S-Bahn-Surfen: Welche Strafe droht dafür?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Nervenkitzel für S-Bahn-Surfer
Es ist illegal und gefährlich – S-Bahn-Surfen verspricht Adrenalin pur, aber nicht selten wird dieses Versprechen mit dem eigenen Tod eingelöst. Im Internet kursieren zahllose Videos von S-Bahn-Surfern, die für den kurzen Kick ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel setzen.
Für die Polizei und Verkehrsbetriebe des öffentlichen Nahverkehrs sind solche waghalsigen Aktionen ein großes Ärgernis. Die meist jungen Surfer riskieren nicht nur ihr Leben, sie behindern zudem den planmäßigen Ablauf des Bahnverkehrs. Geht die Aktion schief, kommt es in der Regel zu langen Verspätungen. Polizei- und Notarzteinsätze gehören beispielsweise in Berlin zur Tagesordnung – für die Zugführer ist ein solches Erlebnis meist traumatisch.
Im folgenden Ratgeber informieren wir Sie über das S-Bahn-Surfen, klären, welches Risiko besteht, wenn Personen auf dem Zug surfen und gehen darüber hinaus auf die rechtliche Situation ein.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: S-Bahn-Surfen
Hierbei klammert sich eine Person während der Fahrt an der Außenwand eines fahrenden S-Bahn-Zuges fest. Häufig wird hierzu das Trittbrett am Waggonende oder das Rückfenster genutzt. In seltenen Fällen entscheiden sich Trainrider auch dazu, auf dem Dach der Bahn mitzufahren.
Viele Zugtüren haben heute eine Sperre, damit sie nicht während der Fahrt geöffnet werden können. Auch die Fenster sind in einer S-Bahn üblicherweise nicht vollständig zu öffnen. Auf Trittstufen wird heutzutage in öffentlichen Verkehrsmitteln häufig verzichtet.
Ja. Unter Umständen handelt es sich aber auch um eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch ein Bußgeld bzw. eine Strafe für das Bahnsurfen ausfallen kann, erfahren Sie hier.
Weitere Infos rund um den öffentlichen Personenverkehr:
Was ist Train-Surfing?
Beim S-Bahn-Surfen bzw. Train-Riding geht es darum, sich an einem fahrenden Zug festzuklammern. In der Regel klettern die Jugendlichen während der Fahrt aus dem Fenster oder einer Tür und halten sich mit den Füßen abstützend an der Dachkante der Bahn fest. Üblich ist auch das Aufspringen auf den Zug, wenn dieser im Bahnhof anfährt.
In der Szene gehört zum S-Bahn-Surfen auch der sogenannte „Roofride“, was das Klettern auf das Dach des Zuges meint. Auf die Spitze wurde dies auf einer S-Bahn in Berlin getrieben. Mehrere maskierte Jugendliche sind an der Haltestelle Grunewald vom Dach der Haltestelle auf die Bahn geklettert. Während der Fahr improvisierten sie auf dem Dach des Zuges eine Art Picknick samt Tisch und Stühlen.
U-Bahn-Surfer müssen sich dagegen meist am Heck des Zuges festhalten, da die Tunnel in der Regel eng und niedrig sind. Oftmals steigen Sie auf die Kupplung am Ende der Bahn oder sogar zwischen einzelnen Waggons.
Totaler Wahnsinn: ICE-Surfen
In der Community zum S-Bahn-Surfen sorgte ein Video für besonders viel Furore im Netz. Dabei sprang bei Anfahrt eines ICEs ein junger Mann auf das Heck eines Zuges und hielt sich mittels Vakuumpumpe fest.
S-Bahn-Surfen: Unfälle enden häufig tödlich
Es sind nicht nur die offensichtlichen Risiken, wie das Herabstürzen vom Zug, welche das S-Bahn-Surfen so gefährlich machen. Insbesondere die Fahrtwinde und Luftwirbel, welche in der Bewegung entstehen, haben schon so manchem S-Bahn Surfer einen Unfall beschert. Auch die elektrischen Oberleitungen bieten eine Gefahr für Leib und Leben. Selbst ohne direkte Berührung können Blitze den Surfer treffen und so zu schwersten, oftmals auch tödlichen Verletzungen führen.
Das Fahren zwischen den Waggons auf der Kupplung hat auch schon viele das Leben gekostet. Rutschen die Adrenalinjunkies während dem S-Bahn-Surfen ab, landen sie im Gleisbett und können von den Rädern erfasst werden. Auch durch Hindernisse wie Tunnel oder Querbalken können die Trainsurfer schwer oder tödlich verletzt werden.
Welche Strafe erwartet S-Bahn-Surfer?
Train-Surfing ist in Deutschland grundsätzlich illegal. In der Regel erhebt die Polizei Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Geahndet wird das S-Bahn-Surfen gemäß § 315 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren. In minder schweren Fällen kann auch ein milderes Urteil erlassen werden.
Möglich ist aber auch die Verfolgung vom S-Bahn-Surfen als Ordnungswidrigkeit. Gemäß § 28 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) kann ein Bußgeld von 50.000 Euro folgen.
Weiterführende Informationen zu Straftaten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Hallöle,
ich will nur darauf hinweisen, dass sich der § 315 Strafgesetzbuch (StGB) lediglich auf den Straßenverkehr bezieht.
S-Bahn surfen ist auch keine Straftat sondern eime Ordnungswidrigkeit. Dabei verstößt man gegen die Betriebsverordnung der DB und nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Demnach ist die Behauptung, das als Konsequenz eine Freiheitsstrafe folgen kann, absurd. Die DB kann den Betriebsausfall in Rechnung stellen und den Verstoß gegen die Betriebsverordnung anzeigen, welches idR. nie als Straftat ausgelegt werden kann, weil weder Leib und Leben anderer als auch das Eigentum anderer dadurch gefährdet wird. Ich selbst bin ein verunfallter und verurteilter Train Surfer aus Berlin und habe mehrere Bekannte, welche auch nur zu Bußgeldern (ausgenommen ist hier die Rechnung für den Betriebsausfall bei der DB) verurteilt wurden. Straftaten müssen immer mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Bußgelder dürfen bei Straftaten garnicht ausgesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander P
Das stimmt nicht. § 315 StGB bezieht sich auf auf den Schienenbahnverkehr. Ich weiß nicht, wo Sie das lesen, dass es sich nur auf den Straßenverkehr bzeieht. § 315c StGB ja, dieser bezieht sich nur auf den Straßenverkehr.
§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich verstehe es jedoch immernoch nicht, warum S-Bahnsurfen überhaupt verfolgt wird, wenn eine Person dabei Niemandem oder Besitz von anderen schadet, sondern nur sein eigenes Leben gefährdet. Ich verstehe, dass bei einem Unfall, die Betroffenen und die Bahngesellschaft diese Tat verfolgen, allerdings verstehe ich es nicht bei Fällen, wo niemand zu schaden kommt.