Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Ladungssicherung
Vergehen
Bußgeld
Punkte
Ladung ragt unzulässig nach vorne hinaus
20 €
Mit Ladung war das Fahrzeug höher als 4,20 m
60 €
1
Autobahn befahren, obwohl das Fahrzeug durch die Ladung höher als 4 m war (aber nicht höher als 4,20 m)
20 €
Autobahn befahren, obwohl das Fahrzeug durch die Ladung höher als 4,20 m war
70 €
1
Autobahn befahren, obwohl das Fahrzeug höher als 4 m war und durch die automatische Höhenkontrolle vor einer Tunneleinfahrt dadurch die Vollsperrung der Fahrtrichtung verursacht
240 €
Ladung nicht gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen gesichert
35 €
…mit Gefährdung
60 €
1
…mit Sachbeschädigung
75 €
1
Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert
10 €
Fahrzeug geführt, obwohl es durch Ladung breiter als zulässig war
20 €
Ladung, die 1 m herausragte, nicht mit Sicherungsmitteln gesichert
25 €
Auf einen Blick: Bußgelder im Stau
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
FahrverbotFVerbot
Fahrzeug verlassen, obwohl keine Notfallsituation vorlag
10 €
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt
75 €
1
... bei Gefährdung
90 €
1
... bei Unfall
110 €
1
in Ein- oder Ausfahrt von Autobahnen gewendet oder rückwärts gefahren, um einen möglichen Stau zu umgehen
75 €
1
... bei Gefährdung
90 €
1
... bei Unfall
110 €
1
auf einer Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen von Autobahnen gewendet oder rückwärts gefahren, um einen möglichen Stau zu umgehen
130 €
1
... bei Gefährdung
160 €
1
... bei Unfall
195 €
1
auf der durchgehenden Fahrbahn einer Autobahn gewendet oder rückwärts gefahren, um einen möglichen Stau zu umgehen
200 €
1
1 Monat
... bei Gefährdung
240 €
1
1 Monat
... bei Unfall
290 €
1
1 Monat
sich als Motorradfahrer im Stau an anderen Fahrzeugen vorbeigeschlängelt (verbotswidriges Rechtsüberholen)
ab 100 €
1
bei strafbaren Verstößen (z. B. Gefährdung oder Nötigung)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
2 oder 3
Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis
Sanktionen für das Nichtbilder einer Rettungsgasse
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
FahrverbotFVerbot
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte.
200 €
2
1 Monat1 M
... mit Behinderung
240 €
2
1 Monat1 M
... mit Gefährdung
280 €
2
1 Monat1 M
... mit Sachbeschädigung
320 €
2
1 Monat1 M
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen.
240 €
2
1 Monat1 M
... mit Gefährdung
280 €
2
1 Monat1 M
... mit Sachbeschädigung
320 €
2
1 Monat1 M
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse.
240 €
2
1 Monat1 M
... mit Behinderung
280 €
2
1 Monat1 M
... mit Gefährdung
300 €
2
1 Monat1 M
... mit Sachbeschädigung
320 €
2
1 Monat1 M
Wildcampen und unerlaubt grillen
Vergehen
Strafe
Wildcampen
bis zu 5.000 Euro
Unerlaubt grillen
bis zu 5.000 Euro
FAQ: Reisen mit Wohnmobil und Auto
Was muss im Fahrzeug bei Reisen immer vorhanden sein?
Warndreieck und Verbandskasten sind in der Regel überall vorgeschrieben. Warnwesten sollten vorhanden sein, die Regeln dazu sind aber je nach Reiseland unterschiedlich, das gilt auch beim Feuerlöscher. Weitere Informationen zur Ausrüstung im Fahrzeug, erhalten Sie hier.
Was sind die häufigsten Bußgelder bei Reisen mit einem Fahrzeug?
Bei Reisen mit einem Fahrzeug wie einem Wohnmobil oder einem normalen Auto sind Bußgelder für Überladungen, für fehlerhafte Ladungssicherung oder auf für das falsche Abstellen des Fahrzeugs immer wieder Thema. Bußgelder zwischen 20 Euro und 5.000 Euro können drohen. In den Tabellen finden Sie eine Übersicht zu möglichen Sanktionen.
Sind Bußgelder aus dem Ausland in Deutschland vollstreckbar?
Bei Reisen mit ein Fahrzeug wie dem Wohnmobil, einem Auto oder einem Motorrad können Fehler passieren. Ob ein Bußgeld aus dem Ausland dann in Deutschland vollstreckbar ist, hängt davon ab, ob ein Vollstreckungsabkommen besteht. Bußgelder aus EU-Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog Sommer: Das sollten Sie beim Urlaub mit Wohnmobil und Pkw wissen
Das beliebteste Verkehrsmittel für die Urlaubsreise ist der Pkw. Rund 44 Prozent der Deutschen machten 2014 Urlaub mit dem Auto. Doch auch Reisen mit dem Wohnmobil sind bei den Deutschen beliebt. So fahren pro Jahr etwa 2 Millionen Deutsche mit dem Wohnmobil in den Urlaub.
Besonders zur Reisezeit gibt es jedoch einige Bußgeldfallen, die Sie kennen sollten, um straffrei Ihren Sommerurlaub zu genießen. Welche Bußgelder im Sommer anfallen können und was Sie beim Urlaub mit dem Wohnmobil oder Pkw sonst noch beachten müssen, lesen Sie im Folgenden.
1. Reisen mit dem Wohnmobil: Vorsicht vor Überladung!
Es gibt Vieles, worauf manch Kfz-Fahrer im Urlaub nicht verzichten möchte. So kommt es in der Ferienzeit nicht selten vor, dass die Polizei überladene Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht. Besonders Wohnmobile weisen bei diesen Kontrollen häufig ein zu hohes Gewicht auf. Eine Überladung ist jedoch keine Kleinigkeit, birgt sie doch durch das verschlechterte Bremsverhalten und eine geringere Fahrstabilität ein hohes Unfallrisiko.
Wer einen Urlaub mit dem Wohnmobil, aber auch mit dem Auto plant, sollte deshalb vor Fahrtantritt darauf achten, dass sein Fahrzeug nicht zu schwer ist. Ansonsten kann der Urlaub bereits auf der Autobahn zu Ende sein.
Dieser Fall tritt nämlich ein, wenn die Polizei das Wohnmobil kontrolliert und dabei feststellt, dass es zu stark beladen ist. Die Folge: Das Fahrzeug wird stillgelegt und Sie dürfen nicht weiterreisen.
Ist die Überladung des Fahrzeugs allerdings nicht allzu hoch, haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich vor Ort von überschüssigem Gewicht zu entledigen. So können Sie z.B. volle Wassertanks beim Wohnmobil ausleeren, um das Gewicht Ihres Kfz zu korrigieren. Das Bußgeld müssen Sie trotzdem zahlen. Im schlimmsten Fall kostet Sie das 235 Euro.
Die genauen Bußgelder für eine Überladung des Fahrzeugs finden Sie in unserem Ratgeber „Überladung“.
Wohnmobil richtig beladen – im Video erklärt
2. Mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung bei Pkw oder Wohnwagen
Doch nicht nur Überladung ist eine Gefahr im Straßenverkehr, auch eine mangelnde oder fehlende Ladungssicherung birgt Risiken. Besteht seitens der Polizei bspw. durch eine auffällige Fahrweise der Verdacht, dass Sie Ihre Ladung bzw. Ihr Gepäck nicht vorschriftsmäßig gesichert haben, können die Beamten Sie anhalten und auffordern, eine korrekte Ladungssicherung vorzunehmen.
3. Fehlverhalten im Stau
Bei Reisen mit dem Wohnmobil oder mit dem Auto sind Staus keine Seltenheit. Doch auch für diese Verkehrssituation gibt es Regeln, die einzuhalten sind.
Mittelgasse für Rettungsfahrzeuge
Steht der Verkehr sollten Sie darauf achten, dass Sie zum Fahrzeug neben Ihnen genügend Abstand haben. Und zwar so, dass ein Rettungsfahrzeug hindurchfahren könnte. Eine Rettungsgasse zu bilden ist Pflicht, tun Sie dies nicht, drohen Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro. Hinzukommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Geraten Sie also auf Reisen in einem Fahrzeug, ob nun Wohnmobil oder Auto, in einem Stau, achten Sie darauf, dass Sie die Rettungsgasse bilden. IM Ausland kann die Missachtung dieser Pflicht teilweise auch als Straftat gewertet sein und dann zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe führen.
Aussteigen im Stau
Auch, wenn es verlockend erscheint. Das Betreten der Autobahn ist verboten. In Paragraph 18 Abs. 9 StVO heißt es ganz klar:
Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.
Wer aussteigt, riskiert deshalb ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Ausnahme: Betreten Personen zur Unfallsicherung die Autobahn, ist das Aussteigen aus dem Fahrzeug erlaubt.
Bewegt sich allerdings wirklich gar nichts, wird die Polizei sicher ein Auge zu drücken, wenn Sie das Auto kurz verlassen, um sich die Beine zu vertreten. Lange Spaziergänge sollten Sie auf der Autobahn trotzdem nicht unternehmen, da Sie, sobald sich der Stau auflöst, in der Lage sein müssen, schnell weiterzufahren.
Standstreifen befahren
Die Ausfahrt ist in Sichtweite, aber es herrscht kompletter Stillstand auf der Autobahn. Manch Verkehrsteilnehmer ist in dieser Situation geneigt, doch schnell auf dem Seitenstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren. Das Befahren des Seitenstreifens ist jedoch nur Rettungsfahrzeugen oder im Pannenfall gestattet. Wer den Standstreifen hingegen benutzt, um schneller voranzukommen, riskiert 75 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg.
4. Während der Reise Zigarette aus dem Fahrzeug schnippen
Im eigenen Kfz zu rauchen, ist nicht verboten. Gleiches gilt für Essen und Trinken. Allerdings müssen Sie jederzeit das Verkehrsgeschehen im Blick und Ihr Fahrzeug unter Kontrolle halten, egal, ob Sie mit dem Auto oder dem Wohnmobil reisen. Den Abfall dann aber aus dem Fahrzeugfenster zu werfen, ist strengstens untersagt. Je nach Bundesland kann dies bis zu 100 Euro kosten.
Sollten Sie durch die brennende Zigarettenkippe einen Waldbrand auslösen, ist die Strafe deutlich höher. Das Strafmaß für diesen Fall bestimmt § 306 StGB (Brandstiftung):
Wer fremde […] Wälder, Heiden oder Moore […] in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
5. Wildcampen und unerlaubt grillen
Urlaub auf dem Campingplatz kann so schön sein und in Deutschland, aber auch im Ausland, gibt es zahlreiche Campingplätze, auf denen Urlauber für mal mehr und mal weniger Geld übernachten dürfen. Im Sommer sind viele Campingplätze jedoch schon ausgebucht.
Wer trotzdem nicht auf Camping und Grillen vor dem Zelt verzichten möchte, könnte nun auf die Idee kommen, sein Zelt unterwegs auf einer idyllischen Wiese am Straßenrand oder versteckt in einem Wald aufzubauen. Eine wirklich gute Idee ist das aber nicht.
Gehören auch im Ausland Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck ins Auto?
Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste müssen in jedem Fahrzeug vorhanden sein. Fehlt eines davon kostet das 15 Euro. Im Ausland sind die Strafen jedoch höher und zum Teil gelten auch andere Vorschriften. Wer also mit dem Auto oder mit dem Wohnmobil ins Ausland reisen möchte, sollte sich vorher informieren, welche Utensilien sich im Fahrzeug befinden müssen.
In welchen Ländern besteht Warnwestenpflicht?
In nahezu jedem europäischen Land gibt es wie in Deutschland eine Warnwestenpflicht. In Bulgarien und Frankreich muss sogar für jeden Insassen eine eigene Warnweste vorhanden sein. Überdies gilt in Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, der Slowakei und in Norwegen die Warnwestenpflicht auch für Motorradfahrer.
In Slowenien und Ungarn gibt es hingegen keine Mitführungspflicht für die Warnweste. Wollen Sie jedoch auf der Autobahn oder Schnellstraße aussteigen, müssen Sie eine Warnweste überziehen. Wer also in diese Länder fahren möchte, sollte trotzdem mindestens eine Warnweste dabei haben.
Gehört der Verbandskasten und das Warndreieck überall zu Pflichtausrüstung?
Ja, bei Reisen mit dem Auto oder dem Wohnwagen ins europäische Ausland sollten Sie immer einen Verbandskasten und ein Warndreieck an Bord haben – ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld.
Was gehört auf der Fahrt ins Ausland noch ins Auto?
In einigen europäischen Ländern gehört neben Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck auch noch ein Feuerlöscher zum Pflichtinventar im Auto.
Ein Feuerlöscher ist verpflichtend in:
Bulgarien
Griechenland
Rumänien
Eine Ersatzglühlampenbox muss sich zudem in folgenden Ländern unbedingt im Fahrzeug befinden:
Kroatien
Montenegro
Serbien
Ungarn
In Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Slowenien sowie in Tschechien ist die Mitnahme von Ersatzglühlampen nur eine Empfehlung, aber keine Pflicht.
In Serbien und Spanien müssen Sie sogar immer einen Reservereifen im Fahrzeug haben.
In Slowenien dürfen Sie hingegen nicht ohne Reservekanister ins Auto steigen. Wenn Sie mit der Fähre nach Großbritannien oder Norwegen reisen, sollten Sie auf den Kanister allerdings unbedingt verzichten. Die Mitnahme ist hier nämlich verboten.
Die französische Regierung schreibt Kfz-Fahrern überdies noch die Mitnahmepflicht eines Alkoholtests vor. Auf italienischen Straßen sollten Sie eine Warntafel dabei haben.
Vignettenpflicht in Europa
Neben den Mitführungspflichten für Warndreieck, Verbandskasten und Co. sollten Sie vor dem Urlaub mit dem Wohnmobil oder dem Auto auch an die Vignettenpflicht in anderen Ländern denken.
In vielen Ländern ist aber nur die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen kostenpflichtig. Das ist z.B. der Fall in: Bulgarien, Frankreich (Abrechnung erfolgt nach gefahrener Strecke), Italien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
In der Slowakei müssen zudem Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auch für Hauptstraßen Maut bezahlen.
Die Schweiz und Rumänien erheben im Gegensatz zu den anderen Ländern ebenfalls für die Nutzung ihrer Nationalstraßen eine Mautgebühr.
Übrigens: In Rumänien und Ungarn wird die Zahlung der Maut elektronisch registriert. Eine Vignette gibt es in diesen Ländern nicht.
Neben Ländern, in denen für das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz eine Maut anfällt, gibt es auch Länder, die nur für das Befahren bestimmter Straßen bzw. Streckenabschnitte eine Gebühr verlangen.Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:
Land
Mautpflichtige Straßen bzw. Streckenabschnitte
Dänemark
Öresundbrücke, Storebaelt-Brücke
Griechenland
Einzelne Autobahnabschnitte sowie der Unterwassertunnel Aktio – Preveza, der Artemission-Tunnel und die Rio-Antirion Brücke
Großbritannien
Teil der Autobahn M6 im Gebiet der West Midlands, Londoner Innenstadt, Eurotunnel
Mautpflicht in Städten (Oslo, Bergen, Tonsberg, Kristiansand, Namsos, Baerum, Nord-Jaeren, Haugalandet, Trondheim) sowie zahlreichen Straßen. Alle norwegischen Mautstraßen finden Sie hier.
Polen
Gdansk Rusocin – Nowe Wies, Poznan – Swiecko, Novy Tomysl – Poznan, Poznan – Wrzesnia, Wrzesnia – Konin, Konin – Stryków, Katowice – Kraków
Portugal
Anschluss A23 – Tomar/Santa Cita, Braganca Oeste – Braganca Sul, Custóias – Ponte da Pedra, Vilar Formoso – Albergaria, Pousos – Batalha/Sao Jorge, Anschluss A13 – A1, Mira - Vagos – S. Bernardo – Aveiro, Castro Marim – Bensafrim, Viana do Castelo – Ponte de Lima, Torres Novas – Guarda, Viseu – Vila Verde da Raia, Albergaria – Aveiro, Angeiras – Darque, Salreu – Miramar, Belverde – Coina, Perafita/Freixieiro – Seroa, Seroa – Lousada
Rumänien
Neben allen Autobahnen und Nationalstraßen gilt Maut auch für die Cernavodă Brücke
Schweden
Öresundbrücke
Serbien
Belgrad – Nisv – Leskovac, Sid – Belgrad
Keine Mautgebühr besteht in:
Belgien
Finnland
Irland
Reisen mit dem Auto: Ist das auch barfuß oder mit Flip-Flops erlaubt?
Egal, ob Sie barfuß, mit Flip-Flops oder mit High Heels Auto fahren wollen – kein Schuhwerk ist am Steuer verboten. Es ist nur wichtig, dass Sie mit oder ohne Ihren Schuhen sicher fahren können. Im Falle eines Unfalls, können Sie aber mitschuldig erklärt werden.
Strafzettel aus dem Ausland erhalten?
Wenn Sie Ihren Urlaub mit dem Auto oder dem Wohnwagen verbringen, kann es durchaus vorkommen, dass Sie im Ausland einen Strafzettel erhalten. Sei es, weil Sie falsch geparkt haben, zu schnell gefahren sind oder den Abstand nicht eingehalten haben. Die Bußgelder sind besonders ärgerlich, da sie zum Teil deutlich teurer ausfallen als in Deutschland.
Da die europäischen Behörden innerhalb der EU zusammenarbeiten, kann Sie der Bußgeldbescheid aus dem Ausland überdies auch in Deutschland erreichen. Diesen dann nicht zu bezahlen, ist nicht immer ratsam, da in diesem Fall ein Vollstreckungsverfahren droht. In der Regel können Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro auch n Deutschland eingefordert werden.
Sollten Sie Ihr Bußgeld aber sofort bezahlen wollen, gewähren Ihnen einige Länder sogar Rabatte von bis zu 50 Prozent. Wenn Sie Ihr Bußgeld hingegen nicht pünktlich zahlen, droht Ihnen bei manchen ausländischen Strafzetteln sogar die Verdopplung der Buße.
Weitere Informationen über die Vollstreckung der ausländischen Bußgelder sowie über mögliche Rabatte erhalten Sie in unserem Ratgeber „Strafzettel aus dem Ausland“.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Ich habe noch eine interessante Frage, welche allerdings in keine Kategorie ihrer Seite passt:
welche Strafe erwartet einen, wenn man ohne Genehmigung einen Rundfunksender betreibt?
Wie hoch ist die Strafe, wenn man hierbei einen anderen Funkdienst stört? Ist die Strafe abhängig von der Sendeleistung oder dem Wellenbereich?
Hallo,
ich kann leider nichts finden, wie die Verkehrsregeln und Bußgelder beim Überladen eines Wohnmobils in Polen und im Baltikum sind. Können ihr mir helfen?
habe soeben gelesen, das, wenn man bei einem Stau das Auto verlässt, bzw. aussteigt, 10,00 € an Bußgeld anfallen.
Nun die Frage:
Was ist denn, wenn es sich wirklich um einen extremen Stau handelt, bei dem sich nichts mehr tut, die Fahrzeuge quasi still stehen und kein weiterkommen möglich ist?
Darf ich dann auch im Prinzip nicht mal eben aussteigen, um beispielsweise eine Jacke an-, oder auszuziehen?
das Aussteigen ist gemäß § 18 Abs. 9 Satz 1 StVO nicht zulässig, auch nicht bei langen Staus. In der Praxis wird jedoch in solchen Fällen oft auf eine Ahndung verzichtet, darauf sollte sich jedoch nicht verlassen werden.
Hallo,
ich fahre mit dem Wohnmobil (3,5 T) in den Urlaub. Ich habe Angst das es überladen ist, da ich nur den Führerschein Klasse B besitze. Was kann mir passieren?
mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse, welches Sie den Papieren entnehmen können, und nicht das tatsächliche Gewicht. Führen Sie ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 StVG wird dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.
Hallo zusammen:
Habe eine Frage.
Ich möchte im April nach Ungarn mit dem Wohnmobil,möcht meine E-Bikes mitnehmen ,müssen die abgedeckt sein?brauche ich auch eine Warntafel wie in Italien.Könnten Sie mir da vieleicht weiterhelfen?
Mit freundlichen Gruß
Herbert P.
Ich habe noch eine interessante Frage, welche allerdings in keine Kategorie ihrer Seite passt:
welche Strafe erwartet einen, wenn man ohne Genehmigung einen Rundfunksender betreibt?
Wie hoch ist die Strafe, wenn man hierbei einen anderen Funkdienst stört? Ist die Strafe abhängig von der Sendeleistung oder dem Wellenbereich?
Hallo,
ich kann leider nichts finden, wie die Verkehrsregeln und Bußgelder beim Überladen eines Wohnmobils in Polen und im Baltikum sind. Können ihr mir helfen?
Hallo an alle,
habe soeben gelesen, das, wenn man bei einem Stau das Auto verlässt, bzw. aussteigt, 10,00 € an Bußgeld anfallen.
Nun die Frage:
Was ist denn, wenn es sich wirklich um einen extremen Stau handelt, bei dem sich nichts mehr tut, die Fahrzeuge quasi still stehen und kein weiterkommen möglich ist?
Darf ich dann auch im Prinzip nicht mal eben aussteigen, um beispielsweise eine Jacke an-, oder auszuziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis
Hallo Dennis,
das Aussteigen ist gemäß § 18 Abs. 9 Satz 1 StVO nicht zulässig, auch nicht bei langen Staus. In der Praxis wird jedoch in solchen Fällen oft auf eine Ahndung verzichtet, darauf sollte sich jedoch nicht verlassen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich fahre mit dem Wohnmobil (3,5 T) in den Urlaub. Ich habe Angst das es überladen ist, da ich nur den Führerschein Klasse B besitze. Was kann mir passieren?
Viele Grüße aus Koblenz
Laura H.
Hallo Laura,
mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t führen. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse, welches Sie den Papieren entnehmen können, und nicht das tatsächliche Gewicht. Führen Sie ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Laut § 21 StVG wird dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen:
Habe eine Frage.
Ich möchte im April nach Ungarn mit dem Wohnmobil,möcht meine E-Bikes mitnehmen ,müssen die abgedeckt sein?brauche ich auch eine Warntafel wie in Italien.Könnten Sie mir da vieleicht weiterhelfen?
Mit freundlichen Gruß
Herbert P.
Hallo Herbert,
erkundigen Sie sich am besten direkt bei sachkundigen ungarischen Stellen, etwa bei Fremdenverkehrsämtern oder der Botschaft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org