Reparaturkostenübernahme: So kommen Sie nach einem Unfall an Ihr Geld

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Reparaturkosten können auf mehrere Arten erstattet werden

Wir erklären, wann es sinnvoll ist, für die Reparatur eine Übernahmebestätigung einzuholen.
Wir erklären, wann es sinnvoll ist, für die Reparatur eine Übernahmebestätigung einzuholen.

Im Jahr 2015 kam es in Deutschland zu 2,5 Millionen Verkehrsunfällen. Viele von diesen führten lediglich zu Blechschäden. Doch auch diese sind ärgerlich und sorgen für ordentlichen Papierkram bei allen Beteiligten.

Ist der Unfallhergang deutlich erkennbar und ein Verkehrsteilnehmer trägt die volle Schuld, erhält der Geschädigte alle Kosten zurück.

In diesem Ratgeber erklären wir, welche möglichen Erstattungswege es für die Reparaturkostenübernahme gibt und was eine Reparaturkostenübernahmeerklärung, welche auch Reparaturkosten-Übernahmebestätigung genannt wird, ist.

Schließlich stellen wir Ihnen eine solche als Formular zur Verfügung.

FAQ: Reparaturkostenübernahme

Wie kann ein Reparaturkostenübernahme erfolgen?

Geschädigte können das Fahrzeug reparieren lassen und reichen die Kosten bei der gegnerischen Versicherung ein oder sie lassen die eventuellen Kosten fiktiv abrechen. Was hier zu beachten ist, erläutert der Ratgeber hier.

Gibt es bei einem Totalschaden ein Reparaturkostenübernahme?

Nein, in diesem Falle wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert gezahlt.

Wie sollte eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung  aussehen?

Wie eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung aussehen kann, verdeutlicht unser Muster, welches hier kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Erstattung über die Reparaturkostenrechnung

Kommt es zu einem Autounfall, stellt sich schnell die Frage der Reparaturkostenübernahme, schließlich möchte der Betroffene den Schaden erstattet haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch hält dazu den § 249 bereit.

Abs. 1 stellt klar, dass ein Schädiger, welcher zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wiederherstellen muss, welcher vor dem Unfall vorzufinden war. Verpflichtet ist immer die Unfallpartei, welche die volle Schuld trägt.

Tragen beide Unfallbeteiligten eine Teilschuld, so ist das Quotenvorrecht anzuwenden. Der Anspruch auf Schadensersatz wird dann entsprechend gekürzt. Darüber hinaus können sich die Autohalter auch an ihre Vollkaskoversicherung wenden, diese zahlt den Schaden am eigenen Kfz, unabhängig von der Schuldfrage.

Um nun die Reparaturkostenübernahme abzuwickeln, lässt der Halter sein Fahrzeug fachgerecht reparieren. Sofern der Wagen noch keine drei Jahre alt und das Scheckheft gepflegt ist, kann eine Fachwerkstatt aufgesucht werden.

Erfüllt das Fahrzeug diese Anforderungen nicht, darf die gegnerische Autoversicherung verlangen, dass der Schaden in einer freien Werkstatt reguliert wird. Darüber hinaus dürfen in diesem Fall nur die wirtschaftlich sinnvollen Arbeiten am Fahrzeug getätigt werden. Dies wird Schadensminderungspflicht genannt. Im Anschluss reicht der Betroffene die Rechnung der Werkstatt beim zuständigen Versicherer ein.

Erstattung auf Gutachterbasis

Der Halter hat außerdem die Möglichkeit, bevor der Schaden ausgebessert wird, ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Dann kann der Geschädigte auch auf Gutachterbasis die Reparaturkostenübernahme durchführen. Konkret bedeutet dies, dass dann nicht die Werkstattrechnung bezahlt wird, sondern die Schadenssumme, welche der Gutachter festgestellt hat.

Doch Vorsicht: Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird nur der Wiederbeschaffungswert gezahlt. Von einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden wird immer dann gesprochen, wenn die Kosten für die Reparatur inkl. Mehrwertsteuer den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert allerdings nur um 30 %, der Wagen wird repariert und der Halter möchte den Wagen noch mindestens sechs Monate fahren, dann greift der Integritätszuschlag und die Kosten werden erstattet.

Fiktive Reparaturkosten erstatten lassen

Nutzen Sie für Ihre Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unser Formular.
Nutzen Sie für Ihre Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unser Formular.

Als zweite Option kann die Reparaturkostenübernahme mit de Versicherer auch fiktiv abgerechnet werden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich hier aus § 249 Abs. 2 BGB. In diesem Fall lässt der Halter den Wagen nicht reparieren und erbittet die Reparaturkosten, welche allerdings nicht angefallen sind.

Alternativ kann der Wagen tatsächlich für geringere Kosten instand gesetzt werden, der Halter kann dann aber trotzdem den Betrag, welcher der Gutachter veranschlagte, einreichen. Auch dies ist eine fiktive Abrechnung.

Allerdings ist in diesem Fall der Betrag gedeckelt, denn der Versicherer ermittelt zuvor den Restwert des Wagens und den Wiederbeschaffungswert. Der Geschädigte erhält dann maximal den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Was ist eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung? Eine Definition

Damit es im Rahmen der Reparaturkostenübernahme zu keinen Problemen kommt und der Versicherer die Werkstattrechnung nicht ausgleichen will, steht eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung für die Versicherung, die Werkstatt und den Halter zur Verfügung.

So können sich alle Parteien absichern, dass die Übernahme der Reparatur gesichert ist. Darüber hinaus wird der Halter gegenüber der Werkstatt aus der Pflicht genommen, die Rechnung zu begleichen. Die Werkstatt regelt alle Angelegenheiten direkt mit dem Versicherer. Übersteigen die Kosten der Reparatur den vorher genannten Preis, kann es passieren, dass der Betroffene die Differenz selbst tragen muss.

Restwert & Wiederbeschaffungswert: Als Restwert wird der Wert des Wagens nach dem Autounfall bezeichnet, welchen der Halter erhalten würde, wenn er den Wagen unrepariert verkauft. Als Wiederbeschaffungswert gilt der Wert des Wagens vor dem Verkehrsunfall.

Reparaturkostenübernahme: Unser Formular hilft weiter

Um Sie in Sachen „Papierkram“ etwas zu entlasten, stellen wir Ihnen für die Reparaturkostenübernahmeerklärung ein Formular zum Download zur Verfügung. Auf diesem tragen Sie Ihre Werkstatt ein und machen Angaben zum Verkehrsunfall. Die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung ist dann an die Autoversicherung zu übergeben, welche auf dem Dokument vermerkt, ob und in welcher Höhe die Reparaturen übernommen werden.

Der Übernahmeerklärung ist unbedingt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt für die Autoversicherung beizulegen. Fallen die Kosten höher aus, kann es passieren, dass der Geschädigte in seine eigene Tasche greifen muss. Darüber hinaus muss zusätzlich die Schadensanzeige an die eigene Autoversicherung erfolgen, diese ersetzt die Übernahmeerklärung nicht.

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Reparaturkosten-Übernahmebestätigung als Muster (.pdf)

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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7 Kommentare

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  1. Eren
    Am 12. Januar 2020 um 17:03

    Hallo ich hatte ein vandalismusschaden. Versicherung gab mir eine kostenübernahme bestätigung für die reperatur. Auto wurde repariet und rechnung wurde zugeschickt. Seit 1 monat ist die rechnung da und es wurde noch nicht bezahlt weil es aufeinmal heißt die versicherung wartet auf die polizeiakte weil es vergessen wurde einzufordern. Ohne die akte können sie noch nichts machen. Die akte ist aber schon geschlossen. Amtsanwaltsschreiben habe ich bekomm das die akte geschlossen ist das habe ich auch der versicherung zugeschickt. Wie sollte ich mich jetzt verhalten ?

  2. Plate
    Am 15. September 2017 um 14:56

    Wie lange dauert es in der Regel bis nach einen Unfall eigentlich die Unfall Papiere beim Anwalt sind

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:19

      Hallo,

      dies erfolgt in der Regel recht schnell – oftmals binnen zwei Wochen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Eva H.
    Am 18. Mai 2017 um 15:40

    Hallo,
    Mein Sohn hatte einen Verkehrsunfall, bei dem er und auch die Polizeibeamten sicher waren, dass der Unfallgegner diesen verschuldet hat, da der ältere Herr anscheinend unachtsam, rückwärts aus einer Parklücke heraussetzte.
    Der Gegner zählte auch direkt das ihm auferlegte Verwarngeld und es schien, als wäre alles geklärt.
    Nach zwei Telefonaten mit der gegnerischen Versicherung gestattete diese eine Reparatur in einer Werkstatt und schickte dieser auch gleich eine sog. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung.
    Der Schaden wurde erstmal problemlos behoben.
    Nun das Problem: Auf empfohlene Anfrage des Werkstattbesitzers, was nun mit der Wertminderung und dem Nutzausfall sei, sagte die Dame von der Versicherung, es sei nicht alles geklärt und man müsse abwarten, wie die Schuld nun treffen würde.
    Besteht nun die Gefahr, dass meinen Sohn rückwirkend doch auf irgendeine Weise schuld zugewiesen werden könnte oder ist die Sache doch eindeutig geklärt und die Versicherung zögert die Zahlung nur unnötig heraus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:13

      Hallo Eva,

      bedenken Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen – dies vermag nur ein Anwalt. Grundsätzlich ist eine erteilte Reparaturkosten-Übernahme jedoch gültig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Antje M.
    Am 11. März 2017 um 21:15

    Die Reparaturkosten meines PKW liegen etwas unter dem aktuellen Zeitwert des Autos. Die gegnerische Versicherung nötigte mich fast, mein Auto fast 2000 Euro unter Wert zu verkaufen. Da ich das Auto weiter fahren möchte, ließ ich es reparieren. Nun hat mir die Versicherung lediglich einen Teilbetrag (etwa die Hälfte) ausgezahlt, weil ich nicht auf das Verkaufsangebot eingegangen bin. Den Rest wollen sie in einem halben Jahr erstatten. Ich bin doch etwas sprachlos, mit welchen Methoden man hier in Deutschland genötigt werden soll. Ist diese Verhalten der Versicherung korrekt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 10:14

      Hallo Antje,

      viele Versicherungen zögern Zahlungen heraus oder setzen geringere Werte an. Aus diesem Grund ist das frühe Hinzuziehen eines Anwalts hilfreich. Im Nachhinein noch etwas zu erreichen – wenn eine Regulierung also bereits eingetreten ist – ist jedoch meist sehr schwierig. Für weitere Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsversicherungsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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