Kfz-Regionalklassen – Wie erfolgt die Einstufung?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Warum gibt es bei Versicherungen verschiedene Kfz-Regionalklassen?
Die Versicherungsprämien in der Autoversicherung bestimmen sich nach den Typklassen und Regionalklassen. Während die Typklassen auf den Fahrzeugtyp abstellen, spiegeln die Regionalklassen die Schaden- und Unfallbilanz einer bestimmten Region wieder. Die Regionalklasse für Kfz ist neben der Typklasse eines der wichtigsten Tarifmerkmale zur Kalkulation der Versicherungsbeiträge.
Nach der Statistik des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) gab es im Jahr 2016 416 Zulassungsbezirke in Deutschland. Hintergrund dieser Vielfalt ist, dass in ländlichen Bereichen weniger Unfälle passieren, so dass die Versicherer dort mit niedrigeren Versicherungsprämien auskommen als in Städten und Großstädten. Diese unterschiedlichen Unfallregionen spiegeln sich in den Regionalklassen der Versicherungen wider.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung beeinflusst maßgeblich das Fahrverhalten der Autofahrer innerhalb eines Zulassungsbezirks die Einordnung in eine Regionalklasse. In der Kaskoversicherung schlagen das Diebstahlrisiko, Sturmschäden, Hagelschäden und die Häufigkeit von Wildunfällen zu Buche.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Regionalklassen
Wie hoch die Kosten für die Kfz-Versicherung ausfallen, richtet sich mitunter danach, in welche Regionalklasse ein Fahrzeug eingruppiert wird. Dabei spielt die jeweilige Schaden- und Unfallbilanz einer bestimmten Region eine Rolle.
Die Anzahl der Regionalklassen, die es in den verschiedenen Versicherungen gibt, haben wir Ihnen in dieser Tabelle zusammengefasst.
Normalerweise gibt Ihre Versicherungspolice Aufschluss darüber, in welcher Regionalklasse sich Ihr Kfz befindet. Haben Sie noch keine Versicherung abgeschlossen und möchten die mögliche Regionalklasse Ihres Fahrzeugs herausfinden, können Sie wie folgt vorgehen.
Wie viele Regionalklassen in der Kfz-Versicherung gibt es?
Anzahl der Regionalklassen in den verschiedenen Versicherungen:
Versicherung | Anzahl der Regionalklassen |
---|---|
Haftpflicht | 12 |
Teilkasko | 16 |
Vollkasko | 9 |
Wo ist die Zuordnung in eine Regionalklasse nachzulesen?
Der Fahrzeugtyp bestimmt die Zuordnung in eine Typklasse, der Ort der Zulassung bestimmt die Zuordnung in eine der Regionalklassen für Kfz. Der Versicherungsnehmer kann die Einstufung seines Fahrzeuges in eine Regionalklasse aus seiner Versicherungspolice und der jeweils aktuellen Jahresprämienrechnung ersehen.
Wer noch keinen Versicherungsvertrag hat und die maßgebliche Regionalklasse für seinen Pkw feststellen möchte, kann die Website des GDV aufrufen. Der GDV veröffentlicht jedes Jahr eine aktuelle Statistik der Zulassungsbezirke.
In 2016 gab es 416 Zulassungsbezirke, nach denen die jeweilige Kfz-Versicherung die Regionalklasse bestimmt. Die Statistik basiert auf den Schäden und Unfällen der letzten fünf Jahre. Die Statistik des GDV ist für die einzelnen Versicherungsgesellschaften jedoch nicht verbindlich. Einige Versicherer folgen daher nicht den Empfehlungen ihres Branchenverbandes und arbeiten mit eigenen Statistiken. Diese Versicherer kalkulieren ihre Tarife der Regionalklassen eigenständig.
Auf der auf der GDV-Website ersichtlichen Deutschlandkarte lässt sich mit einem Klick auf das jeweilige Bundesland und einem Folgeklick auf den Zulassungsbezirk leicht und schnell feststellen, in welche Regionalklasse ein zu versichertes Fahrzeug eingeordnet wird. Alternativ kann die Regionalklasse auch durch Eingabe der Postleitzahl, des Zulassungsbezirks oder des Wohnortes des Versicherungsnehmers festgestellt werden.
Da die GDV-Statistik nur eine Empfehlung darstellt, kann es sein, dass der einzelne Versicherer aufgrund seiner eigenen Statistik eine andere Einstufung für ein bestimmtes Fahrzeug vornimmt. Insoweit kann es für den Versicherungsnehmer lohnend sein, Kfz-Versicherungsvergleiche anzustellen und sein Fahrzeug dort zu versichern, wo neben der Typklasse und möglichen Rabatten eine besonders günstige Regionalklasse angeboten wird.
Einstufung in die Kfz-Versicherung: Beispiele für Regionalklassen (Tabelle)
Beispiel 1: Hochtaunuskreis in Hessen
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr | |||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M |
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Soll das Fahrzeug hingegen im südöstlich vom Hochtaunuskreis gelegenen Frankfurt/Main zugelassen werden, ergeben ganz andere Einstufungen der Autoversicherung für die Regionalklasse.
Beispiel 2: Frankfurt/Main
Kategorie | Fahrzeugart | Mittlere Laufleistung im Jahr (in km) |
---|---|---|
1 | Kasten (KA) | 20.000 |
2 | Alkoven bis 3,2 Tonnen (AK) | 15.000 |
3 | Alkoven über 3,2 Tonnen (AK) | 12.000 |
4 | teilintegriert (TI) | 10.000 |
5 | integriert (IN) | 12.000 |
Wiederum ganz anders erfolgt die Einstufung in die Regionalklasse im Werra-Meißner-Kreis.
Beispiel 3: Werra-Meißner-Kreis in Nordhessen
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Sie hatten Ihren Führer- oder Fahrzeugschein nicht dabei oder wollten diesen bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen | 10 € | ||
Sie hatten kein Warndreieck dabei oder wollten dieses bei einer Verkehrskontrolle nicht herzeigen | 15 € | ||
Sie hatten keinen Verbandskasten dabei oder wollten diesen bei einer Verkehrskontrolle nicht herzeigen | 5 € | ||
Sie hatten keine Warnweste dabei oder wollten diese bei einer Verkehrskontrolle nicht herzeigen | 15 € | ||
Sie haben eine verkehrsregelnde Weisung oder Anweisung zur Durchführung einer solchen durch Polizeibeamte nicht beachtet | 20 € | ||
Sie haben einem Einsatz-Fahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht den Weg versperrt | 20 € | ||
Sie haben ein Haltegebot der Polizei missachtet | 70 € | 1 | |
Sie haben ein Zeichen eines Polizeibeamten missachtet | 70 € | 1 |
Im Vergleich der Einstufungen für die Haftpflichtversicherung ergibt sich eine interessante Erkenntnis. Im Hochtaunuskreis haben sich offensichtlich erheblich weniger Haftpflichtfälle ereignet (daher Regionalklasse 9) als in Frankfurt/Main (Regionalklasse 11). Der Hochtaunuskreis ist also offensichtlich weniger schadensträchtig und führt dazu, dass die Halter von Fahrzeugen in der Haftpflichtversicherung weniger zur Kasse gebeten werden als die Halter in Frankfurt/Main. Noch deutlich geringer war die Anzahl der Unfälle allerdings im Werra-Meißner-Kreis (Regionalklasse 2).
Die Regionalklassen-Statistik der GDV bietet noch eine weitere Information. Im Werra-Meißner-Kreis wird die Angabe zur Vollkasko mit einem roten Pfeil nach oben und der Zahl 1 versehen. Dies bedeutet, dass sich die Einstufung in der Vollkasko bezogen auf das Jahr 2015 um eine Klasse verschlechtert hat. Die Schadensbilanz in dieser Region in der Vollkasko war also schlechter als in den Jahren zuvor.
Umgekehrt war es in Bayern im Zulassungsbezirk Schwandorf. Dort ist die Einstufung der Versicherung für die Regionalklasse (Haftpflicht) mit einem grünen Pfeil nach unten und der Zahl 1 bezeichnet. Dies bedeutet, dass die Schadensbilanz in den fünf Jahren vor 2015 günstiger ausgefallen war und es weniger Unfälle gab, weshalb sich die Regionalklasse sich um eine Stufe verbessert hat.
Noch auffälliger ist das Einstufungsverhältnis im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) | 15 € | ||
...mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs | 35 € | ||
Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert | 15 € | ||
...mit Gefährdung | 60 € | 1 | |
Im Fußgängerbereich, in dem die Durchfahrt verboten ist, Fußgänger gefährdet | 70 € | 1 | |
vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt | 10 € | ||
...mit Gefährdung | 15 € | ||
...mit Sachbeschädigung | 25 € | ||
Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren | 10 € | ||
...mit Behinderung | 15 € | ||
...mit Gefährdung | 20 € | ||
... mit Unfallfolge | 25 € | ||
Widerrechtliches Fahren in einer Umweltzone | 80 € | ||
Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) | 25 € | ||
Die StVO-Novelle sieht andere Sanktionen vor. Hier können Sie die Bußgelder gemäß der StVO-Novelle nachlesen. |
In diesem Landkreis werden die Halter in der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Stufe 1 eingeordnet, während die Zuordnung in der Teilkasko in die Stufe 11 (von 12) erfolgt. Diese teils völlig unterschiedlichen Einstufungen verdeutlichen, wie unterschiedlich die Schadensunfallbilanz innerhalb der Bundesländer Deutschlands und innerhalb der Versicherungssparten ist.
Welche Faktoren bestimmen die Regionalklassen für die Autoversicherung?
Die Statistik des GDV beruht auf den Schäden der vorhergehenden fünf Jahre. Die Statistik des Jahres 2015 erfasst also die Verkehrsunfälle und Schäden der Jahre 2009 bis 2014. Neben Unfällen fließen auch Diebstähle, Sturm- und Hagelschäden und Wildunfälle in die Statistik Regionalklasse fürs Auto ein.
Die Statistiker rechnen die Schadenbilanzen der verschiedenen Zulassungsbezirke versicherungsmathematisch in einen Indexwert um. Daraus wird die Einteilung in eine Regionalklasse abgeleitet. Teils arbeiten Versicherer für die Einstufung in die Regionalklassen auch mit eigenen Statistiken. Die Statistik des GDV ist nicht verbindlich.
Bundesweit wird der Durchschnitt einer Schadensbilanz mit 100 Prozent unterstellt. Liegt die Schadensbilanz in einem Zulassungsbezirk über 100 Prozent, haben sich dort mehr und kostenintensivere Schadensfälle ereignet als im Bundesdurchschnitt.
In der Konsequenz zahlen die Halter von Fahrzeugen in diesem Zulassungsbezirk eine höhere Versicherungsprämie als die Halter in anderen Zulassungsbezirken. Liegt die Schadensbilanz in einer Region unter 100 Prozent, können die Versicherer die Versicherungsprämien in der Regionalklasse Kfz-Versicherung günstiger kalkulieren.
Die Regionalstatistik des GDV spiegeln nicht die polizeilichen Unfallstatistiken wieder. Die GDV- Regionalstatistik ist spezifischer und erfasst die Schadensbilanzen von einzelnen Zulassungsbezirken in den letzten fünf Jahren, während die Polizeistatistik vorwiegend auf das einzelne Kalenderjahr abstellt.
Wie stellte sich die Entwicklung der Regionalklassen in 2016 dar?
Die Deutschen Versicherer haben die aktuelle Statistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Auf der Website des GDV ist nachzulesen, für welches Bundesland sich welche Entwicklungen in der Einstufung der Regionalklassen ergeben haben.
Beispiel Hessen: In sieben von 28 Zulassungsbezirken ergeben sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung niedrigere Regionalklassen. Damit profitieren 25 Prozent der Autofahrer in Hessen von einer besseren Einstufung. Besonders profitieren Halter in Fulda, Gießen und im Main-Kinzig-Kreis. 5 Prozent der Halter werden allerdings zurückgestuft. Für ca. 70 Prozent ändert sich nichts.
Im Kaskobereich bleiben für 88 Prozent der in der Vollkasko versicherten Halter die bislang gültigen Regionalklassen bestehen. 9 Proeznt werden hochgestuft und 3 Prozent werden herabgestuft. In der Teilkaskoversicherung soll es ähnlich aussehen.
In den Kaskoversicherungen gibt es nur wenig Änderungen: Für rund 88 Proeznt der Vollkasko-Versicherten bleiben die bisher gültigen Regionalklassen erhalten, etwa 9 Prozent werden hoch- und 3 Proeznt heruntergestuft. Ähnlich sieht es in der Teilkasko-Versicherung aus.
Ort der Zulassung steht nicht zur Disposition des Kfz-Halters
Es erscheint naheliegend, dass Autofahrer ihr Fahrzeug dort zur Zulassung anzumerken, wo es in eine besonders günstige Regionalklasse eingestuft werden kann. Das Gesetz verhindert dies jedoch.
§ 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestimmt, dass für die Zulassung eines Fahrzeuges die Zulassungsbehörde des Wohnortes zuständig ist, in dessen Bezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Ein Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Frankfurt (Kfz-Haftflicht Regionalklasse 11) kann sein Fahrzeug also nicht im Zulassungsbezirk Werra-Meißner-Kreis (Kfz-Haftflicht Regionalklasse 2) anmelden.
Unterhält ein Halter mehrere Wohnungen, kann die Zulassung am Ort seines Hauptwohnsitzes erfolgen. Den Hauptwohnsitz bestimmt das Melderechtsrahmengesetzes. Der Hauptwohnsitz ist dort, wo der Lebensmittelpunkt besteht. Für juristische Personen, Gewerbetreibende und Selbstständige ist der Ort ihres Betriebssitzes oder der Niederlassung maßgebend.
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