Einspruch für rote Ampel überfahren: Lassen sich Sanktionen abwenden?
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wenn der Einspruch durch eine rote Ampel notwendig erscheint
Ein Rotlichtverstoß ist ein nicht zu unterschätzender Verstoß im Straßenverkehr. Denn dabei wird oft leichtsinnig die Ordnungsfunktion der Lichtanlage missachtet. Die Folge können schwere Unfälle oder zumindest gefährliche Situationen sein.
Wurden Sie durch eine rote Ampel geblitzt, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, wenn Sie der Meinung sind, unverschuldet mit Sanktionen bedacht worden zu sein. Doch welche Bedingungen müssen dafür vorherrschen?
Neben möglichen Gründen erfahren Sie hier, welche Vorgehensweise empfehlenswert ist, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und Einspruch einlegen wollen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einspruch gegen Vorwurf Rotlichtverstoß erheben
Betroffene können grundsätzlich gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid Einspruch erheben. Der genaue Vorwurf ist dabei unerheblich. Ob sich der Einspruch im Einzelfall jedoch tatsächlich lohnt, kann im Zweifel ein Anwalt bewerten.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
Ein Muster für ein Einspruchsschreiben finden Sie hier.
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Die Definition des Rotlichtverstoßes
Überfahren Sie eine Ampel bei Rot, kann das verschiedene Sanktionen nach sich ziehen, die Ihnen als Fahrer im Bußgeldbescheid mitgeteilt werden. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Rotlichtverstößen unterschieden.
- Der einfache Rotlichtverstoß: Ist die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde lang rot, liegt ein „einfacher“ Verstoß vor. Dieser zieht mindestens ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
- Der qualifizierte Rotlichtverstoß: Dauert die Rotphase länger als eine Sekunde, liegt bei Missachtung ein qualifizierter Verstoß vor. Verkehrssündern drohen dabei ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es zur Gefährdung oder Sachbeschädigung, fallen die Sanktionen sogar höher aus.
Wird eine rote Ampel überfahren, ist ein Einspruch vor allem dann attraktiv, wenn die Sanktionen wegen einer langen Rotphase hoch ausfallen. Doch selbst mit einem Anwalt für Verkehrsrecht kann die Gegenwehr nur dann erfolgreich sein, wenn ein guter Grund vorgebracht wird. Der nächste Abschnitt gibt dazu einige Tipps.
Rotlicht überfahren: Einen Einspruch einlegen können Sie in bestimmten Fällen
Haben Sie als Fahrer eine rote Ampel überfahren und wollen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie sich grundsätzlich von einem Anwalt unterstützen lassen. Dieser kann eventuell ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot abwenden. Mögliche Gründe für einen Einspruch sind:
- Die Gelbphase der Ampel war zu kurz. Diese muss innerorts mindestens drei Sekunden und außerorts vier Sekunden betragen. Eine zu kurze Schaltzeit erleichtert einem Anwalt den Einspruch.
- Die Induktionsschleifen des Ampelblitzers sind falsch verlegt. Diese müssen an der Haltelinie wirken und können bei falscher Installation den Bescheid unwirksam machen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß erhalten und wissen nicht genau, welche Optionen Sie nun haben? Über den Bußgeldcheck ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Diese gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten bestehen.
Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt
Das Muster zum Download
Ein Einspruch muss stets schriftlich erfolgen und an die zuständige Behörde übermittelt werden. Das folgende Muster zeigt Ihnen, wie ein solches Schreiben aussehen kann. Es dient jedoch nur Ihrer Orientierung. In seiner jetzigen Form kann es nicht als offizielles Schreiben verwendet werden.
Einspruch gegen Rotlichtverstoß (Muster)
[Adresse des Fahrers, der an der Ampel geblitzt wurde]
[Adresse der zuständigen Behörde]
[Ort und Datum]
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 16.06.2017 (Aktenzeichen XY007839)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 16.06.2017 einen Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [hier das Zeichen nennen] erhalten.
In diesem wird mir zur Last gelegt, dass ich am 02.06.2017 einen qualifizierten Rotlichtverstoß in der Musterstraße 13 begangen habe. Es steht geschrieben, dass ich die Ampel, die bereits für 1,2 Sekunden auf Rot geschaltet hatte, überfahren habe.
Zu diesem Vorfall möchte ich Stellung nehmen: Es ist richtig, dass ich beim Auslösen des Blitzers in dem Auto saß, dass bei Rot über die Ampel gefahren ist. Nun möchte ich mein Recht wahrnehmen, gegen diesen Rotlichtverstoß einen Einspruch einzulegen. Der Grund hierfür ist, dass die Gelbphase mit einer Dauer von einer Sekunde viel zu kurz war, um eine normale Bremsung vorzunehmen. Hätte ich das Fahrzeug ruckartig zum Stehen gebracht, wäre dabei der nachfolgende Verkehr gefährdet worden.
Aus diesem Grund bin ich mit den mir auferlegten Sanktionen nicht einverstanden und lege hiermit Einspruch gegen den dazugehörigen Bußgeldbescheid ein.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beim Rotlichtverstoß
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF & Word-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen
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