Rechts-vor-links-Schild: Regeln der StVO einfach erklärt
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was besagt das dreieckige Verkehrszeichen mit dem schwarzen Kreuz?
Rechts vor links – diese Regel kennt jeder, der im deutschen Straßenverkehr unterwegs ist. Fahrer, die von rechts kommen, haben in Deutschland grundsätzlich Vorfahrt, solange im konkreten Fall keine andere Vorschrift gilt.
An Kreuzungen und Einmündungen ist häufig das dreieckige Schild mit dem schwarzen Kreuz auf weißem Grund, Verkehrszeichen 102, zu sehen. Was genau regelt es? Wie müssen Sie reagieren, wenn Sie das Verkehrszeichen sehen? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
Video: So funktioniert die Rechts-vor-links-Regel!
FAQ: Rechts-vor-links-Schild
Steht vor einer Abzweigung das Rechts-vor-links-Verkehrszeichen, so muss von rechts kommenden Verkehrsteilnehmern Vorfahrt eingeräumt werden. Besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft sind erforderlich.
Das Verkehrszeichen steht nicht an jeder Abzweigung, sondern nur an gefährlichen Kreuzungen oder Einmündungen, an denen rechts vor links gilt.
Wenn Sie das Verkehrszeichen, das auf „rechts vor links“ hinweist, im Straßenverkehr sehen, sollten Sie besonders langsam fahren, bremsbereit sein und anderen Verkehrsteilnehmern, die von rechts kommen, bei der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt gewähren.
Ein Hinweis auf das Gelten der Grundregel für besondere Situationen
Das Verkehrszeichen, welches „rechts vor links“ anordnet, trägt nach der StVO die Nummer 102. Weil es die Vorfahrt für eine bestimmte Situation regelt, ist es üblicherweise vor Kreuzungen oder Einmündungen zu finden.
Sofern nichts Gegenteiliges durch Polizei, Ampel oder andere Schilder bestimmt ist, ist rechts vor links ohnehin die geltende Regel. Deshalb ist die Rechtslage mit Rechts-vor-links-Schild nicht anders, als wenn das Schild überhaupt nicht da wäre.
Rechts-vor-links-Straßenschild: Vorsicht ist geboten
Dennoch ist das Verkehrszeichen nicht überflüssig. Beim Zufahren auf eine Kreuzung oder Einmündung mit Rechts-vor-links-Schild müssen Autofahrer immer bremsbereit sein. Deshalb ist das Verkehrszeichen an Kreuzungen oder Einmündungen zu finden, die im Verkehr leicht übersehen werden könnten. Außerdem ist es dort anzutreffen, wo die Regelungen über die Vorfahrt kürzlich geändert wurden.
Sie sollten, wenn das Rechts-vor-links-Verkehrszeichen zu sehen ist, in jedem Fall erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen und besonders langsam fahren, um auf von rechts kommende Fahrzeuge reagieren zu können. Diesen ist dann bei einem Zusammentreffen Vorfahrt zu gewähren.
Das Rechts-vor-links-Verkehrszeichen ist ein Gefahrzeichen
Wie bei anderen weißen dreieckigen Verkehrszeichen mit rotem Rand handelt es sich bei dem Rechts-vor-links-Straßenschild um ein Gefahrzeichen nach Anlage 1 zu § 40 StVO. Diese sollen Verkehrsteilnehmer auf Gefahrenstellen hinweisen. Im Gegensatz zu Vorschriftzeichen und Richtzeichen werden durch sie keine neuen Regelungen aufgestellt.
Zu den Gefahrzeichen zählen beispielsweise auch das Gefahrstellen-Zeichen mit dem schwarzen Ausrufezeichen oder Schilder, die auf Gefälle oder Steigungen hinweisen. Sie stehen außerorts im Allgemeinen 150 bis 250 Meter vor der zu erwartenden Gefahrenstelle. Innerorts stehen Gefahrzeichen normalerweise kurz vor der Gefahrstelle.
Was ist die Konsequenz bei Nichtbeachtung des Rechts-vor-links-Schild?
Das Rechts-vor-links-Schild beinhaltet kein Verbot im eigentlichen Sinne, sondern lediglich eine Warnung. Gleiches gilt auch für andere Gefahrzeichen. Dennoch können drohen bei Nichtbeachtung der Rechts-vor-links-Regel Sanktionen in Form von Bußgeldern oder Punkten. Auch im Falle eines Unfalls können sich negative Konsequenzen hinsichtlich der Schuldfrage ergeben, wenn das Rechts-vor-links-Schild nicht beachtet und vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen keine Vorfahrt gewährt wird.
Das Rechts-vor-links-Schild besagt: Aufmerksamkeit erhöhen, es folgt eine Kreuzung oder Einmündung, an der Verkehrsteilnehmer von rechts Vorfahrt haben.
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seit wann hat das schild eine vorfahrtsregelung?! früher wars nur ein achtungsschikd “kreuzung” die eben nicht so gut zu bemerken ist zb nach ner kurve oder zugparkt vs eng zwischen eben solchen grundstücksausfahrten zwecks übersehen können. sehe die seit führerschein in verbindung mit vorfahrtstrasse, dem vorfahrtszeichen u halt auch als rechts vor links sowie an spielstrassen enden.
somit falsch pauschal anzunehmen es wäre RvL!
der grund warum ich hier her nachschaute war eigentlich meine schleichende verunsicherung, kann sich ja mal was ändern, denn überwiegend ist nämlich genau das die meinung, was es bedeuten soll. nicht gut…
Dieses Schild weißt auf eine gefährliche Kreuzung hin. Es kann auch vorkommen das hier kein RvL gilt. Bei uns ist dies innerorts sogar zweimal der Fall, da von rechts ein verkehrsberuhigter Bereich angrenzt. Dieser hat auch das VZ 102 und trotzdem keine Vorfahrt.
Das Schild “Rechts vor Links” wäre grundsätzlich als wichtiges Verkehrszeichen zu erachten, würde es da nicht das Problem geben das es “angeblich” Innerorts überhaupt nicht aufgestellt werden darf, – warum auch immer?!
So nämlich geschehen in unserer Gemeinde, dort standen bereits an gefährlichen Ausfahrtsbereichen mit Rechts vor Links-Regelung solche Schilder, mußten dann aber wieder abgebaut werden mit der Begründung das dies Innerorts nicht zulässig wäre, – in der Nachbargemeinde wurden sie aus gleichem Grund erst überhaupt nicht aufgestellt!!
Hier nimmt man anscheinend wieder einmal durch bürokratischen Schwachsinn billigend in Kauf lieber ein Risiko mehr einzugehen als vernünftig durch angebrachte Warnschilder auf die Gefahr hinzuweisen!
@Wilfried S.
Mir ist tatsächlich in Büsum dieses Verkehrsschild innerorts begegnet. Allerdings lässt die Fahrbahnmarkierung eine Vorfahrtsstraße anmuten, sodass ich davon ausgehen muss, dass sich die Vorfahrtsregelung geändert haben könnte.
Dies aber passt wiederum zu der Aussage aus dem obigen Artikel: >>Außerdem ist es dort anzutreffen, wo die Regelungen über die Vorfahrt kürzlich geändert wurden.<<
Linksabiegen an Kreuzung von gleichrangigen Straßen. Früher galt die Regel, wer am weitestens von rechts kommt hat Vorfahrt, unabhängig ob er seine Fahrtrichtung beibehält oder nicht. Finde ich sinnvoller als irgendwelche verworrenen Handzeichen die evtl. keiner richtig versteht.