Restwert vom Auto: Wie viel ist Ihr Auto nach einem Unfall wert?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Restwert nach einem Verkehrsunfall: Wie viel ist das Auto noch wert?

Der Restwert nach einem Unfall spielt eine maßgebliche Rolle, wenn das Auto einen Totalschaden erlitten und es der Geschädigte deshalb nicht mehr reparieren lassen, sondern verkaufen möchte.

FAQ: Restwert vom Auto

Was bedeutet “Restwert”?

Der Restwert ist der Wert eines Autos, den der Besitzer nach einem Unfall bei einem Verkauf noch bekommen kann.

Wie wird er berechnet?

Der Restwert wird in aller Regel von einem Sachverständigen ermittelt und in einem Kfz-Gutachten festgehalten.

Wer muss sich um einen Käufer kümmern?

Findet der Geschädigte keinen Käufer, muss sich die Versicherung des Unfallgegners um einen kümmern.

So ist bei einem Totalschaden der Restwert des Autos zu ermitteln

Wie berechnet sich der Restwert bei einem Auto?
Wie berechnet sich der Restwert bei einem Auto?

Die Reparaturunwürdigkeit und damit ein Totalschaden bei einem Auto ist anzunehmen, wenn die Reparatur aufgrund des Vergleichs zwischen dem Wiederbeschaffungswert (z.B. 5.000 €) und den notwendigen Reparaturkosten (6.000 €) als wirtschaftlich sinnlos anzusehen ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Der PKW-Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen kann.

Die Entschädigungsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Damit wird der Betrag erstattet, den das Altfahrzeug hatte und den der Geschädigte benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Ein neuwertiges Auto zählt nicht als Maßstab, da der Wertverlust des Gebrauchtwagen einzubeziehen ist.

Beispiel:
  • Wiederbeschaffungswert des Autos: 5.000 €
  • Restwert des Autos: 1.000 €
  • Entschädigungsleistung: 4.000 €

Ein Sachverständiger muss für das Auto den Restwert ermitteln

Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht. Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen. Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Im Haftpflichtschadensfall kann ihn der Geschädigte selbst beauftragen. Er hat für das Auto den Restwert zu berechnen. Steht der KFZ-Restwert fest, muss der Geschädigte das Auto zum Restwert unverzüglich verkaufen, um Standkosten zu vermeiden.

Der Übererlös ist auf den Restwert nach einem Unfall anzurechnen

Bei der Schadensberechnung ist der Betrag maßgebend, den der Geschädigte bei der bestmöglichen Verwertung des PKW tatsächlich erzielt (BGH DAR 1992, 172). Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, da er am Schadenfall nichts verdienen soll. Auf Verlangen der Versicherung muss er den tatsächlich erzielten Restwert nachweisen.

Geschädigter braucht keine Marktforschung zu betreiben

Der Geschädigte darf nach einem Unfall seinen PKW gemäß ermitteltem Restwert verkaufen
Der Geschädigte darf nach einem Unfall seinen PKW gemäß ermitteltem Restwert verkaufen

Allerdings ist der Geschädigte nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen anzustellen, um für sein Fahrzeug einen möglichst höheren Preis als den im Gutachten festgestellten KFZ-Restwert zu erzielen (BGH DAR 1985, 218). Es genügt, wenn er sein Auto einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem vom Sachverständigen kalkulierten Preis bzw. Restwert des PKW anbietet und veräußert. Die Bewertung des Gutachters ist maßgebend. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, die Versicherung des Unfallgegners vor dem Verkauf zu informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, ein eventuell besseres Angebot zu machen (BGH DAR 1993, 251).

Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf die Möglichkeit eines eventuell höheren Restwertes verweisen, der bei einem Totalschaden als Restwert nur auf einem Sondermarkt oder durch die Einbeziehung spezialisierter Restwerteaufkäufer zu erzielen wäre. Er braucht sich nicht auf „Mondpreisangebote“ verweisen zu lassen (BGH DAR 1993, 251).

Findet der Geschädigte keinen Kaufinteressenten, kann er den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auffordern, einen Interessenten zu benennen, der bereit ist, das Fahrzeug zu dem Restwert des Autos nach dem Unfall zu kaufen.

Grundsätze im Überblick

  • Der Geschädigte darf sein Fahrzeug nach einem Unfall zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige beim Totalschaden als Restwert ermittelt hat.
  • Sofern der Haftpflichtversicherer ein höheres Restwertangebot unterbreitet, muss der Geschädigte dieses Angebot annehmen und darf das Fahrzeug nicht mehr zu dem im Sachverständigengutachten benannten Restwert verkaufen.
  • Der Haftpflichtversicherer darf den Geschädigten nicht auf einen höheren Restwerterlös verweisen, der nur auf einem Sondermarkt zu erzielen gewesen wäre.
  • Der Geschädigte muss sich einen Übererlös anrechnen lassen, wenn er diesen mühelos ohne „überobligatorische Anstrengungen“ erzielen konnte. Sofern er sein Altfahrzeug beim Kauf eines neuen PKW in Zahlung gegeben hat, braucht er sich einen vom Händler eingeräumten Rabatt nicht als Übererlös anrechnen zu lassen (OLG KölnVersR 1994, 1290).
  • Bei einem Neufahrzeug (Laufleistung bis 1000 Kilometer, einen Monat seit Zulassung), das in seiner Substanz erheblich beschädigt wurde, liegt ein unechter Totalschaden vor, der den Geschädigten zur Abrechnung auf Totalschadenbasis berechtigt.
  • Wird das beschädigte Fahrzeug unrepariert veräußert, kann der Geschädigte nicht mehr die fiktiven Reparaturkosten verlangen, die er verlangen könnte, wenn er das Fahrzeug unrepariert weiter benutzen würde. In diesem Fall steht ihm nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zu.
  • Der Geschädigte brauch sich nur auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis verweisen zu lassen, wenn der Restwert des Fahrzeuges den Schrottwert erreicht (BGH NJW 1985, 2469).

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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112 Kommentare

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  1. Mary
    Am 8. Juni 2023 um 11:45

    Guten Tag,
    meine Tochter hat momentan mein Auto zur Verfügung. Sie hat mein Auto einer Freundin überlassen, die prompt einen Unfall verursacht hat. Unsere Haftpflichtversicherung hat das abgewickelt und die Unfallverursacherin wird mir den finanziellen Schaden der mir versicherungstechnisch entstanden ist, bezahlen.
    Aber mein Auto ist auch beschädigt. Die hintere “Stoßstange” ist gestaucht und hat den Kotflügel nach aussen gedrückt. Es handelt sich um ein altes Fahrzeug, dass mit Glück im April 2024 nochmal durch den TÜV kommt. Sicher ist es nicht, obwohl die kompletten Bremsen neu sind. Es rostet bereits.
    Aber eine Reparatur würde wahrscheinlich den Wert des Autos übersteigen. Es ist immer noch fahrtüchtig. Welchen Schadensersatz kann ich von der Unfallverursacherin erwarten?
    Danke für Ihre Antwort.

  2. Emrah
    Am 8. Mai 2023 um 12:30

    Ab wie viel Prozent Schaden vom Wiederbeschaffungswert muss ein Restwert ermittelt werden

  3. Abbuod
    Am 17. Januar 2023 um 4:34

    Ich hatte einen Unfall und mein Auto wurde schwer beschädigt. Ein Polizeibericht wurde aufgenommen und ich ging zur Schadensbewertungsfirma und wir schickten einen Antrag auf Entschädigung der Garantiefirma für den Unfallverursacher, aber die Garantiefirma lehnte die Zahlung ab mir eine Entschädigung unter dem Vorwand, dass mein Auto einen alten Unfall hatte und ich keine Dokumente habe, die belegen, dass ich den Unfall repariert habe. Was ist Ihr alter Rat?

  4. Wieland
    Am 2. November 2022 um 19:37

    Hallo,
    mein neues Auto hatte vor 4 Wochen einen kleinen Auffahrunfall. Bis heute habe ich der Versicherung des Verursachers aber noch keine Bilder oder Gutachten geschickt, weil ich sehr viel zu tun hatte und es auch nicht reparieren lassen wollte sondern nur eine Entschädigung wollte.
    Jetzt hat mein Auto einen Totalschaden, war Vollkasko versichert und ich bekomme den den Schaden von meiner Versicherung ersetzt.
    Obwohl ich dem Gutachter sagte, dass ein paar Kratzer an der hinteren Stoßstange sind, steht es nicht in meinem Gutachten. Die Stoßstange wurde von dem Totalschaden nicht berührt.
    Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich von der gegnerischen Versicherung noch meine Entschädigung erhalten oder muss ich meiner Versicherung noch einmal sagen, dass ein kleiner, nicht reparierter Schaden vorlag?
    Vielen lieben Dank!
    Wieli

  5. Sebastian
    Am 28. Januar 2022 um 20:48

    Hallo meine Frau hat einen Unfall mit meinem Mercedes E 53 amg gehabt . Der Wagen ist Baujahr 2019 und ist Vollkasko versichert und hat die junge Sterne Garantie. Bei dem Unfall gibt es keinen beschädigten außer mich nur eine bordsteinkante . Der Gutachter schreibt beim Unfall sind 30.000 schaden entstanden bei einem Restwert von 71.000.
    was nun reparieren oder ist das ein Totalschaden . Was ist mit dem Restwert habe ich jetzt grundsätzlich überhaupt Optionen? Gutachten folgt erst Montag . Bitte um Hilfe….
    Grüße Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Februar 2022 um 13:16

      Hallo Sebastian,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. helga
    Am 11. Januar 2022 um 16:55

    Hallo,

    mein Auto hat einen Totalschaden; ich war unverschuldet. Restwert wurde ermittelt für 3.500 €, Wiederbeschaffungswert liegt bei 9.950 €.
    Muss ich das Auto an den Online-Anbieter für den Preis von 3500 verkaufen oder kann ich es woanders zu dem gleichen Wert veräußern. Ich lasse es für mich nicht reparieren und die Versicherung müsste somit eigentlich die Differenz bezahlen oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2022 um 12:56

      Hallo Helga,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder direkt an die Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Mike
    Am 7. Oktober 2021 um 7:53

    Hallo Zusammen und vielen Dank für die Mühe die Ihr Euch in der Redaktion für solche Fragen macht…

    Ich hatte einen selbstverschuldeten Vollkaskoverkehrsunfall. Unfallaufnahme mit der Polizei/Meldung des Schadenfalls am gleichen Tag (Wochenende) an die Versicherung. Die Versicherung hat mich dann mit der Einholung eines kostenfreien Kostenvoranschlags beauftragt. Schadenhöhe demnach etwa 9900€ Netto. Wiederbeschaffungswert etwa 20000€. Nachdem ich den Kostenvoranschlag meiner Versicherung zugesandt hatte, ist wieder nichts passiert. Der Versicherungsfall zieht sich jetzt schon seit knapp 6 Wochen. Auf schriftliche Nachfrage wurde seitens der Versicherung eine Reparaturkostenübernahme, ohne meine Wissen an die Werkstatt gemailt, die den Kostenvoranschlag erstellt hatte. Ich habe dort keine Abtretungserklärung unterschrieben und möchte mittlerweile den PKW nicht mehr reparieren, d.h. fiktiv abrechnen. Dies habe ich der Versicherung bereits mittgeteilt und es passiert nun wieder nichts mehr.
    Zur konkreten Frage: kann ich meinen beschädigten PKW zum jetzigen Zeitpunkt, also vor der Schadenregulierung durch die Versicherung verkaufen?
    Grundsätzlich hat die Versicherung den Schaden und die Höhe der Reparatur durch die Reparaturbestätigung an die Werkstatt doch anerkannt?!
    Kann ich mit einer Regulierung auch nach Verkauf rechnen? Was muss ich beachten oder sollte es besser gar nicht tun?

    Vielen Dank im Voraus
    Mike

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2021 um 11:53

      Hallo Mike,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. R.S.
    Am 12. Juni 2021 um 11:44

    Hallo,
    ich hatte einen unverschuldeten Unfall. Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter hat als Wiederbeschaffungswert 31.000 € angesetzt.
    Mittlerweile habe ich mir ein Auto mit viel weniger Ausstattung (z.B. Schalter statt Automatikgetriebe) gekauft, da ich für den Wiederbeschaffungswert kein vergleichbares Auto gefunden habe. Mein neues Auto hat nur 27.000 € gekostet.
    Die gegnerische Versicherung hat mir nun aber lediglich den Kaufpreis von 27.000 € abzgl. Restwert erstattet und nicht den vom Gutachter angesetzten Wiederbeschaffungswert von 31.000 € abzüglich Restwert. Dies finde ich ungerecht, da das neue Auto ja viel weniger Ausstattung hat.
    Was kann ich tun?

  9. Sven
    Am 22. September 2020 um 17:35

    Moin
    Hatte einen unverschuldeten Unfall.
    Wiederbeschaffungswert 11300€
    Reparaturkosten 10600€ inkl. Mehrwertsteuer.
    Restwert inkl. Mehrwertsteuer 5600€.
    Lasse das Auto nicht Reparieren.
    Was oder wie viel steht mir zu?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank

  10. j.w.
    Am 1. Mai 2020 um 15:16

    dar die versicherung einfach einen angenommenen verkaufspreis abziehen wenn ich das auto behalte? ich hab sogar einen neuen tüv …

  11. lars
    Am 18. März 2020 um 14:13

    hallo hätte eine frag kan ich mein Vater sein PKW kaufen für den Rest Wert oder muss er den aufkäufer von der Versicherung nehmen unsere Versicherung meint nein weil wir die selbe Adresse haben mfg

  12. Kaya
    Am 31. Juli 2019 um 19:35

    Hallo,
    ich hatte einen Unfall und kurze zeit später wurde main Auto begutachtet. Das Resultat der Begutachtung:
    Reparaturkosten: 5.346,77
    Wiederbeschaffungswert: 9.800,00
    Restwert: 4.000,00
    Entschädigungsleitstung: 5.800,00

    Meine Frage ist folgende: wenn ich mein Auto für 4000 Euro verkaufe und die Reperaturkosten ausbezahlt bekomme fehlen immer noch ca. 400 Euro.
    Wo sind die 400 Euro untergegangen – meines Wissens nach müssen doch die Reperaturkosten und der Restwert in der Summe der Wiederbeschaffungswert sein – und gibt es eine effizientere Lösung als diese?

    Ich bedanke mich im Voraus.
    LG

  13. Angie
    Am 19. Juli 2019 um 9:31

    Unverschuldeter Unfall mit Leasingfahrzeug 1,5 Jahre
    mir ist in das parkende Auto über 4 spuren der Unfallgegner reingerollt, hatte die Handbremse nicht angezogen
    Was müsste die gegnerische Versicherung zahlen wenn ich das Auto zurückgebe an die Bank

    Vertragswerkstatt :
    Reparaturkosten ohne MwSt. 12,230
    Wiederbeschaffung 20,097
    Restwert 9.310
    Wertminderung 1.250
    VG
    Angie

  14. Lisa
    Am 15. März 2019 um 17:15

    Hallo,
    mein PKW hat einen Sturmschaden, den die Teillasko übernimmt. Das Gutachten über die Reparaturkosten ist soweit in Ordnung. Der Restwert allerdings wurde über die Einstellung (ohne meine Genehmigung) auf einem Autoportal ermittelt, das für mich nicht einsehbar ist. Die Informationen, die ich darüber erhielt waren, dass es vier Gebote gäbe und mir ein verbindliches Angebot über 1000 Euro von einem polnischen Autohändler zugesandt wurde. Ist das jetzt wirklich gängige Praxis, wie die Versicherung meint? Mir erscheint das sehr unseriös. Es geht auch nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparaturkosten sich auf 1200 Euro/netto belaufen, der Eiederbeschaffungswert bei 2600 Euro liegt.
    Viele Grüße
    Lisa

  15. Rudy W
    Am 25. Dezember 2018 um 23:18

    Hallo mein Gutachter hat sich 5 Restwert Angebote ein geholt.
    Sie Schwanken betragen 1605€, 1501€, 1500€ 575€ und 444€ welcher Betrag wird nun genommen?

  16. Ismail
    Am 13. November 2018 um 16:17

    Hallo zusammen vor kurzem ist mir jemand Hintern in mein Auto rein gefahren ich habe mir zu erst die Daten zu kommen lassen um es an einen gut achter weiter zu geben kurzer Zeit darauf hin (3 Tage) hatte ich ich ein gefunden wir hatten ein Termin beschlossen doch ein Tag vor den Termin ist ein total Schaden passier
    wobei die Seite die betroffen war keinen Schaden erhielt . Der gut achter hat mir alle sämtliche Daten zu gesendet für das gut achten könnte jedoch kein Rest wert mehr ermitteln der wieder Beschaffungs wert liegt bei 2.990€ jetzt Frage ich mich wie die Versicherung vor gehen wird mir ist klar das sie sagen werden nach dem kleinen Park Unfall den sie hatten hatter der Wagen noch ein Rest wert gehabt des es ja nach den total Schafen nicht mehr gab. Ich habe ein Anwalt eingeschaltet. Aber wie das ganz genau weiter gehen weiß ich nicht. Hat vlt hier jemand vlt die selber Erfahrung gemacht?

  17. christoph
    Am 26. Oktober 2018 um 16:04

    Mein Auto war verkauft. Kurz vor der Übergabe fuhr mir jemand rein. Der Gutachter nahm den Wert aus diesem Kaufvertrag, Reparaturkosten sind höher. Nun zweifelt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert an, der wohl niedriger liegen wird, als die schon angezahlte und vereinbarte Kaufsumme. Muss ich mich darauf einlassen, oder gilt der Wert aus dem Kaufvertrag, der ja vor dem unfall geschlossen wurde .. ?

  18. Agathe
    Am 10. Oktober 2018 um 23:45

    Hallo!
    ich hatte ein Autounfall – unverschuldet . Mein Auto ist ein Jahr alt. Ich habe einen Gutachter eingeschaltet .
    Nach Gutachter:
    -Wiederbeschaffung 19 000
    -Reparaturkosten 15 699
    -Restwert 9200
    Kein Wort über Totalschaden. Die Gegnerischeversicherung hat das als Totalschaden angegeben, und nach dem Modell will sie abrechnen. Ich verstehe das nicht ! Es ist neues Auto ! Die Reparaturkosten sind kleiner als die Wiederbeschaffung.Habe ich die Möglichkeit das Auto Reparieren zu lassen ?
    MfG

  19. S.
    Am 4. Oktober 2018 um 14:09

    Hallo Leute,

    kann mir irgend jemand Auskunft zu meinem Unfall geben wegen Bezahlung Versicherung

    Nach meiner Erkenntnis gibt es verschiedene Möglichkeiten mein Auto reperieren zu lassen.
    Bei einer Regelung von 50/50 darf ich doch mein Auto auch Privat reperieren lassen ohne Rechnung da
    ich ja von der Versicherung nur die Hälte des Nettowertes bekomme. Ist das richtig und wo kann
    ich da nachlesen.

    Vielen Dank im Voraus

  20. Bentida
    Am 22. August 2018 um 8:46

    Guten Tag,

    Unverschuldeter Unfall. Gegner hat alles eingestanden .
    GUtachten der Dekra liegt vor und ist in Ordnung.
    Reparaturkosten : 5.900 Euro
    Wiederbeschaffungswert : 4.100 Euro
    Restwert : 1.010 Euro , es ist ein Händler angegeben der das Auto zu dem Wert kaufen möchte
    Das wir die Differenz bekommen ist uns klar-was ist mit dem Erlös aus dem Verkuaf die 1.010 Euro ?
    wer bekommt den ?

    Für 3.090 Euro bekomme ich kein gleichwertiges Auto :(
    Danke für eine Info

  21. Olympic1106
    Am 21. Juni 2018 um 15:46

    Mir ist letzte Woche jemand ins Auto gefahren. Ich finde die Wertermittlung über diese Foren im Internet ein Witz. Und realistisch ist das ja auch nicht. Es kann doch nicht sein, Das ich in mein Auto reingefahren bekomme und nur weil ich ein älteres Fahrzeug habe,bleibe ich auf Kosten sitzen oder soll den Wagen verkaufen an irgend einen Schrotthändler der auf mein Auto bietet. Fakt ist mein Auto ist Fahrbereit und er war vor dem Unfall auch in Ordnung. Sollte jetzt ein Händler auf mein Auto bieten, kann ich dagegen vorgehen? Es ist echt eine Frechheit das von einem Gebot im Internet abhängig ist ob ich meinen Schaden vollständig ersetzt bekomme oder nicht.. das ist für mich keine seriöse Wertbestimmung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:14

      Hallo Olympic1106,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sascha
    Am 16. Mai 2018 um 13:07

    Hallo, meine Freundin hatte einen Unfall.

    Verstehe ich das richtig, wenn ich das Fahrzeug privat als wirtschaftlichen Totalschaden verkaufe und einen höheren Preis bekomme als der Angebende Restwert im Gutachten laut Gutachter ich das der Versicherung des Unfallgegners bekanntgeben muss und das anrechnen lasse muss?

    Grüße und Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 16:07

      Hallo Sascha,

      sofern die Verlicherung einen Nachweis verlangt, darf der Übererlös nicht verschwiegen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Heiko T.
    Am 23. April 2018 um 15:22

    Ich hatte auch vor kurzem einen unverschuldeten Unfall. Reparaturkosten 15500€, Restwert 600, Wiederbeschaffung 3800€. Nach dem Gutachten hatte ich drei regionale Angebote und das höchste von 600€ hab ich angenommen. Nun gut zwei Wochen nach verkauft kommt die gegnerische Versicherung und hat ein Angebot von 880€. Das Auto ist nun verkauft und natürlich wollen sie die 280€ Drücken. Nun meine frage: Ist das nach so langer Zeit noch zulässig und ich habe gelesen das wenn ich 3 regionale Angebote habe ich davon ausgehen kann das es ok ist also das ich so gehandelt habe das ich möglichst das regional höchste gebot gezogen habe. Zudem ist es ja so hätte ich noch zwei Wochen gewartet hätte die gegnerische Versicherung auch noch weiter standgebühren für den Unfallwagen weiter zahlen müssen das is doch idiotisch oder seh ich das falsch?
    Lg Heiko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:45

      Hallo Heiko,

      wir dürfen Ihnen keine individuelle Rechtsberatung erteilen, wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Gregor
    Am 8. April 2018 um 16:32

    Hallo.
    Und zwar gab es heute leider einen Unfall in einer 30er Zone. Ich fuhr die 30er Zone entlang und aus einer rechts liegenden Einfahrt kam ein Auto RÜCKWÄRTS vom Grundstück raus gefahren und ich hatte leider keine Chance rechtzeitig zum Stillstand zu kommen. Ausweichen war unmöglich (enge Straße + links Seite 2 Kleinkinder auf dem
    Gehweg) … mein Auto ist ein 98er 3er bmw dass mich damals 2.900€ gekostet hat.. vor 2 Jahren. Habe nun aber wirklich alle teile tauschen lassen so dass dieses Fahrzeug wie ein Neuwagen da steht. Die Schuldfrage ist meiner seits vom Tisch da er mir die Vorfahrt genommen hat was die Polizei auch indirekt mitgeteilt hat. Frage ist nun mit was kann man da ca rechnen da ich leider nun mal auf das Auto angewiesen bin + wirklich mein ganzes hab und gut gerade erst frisch da rein gesteckt habe!… 260.000 km allerdings dennoch Motor technisch etc alles wie frisch aus dem bmw Werk.. das Problem
    Ist dass der e36 aufgrund des bald anstehenden H KENNHEICHENS mittlerweile sämtliche Preise übersteigt … fruher2.900€ vor 2 Jahren nun in diesem
    Zustand und der vorhandenen vollaustattung ca. 7-9.000€ … die schwacke Liste ist sowieso der größte Mist da dies nun wirklich nie und nimmer stimmt ….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:54

      Hallo Gregor,

      genaue Entschädigungsleistungen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da uns nötige Informationen fehlen und dies auch stets von der bearbeitenden Stelle abhängt. Wenn Sie den Wert Ihres Wagens korrekt bemessen haben wollen, sollten Sie einen TÜV-Sachverständiger beauftragen oder sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Unfallgeschädigter CLK W209 BJ. 2004
    Am 7. März 2018 um 14:38

    Moin Moin,

    mir ist ein Auto ausparkend rückwärts an die rechte Seite meines Autos gefahren.
    Die Rechte Seite ist komplett kaputt. Schuldfrage ist geklärt.
    Ich habe meinen Gutachter eingeschaltet:
    Reparaturkosten – € 12500,00
    Wiederbeschaffungswert – € 7200,00
    Restwert – € 1750,00
    ——————————————
    Ich würde erhalten 5450,00.
    So.
    Nun ist es so, dass ich mein Auto reparieren möchte. (für ca. € 2500,00)
    Meine Frage ist jetzt:
    Was passiert wenn mir nach der Reparatur wieder einer reinfährt ?
    Kriege ich das dann wieder ersetzt ?

    Gruß
    Isi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 10:40

      Hallo,
      auch bei einem erneuten Unfall müsste ein Gutachter den Wert des Fahrzeugs bewerten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Oliver
    Am 27. Februar 2018 um 17:56

    Hallo
    hatte einen Wildunfall, der Schaden beträgt 5000Euro….der Wiederbeschaffungswert 4500. Der Restwert wurde mit 1500 angegeben. Was passiert jetzt wenn ich für das Auto als sogenannte Umweltprämie 3700euro bekomme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 13:31

      Hallo Oliver,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Wir dürfen keine individuelle Rechtsberatung erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Moira
    Am 21. September 2017 um 12:31

    hallo :-)

    ich hatte einen unverschuldeten auffahrunfall… mein auto stand an einer roten ampel und mir ist jemand aufgefahren. laut kostenvoranschlag der werkstatt ist ein erheblicher schaden von ca. 2000 euro an dem heck entstanden. die gegnerische versicherung hat daraufhin einen eigenen gutachter beauftragt. soweit so gut. dieser gutachter hat aber keinen kfz wert ermittelt, keinen rest wert ermittelt .. eigendlich garnichts ermittelt… er meinte nur trocken: das kfz ist so alt ( bj 1997 ) und der lack ist so schlecht ( es ging in dem kostenvoranschlag ja noch nicht mal um den lack sondern um die stoßstange unter der plastikverkleidung ) dass der auffahrunfall eh keinen weiteren schaden mehr angerichtet hat… geht das so einfach? oder kann ich einen neues gutachten anfordern?

    liebe grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:41

      Hallo Moira,

      bei Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Kevin
    Am 21. September 2017 um 11:42

    Moin,
    mein Ford ist ein Wirtschaftlicher totalschaden mir wurde die vorfahrt genommen durch die bvg….
    Gutachter von ford hat ermittelt:
    Reparaturkosten inkl. MwSt. (überschlägig) 3.092,07€
    Wiederbeschaffungsdauer 12-14 < Keine ahnung was genau damit gemeint ist.
    Nutzungsausfallentschg. p. Tag 27€
    Wiederbeschaffungswert (steuerneutral) 872€
    Restwert (Steuerneutral) 30€

    Will mein auto nicht reparieren lassen sondern selbst verkaufen.

    Was kriege ich von der gegnerischen Versicherung gezahlt wenn ich das auto nicht Reparieren lassen will?
    Muss ich der Gegnerischen versicherung den Verkaufspreis übermittel und wird dieser dann angerechnet?

    mfg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:31

      Hallo Kevin,

      bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Alles Weitere ist mit der Versicherung abzusprechen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. frau mocken
    Am 13. September 2017 um 12:41

    moin,
    ich habe selber einen unfall verursacht, totalschaden, teilkasko versichert daher keine versicherungsleistung. ich hatte mein auto zwei tage und ich bin ca. 190 km gefahren. wie komme ich an einen restwerteinkäufer ohne einen teuren gutachterr noch zusätzlich bezahlen zu müssen ??? danke. lg. mocken

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:51

      Hallo Frau Mocken,

      wir können Ihnen leider keine Anbieter empfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Linda
    Am 13. August 2017 um 22:07

    Hallo liebes Team,

    ich hatte einen Wildunfall auf einer Dienstfahrt mit meinem Privatwagen.
    Wir möchten das Auto gern im unreparierten Zustand verkaufen.

    Angebot Ankäufer 5400 euro (= Restwert)

    Laut Aussage der Versicherung wird uns folgendes angeboten

    Reperaturbetrag (5962euro)- selbstbeteiligung (300 euro) – Restwert (5400) =262Euro

    Bekomme also nur 5662 euro, obwohl der Wiederbeschaffungswert bei 9000 Euro liegt?

    Das kann ich mir nicht vorstellen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 10:45

      Hallo Linda,

      in der Regel ergibt sich die Entschädigungsleistung aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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