Deutscher Reisepass ist abgelaufen: Was tun?
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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FAQ: Reisepass abgelaufen
Nein. Da Sie nicht verpflichtet sind, einen gültigen Pass zu besitzen, müssen Sie weder mit einer Strafe noch mit einem Bußgeld rechnen, nur weil Ihr Reisepass abgelaufen ist. Anders sieht das jedoch aus, wenn Sie auch keinen gültigen Personalausweis haben. In diesem Fall besitzen Sie kein vorgeschriebenes Ausweisdokument, was eine Geldbuße von bis zu 3000 Euro nach sich ziehen kann.
Solange Sie den Reisepass nicht benötigen, um sich auszuweisen oder ins Ausland zu reisen, sind Sie zu nichts verpflichtet. Brauchen Sie aber doch einen neuen Reisepass, müssen Sie ins Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes gehen und diesen beantragen. Dazu ist in der Regel ein Termin nötig.
Grundsätzlich besitzt ein abgelaufener Reisepass keinerlei Gültigkeit mehr. Sie können ihn deshalb auch nicht länger benutzen, um sich in Deutschland auszuweisen. Unter Umständen können Sie damit aber trotzdem noch ins Ausland reisen. Viele Länder, zumindest in Europa, zeigen Kulanz und akzeptieren auch Reisepässe, die höchstens ein Jahr lang abgelaufen sind. Aber aufgepasst: Die meisten Fluggesellschaften akzeptieren ungültige Reisepässe nicht, weshalb sich die Einreise per Flugzeug schwierig gestaltet.
Inhaltsverzeichnis:
Konsequenzen eines abgelaufenen Reisepasses
Prinzipiell gibt es nur zwei Gründe, um als Deutscher einen Reisepass zu besitzen: Sie haben keinen gültigen Personalausweis und brauchen den Pass, um Ihre Identität zu bestätigen, oder Sie wollen ins nicht-europäische Ausland reisen bzw. in ein Land, in denen Ihr deutscher Ausweis nicht ausreicht.
Wer keinen solchen Grund hat, lässt seinen Reisepass – wenn er denn einen besitzt – oft über Jahre in einer Schublade liegen, wo er in Vergessenheit gerät. Kramt der Besitzer ihn dann doch wieder hervor, muss er nicht selten feststellen, dass der Reisepass abgelaufen ist. Das ist zunächst einmal kein Problem, solange nicht einer der beiden oben genannten Gründe vorliegt, die den Besitz eines gültigen Passes erforderlich machen.
Andernfalls können jedoch Konsequenzen drohen: Haben Sie weder einen gültigen Reisepass noch einen gültigen Personalausweis, kann ein Bußgeld verhängt werden. Dieses kann in der Theorie bis zu 3000 Euro betragen, in der Praxis werden jedoch meist Beträge zwischen 10 und 80 Euro verhängt. Zudem wartet die Behörde in der Regel einige Monate, ehe sie das Bußgeldverfahren eröffnet.
Wollen Sie ins Ausland reisen, spielt es eine Rolle, in welches Land: Innerhalb der EU und in vielen anderen europäischen Ländern – sowie einigen nicht-europäischen Ländern wie etwa der Türkei – ist kein Reisepass nötig. Ein deutscher Personalausweis reicht für die Einreise aus. Soll es jedoch in ein Land gehen, für das ein Reisepass erforderlich ist, ist es wichtig, wie lange der Pass bereits abgelaufen ist. Manche Länder akzeptieren das Dokument, solange es höchstens ein Jahr lang ungültig ist. Darüber sollten Sie sich jedoch unbedingt im Vorfeld erkundigen. Beachten Sie außerdem, dass zwar die ausländischen Behörden einen ungültigen Pass unter Umständen noch anerkennen, dies aber meist nicht auch für die Fluggesellschaften gilt. Ist Ihr Pass abgelaufen, ist eine Einreise per Flugzeug deshalb oft unmöglich.
Können Sie einen Reisepass, der abgelaufen ist, verlängern?
Tatsächlich ist es nicht möglich, einen abgelaufenen Reisepass zu verlängern. Stattdessen müssen Sie einen neuen Pass beantragen. Das geht im Einwohnermeldeamt Ihres aktuellen Wohnortes, allerdings brauchen Sie dafür in der Regel einen Termin. Für den Antrag müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument, z. B. Ihren Personalausweis, vorzeigen sowie ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen. Dieses sollte nicht älter als sechs Monate sein. Falls Sie Ihren alten Reisepass noch haben und dieser noch nicht entwertet wurde, sollten Sie auch ihn zum Termin mitbringen.
Nach der Antragstellung dauert es in der Regel ein paar Wochen, ehe Ihr neuer Pass ausgestellt ist und Sie ihn abholen können. Manchmal kann das zu spät sein, z. B. wenn Sie überraschend eine Reise antreten müssen und erst dann feststellen, dass Ihr alter Reisepass abgelaufen ist. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie beantragen eine Express-Herstellung Ihres Reisepasses, sodass dieser in wenigen Werktagen fertig ist. Dafür wird ein Aufpreis berechnet.
- Sie beantragen einen vorläufigen Reisepass. Dieser wird Ihnen sofort ausgestellt, verliert aber nach einem Jahr seine Gültigkeit. Zudem wird er nicht in allen Staaten anerkannt, da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip enthält. Erkundigen sich ggf. beim Auswärtigen Amt, ob das Land, in das Sie reisen möchten, einen vorläufigen Pass aus Deutschland akzeptiert.
Ist Ihr Reisepass abgelaufen, fallen Kosten für einen neuen an. Es werden folgende Gebühren erhoben:
- für Bürger unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- für Bürger ab 24 Jahren: 60 Euro
- für Express-Reisepass: zusätzlich 32 Euro
Hallo, ich bin geburtige Argentinierin. Ich habe meine deutsche Staatsbürgeschaft bereits vor 30 Jahren. Ob ich damals ein Schreiben dafür bekommen habe,m weiss ich nicht mehr. Ich bekam aber direkt auf der Hand meine deutsche Dokumente: Reisepass und Ausweis. Seitdem hatte ich niemals Komplikationen für Verlängerugen oder neue Dokumente gehabt. Bis jetzt. Jetzt verlangt man von mir eine Bestätigung meiner Einbügerung. Dies habe ich aber nicht. Sowas wurde niemals von mir verlangt. Niemals brauchte ich solch ein Dokument. Wie solls weiter gehen? Ich lebe seit 10 Jahren ausserhalb Deutschlands.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Rat.
Patricia A
Wie kann ich ein express Reisepass für mein Sohn beantragen?Seine pass hat bis Januar 2024 gültig und kann er nicht nach England fliegen, flug und hotel ist schon gebucht