Ziel zu kommen?

    Mit besten Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2015 um 10:06

      Hallo,

      wenden Sie sich erneut an das Ordnungsamt oder sprechen Sie mit Ihrem Bürgermeister. Gerade wenn weitere Menschen in Ihrer Nachbarschaft sich gestört fühlen, so ist Ihr Bürgermeister sicher daran interessiert, dies zu klären. Möglicherweise ist die Installation eines fest montierten Blitzers oder eines Zebrastreifens eine Möglichkeit, die Situation in den Griff zu bekommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Alfi
        Am 27. Oktober 2016 um 9:30

        Zitat “ist Ihr Bürgermeister sicher daran interessiert, dies zu klären.” Der war gut. Ich kämpfe seit bald 6 Jahren gegen unseren Bürgermeister weil bei uns im verkehrsberuhigten Bereich ebenfalls gerast wird. Geschwindigkeitsmessungen mit Tafeln belegen dies dass hier bis zu 30 Km/h gefahren wird. Die Gemeinde spielte das herunter nach dem Motto “immerhin würde im Großen und Ganzen ja zumindest 30 gefahren.” – wohl gemerkt das bezieht sich auf einen verkehrsberuhigten Bereich! Dann wurde indirekt gedroht mit der Formulierung “Eine 30er Zone einzurichten sehen wir aktuell ab, da dann noch schneller gefahren würde”.

        Mittlerweile reagiert der Herr Bürgermeister nicht einmal mehr auf meine Anschreiben.

        Außerdem wird kreuz und quer geparkt. Teilweise so, dass der Kofferraum manchmal von einer Einmündung bis in die Straße ragt. Nun bekam ich auf eine Anzeige mit Beweisbild, auf dem deutlich das Vergehen zu erkennen ist, dass das vergehen nicht eindeutig sei. Außerdem seien Privatpersonen nicht befugt derlei Vergehen anzuzeigen. Die Beweise wären nur durch Vorortbestätigung einer Amtsperson rechtsgültig.

        So viel zum Thema Gemeinde bzw. Bürgermeister ist an einer Lösung interessiert.

      • Genervt
        Am 15. Juli 2015 um 15:24

        Hallo,

        wir wohnen seid ca. 2 Jahren in einer 30iger Zone. Es ist ein Durchgangsstrasse, damit man auf die Hauptstrasse gelangt.
        Bei uns wird gerast: MORGENS, MITTAGS; ABENDS….
        Am Anfang der Strasse befindet sich ein Schild, das man in die 30ziger Zone reinfährt, die Zahlen auf der Strasse
        sind nicht mehr zu erkennen.
        Einige Anwohner haben ein selbstgebasteltes Schild, mit dem Vermerk 30 aufgestellt.
        Die pure Ignoranz schlägt ein entgegen!
        Mit ein Raser am Tag könnte man vielleicht noch leben aber es hält sich so gut wie Keiner dran.
        Mit Jedem sprechen funktioniert natürlich nicht, weil sehr viele in der Strasse ( auch Fremde) durchfahren.
        An wenn kann man sich denn wenden, damit die Verkehrsschilder mal überpüft werden oder das man den Leute auf einer anderen Art, begreiflich macht, das Sie sich in der 30ziger Zone befinden.

        Danke für Ihre Mühe

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. Juli 2015 um 11:18

          Hallo,

          das Ordnungsamt oder die hiesige Gemeindeverwaltung ist hierfür zuständig. Sprechen Sie mit den Behörden darüber. Sie erzeugen mehr Druck auf die Ämter, wenn Sie sich noch mit anderen Nachbarn zusammenschließen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Anton
            Am 29. November 2021 um 18:45

            Mittlerweile hält unser Ordnungsamt und der Bürgermeister jedweden Druck aus. Es gibt ja auch Nutznießer dieser gesetzlosen Situation. Und diese Leute sind auch Wähler. Aus meiner Sicht hilft nur eine Klage im Stil der DUH. Der Staat sollte verpflichtet werden die Grenzen einzuhalten.

          • Holger N
            Am 25. August 2021 um 12:59

            Was tun wenn der Bürgermeister der Raser ist?

  9. Bürger
    Am 22. März 2015 um 14:50

    Ich habe mit Hilfe meiner Nachbarin durch versetztes parken für einen künstlichen Speedbreaker gesorgt. Die Gemeinde kümmerst leider nicht, daher machen wir selbst darauf aufmerksam. Die speziellen Raser habe ich verfolgt und in der jeweiligen Hofeinfahrt auf ihr Verhalten angesprochen. Dem einen (Rentner) war scheinbar nicht bewusst, dass dies eine 30er-Zone ist – wohnt jedoch bereits über 20 Jahre dort. Die Polizei wurde auch noch gerufen – konnte jedoch gegen unsere Parkaktion nichts unternehmen, da wir uns an das Gesetz gehalten haben. Natürlich Regen sich einige Nachbarn auf, aber wir werden diese Aktionen nun regelmäßig durchführen. Menschliches Verhalten ändert man nicht von jetzt auf gleich. Einen Brief werde ich in Kürze ebenfalls verteilen.

  10. Anwohner
    Am 6. Februar 2015 um 18:09

    Auf der Landesstraße, an der wir wohnen, und an der außerdem der Hauptzugang einer Grundschule liegt, ist, nachdem Eltern sich vielfach bei den Berhöden beschwert hatten, breits vor über einem Jahr festgestellt worden, dass mehr als 20% der Verkersteilnehmer zu schnell fahren (in einem Tempo 50 Bereich). Zudem befindet sich hier zur “Sicherung des Schulwegs” eine Ampel, die immer und immer wieder einfach bei Rot überfahren wird.
    Da es sich zudem um eine stark befahrene Durchgangsstraße mit hohem Anteil an LKW-Verkehr handelt, ist diese Situation einfach unhaltbar: in diesem Abschnitt hat es (innerorts!) bereits 3 Verkehrstote gegeben, und das in einer Ortschaft mit nicht einmal 3000 Einwohnern!
    Weder die Gemeinde noch sonstige Behörden halten es allerdings nach mehreren Verkersschauen, die uns inzwischen wie inszeniertes Kasperltheater vorkommen, für nötig, hier irgendwelche Maßnahmen zum Schutz der Schulkinder und anderen Passanten zu ergreifen – im Gegenteil, die Eltern und Anwohner werden geradezu verhöhnt, alle Vorschläge zur Verbesserung der Lage sofort als “unmöglich” abgeschmettert. Die Rolle, die die Behörden gegen die Interessen der Bürger spielen, ist einfach ungeheurlich und unverständlich. Man ist eher an dem – so wörtlich – “überregionalen Verkehrsfluß” interessiert.
    Was sollen wir da als betroffene Eltern 3er Kinder tun? Es kann ja wohl nicht angehen, dass man erst gegen die Gemeinde oder Behörden klagen muß, damit sie zum Wohle und zur Sicherheit ihrer Bürger und Kinder tätig werden? Meiner Meinung nach handeln die Verantwortlichen hier äußerst fahrlässig – denn wen trifft in so einem Fall eigentlich die Schuld, wenn dann – worauf man ja nur zu warten braucht – tatsächlich etwas passiert?
    An wen wendet man sich in solch einem Fall, wenn Behörden und Gemeinde die Bürger im Stich lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2015 um 13:40

      Hallo Anwohner,

      in diesem Artikel finden Sie bereits vielerlei Anregung – auch, wenn die Gemeinde scheinbar nichts unternehmen will. Eine gute Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme zur Presse. Hiermit kann Druck auf die Gemeinde ausgeübt werden. Ein Anwalt kann auch oftmals weiterhelfen, da Sie mit ihm alle Informationen detaillierter abklären können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. trafficspeeders
    Am 13. Dezember 2014 um 11:41

    an wen kann man sich denn noch wenden, wenn die Gemeinde nicht reagiert und die Situatiion sogar verkennt und abwertet? An die Polizei, Anwalt, Landratsamt? Wir wohnen in einer 30iger-Zone, aber man findet hier wirklich nicht ein KFZ, das 30 fährt. 50 ist die Regel und dann gibt es noch die “Extremraser”, die mit mind. 70 -80 hier durch”blasen”. Das geht Tag und Nacht so. Wir haben hier mal ganz unprofessionelle Handy-Aufnahmen gemacht, nur um die Situation belegen zu können, aber wohin damit? Wer weiß Rat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2014 um 10:26

      Hallo,

      wir würden Ihnen raten, sich an Ihre Polizei oder Ihre Gemeindeverwaltung zu wenden, damit diese Geschwindigkeitskontrollen in der betreffenden Straße veranlasst. Dies haben Sie ja bereits getan. Wenn sich alle Betroffenen, also die Einwohner der Straße, mit diesem Anliegen an den Bürgermeister wenden, sollte dieser eigentlich im Interesse seiner Wiederwahl die Bürger bei Ihrem Anliegen unterstützen. Deswegen können wir Ihnen nur raten, hartnäckig zu bleiben und Verbündete in der Gemeindeverwaltung zu gewinnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. mogg
    Am 12. November 2014 um 9:00

    @Polle,
    ein freundliches Gespräch führt in der Praxis leider überhaupt nicht zum Ziel, da manch einer Verkehrsteilnehmer sowas von uneinsichtig ist, und sich sowas von schnell angegriffen fühlt…

  13. MtrxRldd
    Am 1. Oktober 2014 um 11:52

    Ich glaube eine Attrappe bau ich mir tatsächlich in den Garten aber ob da jemand drauf reinfällt? Ist zumindest eine gute Idee.

  14. Polle
    Am 1. Oktober 2014 um 10:48

    Meines Erachtens nach ist ein “Verpetzen” bei der Polizei in diesem Fall absolut übertrieben! Ein freundliches Gespräch führt hier sicher zu mehr Erfolg!

    • Alfi
      Am 27. Oktober 2016 um 9:23

      Jaja, wer gleich mit “verpetzen” argumentiert gehört wohl selbst zu diesen Verkehrssündern. Soll man sich denn als Anwohner in einem Verkehrsberuhigten Bereich gefallen lassen, wenn die anderen Mitmenschen rücksichtslos im Prinzip das Gesetz auf diese Weise in die eigene Hand nehmen und geltende Gesetze ignorieren? Was sagen Sie den Eltern z.B. deren Kind von so einem Raser krankenhausreif oder gar totgefahren wurde? Vielleicht “immerhin hat niemand den Raser zuvor verpfiffen”??
      ich finde es unter aller Sau und Würde, dass man Recht und Gesetz absichtlich immer ignoriert und denkt “ich mach was ich will. Was interessieren mich Geschwindigkeitsbeschränkungen – ich will Spaß, ich geb Gas”. Aber hinterher, wenn dann der Blitzer diejenigen erwischt hat, wird plötzlich das Gesetz nach allen Möglichkeiten zu den eigenen Gunsten in Anspruch genommen um bloß keine Strafe bezahlen zu müssen oder gar Punkte zu bekommen.

    • Jano
      Am 2. Mai 2015 um 20:13

      Nein, das hilft leider nicht. Im Gegenteil, manche Fahrer sind dann regelrecht beleidigt und fahren dann aus Trotz erst recht schnell. Sehr traurig.

    • Herb
      Am 24. März 2015 um 2:10

      @Polle: 80-86 km/h in der Tempo30 Zone, mehrmals täglich. Das freundliche Gespräch wäre lebensgefährlich und vermutlich auch ohne Erfolg.

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