Schadenfreiheitsrabatt – Was ist wichtig zu wissen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Wichtige Informationen zur Autoversicherung und dem Schadenfreiheitsrabatt
Wenn eine Versicherung für ein Kraftfahrzeug abgeschlossen wird, fällt häufig auch der Begriff Schadenfreiheitsrabatt. Nicht für jeden ist das Wort bekannt und die Bedeutung dazu geläufig. Allerdings sind Schadenfreiheitsrabatte für ein Kfz und deren Besitzer sehr interessant. Insbesondere wenn dadurch Geld eingespart werden kann, sollte sich mit diesem Versicherungsthema genauer beschäftigt werden.
In dem folgenden Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Schadenfreiheitsrabatt beim Kfz, was Schadenfreiheitsklassen sind und wie diese sich auf erfahrene Fahrer und Fahranfänger auswirken.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schadensfreiheitsrabatt
Versicherungen gewähren oft einen Rabatt auf die zu zahlenden Versicherungsprämien, wenn der Versicherungsnehmer schadenfrei fährt. Je länger er dies tut, desto höher fällt meist der Rabatt aus.
Die Schadenfreiheitsklasse dient der Einstufung des Versicherungsnehmers und als Grundlage der Beitragsberechnung. Meist werden Versicherte in eine besser Klasse eingestuft, wenn im vergangenen Kalenderjahr kein Schaden gemeldet wurde.
Je nach Versicherungsanbieter, kann es bestimmte Konditionen geben, die einem Rabatt nahe kommen. In der Regel stuft die Versicherung die Fahranfänger in die Klasse 0 ein.
Die Bedeutung von Schadenfreiheitsrabatt
Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt stammt aus dem Bereich von Kfz-Versicherungen. Bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen ist es üblich, dass eine Prämie berechnet wird. Diese Prämienzahlung basiert auf den schadenfreien Jahren (daher die Bezeichnung), die der Fahrer sammelt, in der Zeit, in der er seine Autoversicherung aktiv beantragt hat und mit seinem Fahrzeug fährt.
Eine genaue Einstufung wird angegeben als Schadenfreiheitsklasse, welche als Prozente ausgerechnet und häufig mit dieser Zahl dargestellt wird. Der Beitrag, welcher für die Kfz-Versicherung zu zahlen ist, richtet sich daher nach der jeweiligen Schadensfreiheitsklasse, welche auch oft als SF-Klasse abgekürzt wird. Wenn also ein Versicherungsnehmer über einen langen Zeitraum schadenfrei fährt, ist im Nachhinein sein Schadenfreiheitsrabatt umso höher. Dieser wird dann ausgedrückt in die spezifische Klasse, da diese steigen und sinken kann.
Schadenfrei bedeutet in Bezug auf die Fahrzeugversicherung, dass der Fahrer des Kraftfahrzeuges nicht in einen Verkehrsunfall verwickelt ist bzw. diesen aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit verschuldet hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer die Vorfahrt missachtet hat und daraus ein Unfall mit einem anderen Fahrzeug entstanden ist und zudem ein minder schwerer oder erheblicher Sachschaden daraus resultiert.
Die Voraussetzung für die Einstufung bei der Kfz-Versicherung und dem Schadenfreiheitsrabatt
Bei einem bestehenden Versicherungsvertrag ist es üblich, dass der Fahrzeughalter dann in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse eingeordnet wird, wenn von Beginn bis zum Ende des letzten Kalenderjahres ein Vertragsverhältnis bestand und kein Unfall passiert ist oder ein Schaden gemeldet wurde.
In diesem Fall stellt sich auch häufig die Frage, wie der Schadenfreiheitsrabatt zu berechnen ist. Gemäß von Schadens- und Unfallstatistiken (z.B. vom ADAC) ist es belegt, dass gerade junge Menschen, wahrscheinlich Fahranfänger, im Alter von 18 – 23 Jahren und Personen ab einem Alter von über 69 Jahren, eher Verkehrsunfälle verursachen und mehr in solche Unfälle verwickelt sind. Aus diesem Grund sind diese Altersgruppen meist bei den Versicherungsgesellschaften von vornherein höher eingestuft, was die Zahlung der Prämie betrifft. Wenn Personen bis 23 Jahre zum Beispiel bei der Familie das Fahrzeug ebenfalls nutzen, ohne dass dieses auf sie zugelassen ist, kann es aufgrund des hohen Risikos der Altersklasse ebenfalls zu einer Prämienerhöhung bei der Kfz-Versicherung kommen. Das Unfallgeschehen von einem Versicherungsnehmer kann sich positiv oder negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt und die entsprechenden Klassen auswirken. Wenn allerdings ein Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet wird, ist es so, dass im darauf folgenden Kalenderjahr eine Rückstufung erfolgt.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird Fahrern, welche schon eine lange Zeit im Straßenverkehr mit ihrem versicherten Auto aktiv sind und durchweg schadenfrei fahren, daher auch in einer hohen Schadenfreiheitsrabattklasse sind, ein Rabattretter gewährt. Dieser dient dann dazu, dass auch wenn nach einem Unfall der Versicherungsvertrag in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse rutscht, der generelle Beitragssatz jedoch erhalten bleibt.
Bei einigen Versicherungsanbietern ist es möglich, dass der Rabattschutz zusätzlich erworben wird. Dadurch sind Sie mit Ihrem Fahrzeug gesichert, für den Fall eines Verkehrsunfalles, dass Sie nicht zwangsläufig in dem nächsten Versicherungsjahr in eine niedrige Stufe rutschen und Ihr Schadenfreiheitsrabatt somit keinem Verfall ausgesetzt ist. Der Zusatz des Rabattschutzes ist allerdings kostenpflichtig und die gewünschte Sonderleistung, welche hinzugebucht wird, wird als Zuschlag auf den Grundbetrag mit raufgerechnet.
Gerade Altverträge bieten meist noch Rabattretter an. In der Regel sind diese jedoch nur bei den Verträgen zu finden, welche eine SF-Klasse von 25 oder höher bereits erreicht haben.
Der Schadenfreiheitsrabatt bei Fahranfängern
Junge Menschen, die gerade frisch ihren Führerschein erworben haben oder auch ältere Personen, die allerdings später ihre Fahrerlaubnis gemacht haben, gelten als Fahranfänger. Diese werden von ihrer Versicherung für den Schadenfreiheitsrabatt in die Klasse 0 eingeordnet. In manchen Fällen, wie beispielsweise bei der ADAC-Autoversicherung, gibt es Sondertarife und die Fahranfänger erhalten die Stufe Schadenfreiheitsklasse 1 (dies nennt sich dann Führerschein-Starter-Paket).
Die Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsstaffeln
Häufig hängen die Kosten der zu leistenden Beiträge von den jeweiligen Versicherungsverträgen ab. So sind bei Kaskoverträgen für eine Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung die Beitragssätze der verschiedenen SF-Klassen oftmals unterschiedlich. Die Einstufungsvoraussetzungen werden unabhängig voneinander errechnet für die beiden Arten der Versicherungen. Es kann auch passieren, dass selbst innerhalb einer bestimmten Versicherungsart bei einem Kfz-Schadenfreiheitsrabatt eine unterschiedliche Tabelle existiert.
Wenn der Schaden nach einem Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert wird, ist auch hier die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zu vermerken. Sofern die Vollkaskoversicherung nicht eingeschaltet wird, ist in dem darauffolgenden Jahr der Rabatt weiterhin beständig und wird weitergeführt wie bisher. Da es bei einer Teilkaskoversicherung in der Regel keine Tabellen für eine Rückstufung gibt, wird bei einem übernommenen Schaden (z.B. Wildunfall) dieser Versicherungsart, der Fall nicht in eine bestehende Vollkaskoversicherung aufgenommen und dadurch eingegliedert, um in der Klasse eine Stufe tiefer zu sinken.
Was passiert mit der Selbstbeteiligung?
Für einen Versicherungsnehmer, welcher einen Vertrag für eine Kaskoversicherung abschließt ist es im Grunde üblich, dass diesem mehrere Varianten für eine Selbstbeteiligung zur Verfügung stehen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass umso höher die Selbstbeteiligung ausfällt, die gewählt wird, desto niedriger sind die Kosten der Prämie. Es gibt auch die Option einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, wie auch die Möglichkeit eine Teilkaskoversicherung generell ohne Selbstbeteiligung zu beantragen.
Wie ist der Schadenfreiheitsrabatt bei einem Zweitwagen?
Für die Einstufung des Zweitwagens gibt es je nach Versicherungsanbieter einige Unterschiede. Dabei gibt es folgende mögliche Regelungen, welche in Betracht kommen:
- Es gibt eine Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse, welche besser ist als die Klasse 0. Meist wird dann die SF-Klasse 1 zugeteilt.
- Es wird der Schadenfreiheitsrabatt mit der zugehörigen Klasse eingeplant, in der sich der Erstwagen bereits befindet.
Eine günstigere Einstufung des Zweitwagens ist eher selten der Fall. Dies akzeptieren die Versicherungsgesellschaften nur dann, wenn das Erstfahrzeug bei der gleichen Gesellschaft versichert ist oder wenn im Zeitraum von einem Jahr (ab der Zulassung des Zweitfahrzeuges) das Hauptfahrzeug noch bei demselben Anbieter versichert wird.
Die Übertragung von einem Schadenfreiheitsrabatt
Wenn ein Schadenfreiheitsrabatt anhand einer guten Schadenfreiheitsklasse ausgemacht wurde und eine günstige Einstufung des Versicherungsvertrages erfolgte, kann die Dauer der Schadensfreiheit und die Anzahl der Schäden einer dritten Person angerechnet werden. Dies ist allerdings mit einigen Voraussetzungen verbunden.
So ist dies beispielsweise möglich, wenn der ursprüngliche Versicherungsnehmer seinen Anspruch aufgibt, unter der Berücksichtigung des bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Schadenverlaufes, welcher in seinem Versicherungsvertrag verzeichnet ist. Die übernehmende Person muss glaubhaft erklären, dass sie zum Erwerb der unfallfreien Zeiten beigetragen hat und dies nicht nur gelegentlich.
Ebenfalls ist es möglich, wenn der Übernehmende der Lebens- bzw. Ehepartner des aktuellen Versicherten ist und mit diesem in einer häuslichen Gemeinschaft zusammen lebt. Dies kann auch ein Familienangehöriger sein oder eine juristische Person.
Wenn der ursprüngliche Versicherungsnehmer wieder ein Fahrzeug neu versichern lassen möchte, wird dieser nochmals als ein Fahranfänger, welcher seit drei Jahren den Führerschein besitzt, eingestuft. Dies bedeutet, er erhält die Schadenfreiheitsklasse ½ und hat nicht den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vorher.
Unterschiede zwischen den Versicherungsangeboten
Die Angebote sind teilweise weitreichend unterschiedlich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Nicht nur bezüglich der Anzahl der SF-Klassen, sondern auch wegen der Rückstufungsregelung bei Haftpflicht- und Vollkaskofällen, wie auch bei Prämienaufschlägen, die bei älteren Kraftfahrzeugen gezahlt werden müssen.
Da der Versicherungsmarkt einiges an Angebote bereithält, welche in Ihrem Überfluss häufig für den Verbraucher verwirrend wirken können, sollte bevor ein Vertrag abgeschlossen wird und eine sichere Entscheidung gefällt wird, auf einiges Acht gegeben werden. So sollte sich ausreichend in den Bereich der möglichen Versicherungen informiert werden. Es ist immer von Vorteil verschiedene Angebote einzuholen und unterschiedliche Anbieter zu vergleichen.
Auch wenn bestimmte Versicherungsgesellschaften einen gesonderten Rabatt gewähren und diese Sonderleistungen anpreisen, bedeutet dies nicht, dass dieser auch zwangsläufig erstrebenswert ist oder auf Sie persönlich zugeschnitten wurde. Hierbei ist es möglich, dass dann die anderen Bedingungen negativere Auswirkungen haben, wie zum Beispiel verschärftere Regeln bei der Rückstufung in einem Schadensfall, somit härtere Maßnahmen und Bewertungen nach einem Verkehrsunfall.
Bei manchen Rabatten ist zudem zu beachten, dass diese nur von einer gesonderten Versicherungsgesellschaft angeboten werden. Wenn Sie beispielsweise Ihr zweites Fahrzeug bei der bisher ursprünglichen Gesellschaft versichert haben, sowie den Erstwagen dort mit einer Sondereinstufung laufen haben, dann sollten Sie bei einem Wechsel genau überprüfen, ob der neue Anbieter diese Umstände genauso weiter übernimmt. Es kann natürlich sein, dass bei einem Versicherungswechsel nur die ausschließlich nachgewiesenen schadenfreien Jahre berücksichtigt werden.
Was passiert bei einer Vertragsunterbrechung?
Viele Halter eines Fahrzeugs stellen sich die Frage, was nach einer Vertragsunterbrechung genau geschieht. Wenn eine längere Zeit kein Auto angemeldet wurde und sich keine durchgängigen Versicherungszeiten nachweisen lassen, gibt es eine Grundregel: Bei einer Unterbrechung von ungefähr sieben Jahren ändert sich soweit nichts. Danach allerdings verfällt der Schadenfreiheitsrabatt gänzlich. Danach ist es häufig von dem Versicherungsanbieter abhängig, wie genau weiter mit dem Kfz-Versicherten verfahren wird und ob Ausnahmen gemacht werden.
Der Schadenfreiheitsrabatt in Prozent
Bei dem Schadenfreiheitsrabatt wird die Grundprämie als Prozentsatz angegeben. Diesen muss der Versicherte als Versicherungsbeitrag zahlen. So ist es zum Beispiel, wenn der Schadenfreiheitsrabatt bei 40 Prozent liegt, dass auch die Grundprämie dementsprechend im Bereich von 40 Prozent fällig wird.
Umso höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto geringer fällt in der Regel die Prozentzahl aus und somit auch der gesamte Versicherungsbeitrag im Jahr. Es können allerdings auch für mehrere Schadenfreiheitsklassen ähnliche oder gleiche Rabattstufen gelten. Insbesondere bei höheren Schadenfreiheitsklassen ist dies der Fall.
Das bedeutet, dass wenn die Kfz-Versicherung den Versicherungsnehmer für das nächste Versicherungsjahr in eine folgende und bessere Klasse einordnet, dass nicht automatisch auch ein günstigerer Betrag folgt.
Gemäß der Rabattstruktur, welche bei einer Versicherung für Ihr Kfz gelten, gibt es immer bestimmte Bedingungen. Auf diese legen jede Versicherungen wert und entscheiden diese häufig auch unabhängig voneinander.
Versicherungsvergleich: Worauf sollte noch geachtet werden?
Wenn unterschiedliche Informationen zu den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften eingeholt und die Angebote verglichen werden, sollten Sie darauf achten, dass die Kfz-Versicherung zu einem passt. Dabei kann es Unterschiede bezüglich der Schadenfreiheitsrabatte geben. Da Versicherungen meist speziell auf die Kunden zugeschnitten werden können und Sonder- bzw. Zusatzleistungen hinzugebucht werden, sollte auf die eigenen Umstände besonders Wert gelegt werden.
Dabei spielt es beispielsweise eine Rolle, wie häufig das Fahrzeug genutzt wird und ob Sie selbst noch unsicher im Straßenverkehr sind, da Sie noch als Fahranfänger gelten. Die praktische Erfahrung ist gerade auch für die Anbieter von Bedeutung, da ohne Praxiserfahrung ein Risiko besteht für einen Verkehrsunfall und dadurch die Unfallquote bei Ihnen höher sein kann, als vergleichsweise bei Fahrern mit langjähriger praktischer Erfahrung im Verkehr.
Außerdem sind Kundenberater für persönliche Fragen empfehlenswert, da diese Ihnen schnell Auskünfte zu jeglichen Fragen von Schadenfreiheitsrabatt bis zu Ihrer speziellen Schadenfreiheitsklasse geben können.
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