Schadensersatz: Wann besteht ein Anspruch?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
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Unter welchen Umständen liegt eine Schadensersatzpflicht vor?
In bestimmten Situationen können Geschädigte verlangen, dass sie für zugefügte Schäden entschädigt werden – und zwar vom Schädiger selbst. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um materielle oder immaterielle Schäden handelt.
Beide können prinzipiell schadensersatzpflichtig sein, wobei jedoch von Rechtswegen her Unterschiede gemacht werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage Sie Schadensersatz fordern können, was ein großer Schadensersatz ist und wie Sie den Anspruch auf Ausgleich erlittenen Schadens formulieren, erfahren Sie aus diesem Ratgeber.
Im Text ist auch aufgeführt, welche Kosten Sie bei einem erlittenen Unfall anführen können.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schadensersatz
Schadensersatz bezeichnet den Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden, den der Verursacher dem Geschädigten entrichten muss.
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen Anspruch auf Schadensersatz bestehen kann, wie z. B. bei erlittenem körperlichem Schaden (Schmerzensgeld), Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum oder auch wirtschaftliche Schäden aufgrund nicht erbrachter Vertragsleistungen.
Den Nachweis, das er einen Anspruch auf Schadensersatz hat, muss der Geschädigte vorlegen.
Was ist Schadensersatz – eine Definition, die klar macht, worum es geht
Der Begriff Schadensersatz bezeichnet einen sogenannten Ausgleich oder Ersatz für erlittene Schäden. Für diesen muss eine verursachende Person aufkommen, wenn das deutsche Recht dies vorsieht oder entsprechende Absprachen in einem Vertrag bestehen.
Hieraus wird deutlich: Schadensersatzforderung ist nicht gleich Schadensersatzforderung. Sie können aus ganz unterschiedlichen Gründen Schadensersatz verlangen. Zu unterscheiden sind nämlich zwei grundsätzlich verschiedene Arten des Schadensersatzes:
- Anspruch auf primären Schadensersatz
- Anspruch auf sekundären Schadensersatz
Ein primärer Schadensersatzanspruch geht aus dem schädigenden Ereignis hervor, wie es unter anderem durch die Beschädigung von Eigentum entsteht. Als Beispiel kann hier ein deliktischer Schadenersatz gelten, der unmittelbar aus der Verletzung eines geschützten Rechtsgutes hervorgeht. Demnach haftet ein Schädiger für die verursachte Verletzung von Gesundheit, Leben, Körper oder Eigentum einer anderen Person.
Darüber hinaus existiert eine weitere Definition vom Schadensersatz: Laut Zivilrecht verletzt eine Person, die in einem Vertragsverhältnis mit einer anderen steht, ihre vertraglichen Pflichten, kann hieraus ein sekundärer Schadensersatzanspruch resultieren. Dies liegt darin begründet, dass zwischen Ihnen eine besondere Verbindung besteht. Denkbar ist in diesem Zusammenhang beispielsweise die Lieferung einer schadhaften Ware.
Der Schadensersatz im BGB – das sagt das Bürgerliche Gesetzbuch
Das Thema „Haftung und Entschädigung von Geschädigten“ nimmt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) viel Raum ein. Wann eine Schadensersatzleistung zu erbringen ist und welchen Zweck diese erfüllt, ist hier genauso aufgeführt, wie die Art und der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes.
Ein Schadensersatz kann prinzipiell in unterschiedlicher Form geleistet werden, entweder indem eine Reparatur vorgenommen oder eine Geldzahlung geleistet wird. Obacht: Nicht bei jedem erlittenen Schaden haben Sie das Recht, einen Ausgleich in Geldmitteln zu fordern. Dies ist in der Regel nur möglich, wenn es sich um Körper- oder Sachschäden handelt.
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. […]“ § 249 BGB
Dieses Geld steht dem Geschädigten als Kompensation zur Verfügung. Er kann es dazu einsetzen, die erlittenen Schäden selbst beseitigen zu lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht jedoch auch andere Möglichkeiten vor, wie ein Anspruch auf Herstellung des Ursprungszustands in einen Geldersatz verändert werden kann. Die notwendigen Bedingungen hierfür sind:
- Dem Schädiger wird eine Frist gesetzt bis zu welcher die Herstellung erfolgt sein muss.
- Der Geschädigte erklärt, dass er nach Verstreichen der Frist von dieser Art der Wiedergutmachung absieht und diese nicht akzeptieren wird.
Kommt es nun dazu, dass die anberaumte Frist ereignislos verstreicht, kann eine Schadensersatzzahlung verlangt werden.
Welche Arten von Schadensersatz kennt das BGB?
Welche Voraussetzungen für einen Schadensersatz vorliegen müssen, unterscheidet das Recht genau. Es führt unter anderem diese Szenarien auf, aus denen ein Schadensersatzanspruch erwachsen kann. Häufig geht es ganz allgemein darum, dass ein Schuldner eine seiner Pflichten nicht erfüllt hat, die aus einem Schuldverhältnis resultieren (§ 280 BGB). In diesem Zusammenhang wird von einer Leistungsstörung gesprochen.
- Eine Leistung ist nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht worden.
- Eine Leistung wurde nicht wie vereinbart oder geschuldet erbracht.
Schadensersatz aus dem Vertrag – wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden
Treffen zwei Personen zusammen und schließen einen Vertrag, halten sie in diesem die Regeln des Rechtsgeschäftes fest. Sie umfassen nicht nur, was der Gegenstand dieser Beziehung ist, sondern auch, welche generellen Rechte und Pflichten sich ergeben. Ihren Willen bekunden sie bei einem schriftlichen Vertrag, in dem sie unter das Dokument ihre Unterschrift setzen und es damit besiegeln.
Nicht immer werden Verträge jedoch im Sinne der Vereinbarungen erfüllt, weshalb der Gesetzgeber ebenfalls Bestimmungen getroffen hat, was bei Leistungsstörungen gilt und wer welche Ansprüche, beispielsweise auf Schadensersatz, stellen kann. Die Ausführungen im BGB hierzu sind sehr umfangreich, weshalb nur ein kurzer Abriss gegeben wird.
Sie können Schadenersatz verlangen, wenn die Leistung vom Vertragspartner nicht wie geschuldet oder gar nicht erbracht wurde. Notwendige Voraussetzung ist hier, dass der Geschädigte dem Schuldner eine angemessene Frist setzte, in der er eine Nacherfüllung vornehmen hätte können.
Kommt er dieser nicht nach, kann Schadensersatz gefordert werden. Sofern der Schuldner den Schadensersatz geleistet hat, kommt das zusätzliche Verlangen nach Erbringen der Leistung nicht mehr in Frage.
Einigen sich Vertragspartner bei einem Kauf darauf, dass der eine (Verkäufer) die Sache sach- und rechtsmängelfrei übergeben muss und der andere (Käufer) ihm hierfür einen bestimmten Preis zu zahlen hat, handelt es sich hierbei um die Leistungspflichten.
Wie bereits erwähnt, kann Schadensersatz auch wegen einer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbrachten Leistung verlangt werden. Hierbei sind jedoch ebenfalls die im BGB (§ 286) aufgeführten Voraussetzungen zu berücksichtigen. Dort heißt es unter anderem:
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. […]“ (§ 286 BGB Abs. 1).
Das Bürgerliche Gesetzbuch hält darüber hinaus fest, dass der Schuldner während der Phase des Verzugs auch für Fahrlässigkeit haftet. Ferner ergibt sich ein Anspruch auf Verzugszinsen, welche sich auf mindestens fünf Prozent über dem Basiszinssatz belaufen. Zudem steht es dem Gläubiger vor dem Hintergrund nicht vertragsmäßig erbrachter Leistungen frei, vom eingegangen Vertrag zurückzutreten. Dies darf in der Regel erst erfolgen, wenn er bereits eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Unter bestimmten Umständen kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden.
Wirkt sich das Mitverschulden eines Schadens auf die Schadensersatzpflicht aus?
Nicht immer ist beispielsweise bei einem Unfallhergang ganz klar abzugrenzen, wer eindeutig die Schuld für das Geschehene trägt und wer nicht. Denkbar wäre zum Beispiel ein Szenario, in dem ein Radfahrer unerlaubterweise ein ausschließlich für Fußgänger ausgewiesenes Areal befahren hat, mit diesem zusammenstößt und sich eine Verletzung oder Schäden am Fahrrad zuzieht. Könnte der Radfahrende in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz erheben?
Das BGB besagt zum Schadensersatz in diesem und ähnlich gelagerten Fällen: Wird ein Schaden auch durch ein Fehlverhalten des Geschädigten mit verursacht, sind es die Umstände, die bestimmen, ob der andere Beteiligte einen Ersatz leisten muss und wie hoch dieser bemessen wird.
Und wie sieht es mit einem Anspruch auf Schmerzensgeld aus? Wirkt sich Mitverschulden auch hierauf aus? Geht es um eine Körperverletzung, kommt § 11 des Straßenverkehrsgesetzes zum Tragen. Der Gesetzgeber bestimmt hier, dass die durch einen Unfall erlittenen Schäden an Körper oder der Gesundheit einen Schadenersatz rechtfertigen. Dieser stellt eine Kompensation der bei der Therapie bzw. Gesundung anfallenden Kosten dar, die durch beispielsweise eine durch das Geschehen eingetretene Arbeitsunfähigkeit entstanden. Nichtsdestotrotz: Ein Mitverschulden des Geschädigten kann zu einer Anspruchsminderung führen. Erforderlich ist bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Festlegung der Schadensersatzhöhe immer, dass glaubhaft versichert werden kann, ein Schaden sei durch die angeführten Umstände entstanden.
Wer trägt die Beweislast beim Schadensersatz?
Das A und O jeder Schadensersatzforderung ist damit der Nachweis, dass die konkrete Pflichtverletzung den formulierten Schaden begründet hat. Prinzipiell sieht das deutsche Recht vor, dass bei der Ermittlung der Schadensersatzhaftung wie folgt vorgegangen wird:
Beim Schadenersatz trägt die Beweislast der, der für sich ein bestimmtes Recht in Anspruch nimmt und durchsetzen will. Derjenige, der die entgegensetzte Position vertritt, hat nachzuweisen, dass es triftige Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Woraus setzt sich der Schadenersatz zusammen? Am Beispiel Unfall erklärt
Wie viel Schadensersatz Sie verlangen können, hängt vom verletzten Recht und der erlittenen Schadensintensität ab.
Im Zusammenhang mit Unfällen und Behandlungsfehlern bemessen Experten Ihren Anspruch in der Regel anhand folgender Parameter:
- dem Gesundheitsschaden: Er entsteht aus den Beträgen, die Sie aufwenden müssen, um wieder gesund zu werden, also beispielsweise den Behandlungs- und Pflegekosten sowie weiteren, die sich aus Aufwendungen für die Anfahrt zu Ärzten und Rehabilitationszentren etc. ergeben.
- dem Mehrbedarfsschaden: Hierunter fallen Positionen wie höhere Lebenshaltungskosten, eventuell heranzuziehende Haushaltshilfen, Kosten, die aus einer notwendigen Kur hervorgehen, höhere Kosten für etwaige Versicherungsprämien etc.
- Erwerbsschäden: Wer bei einem Unfall verletzt wird, fällt in der Regel zunächst mal für eine ganze Zeit aus – je nachdem wie schwer der Zwischenfall war – und ist damit arbeitsunfähig. Das kann mit verminderten beruflichen Aufstiegschancen verbunden sein. Hierfür kann Schadensersatz gefordert werden. Sie unterstützende Anwälte fordern in diesem Zuge häufig einen Betrag in der Höhe der Differenz zwischen dem Verdienstausfall und den tatsächlichen Leistungen, die Sie erhalten – also beispielsweise Krankengeld, Erwerbsminderungs- oder Unfallrente.
- Ersatzansprüche können auch durch das Verscheiden eines Unfallopfers entstehen: Angehörige haben in einem solchen Fall die Möglichkeit, den Ersatz des a) Barunterhaltsschadens als auch des b) Betreuungsunterhaltsschaden zu verlangen.
Angesichts dieser Vielzahl an Einflussfaktoren, die sich auf die Höhe des Schadensersatzes und gegebenenfalls auch des geforderten Schmerzensgeldes auswirken, kann keine generelle Aussage getroffen werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang immer der Einzelfall.
Wie Sie Schadensersatz geltend machen: Unser Muster kann helfen
Sie haben einen Schaden erlitten und wollen vom Schädiger nun Schadenersatz einfordern? Dann sollten Sie dies immer schriftlich tun, da hiermit auch später bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten nachweisbar ist, dass Sie diesen Anspruch rechtzeitig erhoben haben. Da erlittene Schäden sowohl an materiellen als auch an immateriellen Gütern auftreten können, unterscheiden sich die jeweiligen Schreiben voneinander bzw. müssen individualisiert werden.
Unser Muster zur Beanspruchung von Schadensersatz, welcher in der Regel von der Versicherung des Gegners gefordert wird, dient daher lediglich der Veranschaulichung des Prozederes „Schadensersatz bei einem Unfall“. Es kann nicht gleichermaßen auf alle möglichen anderen Fälle angewendet werden, schließlich ist das Feld der potenziell zu verletzenden Rechte viel zu groß.
Nehmen Sie sich als grundsätzlichen Empfehlungen zu Herzen, wenn Sie Schadensersatz einfordern wollen:
- Führen Sie konkret und unverblümt an, weshalb Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben.
- Versäumen Sie es nicht, zu argumentieren und Ihr Vorgehen zu begründen.
- Entscheiden Sie sich für den Postweg, gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie den Brief per Einschreiben versenden. Mit der Versandbestätigung haben Sie einen Beweis dafür, dass Sie tatsächlich bei der Post waren.
Absender:
Herr/Frau Mustermann
Musterstraße xx
xxxxx Beispielstadt
Adressat:
Versicherer des Unfallverursachers
Beispielstraße xx
xxxxx Beispielstadt
Datum xx.xx.xxxx
Forderung von Schadensersatz, polizeiliches Aktenzeichen: xxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.xxxx war ich gemeinsam mit Ihrem Versicherten um xx:xx Uhr auf der xx-Straße/Ecke xx-Straße in einen Unfall verwickelt, in dessen Verlauf sich sein Fahrzeug der Marke xxxx mit dem Kennzeichen x-xx-xxxx und mein Pkw ineinander verkeilten.
Der Unfallhergang stellte sich wie folgt dar: Ich fuhr die xx-Straße in Richtung xx-Straße entlang und begegnete Ihrem Versicherungsnehmer an der oben benannten Ecke. Er näherte sich mir von links aus einer Nebenstraße, ohne vorher Abzubremsen und die Vorfahrtsregeln zu beachten. Infolgedessen traf er meinen Pkw am linken Kotflügel, der massiv beeinträchtigt wurde. Dies hinterließ einen beträchtlichen Schaden hinterließ.
Da ich mich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung gehalten habe, sehe ich Ihren Versicherungsnehmer in der Alleinschuld für die mir erlittenen Schäden, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Untersuchung der Unfallschäden durch eine Kfz-Werkstatt: xxx Euro.
- Materieller Schaden an meinem Pkw in Höhe von xxx Euro, bestehend aus:
- eingedellter Kotflügel (xx Euro)
- Lackschäden (xx Euro)
- zersplitterter linker Frontscheinwerfer (xx Euro)
- etc.
Vor dem Hintergrund dieser Geschehnisse mache ich bei Ihnen deshalb folgende Kosten geltend:
- Reparaturen (xx Euro)
- Kosten für den beauftragten Gutachter (xx Euro)
- Abschleppkosten (xx Euro)
- …
, was in der Summe einen Betrag von xxx,xx Euro macht.
Ich halte Sie daher dazu an, zur Beseitigung des Schadens den oben angeführten Betrag binnen 14 Tagen (also spätestens dem xx.xx.xxxx) auf mein Konto zu überweisen.
- Kontoinhaber:
- Kontonummer:
- Bankleitzahl:
- Verwendungszweck:
Mit der Überweisung erkennen Sie Ihre Eintrittspflicht grundsätzlich an. Sind Sie nicht mit allen aufgeführten und Ihnen in Rechnung gestellten Schäden einverstanden, appelliere ich an Sie, wenigstens die unstrittigen Beträge zu bezahlen, da andernfalls Zinsschäden entstehen.
Die erforderlichen Nachweise des Gutachters etc. finden Sie als Belege anbei. Fotos des Ausmaßes der Zerstörung können Sie hier ebenso entnehmen wie eine Skizze des Unfallherganges.
Für weitere Fragen stehe ich gern telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Selbstverständlich stellen wir Ihnen obige Vorlage ebenfalls zum Download zur Verfügung:
Wann lohnt sich eine Schadensersatzklage?
Nicht immer sieht ein ausgemachter Schädiger ein, für die Wiedergutmachung auch einzutreten. Kein Wunder, geht es doch schnell um mehrere Hundert bis Tausende von Euros. Die gegnerische Versicherung versucht sich bei der Schadensregulierung deshalb in der Regel mit Händen und Füßen zu wehren, um so wenig Geld wie möglich zu verlieren. Nicht immer ist daher eine einvernehmliche Klärung der Sachlage möglich, weshalb sich so mancher zu einer Klage auf Schadensersatz entschließt. In diesem Fall werden die vermeintlichen Ansprüche gerichtlich verhandelt.
Ein Verfahren, in dem der Anspruch auf Schadensersatz verhandelt wird, läuft wie folgt ab: Zunächst ist die Klageschrift einzureichen, was beispielweise durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder aber auf eigene Faust erfolgen kann. Wichtig dabei ist, dass folgende Informationen in dieser enthalten sind:
- der Name des Beklagten
- das Ziel der Klageerhebung
- die Begründung für die Forderung auf Schadenersatz/Ausführung des Sachverhalts
- die Namen etwaiger Zeugen
- etwaig vorliegende Beweise, die Ihre Position stützen
Wenn Sie alle diese grundlegenden und wichtigen Informationen bereits zu Beginn einreichen, steigen Ihre Chancen auf eine schnelle Klärung. Anschließend erhält der vermeintliche Schädiger die Schadensersatz-Klageschrift vom Gericht zugesandt, das ihn gleichzeitig darum bittet, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Hierfür hat er nur einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung. Schließlich geht es in die Verhandlung. Hier dürfen beide Parteien ihre Sicht der Dinge ausführen. Kann kein Vergleich – also eine Einigung erzielt werden – wird ein neuer Termin angesetzt, an dem Beweismittel gesichtet und Zeugen zur Sache angehört werden. Am Ende steht dann das richterliche Urteil, welches begründet, weshalb die eine oder andere Entscheidung getroffen wurde.
So ein Gerichtsprozess geht mit hohen Kosten einher, da unter anderem Anwälte bezahlt werden müssen. Noch tiefer in die Tasche greifen muss ein Schädiger, der tatsächlich zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt wird. Er hat nämlich darüber hinaus auch die Kosten des Verfahrens zu tragen – und das ist häufig gar kein so geringer Betrag.
Ich brauche Rat, ich hatte einen arbeitsunfall, ich weiß nicht, wo ich eine Entschädigung verlangen soll
Ich habe vor 3 Monaten ein Gebrauchtwagen bei einen Händler gekauft , auf der Fahrt nach Hause , habe ich mehrere Mängel festgestellt. Ich habe das Auto zum Händler zurück gebracht, mir wurde eine Reparatur der Mängel zugesagt. Jetzt ist ein Zeitraum von 3 Monaten erreicht , ich konnte meinen vorigen Wagen nicht abmelden da ich sonst ohne Fahrzeug wäre . Ich möchte von den Kaufvertrag zurück treten , der Verkäufer weigert sich, was kann ich machen und welchen Schadenersatz kann ich einfordern ?