Fahrrad-Rikscha: Dreirad für den Personentransport

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Rikscha prägt als Fahrradtaxi das moderne Stadtbild

Die Rikscha entwickelt sich zur Alternative im Stadtverkehr
Die Rikscha entwickelt sich zur Alternative im Stadtverkehr

Die Rikscha gehört in den meisten Großstädten bereits zum alltäglichen Stadtbild. Ursprünglich aus Asien stammend, haben sich Rikschas in den letzten Jahrzehnten zu einer umweltfreundlichen Alternative für die Personenbeförderung im europäischen Stadtverkehr entwickelt.

In Europa ist die Rikscha bereits seit dem 19. Jahrhundert bekannt. Die moderne Version der Fahrradrikscha erfreut sich hier seit den späten 1990er Jahren immer größerer Beliebtheit. Zum einen kann dies auf das wachsende Umweltbewusstsein zurückgeführt werden, da eine moderne Fahrradrikscha keine Emissionen erzeugt.

Zum anderen ermöglichen die neuen, wendigen Modelle ein schnelleres Vorankommen im Stadtverkehr. Zumal die Rikscha als Fahrrad gilt und teilweise auch für KFZ gesperrte Bereiche, sowie verkehrsberuhigte Zonen und Umweltzonen, befahren darf – sofern dies nicht auch für Fahrräder verboten ist.

Somit bietet die Fahrradrikscha nicht nur für Touristen eine attraktive Alternative zu Busrundfahrten, sondern sind auch für Einwohner der Städte als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr interessant.

FAQ: Rikscha

Was ist eine Rikscha?

Bei der Rikscha handelt es sich in der Regel um ein Dreirad, welches in Deutschland vor allem für den Transport von Personen zum Einsatz kommt.

Ist erlaubt, mit einer Rikscha am Verkehr teilzunehmen?

Gemäß den geltenden Verkehrsregeln gelten Rikschas als Fahrrad und sind somit, solange die Vorschriften zur Verkehrssicherheit erfüllt sind, auf der Straße fahren.

Ist für die Personenbeförderung in der Rikscha eine Genehmigung notwendig?

Nein, für den Personentransport wird keine gesonderte Erlaubnis oder ein Personenbeförderungsschein benötigt.

Die moderne Rikscha im Straßenverkehr: Was zu beachten ist

Eine Fahrradrikscha ist rechtlich gesehen ein Fahrrad, daher ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Um mit einer Fahrradrikscha am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu dürfen, muss diese den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Es ist dabei egal ob die Riskscha gekauft, ausgeliehen oder als Fahrradtaxi genutzt wird. Sie muss, wie ein Fahrrad auch verkehrssicher ausgestattet sein.

Für mehr Sichtbarkeit im Stadtverkehr und aufgrund der Spurbreite empfehlen Verkehrsexperten Rikschas mit Reflektoren auszustatten, die die Breite anderen Verkehrsteilnehmern anzeigen – zum Beispiel durch Montage von Reflektoren an den äußersten Ecken, sowohl hinten als auch vorn.

Zur Verkehrssicherheit gehört folgende Ausstattung:

  • helltönende Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • zwei rutschfeste, festverschraubte Pedale, die sowohl hinten als auch vorne mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sind
  • ein weißer Frontstrahler sowie ein rotes Rücklicht
  • Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Rad)

Die Nichtachtung der Straßenverkehrsordnung, zum Beispiel durch Fahrten unter Alkoholeinfluss, sowie eine nicht verkehrssichere Rikscha im Straßenverkehr können, genau wie bei einem Fahrrad, Bußgelder zur Folge haben. Eine Helmpflicht gibt es, wie auch beim Rad, nicht.

 Eine Fahrrad-Rikscha muss verkehrssicher ausgestattet sein.
Eine Fahrrad-Rikscha muss verkehrssicher ausgestattet sein.

Die Fahrradrikscha als alternatives Transportmittel

Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder München werden Fahrradtaxis für Stadtrundfahrten oder kürzere Strecken in den Innenstädten genutzt. Fahrradtaxiunternehmen haben sich mit Fahrradrikschas sowie mit Elektro Rikschas in den letzten fünfzehn Jahren in Deutschland fest etabliert. Die Tour mit einem Fahrradtaxi hat sich zu einer beliebten Stadtrundfahrtvariante entwickelt.

Die Preise für die Beförderung werden entweder per Kilometer oder nach Nutzungsdauer erhoben. Für die Nutzung einer Rikscha als Taxi variieren die Preise je nach Anbieter und Ort zwischen fünf und sieben Euro pro Kilometer oder ab 24,00 Euro für 30 Minuten Fahrzeit.

In einigen Städten ist es außerdem möglich sich nicht nur von den Fahrradtaxis herumfahren zu lassen, sondern es können Rikschas ausgeliehen werden. So hat sich auch Rikscha fahren zu einer Touristenattraktion entwickelt. Der Verleih von Rikschas ist meist bei etablierten Fahrradverleihern möglich. Stadtführungen oder einzelne Touren können in vielen Städten individuell gebucht werden.
Auch der Kauf und die private Nutzung von Rikschas ist Deutschland gestattet.

Für das Fahren mit einer Rikscha und auch für den Personentransport sind keine gesonderte Genehmigungen notwendig. Das Oberlandesgericht Dresden hat dies in einem Urteil vom 11.10.2014 bestätigt.

Diese Rikscha-Typen gibt es:

  • Es wird zwischen zwei grundsätzlichen Formen der Fahrradrikscha unterschieden. Bei den meisten in Deutschland zu findenden Modellen, die als Fahrradtaxi verwendet werden, handelt es sich um einen dreirädrigen Hecklader. Hier befindet sich der Fahrer vor der Sitzbank seiner Passagiere.
  • Die zweite Variante der Rikscha ist ein dreirädriger Frontlader. Dieser versetzt die Antriebseinheit und den Fahrer hinter die Passagiere, so dass diese eine freie Sicht auf das vor ihnen liegende Gelände haben

Die modernen Rikscha Modelle werden, im Gegensatz zu den berühmten Rikschas aus Asien, in Leichtbauweise gefertigt, besitzen neben einer Gangschaltung auch oftmals einen elektrischen Hilfsmotor. Die Passagiere werden durch klappbare oder festinstallierte Verdecks vor der Witterung geschützt.

Auch Varianten bei denen das gesamte Radgestell von einer Aluminiumhülle – häufig auch als Werbefläche genutzt – umgeben ist, sind häufig anzutreffen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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8 Kommentare

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  1. Markus
    Am 20. Juni 2023 um 12:02

    Die Nutzung von Rikschas ist sicherlich ein sehr ökologische Grundidee, die vieler Orts zu wenig umgesetzt wird. Aber bei gewerblicher Nutzung mache ich mir nach dem Lesen der Infos auf dieser Seite schon ein paar Gedanken:
    1. Wie schaut es mit der Versicherung der Fahrgäste aus, wenn der Rikschafahrer einen Unfall verursacht und jemand verletzt wird??
    2. Wie werden Umsatz und Einkommen nachgewiesen??
    3. Taxen und Mietwagen unterliegen dem Tarif der Gemeinde/Stadt, wer gibt hier den Preis vor?
    Ich denke hier steckt der Gesetzgeber noch in den Kinderschuhen, weil das ganze drum herum nicht wirklich geregelt wird….

    • Rikschist
      Am 14. August 2024 um 14:00

      Hallo,

      hier meine Erfahrungen aus mehrjähriger Tätigkeit:

      1. hier reguliert die Betriebshaftpflicht den Schaden. Eine solche haben aus Eigeninteresse nahezu alle Fahrer bzw. Fahrzeugeigentümer.

      2. Es gilt die Abgabenordnung wie für alle anderen Gewerbe.

      3. Hier besteht Vertragsfreiheit und es gibt das Kartellrecht (Abspracheverbot). Nach der Preisangabenverordnung müssen aber die wesentlichen Preise und Unternehmername im Fahrzeug aushängen.

  2. Aglaya L
    Am 2. März 2022 um 18:08

    Das fahren der rikschas auf Friedhöfen wär nicht nur der Service sondern mit Umbau geht auch der sargtransport

  3. Wolfgang
    Am 8. September 2020 um 0:08

    Ich hätte gerne den bussgeldkatalog.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:49

      Hallo Wolfgang,
      das PDF zum Herunterladen finden Sie hier.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Ursula W.
    Am 1. März 2020 um 14:01

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Bitte wo bekomme ich einen Bußgeldkatalog?
    Ich finde bei Google keine Info.
    Vielen Dank im voraus.
    Herzliche Grüße
    Ursula W.

  5. Willy
    Am 29. Januar 2019 um 21:35

    Hallo,
    da Friedhöfe sehr weitläufig sein können, sollten sie mit Rikschas ausgestattet sein um Alte, Gehbehinderte und Kranke von den Trauerhallen zu den Grabstätten und zurück befördern können. Bestatter könnten sich ein oder zwei Rickschas zulegen.Die Rickschas können bei Bedarf die verschiedenen Friedhöfe anfahren. Man muss nur das fahren der Rikschas auf Friedhöfen genehmigen.
    Willy

  6. Patrick H.
    Am 28. Oktober 2017 um 18:55

    Sehr informativer Artikel,
    ich selber bin in Hannover mal Fahrradtaxi/ Richscha gefahren. Auch in einer noch nicht so großen Stadt wie Hannover ist es trotzdem ein beliebtes Fortbewegungsmittel bzw immer auch noch eine Besonderheit ggü. dem “normalen Taxi”.
    Gut, dass die Rickscha als Fahrrad im Staßenverkehr gilt, so kann man doch im urbanen Verkehr schneller vorankommen.

    Beste Grüße, Patrick
    [durch Redaktion geändert]

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