Schadenfreiheitsklasse für einen Zweitwagen – Infos zur Versicherung
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Schadenfreiheitsklasse für einen Zweitwagen
Bei den meisten Versicherungen wird die Schadenfreiheitsklasse auf den Zweitwagen übertragen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Dann erhält Ihr Zweitwagen die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie der Erstwagen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Besonders Fahranfänger profitieren von der Zweitwagenversicherung. Beim Zweitfahrzeug startet die Schadenfreiheitsklasse häufig von ½ und nicht in der teureren Sfk 0 und sorgt daher für eine günstigere Kfz-Versicherungsklasse.
Dass Erst- und Zweitwagen die gleiche Schadenfreiheitsklasse aufweisen, gilt auch andersherum. Im Schadensfall mit dem Zweitwagen kann die Sf-Klasse übertragen werden auf das Erstfahrzeug. Nach einem Unfall erfolgt meist eine Hochstufung und die Beiträge für beide Wägen steigen.
Inhaltsverzeichnis:
Einstufung der Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen
Wenn Sie oder andere Familienmitglieder ein zweites Auto kaufen, müssen Sie es extra versichern. Der Schutz für den Erstwagen greift nicht für den Zweitwagen. Entscheidend ist dabei für die Kfz-Versicherung, welche Schadenfreiheitsklasse (Sfk) beim Zweitwagen gilt. Doch wie hoch wird der Zweitwagen eingestuft?
Welche Schadenfreiheitsklasse bei einem Zweitwagen gilt und wie hoch demnach der Versicherungspreis ist, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Um die Schadensfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen herauszufinden und die Konditionen bei Ihrer Versicherung zu erfragen, sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
– die Sf-Klasse Ihres Erstwagens,
– die Typklasse Ihres Zweitwagens.
Ist die Typklasse des Zweitwagens eine höhere, lohnt es sich, vorher zu klären, ob Sie die Schadenfreiheitsklasse beim Zweitwagen vom Erstwagen übernehmen können. Denn die Versicherung kann den Sf-Rabatt des Erstwagens übertragen auf den Zweitwagen bei der Sf-Klasse Einstufung.
Kosten um den Zweitwagen zu versichern entsprechend der Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse ist maßgeblich für die Versicherungskosten. Doch ist ein Zweitwagen teurer in der Kfz-Versicherung? Der Zweitwagen kann die gleiche Sf-Klasse aufweisen wie der Erstwagen, wenn Sie ihn in derselben Versicherung anmelden. Dann bieten viele Versicherungen spezielle Konditionen für die Schadenfreiheitsklassen für das Zweitfahrzeug an. Die Einordnung erfolgt in diesem Fall meist nicht in die Schadenfreiheitsklasse 0, sondern mindestens in die günstigere Klasse ½ (sog. Zweitwagenregelung). Der Erstwagen muss dafür selber mindestens in der Sf-Klasse ½ eingestuft sein.
Bestenfalls wird die Schadenfreiheitsklasse übertragen auf den Zweitwagen. Bei der sog. verbesserten Zweitwagenregelung können Sie die Schadenfreiheitsklasse vom Erstwagen übernehmen.
Damit Ihr Zweitwagen die gleiche Sf-Klasse wie Ihr Erstwagen bekommt, muss der Halter folgende Bedingungen erfüllen:
- Er darf einige Jahre keinen Unfall gebaut haben mit dem Erstauto,
- meist darf nur der Versicherungsnehmer das Auto fahren; höchstens noch der Ehepartner,
- alle eingetragenen Fahrer müssen ein Mindestalter von 24 oder 25 Jahren aufweisen.
- Manchmal verlangen Versicherer, dass der Fahrer mit dem Zweitwagen nur wenige Kilometer zurückgelegt hat.
Für den Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, bieten einige Versicherungen nur an, wenn der Zweitwagen durch den Lebenspartner genutzt wird (sog. Partnertarif). Andere Kfz-Versicherungen gewähren nicht dieselbe Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen wie für den Erstwagen, sondern ordnen ihn etwas niedriger ein.
Eine Zweitwagenversicherung für die gleiche Schadenfreiheitsklasse bieten ein paar Versicherungsanbieter auch dann, wenn das Erstfahrzeug nicht dort versichert ist. Um herauszufinden, welcher der beste Tarif für Sie und Ihren Zweitwagen ist, kann Ihnen ein Autoversicherungsvergleich weiterhelfen.
Wer profitiert von der Zweitwagenversicherung?
Für volljährige Kinder ohne Fahrerfahrung und schadenfreie Jahre ist die Zweitwagenversicherung sehr viel günstiger. Der Zweitwagen wird dann auf die Eltern zugelassen und auf deren Namen versichert. Ohne diese werden die Fahranfänger in die teure Sf-Klasse 0 gesteckt. Wenn der Fahranfänger dann zu einer Versicherung für ein eigenes Kfz wechseln möchte, wird die Schadenfreiheitsklasse vom Zweitwagen übertragen.
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Schadenfreiheitsklasse vom Zweitwagen an die Tochter abgeben, die sie sich als Fahrerin selber erfahren hat .in den Jahren .Wie mache ich das als Vater. Der alte Wagen ist verkauft. Sie kauft sich selber einen und willsich selber versichern.
Wie kann ich Ihr helfen.