Reh angefahren: Was müssen Autofahrer beachten?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn Bambi vor das Auto läuft
Grenzen Felder und Wälder an die Straße, sollten Autofahrer besonders wachsam sein, denn es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, dass Wildtiere die Fahrbahn überqueren wollen. Nicht immer lässt sich in solchen Fällen eine Kollision vermeiden. Laut einer Auswertung des Deutschen Jagdverband e.V. kommt es dabei besonders häufig zu Zusammenstößen mit Rehen.
Doch welche Vorschriften gelten, wenn ein Reh angefahren wurde und weggelaufen ist? Müssen Sie in diesem Fall sowohl die Polizei als auch den Förster verständigen? Und wer kommt für die Schäden am Fahrzeug auf, wenn ein Reh in einen Unfall involviert ist? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Reh angefahren
Ja, denn in vielen Bundesländern besteht für Wildunfälle eine gesetzliche Meldepflicht.
Für die Schäden am eigenen Auto ist die Kaskoversicherung zuständig. Diese übernimmt die Kosten allerdings meist nur, wenn eine entsprechende Wildunfallbescheinigung vorliegt.
Lassen Sie ein verletztes Tier zurück, kann der Tatbestand der Tierquälerei vorliegen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zudem können Sanktionen drohen, wenn gegen eine bestehende Meldepflicht verstoßen wird.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Video: Reh angefahren
Reh angefahren: Was ist nun zu unternehmen?
Um zu beantworten, welche Verhaltensweisen bei einem Unfall mit einem Reh vorgeschrieben sind, wollen wir zunächst klären, ob ein solcher Zusammenstoß als Wildunfall gewertet wird. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem beteiligten Tier gemäß Bundesjagdgesetz um ein sogenanntes Haarwild handelt. In § 2 Abs. 1 des Gesetzestextes werden unter anderem folgende Tierarten aufgezählt:
- Damwild
- Rehwild
- Rotwild
- Sikawild
All diese Tierarten gehören zur Familie der Hirsche. Daher handelt es sich um einen Wildunfall, wenn ein Reh angefahren wird bzw. eine verwandte Art unter die Räder kommt.
Um nach einem solchen Wildunfall die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren, macht der Gesetzgeber konkrete Vorschriften zum Verhalten nach der Kollision. So können Sanktionen drohen, wenn ein Reh angefahren wird und der Schuldige dann einfach weiterfährt. Die wichtigsten Vorgaben können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:
- Fahrzeug anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Unfallstelle sichern (Warndreieck aufstellen)
- Polizei verständigen
- Am Unfallort warten
Autofahrer, die in einen Wildunfall verwickelt sind, sollten unbedingt Abstand zum verletzten Tier halten, denn dieses steht ggf. unter Schock und kann daher unvorhergesehen reagieren. Darüber hinaus besteht eine hohe Infektionsgefahr. Überlassen Sie das angefahrene Reh daher lieber dem Förster.
Nicht selten stellt sich eine weitere Frage, nachdem ein Reh angefahren wurde: “Wen soll ich anrufen?” Grundsätzlich sind sowohl die Polizei als auch der zuständige Jäger bzw. Förster zu verständigen. Da die meisten Autofahrer die Nummern des Försters nicht parat haben oder Kenntnis über die örtlichen Zuständigkeiten haben, übernehmen die Polizeibeamten in der Regel die Benachrichtigung.
Wer zahlt die Schäden bei einer Kollision mit einem Reh?
Kommt es im Zuge eines Wildunfalls zu Schäden am eigenen Fahrzeug, zahlt dafür nur die Kaskoversicherung. Allerdings müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt sein. So haftet, nachdem ein Reh angefahren wurde, die Versicherung nur, wenn Sie die Kollision mit dem Haarwild auch beweisen können. Möglich ist dies mithilfe einer sogenannten Wildunfallbescheinigung, welche der Jäger oder die Polizei ausstellt. Darüber hinaus können auch Fotos und Zeugenaussagen hilfreich sein, um den Unfallhergang zu belegen.
Wurde im Zuge des Wildunfalls fremdes Eigentum – andere Fahrzeuge, Leitplanken, Verkehrszeichen etc. – in Mitleidenschaft gezogen, kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.
Können Autofahrer, die ein Reh angefahren/überfahren haben, Fahrerflucht begehen? Bei dieser Frage sind sich die Juristen bislang uneinig. Zwar besteht grundsätzlich die Verpflichtung, nach einem Unfall anzuhalten und den Austausch der Personalien zu ermöglichen, ob diese Vorschrift allerdings auch bei einem Wildunfall greift, ist noch nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund sollten Sie nach einer Kollision mit einem Wildtier grundsätzlich die Polizei verständigen.