Rezensionen und Bewertungen löschen: Wann ist dies möglich?
Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Rezensionen löschen
Grundsätzlich können Sie immer dann gegen Bewertungen im Internet vorgehen, wenn diese gegen die Richtlinien der Plattform oder gegen Gesetze verstoßen. Unzulässig sind demnach unter anderem Straftaten wie Beleidigungen, übler Nachrede, Verleumdung oder Drohungen. Über mögliche rechtliche Konsequenzen informieren wir hier.
Wollen Sie eine unzulässige Bewertung entfernen lassen, können Sie sich dazu direkt an den Betreiber der Plattform wenden. Denn diese bieten dafür in der Regel eine Möglichkeit Kommentare und Rezensionen zu melden. Weigern sich die Unternehmen, die Rezensionen zu löschen, können Sie sich auch an einen Anwalt wenden. Dieser kann ggf. auch Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen.
Bei den meisten Plattformen können Sie Ihre eigenen Bewertungen über Ihr Nutzerprofil verwalten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Rezensionen zu löschen oder anzupassen. Unabhängig davon sollten Sie sich im Vorfeld immer gut überlegen, was Sie in einer Bewertung schreiben. Denn es besteht die Gefahr, dass durch unbedachte Äußerungen etwa eine schlechte Google-Bewertung strafbar sein kann.
Inhaltsverzeichnis:
Wann lässt sich eine schlechte Bewertung löschen?
Wie erfolgreich ein Unternehmen, ein Geschäft oder ein Produkt ist, hängt heutzutage nicht selten auch von den Bewertungen im Internet ab. Denn für viele potenzielle Kunden stellen diese eine wichtige Orientierungshilfe dar. Summieren sich allerdings die schlechten Beiträge, kann sich dies negativ auf den Umsatz auswirken und unter Umständen die Existenz gefährden. Doch was können Firmen dagegen unternehmen? Wann ist es möglich, Rezensionen löschen zu lassen?
Grundsätzlich ist es nicht einfach möglich, eine schlechte Bewertung entfernen zu lassen, schließlich fallen entsprechende Äußerungen unter die Meinungsfreiheit. So heißt es unter Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Eine Einschränkung dieses elementaren, demokratischen Grundrechts ist daher nur zulässig, wenn andere Rechte durch die Rezension verletzt werden. Eine Auswahl potenzieller Tatbestände aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und die dafür möglichen Sanktionen haben wir in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt:
Tatbestand | Sanktionen |
---|---|
Beleidigung (§ 185 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren |
Üble Nachrede (§ 186 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren |
Verleumdung (§ 187 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren |
Bedrohung (§ 241 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren |
Allerdings können Sie nicht nur strafrechtlich relevante Äußerungen entsprechende Rezensionen löschen lassen. Denn bei der Verwendung von Plattformen, Netzwerken und Portalen akzeptieren die Nutzer auch die vom Betreiber definierten Nutzungsbedingungen. Bei einem Verstoß gegen diese ist es daher in der Regel auch möglich, die Bewertung löschen zu lassen. Ein Grund kann etwa die Verwendung sogenannter Fake-Bewertungen sein.
Wie gehe ich bei der Löschung von Bewertungen vor?
Wollen Sie unzulässige Rezensionen löschen, können Sie sich dafür üblicherweise direkt an die Betreiber der Plattform wenden. Häufig findet sich auch unter der Bewertung ein Button „Melden“, mit dem Sie auf Missstände hinweisen können. Anschließend werden die Beiträge überprüft. Da gerade bei den großen Portalen tagtäglich unzählige solcher Meldungen eingehen, kann die Kontrolle mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist die Bewertung in der Regel weiterhin sichtbar und kann den kritisierten Unternehmen schaden.
Um das ganze Verfahren zu beschleunigen, kann es daher unter Umständen sinnvoll sein, sich an einen Anwalt oder Dienstleister zu wenden, die sich auf die Löschung von Bewertungen spezialisiert haben. Denn aufgrund ihrer Expertise können sie häufig schneller veranlassen, dass die Plattformen die Rezensionen löschen.
Darüber hinaus besteht etwa bei Beleidigungen oder übler Nachrede die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Neben einer Löschung können Sie somit ggf. auch Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten. Wie hoch die Erfolgsaussichten für ein solche Vorgehen sind, sollten Sie im Einzelfall mit einem fachkundigen Anwalt besprechen.
Übrigens! Es ist nicht immer zwingend notwendig, jede negative Bewertung löschen zu lassen. Ist die Kritik berechtigt und haben Sie das dafür verantwortliche Problem bereits gelöst, können Sie alternativ dazu auch auf die Rezension antworten. Dadurch erhalten Sie unter Umständen sogar die Möglichkeit, Kunden wiederzugewinnen und zeigen, dass Sie sich für deren Meinung interessieren. Ein solches Vorgehen ist logischerweise nur sinnvoll, wenn die Bewertung keine strafrechtlich relevanten Äußerungen enthält.
Hallo,
Wir möchten schlechte Bewertungen löschen.
Wieviel das kostet und wie schnell das geht?