Reh angefahren: Was müssen Autofahrer beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Bambi vor das Auto läuft

Muss ich einen Unfall melden, wenn ich ein Reh angefahren habe, aber kein Schaden entstanden ist?
Muss ich einen Unfall melden, wenn ich ein Reh angefahren habe, aber kein Schaden entstanden ist?

Grenzen Felder und Wälder an die Straße, sollten Autofahrer besonders wachsam sein, denn es besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, dass Wildtiere die Fahrbahn überqueren wollen. Nicht immer lässt sich in solchen Fällen eine Kollision vermeiden. Laut einer Auswertung des Deutschen Jagdverband e.V. kommt es dabei besonders häufig zu Zusammenstößen mit Rehen.

Doch welche Vorschriften gelten, wenn ein Reh angefahren wurde und weggelaufen ist? Müssen Sie in diesem Fall sowohl die Polizei als auch den Förster verständigen? Und wer kommt für die Schäden am Fahrzeug auf, wenn ein Reh in einen Unfall involviert ist? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Reh angefahren

Muss ich, wenn ich ein Reh angefahren habe, die Polizei rufen?

Ja, denn in vielen Bundesländern besteht für Wildunfälle eine gesetzliche Meldepflicht.

Wer kommt für die Schäden bei einem Autounfall mit einem Reh auf?

Für die Schäden am eigenen Auto ist die Kaskoversicherung zuständig. Diese übernimmt die Kosten allerdings meist nur, wenn eine entsprechende Wildunfallbescheinigung vorliegt.

Droht Autofahrern, die ein Reh überfahren, eine Strafe?

Lassen Sie ein verletztes Tier zurück, kann der Tatbestand der Tierquälerei vorliegen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zudem können Sanktionen drohen, wenn gegen eine bestehende Meldepflicht verstoßen wird.

Video: Reh angefahren

Alles Wichtige zum Thema "Reh angefahren" finden Sie auch in unserem Video.
Alles Wichtige zum Thema “Reh angefahren” finden Sie auch in unserem Video.

Reh angefahren: Was ist nun zu unternehmen?

Sie haben ein Reh angefahren und dieses lebt noch? Zur eigenen Sicherheit sollten Sie Abstand halten.
Sie haben ein Reh angefahren und dieses lebt noch? Zur eigenen Sicherheit sollten Sie Abstand halten.

Um zu beantworten, welche Verhaltensweisen bei einem Unfall mit einem Reh vorgeschrieben sind, wollen wir zunächst klären, ob ein solcher Zusammenstoß als Wildunfall gewertet wird. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem beteiligten Tier gemäß Bundesjagdgesetz um ein sogenanntes Haarwild handelt. In § 2 Abs. 1 des Gesetzestextes werden unter anderem folgende Tierarten aufgezählt:

  • Damwild
  • Rehwild
  • Rotwild
  • Sikawild

All diese Tierarten gehören zur Familie der Hirsche. Daher handelt es sich um einen Wildunfall, wenn ein Reh angefahren wird bzw. eine verwandte Art unter die Räder kommt.

Um nach einem solchen Wildunfall die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren, macht der Gesetzgeber konkrete Vorschriften zum Verhalten nach der Kollision. So können Sanktionen drohen, wenn ein Reh angefahren wird und der Schuldige dann einfach weiterfährt. Die wichtigsten Vorgaben können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:

  • Fahrzeug anhalten
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Unfallstelle sichern (Warndreieck aufstellen)
  • Polizei verständigen
  • Am Unfallort warten

Autofahrer, die in einen Wildunfall verwickelt sind, sollten unbedingt Abstand zum verletzten Tier halten, denn dieses steht ggf. unter Schock und kann daher unvorhergesehen reagieren. Darüber hinaus besteht eine hohe Infektionsgefahr. Überlassen Sie das angefahrene Reh daher lieber dem Förster.

Nicht selten stellt sich eine weitere Frage, nachdem ein Reh angefahren wurde: “Wen soll ich anrufen?” Grundsätzlich sind sowohl die Polizei als auch der zuständige Jäger bzw. Förster zu verständigen. Da die meisten Autofahrer die Nummern des Försters nicht parat haben oder Kenntnis über die örtlichen Zuständigkeiten haben, übernehmen die Polizeibeamten in der Regel die Benachrichtigung.

Wer zahlt die Schäden bei einer Kollision mit einem Reh?

Reh angefahren: Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug?
Reh angefahren: Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug?

Kommt es im Zuge eines Wildunfalls zu Schäden am eigenen Fahrzeug, zahlt dafür nur die Kaskoversicherung. Allerdings müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt sein. So haftet, nachdem ein Reh angefahren wurde, die Versicherung nur, wenn Sie die Kollision mit dem Haarwild auch beweisen können.  Möglich ist dies mithilfe einer sogenannten Wildunfallbescheinigung, welche der Jäger oder die Polizei ausstellt. Darüber hinaus können auch Fotos und Zeugenaussagen hilfreich sein, um den Unfallhergang zu belegen.

Wurde im Zuge des Wildunfalls fremdes Eigentum – andere Fahrzeuge, Leitplanken, Verkehrszeichen etc. – in Mitleidenschaft gezogen, kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung auf.

Können Autofahrer, die ein Reh angefahren/überfahren haben, Fahrerflucht begehen? Bei dieser Frage sind sich die Juristen bislang uneinig. Zwar besteht grundsätzlich die Verpflichtung, nach einem Unfall anzuhalten und den Austausch der Personalien zu ermöglichen, ob diese Vorschrift allerdings auch bei einem Wildunfall greift, ist noch nicht abschließend geklärt. Aus diesem Grund sollten Sie nach einer Kollision mit einem Wildtier grundsätzlich die Polizei verständigen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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