Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen)
60 €
1
... mit Behinderung
80 €
1
... mit Gefährdung
100 €
1
... mit Unfallfolge
120 €
1
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
60 €
1
... mit Gefährdung
75 €
1
... mit Unfall
90 €
1
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
75 €
1
Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
25 €
Als Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß
35 €
Wissenswertes über Profiltiefe, Winterreifenpflicht und gesetzliche Vorschriften
Ein Auto ist ein Gebrauchsgegenstand. Somit ist davon auszugehen, dass sich stark beanspruchte Bauteile aufgrund ihres intensiven Einsatzes über kurz oder lang abnutzen. Regelmäßige Besuche bei der Hauptuntersuchung stellen sicher, dass das Auto dennoch stets im ordnungsgemäßen Zustand bleibt.
Doch manche Bauteile müssen in kürzeren Intervallen vom Fahrer selbst inspiziert werden. Dies betrifft beispielsweise die Reifen des Autos.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Reifen
Welche Profiltiefe sollten Reifen aufweisen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen liegt bei 1,6 Millimetern. Empfohlen werden bei Winterreifen jedoch mindestens 4 und bei Sommerreifen mindestens 3 Millimeter, um sicher unterwegs zu sein.
Ab wann sind Winterreifen Pflicht?
Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern immer dann, wenn die vorherrschenden Wetterbedingungen danach verlangen. Dies ist mitunter bei Schnee und/oder Glatteis der Fall.
Wie werden Fahrten mit abgefahrenen Reifen laut Bußgeldkatalog sanktioniert?
Wer trotz abgefahrener Reifen mit einem Kfz unterwegs ist und dabei erwischt wird, muss sich laut Bußgeldkatalog auf mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen.
Neben der regelmäßigen Kontrolle des allgemeinen Reifenzustands muss auch die Art der Bereifung an die Witterung angepasst werden. Im Winter ist es notwendig, die sogenannten Winterreifen zu montieren. Ihr tieferes Profil sorgt für besseren Halt auf vereistem oder mit Schnee bedecktem Boden.
Doch ab wann besteht die Winterreifenpflicht? Dass Winterreifen Pflicht in Deutschland sind, ist Autofahrern bekannt, aber wie sieht es eigentlich in Österreich und in der Schweiz aus? Welche Profiltiefe bei Winterreifen ist notwendig? Und wann sollte ich den Reifen wechseln, weil das Ende seiner Lebensdauer erreicht ist? Ist es eine Lösung, die Winterreifen im Sommer einfach am Fahrzeug zu lassen und sie weiterhin zu verwenden, oder ist das laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten?
Welche Reifen darf ich überhaupt fahren und wie sieht es mit der Mischbereifung aus? Denn diese ist nicht unbedingt zu empfehlen, unter bestimmten Voraussetzungen aber zulässig. Wie viel Profil sollten Winterreifen haben?
Wir geben Ihnen Antworten zu diesen und weiteren Fragen. Auch zum Thema Reifendruck bei Winterreifen und Sommerreifen haben wir für Sie notwendige Informationen zusammengestellt.
Reifen regelmäßig begutachten
Fahrzeughalter sollten regelmäßig ihr Fahrzeug begutachten; stets sollten dabei auch die Autoreifen überprüft werden. Auch Laien können Mängel an den Reifen erkennen und entsprechend handeln, vorausgesetzt, sie kennen sich mit den Eigenschaften von Reifen und ihren Schwachstellen aus.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Missstände bei der Bereifung feststellen können und wann es spätestens Zeit für rundum erneuerte Reifen ist.
Wenn Sie an Ihrem PKW die Reifen dahingehend überprüfen wollen, ob alles in Ordnung ist und diese weiterhin fahrtauglich sind, beginnen Sie bei der Überprüfung der Profiltiefe: Winterreifen sollten mindestens ungefähr 5 Millimeter Profil bieten, damit sie ihren Zweck optimal erfüllen und Sie nicht in die Gefahr kommen, Ihr Leben bei einem Unfall durch das Rutschen auf einer eisglatten Fahrbahn zu riskieren!
Alles zur Reifen-Profiltiefe
Reifen-Profiltiefe bei Autos und Krafträdern
Laut StVO müssen Reifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern am ganzen Umfang sowie auf der ganzen Breite der Lauffläche über Profilrillen oder Einschnitte verfügen. Das Hauptprofil muss dabei mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Das Hauptprofil bilden in diesem Zusammenhang die breiten Rillen im mittleren Bereich der Lauffläche der Pneus. Diese nehmen etwa Dreiviertel der Laufflächenbreite ein.
Folgende Übersicht zeigt Ihnen die Mindestanforderung an die Profiltiefe, wobei auch zwischen der Profiltiefe bei Sommerreifen und der Profiltiefe bei Winterreifen zu unterscheiden ist:
Reifen: Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen und Winterreifen
Gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe für Sommer- und Winterreifen: mindestens 1,6 mm
Gesetzliche vorgeschriebene Profiltiefe für Motorräder: mindestens 1,6 mm
Empfohlene Profiltiefe für Winterreifen mit diagonaler Bauart: mindestens 5 mm
Empfohlene Profiltiefe für Winterreifen mit radialer Bauart: mindestens 4 mm
Reifen-Profiltiefe bei LKW, Nutzfahrzeugen und Bussen
In der StVO gelten diese Mindestanforderung der Profiltiefe der Reifen übrigens auch für LKW. Das heißt, dass auch hier für die geeignete Bereifung je nach Fahrzeugart und Straßenverhältnissen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgeschrieben sind.
Im Gegensatz zu den Autos oder Motorrädern wird das Thema der empfohlenen Mindestprofiltiefe im Bereich der Nutzfahrzeuge etwas komplizierter.
Hier lautet die Empfehlung, dass die Profiltiefe der Reifen auf der Antriebsachse mindestens 6 bis 8 Millimeter betragen sollte. Bei Fahrzeugen der Personenbeförderung, wie beispielsweise Omnibussen oder Schulbussen, sollten die Reifen nach der entsprechenden Empfehlung des Reifenherstellers je nach Einsatzgebiet komplett neu ausgerüstet werden, sobald sich Abnutzungserscheinungen zeigen.
Im Gegensatz zu Autos oder Motorrädern gilt für Kleinkrafträder wie Mopeds, Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor oder leichte Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum ein anderes Mindestmaß der Reifen-Profiltiefe. So reichen hier laut StVO bereits 1 Millimeter Profiltiefe aus.
Grund hierfür ist die deutlich schmalere Lauffläche der Bereifung von Kleinkrafträdern, die nicht mit der von Autos zu vergleichen ist. Nichtsdestotrotz wird aber vom Institut für Zweiradsicherheit (ifz) die Empfehlung ausgesprochen, spätestens bei einem Restprofil von 2 Millimetern die Reifen zu wechseln, damit die Gummis auch bei Nässe eine ausreichende Bodenhaftung bieten.
Wird ein Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen bzw. Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besitzt, erwartet den Fahrer bzw. Halter ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Nicht auf letzter Rille fahren
Doch egal, ob nun Auto, Motorrad, LKW oder Bus: Keinesfalls sollten Reifen so lange gefahren werden, bis die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe erreicht ist! Denn schon wenn die Reifen-Profiltiefe weniger als vier Millimeter beträgt, nimmt der Grip – also die Haftung auf der Fahrbahn – stark ab.
Es ist dann Zeit für eine Reifenmontage. Vor allem bei nassen Verhältnissen stellt der fehlende Halt der Reifen eine allzu große Gefahr dar, da der Wasserfilm auf der Fahrbahn von den Reifen nicht mehr verdrängt werden kann. Die Folge ist ein Kontaktverlust zur Straße, und das Fahrzeug lässt sich dann nicht mehr richtig lenken bzw. bremsen. Dieses Phänomen ist unter dem Begriff Aquaplaning bekannt.
Daher lautet der Ratschlag der Polizei und Reifenhersteller, bereits bei folgender Restprofiltiefe die jeweiligen Reifen zu wechseln bzw. runderneuerte Reifen aufzuziehen:
Verbleibende Profiltiefe bei Sommerreifen: Bis 3 Millimeter
Verbleibende Profiltiefe bei Winterreifen: 4 Millimeter
Verbleibende Profiltiefe bei Breitreifen: 3 Millimeter
Es gibt aber noch eine weitere Faustregel, die sich alle Fahrzeughalter und -führer zum Thema Reifen merken sollten und die unabhängig von der Profiltiefe, Reifenarten (Sommer- oder Winterräder) oder jährlichen Fahrleistung gilt:
Sollten Reifen maximal vier Jahre lang gefahren werden?
Denn im Laufe der Zeit werden die Reifen porös, da sich die Gummimischung verändert. Daher sollten Sie ungefähr nach vier Jahren neue Reifen aufziehen, um die eigene Sicherheit und die von anderen Verkehrsteilnehmern nicht unnötig zu gefährden. Zudem verlieren die Reifen mit der Zeit immer mehr an Grip, wodurch es zur Verlängerung des Bremsweges kommt. Wurde der Reifen kaum benutzt, sollte er dennoch nach spätestens sechs bis acht Jahren entsorgt werden.
Lebensdauer von Reifen: “Mindesthaltbarkeitsdatum” beachten
Unabhängig von der Profiltiefe bei Winterreifen und Sommerreifen ist die Haltbarkeit der Pneus nicht unbegrenzt! Ein Gesetz gibt es hierzu zwar nur für Anhänger, die über 100 km/h fahren dürfen – hier darf kein Reifen älter als sechs Jahre sein – doch der Altersverschleiß von Reifen macht sich generell nach einiger Zeit bemerkbar. Spätestens dann sollten diese Reifen auch nicht mehr benutzt werden.
Experten raten, allerspätestens nach acht Jahren die Reifen auszutauschen – sogar, wenn die Gummis gar nicht übermäßig genutzt wurden und sich beispielsweise nur an einem Wohnmobil in der Garage befanden. Denn das Gummimaterial wird im Laufe der Zeit spröde. Das beeinflusst die Haltbarkeit negativ: Reifen setzt nicht nur der zeitliche Verschleiß des Gummis zu, dieser wird durch Hitze, UV-Licht, Ozon und Feuchtigkeit noch verstärkt.
Die Folge: Die Mindestprofiltiefe ist vielleicht noch vorhanden, das spröde gewordene Gummimaterial kann aber dennoch nicht mehr den sicheren Halt auf der Straße gewährleisten. Sobald der Reifen Risse vorweist, sortieren Sie ihn aus. Außerdem gibt es nach dem Ablauf von einigen Jahren längst neue Modelle, die technisch innovativ sind und noch mehr Sicherheit bieten; auch das sollten Sie ausnutzen.
Haltbarkeit von Winterreifen: spätestens alle sechs Jahre sollten Winterreifen ausgewechselt werden. Dann endet ihre Lebensdauer Winterreifen werden aus einer weicheren Gummimischung gefertigt, die etwas schneller verschleißt als bei Sommerreifen.
Haltbarkeit von Sommerreifen: unabhängig vom Verschleiß nicht länger als acht Jahre.
Wie alt Ihr Reifen ist, können Sie der sogenannten DOT-Nummer entnehmen. Diese finden Sie auf den Reifenflanken. Sie gibt Auskunft über das Herstellungsdatum des Reifens
Profiltiefe selber messen: So geht’s mit einer Euro-Münze
Leider kennen viel zu wenige Autofahren den Reifenzustand ihres Fahrzeugs, was vor allem aus Sicherheitsgründen bedenklich ist. Denn wie bereits erwähnt, kann bei einer zu geringen Reifen-Profiltiefe schnell Aquaplaning entstehen, da das auf der Fahrbahn befindliche Wasser nicht richtig über die Profilrillen abgeleitet wird. Doch es gibt einen einfachen Trick, mit dem Sie die Profiltiefe der Reifen selber messen können. Alles, was Sie hierfür benötigen, ist eine 1- oder 2-Euro-Münze.
Profiltiefe mit 1-Euro-Münze messen – So geht’s: Die 1-Euro-Münze wird in eine Vertiefung des Reifenprofils in der Mitte des Reifens gehalten. Verschwindet der goldene Rand der 1-Euro-Münze, haben Sie noch eine ausreichende Reifen-Profiltiefe. Wenn dagegen der Rand schon sichtbar oder nur knapp unter der Profiloberfläche ist, sollten die Reifen dringend gewechselt werden.
Profiltiefe mit 2-Euro Münze messen – So geht’s: Der Ablauf ist analog zur Messung mit der 1-Euro-Münze. Nur mit dem Unterschied, dass hier die Zweifarbigkeit genau andersherum ist (1-Euro-Münze: die Mitte ist Silber, der äußere Rand ist Gold; 2-Euro-Münze: die Mitte ist Gold, der äußere Rand ist Silber). Wenn der äußere Silberrand der 2-Euro-Münze vollständig in der Profilrille verschwindet, haben die Reifen noch ausreichend Profil.
Denken Sie an den gesamten Reifen!
Neben der Reifen-Profiltiefe in der Reifenmitte sollte auch die am Rand überprüft werden. Ist dieser deutlich abgefahrener als die Reifenmitte, ist ebenfalls ein Reifenwechsel ratsam – auch wenn die Profiltiefe in der Mitte noch ausreichend ist. Ungleichmäßig abgefahrene Reifen entstehen durch das Fahren mit falschen Luftdruck – Winterreifen benötigen etwas mehr als Sommerreifen – oder zu schnelle Kurvenfahrten (mit quietschendem Gummi).
Überprüfen Sie das Reifenprofil aber nicht nur beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt. Einfach mal zwischendurch – beispielsweise beim Tanken – die Reifen zu kontrollieren, ist sinnvoll. Bei einer zu geringen Profiltiefe kann ein hohes Bußgeld die Folge sein, wie ein Blick in den Bußgeldkatalog verdeutlicht. Wenn die Reifen-Mindestprofiltiefe nicht eingehalten werden kann, ist es Zeit für einen Reifenwechsel.
Und nicht vergessen: Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Fahrzeugreifen beträgt grundsätzlich 1,6 Millimeter – ob bei PKW-Reifen oder LKW-Reifen!
Generell gilt: Wer mit stark abgefahrenen Reifen (unter 1,6 Millimeter Reifen-Profiltiefe) fährt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Aber auch wenn das Minimum der Winterreifen-Profiltiefe noch erreicht wird, kann sich möglicherweise die Lebensdauer des Pneus schon dem Ende zu neigen.
Reifen ohne Mindestprofil: Welche Strafe droht?
Ist das Mindestprofil von 1,6 Millimetern unterschritten und werden Sie beim Fahren mit abgefahrenen Reifen erwischt, gibt es neben einem Bußgeld und einem Bußgeldbescheid auch noch Punkte in Flensburg, wie folgender Auszug aus dem Bußgeldkatalog beweist:
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß: 25 Euro Bußgeld
Als Halter die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß: 35 Euro Bußgeld
Im Winter mit nicht angepasster Bereifung gefahren: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Im Winter mit nicht angepasster Bereifung gefahren mit Verkehrsbehinderung: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Trotz Mindestprofil: Strafe auch bei abgefahrenen Reifen möglich
Aber auch wenn Ihre Autoreifen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern nicht unterschritten haben, kann Ihnen Ärger mit den Behörden drohen. Unter gewissen Umständen können Sie wegen des Fahrens mit abgefahrenen Autoreifen mit einem Bußgeld belangt werden. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Bei Reifen können ab einem gewissen Alter Risse zwischen den Profilblöcken auftauchen. Im schlimmsten Fall platzen die Reifen wegen des zu geringen Luftdrucks. Wenn Sie sich dann auf die Mindestprofiltiefe für Sommerreifen oder Mindestprofiltiefe für Winterreifen berufen, haben Sie schlechte Karten. Nicht umsonst müssen Autofahrer regelmäßig den Luftdruck der Autoreifen überprüfen und sind in diesem Zusammenhang auch dazu aufgefordert, die Pneus nach möglichen Rissen zu kontrollieren.
Reifendruck bei Winterreifen
Je geringer der Reifendruck ist, desto stärker wird das im Laufe der Zeit porös werdende Gummimaterial belastet. Auch bis zu 0,3 Liter Kraftstoff zusätzlich pro 100 km Fahrt kann ein zu niedriger Reifendruck verursachen. Das geht ins Geld! Halten Sie sich an die Empfehlungen zum Reifendruck, die der Reifenhersteller Ihnen mitteilt.
Eine Unterschreitung des empfohlenen Reifendrucks sorgt für eine Verlängerung des Bremswegs. Zudem lässt sich ein Auto mit niedrigem Reifendruck vor allem in Kurven weniger komfortabel steuern. Ein Auto, das mit Reifen mit passendem Luftdruck ausgestattet ist, “greift” besser auf den Straßen, was zur Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer beiträgt.
Seit November 2012 müssen übrigens alle Neuwagen innerhalb der EU mit automatischen Reifendruck-Kontrollsystemen ausgestattet werden; diese übernehmen für den Fahrer die engmaschige Kontrolle des Reifendrucks. Verfügt Ihr Fahrzeug nicht über ein solches System. sollten Sie selbst außer der Mindestprofiltiefe auch regelmäßig den Luftdruck kontrollieren. Der Reifendruck bei Kraftfahrzeugen sollte grundsätzlich alle zwei bis vier Wochen überprüft werden. Gerade der Luftdruck bei Winterreifen muss stets hoch genug sein, damit der Reifen auch auf glatten Straßen Halt findet.
Reifendruck für Winterreifen (Empfehlung): Bei länger anhaltender Kälte dürfen Sie auch einmal 0,2 – 0,3 bar mehr einfüllen, als in der Hersteller-Empfehlung vermerkt ist.
Welche Reifen darf ich fahren?
Bei der Bereifung der Fahrzeuge kombinieren viele Fahrzeughalter bewusst oder unbewusst Sommerreifen und Winterräder oder fahren mit einem Fahrzeug, dessen Reifen-Profiltiefen stark voneinander abweichen. Auch werden nicht selten Pneus von verschiedenen Reifenherstellern gleichzeitig auf das Auto gezogen. In diesem Fall spricht man von einer Mischbereifung. Doch was ist bei der Mischbereifung erlaubt und was verboten? Wir klären auf!
Was bedeutet Mischbereifung?
Ein ganzer Satz neuer Reifen ist teuer. Diese Anschaffungskosten wollen sich viele Autofahrer sparen und greifen entsprechend auf die Mischbereifung zurück. Vor allem wenn durch Beschädigung oder Verschleiß nur ein einzelner Reifen erneuter werden muss, ist die Versuchung groß, nur den einen Reifen durch einen neuen zu ersetzen. Doch was sagt der Gesetzgeber? Was ist erlaubt, was verboten?
Laut Gesetzgeber liegt dann eine unerlaubte Mischbereifung vor, wenn Radial- mit Diagonalreifen kombiniert werden. Doch diese Kombination schließt sich eigentlich schon von ganz alleine aus, da die Diagonal-Bauart heutzutage in der Regel nur noch bei Oldtimern anzutreffen ist. Dennoch müssen die montierten Reifen, die Sie am Fahrzeug kombinieren, durchweg den Bestimmungen der Fahrzeugpapiere entsprechen. Im alten Fahrzeugschein (vor 2005 ausgestellt) finden Sie diese unter der Ziffer 20 ff., im neuen Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die Bestimmung unter der Ziffer 15.
Ist Mischbereifung erlaubt?
Ein kompletter Satz runderneuerter Reifen ist nicht gerade billig. Und da viele Autofahrer ohnehin schon über die hohen Unterhaltskosten (Benzin, Reparaturen, KFZ-Steuer, TÜV usw.) für ihr Automobil klagen, wollen viele beim Reifenkauf die Kosten drücken. So werden oftmals nur einzelne stark verschlissene oder beschädigte Reifen erneuert, doch ist das erlaubt?
Generell verboten ist eine Mischbereifung, wenn die Reifen an einer Achse verschiedene Größen aufweisen. Doch ansonsten spricht nichts gegen eine Mischbereifung, so können also auch Winter- und Sommerreifen kombiniert oder Reifen mit verschiedener Reifen-Profiltiefe gefahren werden. Welche Reifen darf ich nun fahren? Folgende Übersicht erklärt, wann Mischbereifung erlaubt und wann Mischbereifung verboten ist:
Hier ist Mischbereifung verboten:
Bei Kombination von Diagonal- mit Radialreifen
Bei unterschiedlicher Größe (soweit laut Fahrzeugschein auf Vorder- und Hinterachse nicht ausdrücklich erlaubt)
Hier ist Mischbereifung erlaubt:
Bei Reifen unterschiedlicher Modellbezeichnung oder auch unterschiedlicher Hersteller
Bei Sommerreifen und Winterreifen
Bei stark unterschiedlicher Profiltiefe
Bei Run Flat-Reifen mit Standard-Reifen (sofern Run-Flat-Reifen laut Fahrzeugpapieren vorgeschrieben sind, ist ein „Mischen“ aber grundsätzlich nicht möglich)
Falsche Mischbereifung: Welche Sanktionen drohen?
Im Bußgeldkatalog wird eine unzulässige Mischbereifung mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet.
Ist Mischbereifung in Ordnung oder gefährlich?
Auch wenn Sie als Fahrzeughalter weitestgehend Narrenfreiheit beim Thema Mischbereifung haben und das Kombinieren von Pneus mit unterschiedlicher Reifen-Profiltiefe, Profilblöcken, Profilgestaltung oder Gummimischung erlaubt ist, wird grundsätzlich von Experten davon abgeraten!
Problematisch kann die Mischbereifung bei nasser Fahrbahn (Gefahr von Aquaplaning) werden, aber auch die gesetzlich erlaubte Kombination von Sommerbereifung und Winterbereifung ist riskant. Denn Winterräder bieten aufgrund ihrer speziellen Profilgestaltung und Gummimischung ein anderes Verhalten als Sommerreifen. Daher sollten Sie besser auf Mischbereifung verzichten und beim Nachkauf einzelner Reifen immer zum gleichen Reifentypen greifen.
Wichtiger Hinweis: Reifen, die ein tieferes – sprich: besseres – Profil haben, sollten allgemein auf der Hinterachse aufgezogen werden, wobei es keine Rolle spielt, ob das Auto über einen Front- oder Heckantrieb verfügt. Anders sieht es beim Allradantrieb aus. Hier sollten Sie dringend auf die Vorgaben der Bedienungsanleitung achten und diese peinlichst genau befolgen.
Vor allem bei der Kombination von Reifen mit einer stark unterschiedlichen Reifen-Profiltiefen können u.a. Schäden am Mitteldifferential auftreten. Wir raten Ihnen, in einer Autowerkstatt einmal die Frage “Welche Winterreifen darf ich fahren?” anzusprechen, um sich nach Ihrem Fahrzeugtyp und Ihren Bedürfnissen entsprechend beraten zu lassen.
Weiteres Merkmale von Reifen: Der Geschwindigkeitsindex
Bei der Frage “Mit welchen Reifen darf ich fahren?” sind noch zwei weitere Merkmale von Bedeutung: der Last- und der Geschwindigkeitsindex. Doch welche Bedeutung haben diese genau? Der Geschwindigkeitsindex, der bei Reifen auf der Flanke – nämlich am Ende der Kennzeichnung – zu finden ist, gibt an, für welche Höchstgeschwindigkeit der Pneu zugelassen ist. Der Geschwindigkeitsindex besteht aus einem oder zwei Buchstaben. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Index für welche zulässige Höchstgeschwindigkeit steht:
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten des Reifens
Geschwindigkeitsindex
bis zu 5 km/h
A1
bis zu 10 km/h
A2
bis zu 15 km/h
A3
bis zu 20 km/h
A4
bis zu 25 km/h
A5
bis zu 30 km/h
A6
bis zu 35 km/h
A7
bis zu 40 km/h
A8
bis zu 50 km/h
B
bis zu 60 km/h
C
bis zu 65 km/h
D
bis zu 70 km/h
E
bis zu 80 km/h
F
bis zu 90 km/h
G
bis zu 100 km/h
J
bis zu 110 km/h
K
bis zu 120 km/h
L
bis zu 130 km/h
M
bis zu 140 km/h
N
bis zu 150 km/h
P
bis zu 160 km/h
Q
bis zu 170 km/h
R
bis zu 180 km/h
S
bis zu 190 km/h
T
bis zu 200 km/h
U
bis zu 210 km/h
H
über 210 km/h
VR
bis zu 240 km/h
V
über 240 km/h
ZR
bis zu 270 km/h
W
bis zu 300 km/h
Y
über 300 km/h
(Y)
Ist auf Ihrem Autoreifen also etwa der Geschwindigkeitsindex “H” angegeben, so ist für diesen eine maximale Geschwindigkeit von 210 km/h erlaubt. Je höher der Indexwert, umso mehr Grip und Bremsleistung wird geboten. Im Gegenzug nutzen diese Reifen jedoch schneller ab und zeigen vor allem bei Kälte eine schlechtere Leistung. Autoreifen, welche mit dem Geschwindigkeitsindex V, W, Y oder Z gekennzeichnet sind, gehören vor allem an Sportfahrzeuge.
Sie können den für Ihr Fahrzeug gültigen Geschwindigkeitsindex den Fahrzeugpapieren entnehmen. Bei der Auswahl von Reifen gilt in diesem Zusammenhang Folgendes: Liegt der Index höher als angegeben, so können Sie den Reifen an Ihr Fahrzeug anbringen. Hat Ihr Pkw etwa eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h, so können Sie auch Autoreifen aufziehen, welche für höhere Geschwindigkeiten geeignet sind und etwa einen Reifen mit T-Index anstatt S-Index verwenden.
Andersherum gilt das jedoch nicht. In der Regel darf der Geschwindigkeitsindex bei den Reifen nicht niedriger sein, als in den Papieren angegeben. Hierbei gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Ganzjahres- sowie Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex dürfen montiert werden, wenn ein Aufkleber mit Angabe der für den Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird.
Des Weiteren darf diese Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Der Grund für diese Ausnahmeregel: Es wird davon ausgegangen, dass die Witterungsverhältnisse im Winter dafür sorgen, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht erreicht wird.
Nicht zu vernachlässigen: Der Lastindex von Reifen
Das Lastindex, auch Tragfähigkeitsindex genannt, gibt an, wie stark ein Autoreifen maximal belastet werden darf. Sie finden die Angabe direkt auf dem Reifen, sie ist nämlich Bestandteil der Kennzeichnung, die auf der Flanke eines jeden Pneus angebracht ist. Es handelt sich beim Lastindex um die Zahl, welche vor dem Geschwindigkeitsindex angegeben ist.
Grundsätzlich darf die vorgegebene Maximallast nicht überschritten werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Autoreifen platzt. Denken Sie hierbei daran, dass sich der Index stets nur auf die Lastenangabe pro Reifen bezieht und nicht für einen kompletten Reifensatz gilt.
Folgendes sollten Sie bezüglich des Lastindexes beachten: Es handelt sich bei diesem um keine absolute Größe. Vielmehr hängt der Wert auch von der Fahrgeschwindigkeit sowie dem Reifenluftdruck ab. Dabei gilt, dass ein Reifen umso weniger belastbar ist, desto niedriger der Luftdruck und desto höher die gefahrene Geschwindigkeit ist.
Wie kann ich Reifen richtig entsorgen? Diese Frage stellen sich viele Fahrzeugbesitzer, wenn etwa die Autoreifen ein bestimmtes Alter überschritten haben und deshalb nicht mehr ausreichend Sicherheit im Straßenverkehr bieten. Grundsätzlich gehören alte Reifen nicht in den Hausmüll. Sie enthalten viele giftige Stoffe, weshalb eine fachgerechte Entsorgung dringend nötig ist. Sie können die Pneus bei Reifenfachhändlern, Entsorgungsfachbetrieben oder Recyclinghöfen abgeben.
Winterreifenpflicht in Deutschland: Gesetzliche Vorgaben
Die Regelung zur Winterreifenpflicht in Deutschland schreibt vor, dass immer dann entsprechende Winterreifen aufgezogen werden müssen, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Das ist beispielsweise bei Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Schneematsch oder Schneeglätte der Fall. Das heißt aber zugleich auch, dass Sie bei einem plötzlich auftretenden Schneefall im Sommer – so unwahrscheinlich dies auch sein mag – ebenfalls nur mit Winterreifen fahren dürfen.
Zum Thema Winterreifen gab es im Dezember 2010 eine Änderung in der StVO, die im Volksmund als Winterreifenpflicht bezeichnet wird. Doch in der Ergänzung ist nicht einmal das Wort „Winterreifen“ zu finden, stattdessen wird die Bezeichnung „M+S-Reifen“ (M+S = Mud and Snow) verwendet. Die Eigenschaften werden von der EU-Regelung folgendermaßen definiert:
M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Weitere Informationen: Das sollten Sie über Winterreifen und die Winterreifenpflicht wissen:
M+S-Reifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen anbringen
Generell ist die Regelung der Winterreifenpflicht für viele Fahrzeugbesitzer zu unklar. In Deutschland besteht – ob im Herbst, Winter oder Frühjahr – nur dann M+S-Reifen-Pflicht, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. So darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden.
Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass es trotz Winterreifenpflicht nicht verboten ist, über den Winter auf dem zugelassenen Fahrzeug seine Sommerreifen montiert zu lassen. Es darf eben nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht gefahren werden. Entsprechend gilt die „situative Winterreifenpflicht“ analog im Sommer. Sollte plötzlich im August Schnee liegen, ist das Fahren mit Sommerreifen nicht erlaubt.
Eine Winterreifenpflicht für Anhänger existiert übrigens nicht. Es gelten hier die üblichen Vorschriften.
Wer bei Schnee ohne die grobstollige Bereifung der Winterreifen erwischt wird, macht nicht nur Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog (60 bis 80 Euro Bußgeld), sondern zudem kann es im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Waren Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Eis, Schneematsch, Reifglätte) die Ursache für einen Unfall, kann die Schadensregulierung (nicht bei der Kfz-Haftpflicht) verweigert werden, da die betreffende Person aus Sicht der Versicherer grob fahrlässig gehandelt hat.
Die meisten Deutschen wechseln die Reifen gewissenhaft
Auch wenn es in Deutschland laut einer Umfrage des Portals “Check24” mit über 80 Prozent eine hohe Reifen-Wechselquote zwischen den Jahreszeiten gibt, gibt es immer noch Fahrzeughalter, die aus Kostengründen oder Bequemlichkeit im Winter mit Sommerreifen waren. So ist es wenig verwunderlich, dass sich jedes Jahr tausende Unfälle wegen „falscher Reifen“ ereignen. Auch wenn es nur ein kleiner Blechschaden ist, sind die damit verbundenen Kosten fast immer teurer als ein Satz Winterreifen.
Sie können auch mit Winterreifen im Sommer fahren. So sparen Sie sich einen Reifenwechsel und die Reifenmontage fällt ersatzlos weg. Verboten ist diese Vorgehensweise zwar nicht, aber sie birgt zahlreiche Nachteile:
Winterreifen im Sommer fahren? Warum das keine gute Idee ist
Der Benzinverbrauch ist mit Winterreifen größer, denn die Reibung auf der trockenen Fahrbahn wird durch die weichere Gummimischung verstärkt.
Bei unsachgemäßer Verwendung der Reifen nutzen diese sich schneller ab, müssen also früher ersetzt werden, was zu hohen Kosten führt.
Die Bremswege auf einer trockenen Fahrbahn sind mit einem Winterreifen länger als mit einem Sommerreifen. Das Reifenprofil der Winterreifen ist nämlich hauptsächlich auf nasse Fahrbahnen ausgelegt.
Eine Faustregel zum Thema Winterreifen wechseln ist die folgende: Von “O bis O”, also von Oktober bis Ostern, sollte die Winterreifen am Fahrzeug angebracht sein, dann ist im Normalfall die kritische Phase der Witterung abgedeckt.
Ein Allwetterreifen kann eine Alternative sein. Schildern Sie beim Fachhändler Ihre individuellen Bedürfnisse und lassen Sie sich dementsprechend beraten.
Welche Sanktionen drohen bei der Verletzung der Winterreifen-Pflicht?
Sollten Sie trotz Schnee, Eis und Glätte nicht die grobstolligen Winterreifen aufgezogen haben, laufen Sie nicht nur Gefahr, die Kontrolle über Ihr Fahrzeug zu verlieren und so schnell in einen Unfall verwickelt zu werden. Obendrein gibt es auch noch Ärger mit der Versicherung und des Weiteren drohen die folgenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog:
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse: Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Fahren ohne vorgeschriebene Reifen mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
Fahren ohne vorgeschriebene Reifen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
Fahren ohne vorgeschriebene Reifen. Es kam zu einem Unfall: Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Daher sollten Sie immer daran denken, rechtzeitig von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. Auch umgekehrt sollten regelmäßig die Reifenwechsel stattfinden. Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt kann mit der bereits erwähnten “O bis O”-Faustregel umschrieben werden, womit auch die Frage “Wann sollte ich Winterreifen kaufen?” hinreichend beantwortet sein sollte; doch wir halten im Folgenden noch einige genauere Informationen parat.
Wann von Sommer- auf Winterreifen wechseln?
In der StVO wird zur Winterreifen-Pflicht kein spezifischen Zeitfenster vorgeschrieben, wann Autofahrer mit welchen Reifen unterwegs sein müssen. Doch jeder Fahrzeughalter sollte im Kopf haben, wann der Zeitpunkt für den Reifenwechsel ist, falls kein Allwetterreifen montiert wurde. Einfache Faustregeln helfen dabei.
„Von O bis O“: Von Ostern bis Oktober mit Sommerreifen fahren, ab Oktober die PKW-Reifen montieren.
„Von A bis O“: Von Allerheiligen (1. November) bis Ostern mit Winterreifen fahren; ab Ostern ist dann wieder Zeit für die Sommerreifen.
Ganzjahresreifen sind für die wenigsten Autofahrer eine Alternative. Lassen Sie sich hierzu vor dem Kauf individuell beraten. Mit Winterreifen im Sommer zu fahren lohnt sich für kaum jemanden. Die Winterreifen-Profiltiefe ist auf eisglatte Straßen ausgelegt. Auf trockenen Straßen kann weder die Verkehrssicherheit gewährleistet werden, noch die lange Haltbarkeit des Pneus. Reifen verschleißen bei falscher Behandlung, und so rentiert sich der einmal gesparte Reifenwechsel nicht.
Auch wenn der Winter sehr mild ist, sollten Sie stets zwischen Sommer- und Winterreifen wechseln. So werden die Reifen gleichmäßig abgenutzt und die Lebensdauer erhöht. Wer in typisch schneereichen Regionen wohnt, sollte sogar je nach Witterung die Autoreifen wechseln. Schließlich kann hier bis in den April hinein noch Schnee liegen.
Aber es gibt noch weitere Richtlinien, wann ein Reifenwechsel durchgeführt werden sollte. So lautet die Empfehlung des Automobilclubs von Deutschland (AvD), das Winterreifen dann ausgedient haben, wenn die Außentemperaturen konstant über 7 Grad Celsius liegen. Dafür sind Winterreifen am effektivsten, wenn die durchschnittliche Temperatur weniger als 7 Grad Celsius beträgt.
Tipps zum Reifenwechsel
In unserem Ratgeber zum Reifenwechsel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Reifen an Ihrem Auto selbst wechseln. Der Wagenheber-Vergleich auf bussgeldkatalog.org verrät Ihnen außerdem, welches Werkzeug sich dabei am besten eignet.
Winterreifen fürs Wohnmobil
Falls Sie im Winter mit Ihrem Wohnmobil unterwegs sind, kennen Sie sicher die Vorbereitung, die ein solcher Urlaub erfordert. Ein Wohnmobil muss winterfest gemacht werden, bevor es damit auf Tour gehen kann. Auch an die Wohnmobil-Winterreifen sollten Sie vor der Fahrt denken. Gerade ausländische Vorschriften bezüglich der Winterreifenpflicht sollten Sie vor Ihrer Reise mit dem Wohnmobil außerhalb von Deutschland bedenken. Werfen Sie einen Blick auf das jeweilige Verkehrsrecht bezüglich der Winterreifenpflicht.
Winterreifen fürs Fahrrad
Für Fahrradfahrer besteht zwar keine Winterreifenpflicht. Doch es ist nicht abwegig, dass um ihre Sicherheit besorgte Fahrradfahrer in der glatten und rutschigen Jahreszeit spezielle Reifen montieren. Manche Fahrradfahrer möchten auch gerne im Winter ihr Fahrrad zur sportlichen Betätigung nutzen.
Auch hier sind Winterreifen eine sinnvolle Alternative. Sie können als Ganzjahresreifen auch im Sommer auf dem Fahrrad verbleiben. Tatsächlich gibt es im Fahrradhandel inzwischen eine große Auswahl von Winterreifen; Fahrradfahrer müssen sich jedoch an kein Winterreifen-Gesetz halten. Dieses gilt nur für KFZ-Fahrer.
Winterreifenpflicht Österreich – Ab wann gilt sie?
Gerade im Winter zieht es viele Deutsche nach Österreich, um dort beispielsweise Ski zu fahren oder sonstigen Wintersport zu betreiben. Vor der Anfahrt mit dem Auto fragt sich aber mancher Tourist, welche Regelungen in Österreich zu befolgen sind: Besteht Winterreifenpflicht oder gar eine Schneekettenpflicht?
In Österreich müssen PKWs zwischen dem 1.11 und dem 15.4 – sofern die Witterung dazu Anlass bietet – mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe liegt hier bei vier Millimetern für jeden Reifen. Auch auf Schneeketten können Sie zurückgreifen. Bei der Verwendung von Schneeketten ist allerdings zu beachten, dass diese so angebracht sein müssen, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen.
Auf manchen Straßen besteht in Österreich Schneekettenpflicht. Diese wird den Fahrern durch ein spezielles Verkehrszeichen angezeigt. Dieses zeigt ein weißes Schneeketten-Symbol auf blauem Grund. Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt nach Österreich, ob auf Ihrer Route Schneeketten vorgeschrieben sind!
Falls Sie sich Schneeketten für Ihre Reifen kaufen, achten Sie, dass diese laut EU-Norm als zulässig klassifiziert sind. Außerdem ist bei der Fahrt mit Schneeketten eine Reduktion der Geschwindigkeit Pflicht: Sie dürfen dann nur 50 km/h schnell fahren, um kein Bußgeld zu riskieren.
Winterreifen in Österreich: Von November bis April mit Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei jedem Reifen – aber nur bei entsprechender Witterung. Schneeketten sind auf manchen Straßen obligatorisch.
Winterreifenpflicht in der Schweiz – Was ist zu beachten?
Winterreifen – wann Pflicht, wann “nice to have”? In der Schweiz ist diese Frage zum Thema Reifen eindeutig zu beantworten: Es drohen Bußgelder, in der Schweiz “Bussen” genannt, wenn aufgrund von unpassender Bereifung eine Behinderung des Verkehrs entsteht. Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall, und der schuldige Fahrer hatte nur Sommerreifen montiert, so entsteht für ihn eine erhebliche Selbstbeteiligung an den Unfallkosten.
Deswegen ist es vernünftig, bei Fahrten durch die Schweiz in den kühlen Monaten Winterreifen anzubringen, auch wenn es keine Verpflichtung dazu gibt. Es gibt hier kein vorgeschriebenes Mindestprofil; die Reifen sollten aber, wie bereits oben erwähnt, mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern haben, damit sie ausreichend Grip bieten.
Grundsätzlich würden wir Ihnen raten – auch wenn es im Ausland mancherorts keine Winterreifenpflicht gibt – bei entsprechender Witterung an den Reifenwechsel zu denken und mit Winterreifen oder Schneeketten zu fahren. Die Winterreifenpflicht existiert beispielsweise in verschiedenen Ausprägungen auch in Italien, Frankreich, Kroatien, Slowenien und Tschechien. Oft gibt es dort keine generelle Pflicht zum Fahren mit den auf Kälte und Eis ausgerichteten Reifen, sondern unter bestimmten Witterungsverhältnissen wird kurzfristig eine Winterreifen-Mindestprofiltiefe verlangt.
In Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien und den Niederlanden wird gänzlich von einer Winterreifenpflicht abgesehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Autofahrer hier ständig mit Sommerreifen unterwegs sein sollten. Für mehr Sicherheit sorgen enstprechende Reifen mit ausreichender Profiltiefe.
Unfälle im Winter verhindern
Bei Eis, Schnee und Schneeglätte gebietet es der gesunde Menschenverstand, mit entsprechenden Reifen zu fahren, auch wenn dies einen Mehraufwand erfordert. Bei Schneematsch kann sogar der Einsatz von Schneeketten sinnvoll sein; zu beachten ist jedoch, dass diese die Fahrbahn beschädigen können und vor allem die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erheblich drosselt. Anders als Winterreifen sollten sie also nur im Ausnahmefall benutzt werden.
Im Winter hält der Straßenverkehr leider einige Unfallgefahren bereit, so beispielsweise Schlaglöcher, die durch Erosion des Straßenbelags aufgrund der Wetterschwankungen entstehen, oder unzureichender Winterdienst: häufig schafft dieser es nicht rechtzeitig, die Straßen zu räumen und zu streuen. Mit der richtigen Bereifung minimieren Sie dennoch die Gefahr für sich.
Doch nicht nur im Winter ist die Achtsamkeit bezüglich des Reifenzustands angebracht: regelmäßige Kontrollen des Reifendrucks und der Profiltiefe sollten stattfinden, damit Sie kein Bußgeld laut Bußgeldkatalog riskieren oder eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellen. Des Weiteren ist das Herstellungsdatum Ihrer Reifen im Blick zu behalten, da nach einigen Jahren eine Neuanschaffung der Reifen aufgrund des Verschleißes des Gummimaterials nicht zu umgehen ist.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Hallo,
ich hab mal ne Frage zur Bereifung.
Bei meinem zukünftigen Fahrzeug ist derzeit 215/40 R17, für die VA, und 245/35 R17, für die HA, eingetragen. Ich würde jetzt aber gerne schon neue Sommerreifen, für den nächsten Sommer, besorgen und frage mich ob ich auch vorne Reifen in der Größe 245/35 R17 montieren darf, damit die Reifen eine einheitliche Größe haben. Oder ob ich auch 245/40 R17 nehmen darf.
Wenn Sie mir nicht weiterhelfen können, könnten Sie mir dann bitte mitteilen welche Amtliche stelle mir diese Frage beantworten kann ?`
die Bereifung muss den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Da momentan beispielsweise Frost und dadurch Glätte möglich ist, sollten Winterreifen zur Standardausrüstung gehören. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld.
Frage: Wenn ich mit Sommerreifen nach Oktober fahre und in einen Unfall verwickelt werde, bekomme ich dann einen Punkt pro (Sommer)Reifen, also 4 Punkte? Oder 1 Punkt, da die Winterreifen noch nicht aufgezogen sind?
in der Regel bezieht sich der Punkt auf die Gänze des Verstoßes, also wäre dies nur ein Punkt. Wie Ihre genaue Strafe ausfällt oder ob Sie eventuell doch mehr erhalten, können wir nicht mit Sicherheit sagen, da dies Sache der ausstellenden Behörde ist.
Die Empfehlung bei Winterreifen ist die 444-Regel: alle 4 Räder alle 4 Jahre wechseln, Mindestprofiltiefe 4 mm. Der Winterreifengummi ist weicher und härtet mit der Zeit aus, deshalb nach 4 Jahren. Alle 4 Räder, weil bei ungleichen Profiltiefen das Fahrzeug hinten oder vorne ausbrechen kann. Und 4 mm Mindestprofil, da weniger auf Schnee kaum Haftung hat.
Hallo ich hab auch mal eine frage ,wenn ich BMW Sommerreifen fahre die für das Fahrzeugmodel nicht zulässig sind ,bekomme ich dann punkte oder Bußgeld oder beides ?
das Fahren mit unzulässiger Bereifung kann zur Aufhebung der Betriebserlaubnis führen. Ein Bußgeld von 50 Euro kann verhängt werden. Unter Umständen könnte bei einem Unfall die Versicherung die Schadensregulierung versagen oder bei eigentlich unverschuldetem Unfall könnte Ihnen auch eine Mitschuld gegeben werden. Sie sollten daher eher auf eine für das Fahrzeug zulässige Bereifung zurückgreifen.
Bekomme ich Punkte, oder eine gewisse Schuldzuweisung im Falle eines nicht verschuldeten Unfalls, weil ich im Sommer mit Winterreifen unterwegs bin?
Wie sieht das die Versicherung?
eine Entscheidung, ob der Fahrer in diesem Fall eine Mitschuld trägt, ist immer von Einzelfall abhängig. Daher kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden. Reifen sind für die Temperaturen und Witterungsbedingungen einer bestimmten Jahreszeit ausgelegt. Werden beispielsweise Winterreifen im Sommer gefahren, kann es sein, dass sich dies bei höheren Temperaturen verformen und so der Bremsweg verlängert wird.
Wie Ihrer Versicherung das handhabt, sollten Sie bei dieser direkt erfragen.
Hallo zusammen,
Was kann einem passieren wenn in den Winterreifen kein Reifendrucksensor vorhanden ist , obwohl laut EU die Vorgabe ab 2014 bei Neuwagen Pflicht ist?
Kontrolle , Unfall etc….
bei der Hauptuntersuchung wird das Fehlen eines Reifendrucksensors als “geringer Mangel nach §29 StVZO” eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter “unverzüglich instand zu setzen”. Weitere Konsequenzen sind uns nicht bekannt.
es ist nicht verboten, im Sommer Winterreifen zu benutzen – Umgekehrtes allerdings schon. Aufgrund der unterschiedlichen Gummimischungen der saisonalen Reifen ist es jedoch nicht empfehlenswert, Winterreifen im Sommer zu nutzen.
Aber wenn die Winterreifen schon 6 Jahre alt sind. Spricht nicht mehr so elastisch sind und unter 4 mm Profiltiefe haben. Es wäre doch sinnvoll und umweltschonend diese im Sommer runterzufahren (anstatt diese wegzuschmeißen) und für die nächste Saison einen neunen Satz Winterreifen zukaufen.
Hallo Jewgeni,
laut einer Empfehlung des TÜV-Nord sollten Reifen nach sechs oder sieben Jahren ohnehin erneuert werden, da das Gummi irgendwann spröde wird und die Leistungsfähigkeit ebenfalls abnimmt. Wie gesagt: Im Sommer mit Winterreifen zu fahren, ist zwar nicht verboten, aber auch nicht empfehlenswert.
in der Tat liegt die Mindestprofiltiefe bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm bei nur 1,0 mm. Bei schwereren Maschinen liegt die Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm.
Schöne und aktuelle Seite. Leider bekomme ich zum Thema vorgeschriebene Profiltiefe bei Wintereifen keine klare Information.
Gilt dort, die für das KFZ vorgeschriebenen Reifen vorausgesetzt, die selbe Vorgabe von 1.6 mm wie bei Sommerreifen?
Wird ja schon wieder Zeit sich um die Reifen zu kümmern. Denken Sie nach 3 Jahren sind die Reifen noch gut oder sollte ich neue holen? neue Winterreifen
nach drei Jahren können die Reifen noch gut sein. Begutachten Sie einfach das Material und die Profiltiefe. Falls die Reifen noch einen guten Eindruck machen, dann können Sie sie noch behalten.
vielen dank für diesen Artikel. Wie Sie ja schreiben wird es nun Zeit für die Winterreifen. Wir benötigen (leider) ein neues Set Reifen. Diesmal wollen wir nicht sparen und auf einen richtig guten Hersteller setzen. Können Sie uns einen empfehlen?
Hallo,
ich hab mal ne Frage zur Bereifung.
Bei meinem zukünftigen Fahrzeug ist derzeit 215/40 R17, für die VA, und 245/35 R17, für die HA, eingetragen. Ich würde jetzt aber gerne schon neue Sommerreifen, für den nächsten Sommer, besorgen und frage mich ob ich auch vorne Reifen in der Größe 245/35 R17 montieren darf, damit die Reifen eine einheitliche Größe haben. Oder ob ich auch 245/40 R17 nehmen darf.
Wenn Sie mir nicht weiterhelfen können, könnten Sie mir dann bitte mitteilen welche Amtliche stelle mir diese Frage beantworten kann ?`
Ich freue mich schon auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Conner
Hallo Conner,
welche Reifen für Ihr Auto passen, können Sie dem CoC-Dokument entnehmen. Alternativ dazu können Sie sich auch an den Hersteller wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich fahre zuzeit auf sommerreifen weil die Strassen keiner behinderung
von schnee usw… vorliegt ,ist das erlaubt ? MfG
Hallo toni,
die Bereifung muss den Witterungsverhältnissen angepasst sein. Da momentan beispielsweise Frost und dadurch Glätte möglich ist, sollten Winterreifen zur Standardausrüstung gehören. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Frage: Wenn ich mit Sommerreifen nach Oktober fahre und in einen Unfall verwickelt werde, bekomme ich dann einen Punkt pro (Sommer)Reifen, also 4 Punkte? Oder 1 Punkt, da die Winterreifen noch nicht aufgezogen sind?
Hallo Ruth D.,
in der Regel bezieht sich der Punkt auf die Gänze des Verstoßes, also wäre dies nur ein Punkt. Wie Ihre genaue Strafe ausfällt oder ob Sie eventuell doch mehr erhalten, können wir nicht mit Sicherheit sagen, da dies Sache der ausstellenden Behörde ist.
Das Team von bussgeldkatalog.org
mann darf doch auch allwetterreifen fahren oder nicht mehr mfg göhl
Hallo Jens,
ist der Allwetterreifen als M+S-Reifen gekennzeichnet, dürfen Sie diesen auch im Winter fahren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Empfehlung bei Winterreifen ist die 444-Regel: alle 4 Räder alle 4 Jahre wechseln, Mindestprofiltiefe 4 mm. Der Winterreifengummi ist weicher und härtet mit der Zeit aus, deshalb nach 4 Jahren. Alle 4 Räder, weil bei ungleichen Profiltiefen das Fahrzeug hinten oder vorne ausbrechen kann. Und 4 mm Mindestprofil, da weniger auf Schnee kaum Haftung hat.
Hallo ich hab auch mal eine frage ,wenn ich BMW Sommerreifen fahre die für das Fahrzeugmodel nicht zulässig sind ,bekomme ich dann punkte oder Bußgeld oder beides ?
Hallo Gaylord,
das Fahren mit unzulässiger Bereifung kann zur Aufhebung der Betriebserlaubnis führen. Ein Bußgeld von 50 Euro kann verhängt werden. Unter Umständen könnte bei einem Unfall die Versicherung die Schadensregulierung versagen oder bei eigentlich unverschuldetem Unfall könnte Ihnen auch eine Mitschuld gegeben werden. Sie sollten daher eher auf eine für das Fahrzeug zulässige Bereifung zurückgreifen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bekomme ich Punkte, oder eine gewisse Schuldzuweisung im Falle eines nicht verschuldeten Unfalls, weil ich im Sommer mit Winterreifen unterwegs bin?
Wie sieht das die Versicherung?
Hallo Martina,
eine Entscheidung, ob der Fahrer in diesem Fall eine Mitschuld trägt, ist immer von Einzelfall abhängig. Daher kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden. Reifen sind für die Temperaturen und Witterungsbedingungen einer bestimmten Jahreszeit ausgelegt. Werden beispielsweise Winterreifen im Sommer gefahren, kann es sein, dass sich dies bei höheren Temperaturen verformen und so der Bremsweg verlängert wird.
Wie Ihrer Versicherung das handhabt, sollten Sie bei dieser direkt erfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Was kann einem passieren wenn in den Winterreifen kein Reifendrucksensor vorhanden ist , obwohl laut EU die Vorgabe ab 2014 bei Neuwagen Pflicht ist?
Kontrolle , Unfall etc….
Hallo Markus,
bei der Hauptuntersuchung wird das Fehlen eines Reifendrucksensors als “geringer Mangel nach §29 StVZO” eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter “unverzüglich instand zu setzen”. Weitere Konsequenzen sind uns nicht bekannt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Redaktion,
darf ich also die Winterreifen im Sommer nicht fahren? Habe ich es richtig verstanden?
Grüße
Jewgeni
Hallo,
es ist nicht verboten, im Sommer Winterreifen zu benutzen – Umgekehrtes allerdings schon. Aufgrund der unterschiedlichen Gummimischungen der saisonalen Reifen ist es jedoch nicht empfehlenswert, Winterreifen im Sommer zu nutzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber wenn die Winterreifen schon 6 Jahre alt sind. Spricht nicht mehr so elastisch sind und unter 4 mm Profiltiefe haben. Es wäre doch sinnvoll und umweltschonend diese im Sommer runterzufahren (anstatt diese wegzuschmeißen) und für die nächste Saison einen neunen Satz Winterreifen zukaufen.
Grüße
Jewgeni
Hallo Jewgeni,
laut einer Empfehlung des TÜV-Nord sollten Reifen nach sechs oder sieben Jahren ohnehin erneuert werden, da das Gummi irgendwann spröde wird und die Leistungsfähigkeit ebenfalls abnimmt. Wie gesagt: Im Sommer mit Winterreifen zu fahren, ist zwar nicht verboten, aber auch nicht empfehlenswert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wie tief muss die Profiltiefe von 125er Motoräder sein ? Habe gehört sie müssen 1 mm entsprechen -.-
Hallo Hendrik,
in der Tat liegt die Mindestprofiltiefe bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm bei nur 1,0 mm. Bei schwereren Maschinen liegt die Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Schöne und aktuelle Seite. Leider bekomme ich zum Thema vorgeschriebene Profiltiefe bei Wintereifen keine klare Information.
Gilt dort, die für das KFZ vorgeschriebenen Reifen vorausgesetzt, die selbe Vorgabe von 1.6 mm wie bei Sommerreifen?
Danke für die Antwort und viele Grüße,
Tom
Hallo Thomas,
ja, auch für Winterreifen gilt eine Mindesprofiltiefe von 1,6 mm.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
sehr informativ Eure Seite. Eine Frage zu den Reifen: gilt das Bußgeld und die Punkte pro Reifen oder pro Fahrzeug?
Grüße
Martin
Hallo Martin,
vielen Dank! Das Bußgeld gilt pro Fahrzeug; dabei ist es unerheblich, wie viele Reifen abgenutzt sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Gut, dass wir vor etwa zwei Jahren 3 Punkte bekamen -.-
Hallo Leni,
nach der Punktereform im Mai 2014 sollten diese Punkte aber auch in deutlich weniger umgewandelt worden sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wird ja schon wieder Zeit sich um die Reifen zu kümmern. Denken Sie nach 3 Jahren sind die Reifen noch gut oder sollte ich neue holen? neue Winterreifen
Hallo Moritz,
nach drei Jahren können die Reifen noch gut sein. Begutachten Sie einfach das Material und die Profiltiefe. Falls die Reifen noch einen guten Eindruck machen, dann können Sie sie noch behalten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
vielen dank für diesen Artikel. Wie Sie ja schreiben wird es nun Zeit für die Winterreifen. Wir benötigen (leider) ein neues Set Reifen. Diesmal wollen wir nicht sparen und auf einen richtig guten Hersteller setzen. Können Sie uns einen empfehlen?
Hallo Gundula,
lassen Sie sich beim Fachhändler beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org