Rotlichtverstoß mit Lkw: Bußgeldkatalog & Bußgeldrechner

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß mit Lkw

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Einfacher Rot­licht­verstoß90 €1Hier prüfen **
...mit Gefähr­dung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
...mit Sachbe­schädigung240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Qualifizier­ter Rot­licht­verstoß (Ampel war schon län­ger als 1 Se­kunde rot)200 €21 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tat­be­gehung Geld­strafe, Füh­rer­schein­ent­zug und Frei­heits­stra­fe bis 5 Jah­re ge­mäß § 315c StGB mög­lichHier prüfen **
...mit Gefähr­dung320 €21 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tat­be­gehung Geld­stra­fe, Füh­rer­schein­ent­zug und Frei­heits­stra­fe bis 5 Jah­re ge­mäß § 315c StGB mög­lichHier prüfen **
...mit Sach­be­schädigung360 €21 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tat­be­gehung Gel­dstra­fe, Füh­rer­schein­ent­zug und Frei­heits­stra­fe bis 5 Jah­re ge­mäß § 315c StGB mög­lichHier prüfen **

FAQ: Rotlichtverstoß mit Lkw

Müssen Lkw-Fahrer bei einem Rotlichtverstoß mit anderen Sanktionen rechnen als Pkw-Fahrer?

Nein, bei Rotlichtverstößen macht die Bußgeldtabelle keinen Unterschied zwischen verschiedenen Kraftfahrzeugen.

Was droht Lkw-Fahrern bei einem Rotlichtverstoß?

In jedem Fall fallen ein Bußgeld (90 bis 360 Euro) und mindestens 1 Punkt in Flensburg an. Je nach Situation kann außerdem ein einmonatiges Fahrverbot drohen.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird gesprochen, wenn die Ampel höchstens eine Sekunde auf Rot stand. Dauerte die Rotphase bereits länger, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein solcher wird grundsätzlich härter sanktioniert als ein einfacher Rotlichtverstoß.

Was passiert, wenn Sie eine rote Ampel mit dem Lkw überfahren?

Was droht bei einem Rotlichtverstoß mit einem Lkw?
Was droht bei einem Rotlichtverstoß mit einem Lkw?

Die Ampel springt viel zu schnell auf Rot, ein Blitzer hält den Moment für die Ewigkeit fest und ein paar Wochen später landet der Bußgeldbescheid im Briefkasten – sehr zum Ärger des Fahrers.

Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung ist das Überfahren einer Ampel bei Rot der wohl am häufigsten vorkommende Verstoß im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog legt fest, welche Strafe einen Pkw-Fahrer in so einem Fall gemäß Verkehrsrecht erwartet:  Bußgelder, Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot.

Aber was passiert eigentlich, wenn Lkw-Fahrer eine rote Ampel missachten? Gilt für sie die gleiche Bußgeldtabelle wie für Pkw-Fahrer? Wann liegt überhaupt ein Rotlichtverstoß bei einem Lkw-Fahrer vor? Und welche Rolle spielt es, ob die Ampel weniger oder länger als eine Sekunde lang rot war?

In diesem Ratgeber beantworten wir diese Fragen und zeigen auf, welche Sanktionen die StVO für einen Rotlichtverstoß mit einem Lkw vorsieht.

Keine Lust zu lesen? Erfahren Sie alles Wichtige zum Rotlichtverstoß in unserem Video!

Erfahren Sie im Video: Das kostet ein Rotlichtverstoß mit SUV, PKW & Co. überlicherweise.
Ampel bei Rot überfahren? Diese Strafe kommt auf Sie zu!

Welcher Bußgeldkatalog gilt beim Rotlichtverstoß für Lkw-Fahrer?

Die am häufigsten gestellte Frage bei Verstößen im Verkehr ist die nach dem drohenden Bußgeld. Wer eine rote Ampel mit einem Lkw überfährt und erwischt wird, muss prinzipiell mit den gleichen Sanktionen rechnen wie ein Pkw-Fahrer, da für den Rotlichtverstoß mit einem Lkw der gleiche Bußgeldkatalog gilt.

Den Lkw-Fahrer erwarten demnach ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro, 1 bis 2 Punkte in Flensburg und evtl. ein Fahrverbot von einem Monat.

Beim Rotlichtverstoß gilt für Lkw-Fahrer der gleiche Bußgeldkatalog wie für Pkw-Fahrer.
Beim Rotlichtverstoß gilt für Lkw-Fahrer der gleiche Bußgeldkatalog wie für Pkw-Fahrer.

Dies richtet sich u.a. danach, ob der Rotlichtverstoß mit dem Lkw zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung zur Folge hatte und ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag.

Der Bußgeldkatalog oder der Bußgeldrechner kann Ihnen verraten, welche Sanktionen das Verkehrsrecht für den jeweiligen Fall vorsieht. Allerdings können beide nur eine grobe Orientierung geben, was den Lkw-Fahrer als mögliche Strafe erwartet.

Die tatsächliche Höhe des Bußgeldes und der Nebenstrafen, die später im Bußgeldbescheid angegeben ist, wird unter Berücksichtigung weiterer Umstände festgelegt, die die Bußgeldtabelle oder der Rechner nicht miteinbeziehen können. Dazu gehören z. B. bereits vorhandene Punkte in Flensburg und ob der Rotlichtverstoß mit dem Lkw fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Auch Verwaltungsgebühren können auf das Bußgeld angerechnet werden. Darum sind die Angaben der Bußgeldtabelle und des Bußgeldrechners rechtlich nicht bindend, sondern dienen nur zur Orientierung.

 Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Lkw: Was ist was?

Die Strafe für einen Rotlichtverstoß mit dem Lkw richtet sich u.a. danach, wie lange die Ampel bereits rot geschaltet war, als der Fahrer sie überfuhr.

Dauerte die Rotphase zu diesem Zeitpunkt 1 Sekunde oder weniger, wird von einem einfachen Rotlichtverstoß gesprochen. Dieser wird vergleichsweise milde geahndet, sofern der Lkw-Fahrer infolge der Missachtung der roten Ampel keinen Unfall verursacht und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet hat.

Anders sieht es da beim qualifizierten Rotlichtverstoßmit einem Lkw aus. Ein solcher liegt vor, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits länger als 1 Sekunde auf Rot geschaltet war. Hier ist mit einem deutlichen höheren Bußgeld und fast immer mit einem 1-monatigen Fahrverbot zu rechnen. Dies gilt selbst dann, wenn der Rotlichtverstoß mit dem Lkw keinerlei Auswirkungen auf die übrigen Verkehrsteilnehmer hatte.

Kein Rotlichtverstoß, weil ein Lkw einen längeren Bremsweg hat? Diese Ausrede zählt nicht!

So mancher Lkw-Fahrer, der beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wurde, versucht sich damit herauszureden, dass der Bremsweg nicht lang genug gewesen sei, um sicher zu halten. Deswegen habe er keine andere Möglichkeit gehabt, als den Rotlichtverstoß mit seinem Lkw zu begehen.

Rotlichtverstoß: Auch ein Lkw hat genug Zeit, um rechtzeitig an einer Ampel zu halten.
Rotlichtverstoß: Auch ein Lkw hat genug Zeit, um rechtzeitig an einer Ampel zu halten.

Diese Erklärung dürfte vor Gericht allerdings wenig Erfolg haben. Denn zum einen sind Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug stets soweit unter Kontrolle zu haben, dass sie in allen auftretenden Situationen im Straßenverkehr sofort reagieren können. Zum anderen muss auch ein Lkw immer in der Lage sein, im Notfall eine Vollbremsung hinzulegen.

Und eine solche ist bei einer roten Ampel in der Regel nicht einmal nötig, um ordnungsgemäß und sicher an ihr zu halten.

Denn Ampeln springen nicht unmittelbar von Grün auf Rot, sondern haben stets eine Gelbphase dazwischen, die den anstehenden Wechsel anzeigt.

Dies sollte auch Lkw-Fahrern ausreichend Zeit geben, den Bremsvorgang einzuleiten und an der Haltelinie zum Stehen zu kommen. Somit rechtfertigt der Bremsweg, der unbestreitbar länger ist als beim Pkw, trotzdem keinen Rotlichtverstoß mit einem Lkw.

Übrigens: Auch das Überfahren einer gelben Ampel kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Dieses beträgt in der Regel zwischen 10 und 15 Euro. Punkte oder ein Fahrverbot fallen nicht an. Allerdings liegt ein solcher Gelblichtverstoß nur dann vor, wenn das Fahrzeug gefahrlos hätte zum Stillstand kommen können. Gefährdet das plötzliche Anhalten vor einer gelben Ampel dagegen andere Verkehrsteilnehmer, darf diese überfahren werden.

Rotlichtverstoß beim Lkw: Auch eine mögliche Gefährdung der Ladung ist keine Entschuldigung

Neben dem nicht ausreichenden Bremsweg als Begründung für den Rotlichtverstoß geben Lkw-Fahrer auch immer wieder an, sie hätten nicht rechtzeitig anhalten können, weil andernfalls ihre Ladung hätte zu Schaden kommen können.

Das wird als Entschuldigung vor Gericht jedoch kaum ausreichen, da sie damit gleich einen weiteren Verstoß zugeben – und zwar gegen die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung. § 22 der StVO besagt hierzu Folgendes:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.“

Zur Einhaltung dieser Vorschriften sind nicht nur der Fahrzeughalter und der Verlader verpflichtet. Auch der Lkw-Fahrer hat vor und während der Fahrt zu kontrollieren, dass seine Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Schränkt eine unzureichende Ladungssicherung die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ein, darf der Lkw-Fahrer die Fahrt nicht antreten.

Die Ladung entschuldigt deshalb keinen Rotlichtverstoß mit einem Lkw.

Kann gegen einen Rotlichtverstoß vom Lkw-Fahrer Einspruch eingelegt werden?

Rote Ampel: Hat der Blitzer den Lkw-Fahrer unerkenntlich abgelichtet, kann der Bußgeldbescheid ungültig sein.
Rote Ampel: Hat der Blitzer den Lkw-Fahrer unerkenntlich abgelichtet, kann der Bußgeldbescheid ungültig sein.

Ein Rotlichtverstoß kann für Lkw-Fahrer besonders schwere Konsequenzen haben, da er sehr schnell zu einem 1-monatigem Fahrverbot führen kann.

Gerade für Berufskraftfahrer kann dies existenzgefährdend sein und sie fragen sich, ob es eine Möglichkeit gibt, die Sanktionen abzuwenden.

Generell besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Lkw-Fahrer hat dazu 14 Tage nach Erhalt des Bescheids Zeit.

Nach Ablauf der Frist gilt dieser als rechtskräftig.

Ein solcher Einspruch lohnt sich besonders dann, wenn irgendetwas am Bußgeldbescheid selbst auszusetzen ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn:

  • Ort und Zeit der Tat falsch angegeben sind
  • das geschilderte Fehlverhalten nicht der Wahrheit entspricht
  • der Bescheid auf einen anderen Namen als den Adressaten ausgestellt ist
  • der Rotlichtverstoß mit dem Lkw bereits verjährt ist
  • das Blitzerfoto nicht als Beweismittel ausreicht, weil es z. B. verpixelt ist, der Fahrer auf dem Bild nicht eindeutig identifiziert werden kann oder das Fahrzeugkennzeichen nicht zu sehen ist
Wer einen Rotlichtverstoß mit einem Lkw begangen hat und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchte, ist gut damit beraten, sich an einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser ist häufig mit derlei Fällen vertraut, kann Einsicht in die Akten fordern und den Bescheid auf seine Gültigkeit überprüfen. Außerdem kann er einschätzen, welche Aussichten auf Erfolg ein Einspruch beim Rotlichtverstoß mit dem Lkw hat.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

Bildnachweise

Bußgeldrechner für Rotlichtverstoß mit Lkw

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