Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto – Wann ist er möglich?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Schritte bei der Rückabwicklung vom Autokauf
Der Gebraucht- bzw. Neuwagenkauf ist zwar spannend, kann aber auch sehr anstrengend werden. Nachdem stundenlang das Internet nach passenden Angeboten durchsucht oder verschiedene Händler abgeklappert wurden, haben Sie endlich das richtige Fahrzeug gefunden.
Die Erleichterung ist dann groß, wenn die Begutachtung, die Probefahrt und die Preisverhandlung positiv abliefen und Sie endlich den Kaufvertrag unterschreiben können. Stellen Sie sich nun aber vor, dass Sie trotz aller Vorkehrungen und Vorbereitungen nach dem Kauf einen Mangel am Fahrzeug entdecken oder sich eine andere Möglichkeit auftut, um an ein vergleichbares oder gar besseres Auto zu kommen.
Können Sie in einer solchen Situation den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, das Auto zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen? Im folgenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der Rücktritt vom Autokauf funktioniert und was dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Rücktritt vom Autokauf
Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mangelhaft war, also einen Defekt oder Schaden aufweist.
Wir haben die Vorgehensweise Schritt für Schritt für Sie zusammengefasst. Lesen Sie hierzu folgenden Abschnitt.
Das wird schwierig, weil die meisten privaten Händler eine Haftung ausschließen. Kannte dieser jedoch Mängel und Schäden am Fahrzeug und hat diese verschwiegen, darf der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Besteht beim Autokauf überhaupt ein Rücktrittsrecht?
In Deutschland haben Sie bei Verträgen, die durch Fernabsatzgeschäfte zustande kommen, das Recht, den Kauf innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ein solches Geschäft liegt beispielsweise vor, wenn Sie ein Produkt im Internet erwerben.
Auf Grund dieser Regelung gehen viele Käufer davon aus, dass auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag für ihr Auto ganz einfach innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden kann. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme – zumindest, wenn das Fahrzeug bei einem Händler gekauft wurde. Ein allgemeines Rücktrittsrecht beim Autokauf besteht in Deutschland nämlich nicht.
So gehen Sie beim Rücktritt vom Autokaufvertrag vor
Sie können nur in ganz bestimmten Fällen vom Autokauf zurücktreten. Ist Ihnen ein besseres Angebot für ein Fahrzeug untergekommen, dürfen Sie nicht einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto kann also nicht ohne Weiteres zurückgegeben werden.
Vielmehr muss der Neu- oder Gebrauchtwagen einen erheblichen Mangel und nicht einen bloßen Bagatellschaden aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem ist es vonnöten, dass der Schaden bereits vorlag, als Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Sind diese beiden Bedingungen gegeben, können Sie jedoch nicht sofort den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Auto dürfen Sie somit nicht direkt an den Händler zurückgeben. Stattdessen müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Informieren Sie den Verkäufer zeitnah über den Mangel.
- Dieser bekommt dann Zeit, den Schaden zu beheben.
- Erst wenn sich der Verkäufer weigert, die Reparatur durchzuführen oder die zweite Nachbesserung misslingt, ist die Rückabwicklung vom Kaufvertrag möglich: Das Auto entspricht den vertraglichen Vereinbarungen nicht.
- Setzen Sie den Verkäufer mit einem Schreiben darüber in Kenntnis, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Anschließend können Sie das Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug wird der Kaufpreis erstattet.
Gibt es ein Rücktrittsrecht beim Autokauf von privat?
Der Rücktritt vom Kaufvertrag für Ihr Auto ist in dieser Form nur möglich, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Händler erworben haben. Der private Verkäufer kann hingegen die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.
Nur wenn der Kaufvertrag eine Garantie über bestimmte Eigenschaften des Kfz umfasst oder der Verkäufer von Mängeln wusste, Ihnen diese jedoch verschwiegen hat – er also arglistig handelte– ist beim Autokauf der Rücktritt möglich.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Guten Tag ,
Wir haben da eine wichtige Frage, wir haben vor kurzem ein im Internet inseriertes Auto mit neuem TÜV von Dekra und mit den sichtbaren sowies unsichtbaren (für leihe) mängel inseriert und es meldete sich eine potentielle Käuferin die sich 2 tage später das auto mit begleitung anschauen kam . Die leute begutachteten das Auto von vorne bis hinten , innen und im motorraum sogar angemacht wurde es . Probefahrt wollte sie nicht . Ich habe ca .5 mal gesagt macht probefahrt er ist noch angemeldet , ca. 8 mal gefragt ob sie das auto wirklich wollen und die frau stimmte zu . Kaufpreis 850€ vereinbart und schriftlich festgehalten 100€ anzahlung (bei besichtigungs tag) und rest summe ende des monats . Kaufvertrag wurde unterschrieben und mit allen mängeln mündlich und schriftlich festgehalten . Gegenseitige ausweiskopien wurden ebenfalls ausgetauscht . Im kaufvertrag gab es die klausel , jeglicher Ausschluß von gewährleistung da privatverkauf , rückgabe des KFZ ausgeschlossen und das KFZ bleibt solange beim verkäufer bis er vollständig abbezahlt ist . 2 stunden später schrieb die frau sie will die anzahlung zurück sie will das auto nicht .
Meine frage , muss ich die anzahlung von 100€ nach unterchriebenem Vertrag zurück erstatten und muss sie das auto jetzt vollständig bezahlen und nehmen oder nicht ?
Hallo. habe mir ein Skoda vomHändler gekauft und am selben Tag noch festgstellt, das der Wagen hohen Ölverbrauch hat. Allerdings bin ich ein Gewerbebetreibender mit eigenem Praxis und habe somit das Fzg auch gewerblich gekauft erworben bzw haben wir das so im Vertrag fetgehalten (Verkauf ohne Gewährleistung,Handlergeschäft) und als Beruf Selbsständig eingetragen, obwohl ich das Fzg. für meiner Tochter gekauft habe. Kann ich vom Vetrag zurücktreten oder habe ich Gewährleistungsansprüche trotz Kauf als Gewerbebetreibender da der Schaden an dem selben Tag von mir festgestellt wurde? FG
Ich hab mein Auto seit April 2018 und müsste es schon 4 mal zurück geben zum Händler wegen die gleiche probleme; Bremse, elektronische Problem usw.
Letze Woche musste ich es wieder abgeben und ich möchte es nicht zurück bekommen.
Hab ich da eine Chance?
KFZ Kauf am heutigen Tag und gleich folgendes Problem während der Heimreise.
Warnlampe Motorsteuerung leuchtet auf, Motor stottert und nimmt kein Gas mehr an. Also hat das KFZ ein Problem nach nicht einmal 12 Stunden. Wenn sich der Verkäufer weigert etwas zu unternehmen ist es meine Absicht sofort vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auto zurück geben. Ist das machbar?
Hallo wir haben am 19.07 2008 einen neuen Mazda 3 gegen einen alten Mazda 3 eine Anzahlung gemacht und kurz darauf einen Kaufvertrag abgeschlossen. Das Widerrufsrecht ist in 14 Tagen gültig aber es sind schon länger als 14 Tage her. Am 1.8.2018 einen Heckschaden verursacht aber der wurde repariert aber er sollte am 22.08.2018 an den Händler überführt werden. Jetzt meine Frage wenn die Kfz-Versicherung länger braucht meinen Schaden zu bearbeiten und mein Geld auf mein Konto zu überweisen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo David,
klären Sie Ihre Frage bitte mit einem Anwalt des Vertragsrechts.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe freitags ein Auto im Autohaus gekauft. Der Brief sollte sofort hinterher geschickt werden. Heute ist Mittwoch und der Brief ist noch nicht mal im Autohaus angekommen. Ich kann das Auto nicht anmelden und wollte morgen in den Urlaub fahren. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und das Auto zurück bringen?
Hallo. Habe ein Auto gekauft mit Kaufvertrag bei der Probefahrt ist nichts gravierendes aufgefallen als ich den Wagen bei mir hatte und erst gefahren bin als er angemeldet war. Ist mir in den ersten hundert Metern aufgefallen dass die Kupplung kaputt ist. Bin direkt zur Werkstatt die mir dies bestätigte..
Im Kaufvertrag war dies nicht geschildert und auch mündlich wurde dies nicht gesagt.
Kann ich davon zurücktreten?
Lg
Hallo mandy,
das können wir aus der Ferne nicht beurteilen, da dies vom konkreten Vertrag abhängt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
An die Redaktion,
hallo,ich hab folgendes Problem,am 12.07.18 unterschrieb ich ein Kaufvertrag für ein neues Auto (schon fertig gebaut, neu, 0 km)nach 1. Woche wurde gesagt Auto kommt morgen,nach 2 wochen habe ich das Auto/ den Vertrag wiederrufen. Dann ist man mir mit 1000 euro Rabatt entgegen gekommen und ich habe den wiederruf wiederrufen. Jetzt sind 3 Wochen vergangen, angeblich gibt es transport schwierigkeiten,mittlerweile will ich das auto nicht mehr, weil ich das nicht glaube.. wie kann ich vorgehen um das alles rückgängig zu machen, weil ich seit 2 wochen kein Auto mehr habe und woanders innerhalb 1. Woche ein anderes Auto bekommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen Kucki
Hallo kucki,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Schönen guten Tag,
wenn ein Mangel nach den 6 Monaten erst beim Verkäufer bemängelt wird, welcher in die Garantie fällt, welche im Normalfall auch von dieser Übernommen worden wäre, dann sich aber rausstellt das die Garantie aber durch nicht Begleichung der Abwicklungskosten des Händlers storniert worden ist, zählt dies dann auch als trifftiger Grund?
Nicht nur das ein Mangel besteht sondern wurde hier auch noch eine Garantie mitverkauft die überhaupt nicht zustande gekommen ist.
Hallo Clodt,
dies sollte von einem Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich kaufte bei einem “Wald&Wiesen”-Händler per Email ein Auto, überwies das Geld und es wurde letzten Donnerstag geliefert.
Zur Zulasssungsstelle, die paar Minuten später zumachte und es noch angemeldet werden mußte, da es ohne Schilder nicht auf der Straße parken darf.
Nicht nur, dass es, am nächsten Tag betrachtet, weitere Lackschäden hatte und in der Werkstatt (in die ich mußte, weil die Motorkontrollampe anging) gesagt wurde Unfallwagen (obwohl lt.Internet unfallfrei). Ich selbst bekam auf dem Weg zur Werkstatt die Motorhaube noch nicht mal mehr richtig zu.
Auf dem Tüvbericht standen nicht nur Mängel, Scheibe müßte für 600-700€ Instand gesetzt werden.
– Es wurde keine UMA (nach googeln wohl ein neueres Wort für AU) gemacht, KfZ zur Ausfuhr. – Das steht unten auch noch drauf. Aber das Auto wurde zugelassen für Deutschland.
Auf dem Kaufvertrag steht Auto mit Tüv bis 07/2020. Von Abgasuntersuchung leider nichts. Allerdings traffen wir uns auf der Zulassungsstelle um das Auto zuzulassen – natürlich für hier.
Es ist vom Händler eine Frechheit und die Zulassungstellt schlief.
Was soll ich jetzt machen? Die AU ist auch nicht möglich, da Fehlermeldung KAT.
Hallo Susi,
handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft (z. B. per E-Mail), haben Sie ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich hab im März ein Auto mit tageszlassung gekauft. Jetzt ist es fast 1 Monat mit Unterbrechungen in der Werkstadt. Wegen ein komischen gereusch beim durchfahren von bodenwellen. Das Autohaus gibt an das die immer erst eine Freigabe vom hersteller warten müssen bis sie was machen dürfen. Als stück für stück wird getauscht gefahren gewartet getauscht gefahren und so weiter. Was kann ich machen?
Hallo Bobby,
liegt ein erheblicher Mangel vor und misslingt die zweite Nachbesserung, ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo. Habe am Sonntag durch ein e. Angebot einen Wagen besichtigt. Laut e. und Vertrag besitzt der Wagen noch 7 Wochen Tüv. Somit habe ich 200€ angezahlt und den Vertrag unterschrieben. Gestern rief mich der Besitzer an und teilte mir mit, der Tüv sei seit 4 Monaten abgelaufen. Nun möchte ich von dem Kauf zurücktreten und die Anzahlung zurück, da ich faktisch nun ein Fahrzeug ohne Tüv hätte. Ist das möglich?
Hallo Christian,
entspricht das Fahrzeug nicht den im Vertrag genannten Punkten, handelt es sich um einen Mangel. Bei einem erheblichen Mangel ist der Verkäufer zur Nachbesserung verpflichtet. Wie Sie in Ihrem Fall am besten handeln sollten, ist mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abzusprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe vor 3 Wochen einen Gebrauchten für 6000€ gekauft und bin mit diesem bereits 800 km gefahren. Nun ist der Turbo in die Knie gegangen und die Werkstatt spricht von unüberschaubaren Kosten bis über 5000€, also eigentlich ein wirtschaftlicher totalschaden.
Beim Kauf beim Fähnchenhändler habe ich mich zu einem Händlergeschäft hinreißen lassen, als Käufer habe ich die Firma eines Freundes eingetragen, da er meinte ich spare mir 700€ für die Garantie (obwohl ich bereit war diese zu zahlen) und es würde sonst noch länger dauern bis ich das Fahrzeug ausgehändigt bekomme, aber ich war dringend auf ein Fahrzeug angewiesen.
Habe ich ein recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, ich denke der Verkäufer wird sich stark dagegen wehren :-(
VG Dennis
Hallo Dennis,
in der Regel ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und zwei Nachbesserungsversuche gescheitert sind bzw. sich der Verkäufer weigert, eine Nachbesserung vorzunehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Auch wenn er (Käufer) den Vertrag als Händlergeschäft abgeschlossen hat muss , muss der Verkäufer(Händler) nachbessern? verstehe ich nicht..Da entfallen doch die Gewährleiszungsansprüche. Bitte um Antwort.
Hallo ich habe bei einem Händler einen Opel zafira gekauft und hatte ihn schon 3 Mall in der Werkstatt zum nachbessern einmal war die Klimaanlage leer dann die Bremsen defekt Bremssatel und Handbremsseil hintere Scheibe geht nicht runter obwohl zugesagt wurde das sie gemacht wird und jetzt leuchtet die Batari lambe auf und die Serfo summt kann ich da von dem Kauf vertrag zurücktreten?
Hallo Volker,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe Zeit einem Monat eine verbrauctes Auto gekauft und bis jetzt bin ich vier mal zurück weil Auto nicht gut fährt!
Erste mal haben die Bremsen vorne gewechselt… Auto war nicht richtig.
Zweite mal dahin und die haben ausgewucht…. Auto war nicht gut!
Dritte mal bin ich da hin und habe ich gesagt: Auto vibriert noch und nach rechts noch zieht (so wie ich es gekauft habe) kann von Reifen oder von Felgen kommen!Der Verkäufer hat gesagt :nein… Wir reparieren das… Die haben noch Vermessung gemacht! Auto war auch scheiße!
Vierte mal bin ich da hin und wollte ich Auto zurück geben… Der hat noch etwas Probe gemacht… A so… Reifen gewechselt und Surpreis… Auto fährt gut! Aber er will nicht den neuen Reifen zahlen, das muß ich machen und ich will auch nicht! Wie gesacht auto ist 2013 jahr angebaut und Reifen wass es hat, 2011(dot)!
Was soll ich machen… Bitte bitte!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Eduard,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe am 22.05. eine verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges unterschreiben. Habe die komplette Summe für das Fahrzeug schon am 25.05. auf das Geschäftskonto überwiesen. Jede Woche wird man telefonisch vom Autohaus vertröstet, dass der Fahrzeugbrief noch nicht angefordert wurde. Ich bin echt sauer. Vor einer Woche haben wir eine Beschwerde an die Geschäftsabteilung geschrieben und es immer noch nichts passiert. Heute wurde mir wieder am Telefon gesagt, dass der Fahrzeugbrief noch nicht angefordert wurde. Ich weiß momentan nicht weiter. Das Geld ist weg, ich habe weder Brief noch Fahrzeug oder sonstiges in der Hand. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten?
Hallo Jenny,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Habe am 30.01.2018 einen Seat Leon Kombi (EU-Fahrzeug) beim Händler bestellt, laut Vertrag steht drin, unverbindlich Lieferung 30.03. Zwischendurch hätte der Zulieferer sogar Ende Februar dem Autohaus gesagt! Dann ging es los mit, gute Neuigkeiten, mein Auto wäre auf dem LKW und auf dem Weg hierher, sie würden täglich darauf warten! Nächste Woche ist es da Frau Franks, es ist unterwegs!!! Dann haben wir zwischenzeitlich schon den Inzahlungsnahmevertrag für meinen 3 Jahre alten Polo gemacht. In diesem Vertrag steht, Übergabe Autos, 30.04.!!! Jede Woche heißt es nächste Woche isses da!! Wäre unterwegs!! Wir haben mitte Juni, und ich habe dreister Weise mal wieder angerufen und nachgefragt. Erst wollte der Händler wohl nicht mit mir telefonieren, dann mit Nachdruck bei der Empfangsdame, dass ich an DEM Tag noch zurückgerufen werden möchte, weil ich endlich wissen möchte was Sache ist, bekam ich sehr patzige Antworten, ich wäre nervig, soll nicht ständig anrufen (ganze 2 mal), der Verkäufer würde sich schon irgendwann melden…das tat er dann letzten Freitag um 17:50 Uhr…er sagte, das wird auch im Juni und in der nächsten Zeit nichts! Der Liefertermin auf unbestimmte Zeit verschoben!!! Da ich auf ein größeres Auto dringend angewiesen bin, und ein anderes bei einem anderen Händler in Aussicht hätte, und somit vom Vertrag rücktreten möchte, wurde der Verkäufer swhr ungehalten und unverschämt! Das könne ich nicht so einfach, das ginge nicht, und er könne ja wohl nichts dafür und ich sollte mich in Geduld mal besser üben, mein generve wäre unerträglich (wie gesagt, 2 mal hab ich angerufen)!!! Meine Frage, wie verhalte ich mich jetzt? Kann ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten???? Und wenn doch, wie mache ich das?
Herzliche Grüße
Lg S. Franks
Hallo S. Franks,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Yannik,
bitte wenden Sie sich zwecks einer Vertragsprüfung an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Georg,
unter Umständen ist dies möglich. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen überprüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo habe am 19.05.18
ein Gebrauchtwagen verbindlich bestellt und unterschrieben, bevor ich unterschrieben hatte habe ich noch mal gefragt ob ich noch mal anrufen konnte Weill ich mich nicht sicher war um den kauf. Er hat mir ok gegeben und mir trotzdem gegeben zum unterschreiben. habe dies unterschrieben zuhause noch mal durchgelesen das sind Sachen beschrieben die er mir gar nicht als Verkäufer unterrichtet hat. Zum Schluss steht das ich den wagen probe gefahren bin hatte ich aber nicht meine Familie könnte es bestätigen ,jetzt möchte ich von der verbindliche Bestellung zurücktreten .
Ich vermute aber es wird schwierig oder gar nicht .
Hallo Valli,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Grundsätzlichen sollten Schriftstücke vollständig gelesen werden, ehe eine Unterschrift erfolgt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Steffi,
ein Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag ist nur bei einem erheblicher Mangel am Fahrzeug möglich. Dieser liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Ob der Mangel in Ihrem Fall so prägend ist, dass es nicht zumutbar wäre, diesen zu akzeptieren, können wir allerding snicht einschätzen. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org