Schadenfreiheitsrabatt übertragen – Wie funktioniert es?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten
Schadenfreiheitsklasse übernehmen: Was ist der Vorteil des Schadenfreiheitsrabatts?
In dem Bereich der Vollkaskoversicherungen und Kfz-Haftpflichtversicherungen fallen die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und der Schadenfreiheitsrabatt. Letzter wird von Versicherung für die Kunden gewährt, wenn diese mehrere Jahre schadenfrei fahren. So entsteht ein Nachlass auf die Grundprämie für den Versicherungsnehmer. Vorausschauendes Fahren und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer wird somit von Versicherungen belohnt. Anders ausgedrückt ist die Schadenfreiheitsklasse bestimmt durch die Abhängigkeit der vom Versicherungsnehmer gemeldeten Verkehrsunfallschäden, welche von der Versicherung dann in der Regel zu regulieren ist, wodurch die Versicherungsprämie prozentual übertragen wird.
Bei der Teilkaskoversicherung ist das Prozedere jedoch anders. Bei dieser Versicherungsart gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Hier kann die versicherte Person das Geschehen im Nachhinein nicht beeinflussen. Sollte es zum Diebstahl, Hagelschaden, Sturm oder Brand kommen, wodurch das Fahrzeug betroffen ist, entscheidet die Teilkaskoversicherung über Regulierung der versicherten Risiken.
Bei einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkaskoversicherung muss der Unfallverursacher in der Regel beim Eigenverschulden des Unfalls haften.
In Hinblick auf den Schadenfreiheitsrabatt kommen häufiger Fragen auf. Ein besonders wichtiges Anliegen ist diesbezüglich, ob Sie bei der Kfz-Versicherung die Prozente übertragen oder ob Sie einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen können. Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu dem Thema Schadenfreiheitsrabatt, Schadenfreiheitsklassen und zu den Fragestellungen, ob es möglich ist, bei einer Autoversicherung die Prozente zu übertragen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts
Das hängt von der jeweiligen Police und der Versicherungsgesellschaft ab. In der Regel kann ein Rabatt auf Antrag bei der Versicherung auf Familienangehörige übertragen werden. Dazu sollten Versicherte die Gesellschaft kontaktieren.
Ja, in der Regel ist es möglich, dass Fahrzeughalter einen Schadenfreiheitsrabatt zu ihrer neuen Versicherung mitnehmen können.
Was bei einem Versicherungswechsel und der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts zu beachten ist, erläutert unser Ratgeber hier.
Wozu dienen Schadenfreiheitsrabatt und die Schadenfreiheitsklassen?
Das Prinzip der Versicherungen für den Schadenfreiheitsrabatt basiert darauf, dass Fahrer sozusagen belohnt werden sollen, wenn ordnungsmäßig und unfallfrei gefahren wird. Sofern innerhalb eines Kalenderjahres kein Verkehrsunfall verursacht wird und dementsprechend nicht miteinhergehende Schäden am Auto resultieren, dezimiert sich der Aufwand und die Kosten für die Versicherungsgesellschaften. Diese sind für die Schadensregulierung im Nachhinein zuständig. Daher ist es durchaus von Vorteil für die Versicherungsgeber, wenn Unfälle mit Schäden ausbleiben.
Ein Autofahrer kann bei schadenfreiem Fahren im Jahr in eine bessere Klasse aufsteigen. Wenn die SF-Klasse günstiger ist und sich dem Bereich der Schadenfreiheitsklasse 35 nähert, dann fällt der Schadenfreiheitsrabatt höher aus und die Zahlung der Prämie sinkt im Betrag.
Andersherum ist es allerdings ebenfalls möglich, dass ein Fahrer, welcher eine Haftpflichtversicherung besitzt und einen Unfall im Straßenverkehr verschuldet, dadurch einige Erhöhungen bekommt. So wird generell nach einem Verkehrsunfall der Unfallverursacher von seiner Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und erhält eine negativere Klasse als vorher. Sobald die SF-Klasse sich in den niedrigsten Bereich befindet, also die Stufen 0, 1, 2, M, muss eine sehr viel höhere Grundprämie gezahlt werden und der Schadenfreiheitsrabatt ist gering bis kaum mehr vorhanden. Dies passiert auch in dem Fall, wenn der Fahrer wegen Schäden an seinem Auto, die Vollkaskoversicherung mit einbezieht.
Auswirkungen auf die Gestaltung der Versicherungsprämie
Sofern ein Versicherer nicht nach einem Unfall einen Schaden regulieren muss, ist pauschal zusagen, dass die Schadenfreiheitsklasse meist die Zahl der Jahre entspricht, in denen unfallfrei gefahren wird. Ein Fahrer der beispielsweise drei Jahre in einer Versicherung aktiv ist und mit seinem Fahrzeug keinen Verkehrsunfall erlebt, wird in die Klasse 3 eingeordnet. 35 Schadenfreiheitsklassen sind insgesamt üblich. Von diesen ist die beste und günstigste die Stufe 35 und die schlechteste ist die Stufe M.
Fahranfänger werden in die Stufe 0 eingegliedert, da sie aufgrund der mangelnden Fahrpraxis ein Risiko für die Versicherungen sind.
Statistisch betrachtet hat ein Fahranfänger eine höhere Wahrscheinlichkeit einen Verkehrsunfall zu verschulden, als vergleichsweise die schon weit erfahreneren Fahrer, welche im Straßenverkehr erprobter sind. Daher sind bei ihnen Beitragssätze von 100 % des Grundbetrags eingeplant.
Bei etwas erfahreneren Fahrern gilt am Anfang die Stufe 1/2. Der Basissatz ist hier mit 70 % versehen. Sollte das gesamte Jahr über unfallfrei gefahren werden, ist eine Hochstufung möglich. Wenn Sie allerdings die Dauer von 35 Jahren schadenfrei bei Ihrer Versicherung bestehen, kann die Prämie auf bis zu 20 Prozent des Basisbeitrags gesenkt werden. Da dieser Umstand bares Geld einspart, ist es verständlich, dass viele Versicherungsnehmer bei einer Kfz-Versicherung die Prozente mit übernehmen wollen, wenn Sie zum Beispiel einen Anbieterwechsel anstreben oder eine Übertragung von ihrem Schadenfreiheitsrabatt bei einem Familienmitglied veranlassen möchten.
Dagegen ist es so, dass Autofahrer welche häufiger in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, von der Versicherung zurückgestuft werden. Wenn dies häufiger vorkommt und der Fahrer als risikoreicher Fahrer eingeschätzt wird, kann es zu der Einstufung in die Malusklasse (SF-Klasse M) kommen. Hier muss eine besonders hohe Prämie gezahlt werden, die meist über dem Satz von 100 % liegt.
Sind einheitliche Schadenfreiheitsklassen gängig?
Versicherungsanbieter können ihre Leistungen und Angebote gesondert bestimmen. Insbesondere die allgemeinen Bedingungen und die Beitragsätze. Die Unternehmen sind nicht zwingend an Vorgaben diesbezüglich gebunden. Die Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Schadenverläufe der letzten Jahre und berechnen anhand dieser Grundlage, die genauen Prämien der Versicherungsnehmer.
Bei der Kfz-Versicherung die SF-Klasse übertragen
Für viele Menschen, welche ihr Fahrzeug versichert haben und unschlüssig sind, ob sie bei dem gleichen Versicherungsunternehmen bleiben möchten, ist es interessant zu erfahren, dass sie ihren Kfz-Schadenfreiheitsrabatt übertragen können. Zunächst sollte allerdings klar sein, wie genau eine Schadenfreiheitsklasse kalkuliert wird.
Generell werden auch Personen, welche keine Fahranfänger sind und ihr Fahrzeug erstmalig versichern, mit einer Stufe von ½ eingeordnet. Fahranfänger, die erst seit kurzer Zeit eine Fahrerlaubnis haben starten mir der Klasse 0 und werden erst nach drei Jahren in eine bessere Klasse (Stufe 1) hochgesetzt. Der zu zahlende Beitrag kann zwischen 95% und 150% liegen. Wenn das Fahrzeug beispielsweise der Eltern als Zweitfahrzeug versichert wurde, ist es dem Fahranfänger nach drei Jahren möglich, sich selbst zu versichern und dafür mit einer SF-Klasse von ½ zu beginnen.
Auch Personen, die eine ganze Zeit lang kein Auto genutzt haben und dementsprechend auch keines versichert hatten, fangen nach einer Pause von sieben Jahren wieder bei der Schadenfreiheitsklasse ½ an. Bei einer geringeren Fahrunterbrechung, beispielsweise einem Zeitraum von nur zwei Jahren, hat in der Regel keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie den Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Dies ist ohne Probleme möglich, wenn beispielsweise Eltern ihre Kfz-Versicherung überschreiben lassen möchten. Auch wenn der Ehe- oder Lebenspartner die Autoversicherung-Prozente übernehmen ist bei der Kfz-Versicherung die Rabattübertragung eher unproblematisch.
Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der neue Besitzer das Auto mit dem günstigen und übertragenen Schadenfreiheitsrabatt auch als Fahrer regelmäßig nutzt.
Diese würden zum Beispiel verfallen, wenn die Kinder zu jung sind oder einfach nur erst seit einer kurzen Zeit den Führerschein besitzen, aber die Eltern seit mehreren Jahren unfallfreie Jahre und den dazugehörigen Schadenfreiheitsrabatt angesammelt haben. Es ist somit durchaus möglich bei einer Autoversicherung die Prozente zu übernehmen, dennoch sollte das Unterfangen gut bedacht werden, da es ansonsten nicht zweckmäßig ist. Das gleiche gilt auch, wenn ein Elternteil den besseren Zweitwagen-Schadenfreiheitsrabatt auf Familienangehörige übertragen lassen will.
Wie kann die gute Schadenfreiheitsklasse und der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?
Wenn Sie von Ihrem Ehepartner oder einen Familienangehörigen die günstigen Prozente der Kfz-Versicherung übernehmen möchten oder Ihre eigenen abgeben, sollten Sie sich darüber genauer mit Ihrer Versicherung austauschen.
Ihre Versicherungsgesellschaft kann Ihnen ausreichend Informationen geben, welche Personen Ihre Schadenfreiheitsklasse übernehmen dürfen. Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass sobald eine Übertragung Ihrerseits an eine andere Person stattgefunden hat, der über die Jahre angeeignete Rabatt für Sie nun endgültig erlischt. Sollten Sie ein Fahrzeug danach wieder versichern, beginnen Sie von neuem mit der SF-Klasse ½.
Sie können den Schadenfreiheitsrabatt übertragen, indem ein Formular bzw. ein Antrag dafür bei Ihrem Versicherer angefordert wird. Eine vorherige Absprache empfiehlt sich im Voraus, da so eventuelle Probleme und Umstände geklärt werden können. Insbesondere da keiner gern seinen Preisnachlass unwiderruflich verschenken möchte.
Es sollte auch überdacht werden, ob sich nicht ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt. Dabei sollte genau ermittelt werden, welche Autoversicherung einen am ehesten zusagt und verschiedene Leistungen und Zusatzangebote verglichen werden.
Wann bietet sich eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes an?
Da durch eine günstige Schadenfreiheitsklasse einiges an Kosten gespart werden kann, ist es verständlich, dass viele Eltern diesen Vorteil ihren Kindern weitergeben möchten. Sinnvoll ist dies besonders, wenn das nicht für den Erstwagen, sondern für das Zweitfahrzeug erfolgt. Der Grund dafür ist recht simpel, denn sobald zwei Autos versichert sind, geht nur der eine Rabatt für ein Auto (bei einer Abgabe) verloren. Der Versicherungsvertrag für das andere Fahrzeug bleibt unangetastet.
Eine Übertragung bietet sich auch dann komplett an, wenn Großeltern oder Eltern gänzlich aufgehört haben den Wagen zu nutzen, sodass wenn der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird, darauf ohne Probleme verzichtet werden kann. Dieser Rabatt kann innerhalb von sechs bis zwölf Monaten auf einen engen Familienangehörigen oder Lebenspartner abgegeben werde. Sollte der bisherige Versicherungsnehmer verstorben sein, ist der gleiche Fall möglich, da sozusagen die Kinder oder der Partner die gute Schadenfreiheitsklasse erben.
Der Schadenfreiheitsrabatt kann übertragen werden für die Kfz-Haftpflichtversicherung und bei einer Vollkaskoversicherung. Da es bei einer Teilkaskoversicherungen keine Schadenfreiheitsklassen gibt, ist das Vorgehen hierbei nicht möglich.
Den Schadenfreiheitsrabatt übertragen und gleichzeitig die Versicherung wechseln: Ist das möglich?
Wenn Sie überlegen die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, da Ihnen beispielsweise bessere Konditionen angeboten werden, können Sie bei einigen Versicherern Ihre Schadenfreiheitsklasse mitnehmen bzw. übertragen lassen. Prüfen Sie allerdings vor dem Wechsel, ob dies ohne Probleme möglich ist. Erkundigen Sie sich am besten persönlich oder telefonisch bei dem jeweiligen Versicherungsberater. Zudem sollten Sie durch Onlineportale verschiedene Anbieter vergleichen. Eine Versicherung sollte generell spezifisch zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passen und ist daher eine individuelle Angelegenheit. Sie können entscheiden, ob Zusatzleistungen benötigt werden und ob Sie diese hinzubuchen möchten.
Da ein Versicherungswechsel häufig der Grund ist um Geld einzusparen, sollten daher die Detailinformationen eingeholt werden. In der Regel erhalten Sie schnell Auskunft, ob die Gesellschaft Ihre bereits existierende Schadenfreiheitsklasse auf den gewünschten Empfänger überträgt. Es sollte beachtet werden, dass die meisten Vergleichsportale nicht zwangsläufig die aktuelle SF-Klasse abfragen, eher jene die zum Beginn der Laufzeit des neuen Vertrages vorliegen würde.
Sollten Sie sich bereits für einen speziellen Tarif entschieden haben, ist es von Vorteil, bei Ihrer alten Versicherung den Antrag für die Rabattübertragung anzufordern. In einigen Fällen wird das Formular sogar auf der Internetseite der Versicherung als Download zur Verfügung gestellt. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, fragt der neue Anbieter bei dem alten Versicherungsunternehmen Ihre Schadenfreiheitsklasse ab, um den Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Die Prozente können allerdings in der Übertragung sehr stark variieren, dies ist abhängig von der jeweiligen Versicherungsfirma.
Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass Sie entweder besser oder schlechter von der neuen Versicherung, hinsichtlich der Rabattprozente, eingestuft werden. Allerdings kann es so auch passieren, dass wenn Sie vorher Sonderrabatte erhalten haben, diese bei dem Wechsel verloren gehen.
Bei kleineren Schäden, wie minimalen Kratzern, welche Kosten von 500 – 1000 Euro betragen können, sollte daher überlegt werden, ob für diese Fälle auf den Anspruch der Versicherung verzichtet wird. Bei diesen geringen Schäden können sonst die Kosten mit der erneut gestiegenen Grundprämie auf Dauer höher sein, als der Schaden, welcher persönlich gezahlt wird.
Bei einem Wechsel nach einem Unfall sollten Sie allerdings vorsichtig sein. Aufgrund der unterschiedlichen Rückstufungstabellen, könnte es eventuell zu Diskrepanzen kommen. Dies ist möglich, wenn beispielsweise ein Fahrer nach einem Verkehrsunfall unbedingt die Versicherung wechseln möchte.
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Nachdem ich den Führerschein gemacht habe habe ich ein Auto von meinen Eltern übernommen was auf meine Mutter zugelassen war und bin dies gefahren bis ich es ende November 2021 leider stilllegen musste.
Da ich im September 21 ein neues Fahrzeug bestellt hatte mit voraussichtlichem Lieferdatum Q1 2022 bestellt hatte dachte ich es wird sicher kein Problem sein die SF-Klasse zu übernehmen. Leider hat sich die Lieferung meines Fahrzeugs aber so stark verzögert das es nun erst mehr als 12 Monate nach der Abmeldung des Fahrzeugs ausgeliefert werden wird habe ich hier noch eine Möglichkeit die SF Klasse zu “retten”?
Und hängt dies von meinem bisherigen Versicherer (wgv-himmelblau) ab oder von der Versicherung die ich für das Neue Fahrzeug wähle?
Guten Tag,
meine Frau hat mir die SF 21 übertragen, nur die Admiral Direkt will diese nicht anerkennen.
Ich selbst habe seit 50 Jahren alle Führerscheinklassen, habe den Fahrlehrerschein und auch den Bus Schein. Mit diesem bin ich aushilfsweise auch am Wochenende regelmäßig unterwegs.
Ich fahre tagtäglich mit meinem PKW. Fahre seit e und je Unfallfrei.
Was kann ich machen um die Übertragung der SF Klassen dennoch zu bekommen?
Hallo
Ich fahre seid zwei Jahren ein Firmenwagen. Vorher war ich in SF 12/SF9 eingestuft, bis 12/18
Jetzt soll meine diese SF´s übernehmen. Welche Gesellschaft ist dazu bereit?
Besten Dank
Hallo Berthold B.,
erkundigen Sie sich dazu bei ihrer Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Seit vielen Jahren ist meine Frau als Halterin unserer Autos eingetragen.Ich bin aber täglich gefahren. Nun trennen wir uns. Meine Frage : Komme ich durch eine Teil Abtretung an meinen Schadensfreiheitsrabatt?
Hallo Vinzent,
wenden Sie sich zur Klärung bitte an den Versicherer.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org