Sachmängelhaftung beim Auto: Diese Rechte haben Sie
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Sachmängelhaftung beim Auto
Eine Sachmängelhaftung beim Auto bedeutet, dass der Verkäufer Mängel ausbessern muss, die schon vor dem Kauf bestanden haben, dem Käufer aber erst später auffallen. Der Händler muss aber nicht für übliche Verschleißschäden oder Verschleißteile haften.
In aller Regel besteht die Sachmängelhaftung laut deutschem Recht für zwei Jahre. Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist es allerdings üblich, dass diese auf ein Jahr verkürzt wird. Dies halten Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags entsprechend fest.
Die Zuordnung, wann ein Sachmangel vorliegt, ist oft nicht einfach. Es handelt sich dabei um Mängel, welche über den üblichen Verschleiß bei einem Kfz hinausgehen. Zudem muss der Mangel bei der Fahrzeugübergabe bereits bestanden haben und darf nicht erst nach dem Kauf bzw. der Unterzeichnung des Kaufvertrags aufgetreten sein.
Nein. Bei einem privaten Autoverkauf wird die Sachmängelhaftung für das Auto regelmäßig im Kaufvertrag ausgeschlossen. Der Verkäufer ist allerdings dennoch haftbar, wenn dieser einen bestehenden Mangel arglistig verschwiegen hat.
Inhaltsverzeichnis:
Wann greift beim Autokauf die Sachmängelhaftung?
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, so wird im Kaufvertrag in aller Regel festgelegt, dass eine Sachmängelhaftung für das Auto von einem Jahr gilt. Üblich sind eigentlich zwei Jahr, doch in der Gebrauchtwagenbranche ist eine vertragliche Vereinbarung über 12 Monate üblich.
Die Sachmängelhaftung soll den Käufer davor schützen, auf Mängeln sitzen zu bleiben, die schon vor dem Kauf des Kfz bestanden haben. Grundsätzlich muss Sie der Händler auf alle Beeinträchtigungen hinweisen.
Tut er dies nicht oder war ihm der Mangel selbst nicht bewusst, kann die Sachmängelhaftung für das Auto greifen, wenn der Mangel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf zum Vorschein tritt. Ausgenommen davon sind Reparaturen, die aufgrund von einem natürlichen Verschleiß erforderlich werden.
Doch wie können Sie im Zweifel nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand? In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen, dass die entstandenen Mängel noch nicht beim Kauf vorgelegen haben. Das ist in aller Regel relativ schwierig.
Erst mit dem Ablauf des sechsten Monats liegt die Beweispflicht beim Käufer. Dann müssen Sie also nachweise, dass der entsprechende Mangel oder Defekt schon vorgelegen hat, bevor Ihnen das Fahrzeug übergeben wurde.
Wichtig: Die Sachmängelhaftung fürs Auto greift auch, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft oder ein Accessoire versprochen hat, welches nicht funktioniert bzw. nicht vorhanden ist.
Können Sie bei einem Sachmangel vom Kaufvertrag zurücktreten?
Grundsätzlich muss der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung für den Pkw dafür sorgen, dass der Mangel behoben wird. Er muss also für sämtliche Reparaturkosten, die damit in Zusammenhang stehen, aufkommen.
Doch Vorsicht: Sie können das Fahrzeug nicht einfach bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Viel mehr kann der Händler entscheiden wo und zu welchen Konditionen die Reparatur ausgeführt wird. Doch kann ein Sachmangel auch den Rücktritt vom Kaufvertrag begründen?
Das ist theoretisch möglich, in der Praxis aber eher unüblich. Vom Vertrag zurücktreten können Sie, wenn:
- der Verkäufer die Beseitigung des Mangels verweigert oder
- die Beseitigung des Mangels endgültig fehlgeschlagen ist.
Gut zu wissen: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist allerdings in jedem Fall möglich, wenn der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat, indem er einen entsprechenden Mangel verschwiegen hat. Allerdings liegt die Beweislast in einem solchen Fall bei Ihnen.
Müssen Sie bei einem privaten Autoverkauf eine Sachmängelhaftung gewährleisten?
Doch wie sieht es aus, wenn Sie selbst Ihren Gebrauchtwagen verkaufen? Als Privatperson können Sie in aller Regel die Sachmängelhaftung für das Auto ausschließen. Eine entsprechende Passage sollte im Kaufvertrag vermerkt werden.
Doch auch hierbei gilt: Haben Sie den Käufer arglistig getäuscht, indem Sie einen vorhandenen Mangel verschwiegen haben, so kann dieser, wenn er nachweist, dass Sie von dem Mangel Kenntnis hatten, vom Kaufvertrag zurücktreten.
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