Rollstuhl-Tuning: Was ist erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Im Rollstuhl stylisch durch die Stadt
Es gibt unterschiedliche Ereignisse, die es erforderlich machen, dass Menschen einen Rollstuhl benötigen, um sich fortzubewegen. Die meisten Städte setzen immer mehr auf Barrierefreiheit, sodass sich Rollstuhl-Fahrer ohne Einschränkungen fortbewegen können.
Immer wieder sind Rollstuhl-Fahrer zu beobachten, die ihr Gefährt ein wenig aufgemotzt haben. Beim Rollstuhl-Tuning gibt es einige Möglichkeiten, sodass der Rolli aus der Masse heraussticht und individueller wirkt.
Doch welche Teile können eigentlich getunt werden? Gibt es Formen vom Rollstuhl-Tuning, die in Deutschland verboten sind? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Rollstuhl-Tuning
Grundsätzlich ist es nicht verboten, für einen Rollstuhl ein wenig Tuning zu betreiben. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie sich an die Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht halten. Andernfalls kann ggf. die Betriebserlaubnis für das Gefährt erlöschen, wenn ein elektrischer Rollstuhl per Tuning angepasst wird.
Sie können ein Rollstuhl-Tuning der unterschiedlichsten Teile durchführen. So gibt es zum Beispiel spezielle Lenkrollen mit einem ausgefallenen Design. Dasselbe gilt auch für das Design der Felgen. Zudem können Sie sich einen individuellen Speichenschutz anfertigen lassen.
Wenn Sie Ihren Rollstuhl so aufmotzen, dass dieser schneller als 25 km/h fahren kann, brauchen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis. Können Sie diese nicht vorweisen, machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Zudem drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, wenn Sie mit einem Fahrzeug, welches nicht zugelassen ist, auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Kann für einen Rollstuhl überhaupt ein Tuning erfolgen?
Bei dem Begriff Tuning denken viele Menschen zunächst an aufgemotzte Autos, die über viele Accessoires, ein auffälliges Design und in der Regel auch ein hohes Tempo verfügen. Doch auch ein Rollstuhl lässt sich per Tuning aufpeppen.
Sie können unterschiedliche Teile vom Rollstuhl einem Tuning unterziehen. Das sind zum Beispiel die nachfolgenden:
- Lenkrollen mit einem individuellen Design
- LED-Leuchten für den Rollstuhl
- Speichenschützer in einem individuellen Design
- Therapietische (sofern vorhanden) mit individuellen Motiven
- Farbige Bereifung für den Rollstuhl
Interessant: Bei einem E-Rollstuhl kann ein Tuning für den Motor erfolgen, sodass dieser höhere Geschwindigkeiten erzielt.
Was Sie beim Rollstuhl-Tuning lieber lassen sollten
Besondere Aufmerksamkeit erlangte im Januar 2018 der nachfolgende Fall in Wesel: Ein 65-Jähriger hatte seinen Elektro-Rollstuhl per Tuning so “frisiert”, dass dieser Spitzengeschwindigkeiten von 50 km/h erreichte. Nach einer Verfolgungsjagd kassierten die Beamten den Mann und dessen Fahrzeug.
Der Rentner konnte für sein Gefährt keine Fahrerlaubnis nachweisen, weswegen eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gestellt wurde. Zudem musste sich der Rentner auf Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog einstellen. Dieser sieht für das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg vor.
Es gilt also beim Rollstuhl-Tuning grundsätzlich, dass Sie sich an die verkehrsrechtlichen Vorschriften halten müssen. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld oder wie im oben genannten Fall sogar ein Strafverfahren.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte: