Schadensminderungspflicht nach einem Unfall: Wann besteht sie?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Schadensminderung – Geschädigte haben auch Pflichten

Die Schadensminderungspflicht besagt, dass Schäden so gering wie möglich gehalten werden müssen.
Die Schadensminderungspflicht besagt, dass Schäden so gering wie möglich gehalten werden müssen.

Trifft einen Geschädigten kein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall, kann dieser in der Regel erwarten, dass die Versicherung des Unfallverursachers den entstandenen Schaden reguliert.

Hierzu gehört beispielsweise, dass diese die anfallenden Reparaturkosten übernimmt und einen Mietwagen während des Zeitraums bezahlt, in dem das beschädigte Auto in der Werkstatt steht.

Allerdings haben Geschädigte nicht nur Rechte, sondern werden auch in die Pflicht genommen. In diesem Zusammenhang ist die sogenannte Schadensminderungspflicht – teilweise wird auch von der Schadensabwendungspflicht gesprochen – von großer Bedeutung.

Was müssen Betroffene bei einem Schaden am Fahrzeug beachten? Welche Auswirkungen kann es haben, wenn Sie die Schadensminderungspflicht missachten? Welche Bedeutung haben die Regelungen des Bundesgesetzbuches (BGB)?

FAQ: Schadensminderungspflicht

Was bedeutet Schadensminderungspflicht?

Geschädigte müssen den Schaden bzw. den zu erstattenden Wert nach einem Unfall möglichst gering halten und dürfen ihn nicht unnötig in die Höhe treiben.

Wann wird die Pflicht als verletzt?

Liegt bspw. ein Totalschaden vor, darf der Geschädigte seinen Wagen in der Regel nicht hunderte Kilometer weit abschleppen lassen, obwohl der nächste Verwertungshof in der Nähe ist.

Bekomme ich dann kein Geld von der Versicherung?

Ja, das kann durchaus passieren.

Schadensminderungspflicht – Die Versicherung kann Leistungen kürzen

Zur Schadensminderung zählt zum Beispiel, dass ein Auto nicht unverhältnismäßig weit abgeschleppt werden darf.
Zur Schadensminderung zählt zum Beispiel, dass ein Auto nicht unverhältnismäßig weit abgeschleppt werden darf.

Nach einem Unfall gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten muss. In § 254 des Bundesgesetzbuches (BGB) ist diese Schadensminderungspflicht festgelegt.

Der Paragraph besagt zum einen, dass, wenn der Geschädigte bei der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat, die Verpflichtung Ersatz zu leisten bzw. die Höhe des Ersatzes davon abhängt, inwieweit der Schaden von der einen oder der anderen Partei verursacht wurde.

Zum anderen gilt bezüglich der Schadensminderungspflicht laut § 254 BGB, dass den Geschädigten auch ein Mitverschulden treffen kann, wenn dieser den Schädiger nicht über einen ungewöhnlich hohen Schaden informiert oder er es unterlässt, diesen abzuwenden bzw. zu mindern.

Wird festgestellt, dass den Geschädigten aus den genannten Gründen eine Mitschuld trifft, er den Schaden also nicht so gering wie möglich gehalten hat, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder die Schadensregulierung sogar gänzlich unterlassen.

Beispiele für die Schadensminderungspflicht beim Kfz

  • Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist gegeben, wenn ein Geschädigter bei einem zu erwartenden Totalschaden sein Auto über mehrere hundert Kilometer zum Wohnort abschleppen lässt, anstatt es nur bis zum nächstgelegenen Verwertungsbetrieb bringen zu lassen.
  • Handelt es sich um leichte, kaum sichtbare Schäden am Fahrzeug, ist die kostengünstigere Smart-Repair-Methode herkömmlichen Verfahren vorzuziehen. Besteht der Geschädigte auf eine teurere Reparatur des Schadens, muss die Versicherung die Mehrkosten nicht tragen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (24 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

5 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Kerstin E
    Am 4. Juni 2022 um 14:07

    Darf man einen wirtschaftlichen Totalschaden (Restwert von Versicherung ausgezahlt) 1 Jahr später 500€ teuerer wiederverkaufen?
    Unrepariert, jedoch mit erneuertem Zahnriemen NACH Unfall.
    [Preissteigerung GebrauchtMarkt 2022?]

  2. Manisha
    Am 26. November 2018 um 3:18

    I need urgent help. I was on cycle and I hit a car. It was my fault. I hit him at Kotflugel only. As soon as I hit him my bike got broken and I was not able to move. My bike was old and I caused him only one scratch. But he insisted I caused him two scratches. Now he sent me a Kostenvorschlag of 1900 Euros. He called the police and registered the accident.

    Do I have any rights here.

    In his Kostenvorschlag he mentioned I damaged both doors and Front verkleidung…. I need help here. Because I had no insurance at that time and I am a student and was on a bike.

  3. Eltezet
    Am 12. März 2018 um 20:40

    Habe die Vorfahrt genommen bekommen. Schaden lt Gutachten 1800 Euro. 3 Restwert Ankauf Angebote laut steheb im Gutachten. Teuerste ca 800 Euro. Nun sagt die Versicherung sie hätte einen Käufer in der CZ und ich solle mein Auto denen für 1100 Euro verkaufen. Das ist doch ein Scherz oder?

  4. Anna M.
    Am 23. September 2017 um 17:04

    Ich habe am 21.6.17 einen Unfall gehabt , und erst am 23.6.17 einen Mietwagen erhalten . Bis zum 28.7 . 17 hatte die Versicherung den Schaden noch nicht beglichen am 5.8. 17 stand der seit Januar geplante Urlaub an . Die Versicherung hat darauf hin 2000 Euro von 4500 Euro gezahlt. Mein Auto war total Schaden. Diese hat mir dann am 28.7.17 den Mietwagen weg genommen und ich musste noch 289 Euro selbst vom Mietwagen zahlen da mir vorgeworfen wurde meine Schadensminderungspflicht verletzt zu haben da ich den Mietwagen 7 Tage zu lange gefahren hätte. Also keine schadenregulietung kein Mietwagen und noch 300 Euro selbst bezahlen ist so was rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 9:24

      Hallo Anna,

      bei Problemen mit der Versicherung ist es ratsam, einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Aus der Ferne können wir nur schwer Aussagen treffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar