Regressforderung der Versicherung: Wann besteht diese?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Von der Kfz-Versicherung in Regress genommen
Nach einem Verkehrsunfall mit einem entstandenen Sachschaden, sei dies ein bloßer Kratzer oder ein erheblicher Blechschaden, möchten die Besitzer des Fahrzeugs, dass ihr Fahrzeug möglichst schnell repariert wird.
Um den Schaden zu regulieren, muss die Versicherung eingeschaltet werden. Im Zusammenhang mit der Regulierung und der Kostenübernahme kann es passieren, dass ein Versicherungsanbieter den Versicherungsnehmer oder Schädiger des Unfalls in „Regress nimmt“.
Wann der Versicherung ein Regress zusteht, was dies genau bedeutet und in welchen Fällen bei einer Haftpflichtversicherung der Regress gilt, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Regressforderung durch die Versicherung
Nach einer Schadensregulierung prüft die Versicherung, ob die gezahlten Beträge teilweise oder ganz vom Versicherten zurückverlangt werden können.
Hat der Versicherte zum Beispiel eine Obliegenheitsverletzung begangen, kann Regress möglich sein. Das kann der Fall sein, wenn der Fahrer grob fahrlässig den Unfall verursacht hat.
Ja, wurde die Obliegenheit vor Vertragsschluss verletzt, muss Regress innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden geltend gemacht werden. Geschieht die Verletzung nach Vertragsschluss, gilt üblicherweise eine Frist von drei Jahren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was sind Regressansprüche bei einer Versicherung?
Einen Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen bedeutet genau, dass eine Versicherung nach einem Schaden prüft, ob ein Teil der Summe, welche bei der Regulierung von Seiten der Versicherungsgesellschaft bezahlt wurde, von dem Versicherten wieder zurückgeholt werden kann. Dies wird im versicherungstechnischen Sinne als Regressforderung bezeichnet.
Ein Regress kann es bei unterschiedlichen Versicherungsfällen geben und bei verschiedenen Versicherungsarten. So ist bei einer Kfz-Versicherung ein Regress möglich sowie bei einer allgemeinen Haftpflichtversicherung. Die Ansprüche hängen immer mit den jeweiligen Umständen zusammen.
Wird von Regress gesprochen, kann dies auch als Rückforderung bezeichnet werden. Dabei gibt es keine pauschale Festlegung, sondern der Einzelfall bestimmt, ob bei einer Kfz-Haftpflicht ein Regress anfällt oder dies nicht möglich ist. Regressforderungen sind immer dann eine Option für die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertragspflichten verletzt hat.
Die Höhe und genaue Art der Regressforderung werden von der Versicherungsgesellschaft, je nach den genauen Umständen bestimmt. Häufig findet sich der Regress bei einer Kfz-Versicherung wieder, aber auch ein Regress bei der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen, ist keine Seltenheit. Insbesondere bei einer Personen- und Autohaftpflicht treten Obliegenheitsverletzungen vermehrt auf.
Obliegenheiten werden verletzt, wenn beispielsweise ein Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat oder ein Vorsatz bei der Tat besteht, die zu einem Schaden geführt hat. So kann nach einem verursachten Unfall eine Regressforderung von der Versicherung bei Alkohol- und Drogenkonsum erfolgen.
Forderung für Regress von der Versicherung nach einem Unfall
Sollte im Straßenverkehr ein Unfall passieren, wird der Schaden von der Versicherung reguliert. In jedem Fall passiert dies, einschließlich der Kostenübernahme, sofern der Schaden rechtzeitig gemeldet wurde. Nur Rettungskosten müssen von einem Versicherungsnehmer vorerst selbst bezahlt werden.
Generell werden diese später mit den Kosten der Schadensregulierung verrechnet. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, kann die Versicherung Regress, beispielsweise bei Alkohol am Steuer, fordern.
De Regressforderung ist bei der Versicherungsart der Kfz-Haftpflicht jedoch nur bis zu einem bestimmten Wert möglich, da im Automobilbereich Schäden schnell auf mehrere tausend Euro steigen können und dadurch einige Personen in enorme finanzielle Schwierigkeiten bringen würden. Daher ist das Gesetz hier für den Verbraucher von Vorteil, da es diesbezüglich einen eingrenzenden Betrag für die Rückforderung gibt.
Fristen zur Rückforderung der Regulierungssumme
Stellt sich heraus, dass eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, kann der Versicherer die Regressforderung durchsetzen. Für vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen (§ 19 Versicherungsvertragsgesetz) besteht dafür eine Frist von einem Monat nach Bekanntwerden der Verletzung. Nachvertragliche Obliegenheitsverletzungen dagegen unterliegen normalerweise der allgemeinen Verjährung von drei Jahren.
Zudem muss bei einer Obliegenheitsverletzung, welche noch vor dem Verkehrsunfall geschehen ist, eine Vertragskündigung eingereicht werden. Diese ist ausgehend von der Versicherungsgesellschaft und muss im Nachhinein beim Versicherungsnehmer eingehen. Generell sollte die Kündigung auf dem Schriftweg erfolgen und ebenfalls in der Frist von einem Monat, nach der Feststellung der Pflichtverletzung, sein.
Eine Regressforderung kann dementsprechend durchaus auch eine Weile nach der Schadensregulierung beim Versicherungsnehmer laut werden. Insbesondere wenn bei der Schadensmeldung eine bewusste Falschaussage getroffen wurde und eine grobe Verletzung des Versicherungsvertrages vorliegt. Neben einer Autoversicherung kann bei anderen Versicherungsarten eine hohe Summe zurückgefordert werden, gerade dann, wenn eine schwere Absicht vorliegt. Diese Punkte können zu einem erheblichen Ausmaß und steigender Höhe der Regressforderung führen:
- Handlungen mit Vorsatz
- Grobe Fahrlässigkeit
- Bewusster Versicherungsbetrug
Vertragsunterlagen müssen aktuell gehalten werden
Es ist wichtig, dass Sie stets Ihre Vertragsbedingungen kennen und die Versicherungsunterlagen überprüfen, damit diese jederzeit auf dem neuesten Stand sind. Denn es können gesonderte Versicherungen oder Zusatzleistungen abgeschlossen werden, zu Gegenständen oder Sachverhalten, welche sich mit den Jahren ändern.
Wenn es beispielsweise eine Sonderleistung oder einen Rabatt auf einen versicherten Gegenstand gibt, welche aktuell nicht mehr existieren, kann dies als Verletzung des Vertrags ausgelegt werden. Daher muss die Versicherungsgesellschaft über Neuerungen informiert werden, sofern diese im Vertrag bearbeitet oder neu eingeschlossen werden müssen.
Sie sollten daher alle Bedingungen im Vertrag kennen, ob dies die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind oder die Kündigungsfristen. So können Sie als Versicherungsnehmer ruhigen Gewissens sein, dass Ihnen nicht unbewusst eine Verletzung der Vertragspflichten passiert, wodurch es nach einem Verkehrsunfall zu einer Regressforderung von Seiten der Versicherung kommen kann.
Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers
Unabhängig davon, ob ein Schaden nach einem Wohnungseinbruch erfolgt, bei dem Ihre Hausratsversicherung aktiv wird oder ob ein Auffahrunfall passiert ist und Ihre Kfz-Versicherung zuständig ist, um den Schaden zu reparieren, in jedem Fall gilt eine wahrheitsgemäße Mitteilungspflicht für den Versicherungsnehmer.
Das bedeutet, dass laut den geregelten Vertragsbedingungen, dem eigenen Versicherungsanbieter alle nötigen Informationen mitgeteilt werden müssen. Alle Punkte, die relevant sind, um die genaueren Ersatzansprüche zu überprüfen, sind für das Versicherungsunternehmen von großer Bedeutung.
Wird die Mitteilungs- sowie Mitwirkungspflicht verletzt, hat der Versicherer das Recht, den Versicherungsschutz einzuschränken und die Leistungen zu kürzen. Sollte eine Pflichtverletzung nach Vertrag vorliegen, welche jedoch nur minder schwer ist, wird die Regressionsforderung in der Höhe angepasst.
Wie bei einer unberechtigten Regressforderung am besten zu reagieren ist
Im Normalfall darf eine Regressforderung nicht von einer fremden Versicherung gestellt werden. Beispielsweise muss bei einem Verkehrsunfall, auch wenn Sie der Unfallverursacher sind, die Kfz-Haftpflichtversicherung die Zahlung und die Kostenübernahme regeln, dass jeder Versicherungsnehmer mit der eigenen Versicherung in Kontakt steht.
Fälschlich gestellte Rückforderungen wehrt meist die eigene Versicherung ab.
Sollte diese jedoch nicht die Überprüfung übernehmen, empfiehlt es sich, dass Sie einen Rechtsberater einschalten. Dieser kann Ihnen bei einem Verfahren helfen und Sie auch unterstützen, wenn der Prozess vor Gericht geht.
Zudem ist ein Rechtsberater auch hilfreich, wenn die Versicherung die Fristen nicht eingehalten hat und Sie dennoch in Regress nimmt.
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Hallo, liebe Redaktion von bussgeldkatalog.org,
meine Kfz-Versicherung hat einen Haftpflichtschaden reguliert, anschließend meine SF-Klasse von SF9 auf SF3 gestuft und dann wegen eines von mir nicht ausgefüllten Formulars eine Regressforderung in voller Höhe an mich gestellt. Ich habe also sowohl den Schaden indirekt selbst gezahlt *als auch* den Verlust des SF-Rabatts und somit höhere Beiträge.
Klingt das wie das übliche Vorgehen oder sollte die Versicherung hier eigentlich nur eine der beiden Maßnahmen (also entweder Regress oder Hochstufung) durchführen?
Liebe Grüße!
Sehr geehrte Damen und Herren.
ich hätte eine Frage bezüglich folgender Aussage:
“Fristen zur Rückforderung der Regulierungssumme:
Stellt sich heraus, dass eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, kann der Versicherer die Regressforderung durchsetzen. Für vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen (§ 19 Versicherungsvertragsgesetz) besteht dafür eine Frist von einem Monat nach Bekanntwerden der Verletzung.”
Meiner Versicherung war seit dem 07.11.2020 bekannt, dass ich ich einen Unfall aufgrund von Alkoholkonsum verursacht habe.
Kann ich auch per E-Mail-Verkehr nachweisen.
Am 01.04.2021 bekomme ich die Aufforderung meiner (seit dem 18.11.2020 von MIR gekündigten Versicherung), dass ich innerhalb 4 Wochen die 5.000 € zu bezahlen hätte.
Leider finde ich keine gesetzliche Grundlage zu dieser Aussage…. :-(
Zu Ihrer anderen Aussage “Nachvertragliche Obliegenheitsverletzungen dagegen unterliegen normalerweise der allgemeinen Verjährung von drei Jahren” kann ich Paragraphen finden….
Ich hoffe, Sie können mir mit einer qualifizierten Aussage weiter helfen. Da ich momentan im ALGII-Bezug bin, würde mir das meine Existenzgrundlage sichern.
MfG
habe am 08.09.2019 mit einem verkaufswagen eines bekannten,dem ich den wagen von einem gelände zur halle fahren wollte.auf dem wege ca.500 meter war die polizei und hielt mich an und sagte ich hätte bei einfahren in die straße einen spiegel beschädigt.ich soll rechts einparken.da die straße wegen einer veranstaltung alles zubeparkt war.habe ich vor dem streifenwagen eingeparkt.beim aussteigen habe ich zu dem beamten gesagt wer hat euren kotflügel vergraßt,er sagte ich wäre es beim einparken gewesen.an dem verkaufswagen war keine spuren zusehen.mitlerweile war der halter des wagens vor ort.die beamter haben sich mit dem halter unterhalten.ich habe mich von der unfallstelle entfernt.jetzt am 23.01.2021 habe ich eine regressvorderung von 3756,83 erhalten.in der zeit vom 08.09.2019 bis zum 23,01.2021 habe ich nichts von der versicherung gehört.darf die versicherung den betrag von mir fordern.
mit freundlichen grüßen. hans-werner
Habe 2013 einen Unfall verursacht habe die versicherungspolice vorher nicht gezahlt deshalb heute noch regressansprüche der lvm an mich ist das richtig Schaden war ca 11000 euro
sehr geehrte Damen und Herren ,
Die Wr. Städtische Versicherung hat ( zu Recht) eine Regress Forderung an mich gestellt !
bin aber bis Okt.2020 im Privatkonkurs- es wurden mir Ratenzahlung angeboten !
Habe gehört es könnt ev. eine gerichtliche Hilfe geben – für eine rasche Info wäre ich sehr dankbar
mfg
C.M.
Zitat: “Fristen zur Rückforderung der Regulierungssumme
Stellt sich heraus, dass eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, kann der Versicherer die Regressforderung durchsetzen. Dies passiert indem innerhalb eines Monats nach der Feststellung, dass eine Pflichtverletzung besteht, der Regress von der Versicherung, beispielsweise bei Alkohol oder Drogen während der Fahrt, eingefordert wird.”
Ist das so ? Wo ist denn da die Rechtsgrundlage. Meiner meinung nach kann der Versicherer über 3 Jahre seine Ausgaben beim Schädiger geltend machen. (Verjährung)
Hallo Jürgen H.,
dies bezieht sich explizit auf den Fall, dass die Obliegenheitsverletzung erst verspätet festgestellt wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mir liegt ein Fall vor, bei dem die Obliegenheitsverletzung dem Versicherer bereits vor einem Jahr bekannt war. Trotzdem wurde erst jetzt eine Regressforderung gestellt.
Ich habe Ihren Text von wegen der Monatsfrist hoffnungsvoll einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vorgelegt. Das Ergebnis seiner Prüfung war, dass er zu dieser Monatsfrist keine Rechtsgrundlage findet. Daher bitte ich Sie um eine Präzisierung, worauf sich ihre Aussage stützt.
Hallo Klara N.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Monatsfrist bezieht sich auf vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen. Wir haben die betreffende Textstelle präzisiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eine frage. Ich habe eine körperfeletzung gemachr. Bin im gefängnis gelandet. 5 jahre verurteilt. Nach 2 drittel meiner Haft wurde ich entlassen..
Nun die frage warumm muss ich eine regressforderung zahlen an die tiroler ggk zahlen.
Hallo Helmut,
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Die Redaktion von bussgeldkatalog.org