Schallsignale in der Schifffahrt: Sanktionen bei Verstößen
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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FAQ: Schallsignale in der Schifffahrt
Schallsignale sind für die Kommunikation auf dem Wasser von Bedeutung. Die entsprechenden Töne dienen der Information anderer Verkehrsteilnehmer über Gefahrenstellen- oder Situationen sowie zum Ankündigen von Kursänderungen bzw. zum Manövrieren. In welchen Situationen Schallsignale zum Einsatz kommen, haben wir hier zusammengefasst.
Das Hupen dient der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser. Boots- und Schiffsführer kündigen so ein Manövrieren an. Welche Signale diesbezüglich angewendet werden können, erfahren Sie hier.
Ja. Die falsche oder missbräuchliche Verwendungen kann Sanktionen gemäß den Bußgeldkatalog für die Seeschifffahrt nach sich ziehen. Bußgelder zwischen 25 und 150 Euro sind möglich. Eine Übersicht zu möglichen Sanktionen können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis:
Bußgeldkatalog: Schallsignale in der Schifffahrt
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Geben eines Schallzeichens mit anderen als den vorgegebenen Geräten | 35 - 150 EUR |
Betrieb eines Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen, dass mit den vorgeschriebenen Schallgeräten ausgestattet ist | 200 EUR |
Verstoß gegen die Ausrüstungspflicht mit Schallsignalanlagen | 55- 150 EUR |
bei schlechter Sicht vorgeschriebene Schallzeichen nicht gegeben oder sichergestellt, dass diese gegeben werden | 35 - 150 EUR |
Fahrzeug geführt, obwohl Schallgeräte nicht vorhanden oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand sind | 55 - 125 EUR |
Schallsignalanlagen mitgeführt, die nicht den Bestimmungen der Anlage III entsprechen | 35 - 100 EUR |
bei Fahrzeugen von weniger als 12 m Länge fehlt die Schallsignalanlage oder ist nicht ausreichend. | 35 - 100 EUR |
Schallsignalen der Anlage II zur SeeSchStrO oder des Internationalen Signalbuches zu anderen als den vorgeschriebenen oder vorgesehenen Zwecken geben | 25 - 100 EUR |
Verwendung nicht ordnungsgemäßer Schallsignalanlagen | 35 - 100 EUR |
Was sind Schallsignale?
Schallsignale in der Schifffahrt stellen Töne in bestimmten Reihenfolgen und Längen dar, die vor Gefahren warnen und ein Manövrieren ankündigen. Sie dienen der Kommunikation auf dem Wasser und sind gesetzlich in verschiedenen Vorschriften definiert. Es wird auch zwischen Signalen für die Seeschifffahrt und für die Binnenschifffahrt unterschieden.
Die auf einem Schiff verwendeten Schallsignale sind zudem international einheitlich definiert. In der der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind unter Teil D die Signale sowie die notwendigen Signalgeräte festgeschrieben. Hier ist unter anderem auch festgehalten, was bestimmte Signale oder Signalfolgen bedeuten und wann sie zu nutzen sind.
Folgende Punkte sind in der KVR definiert:
- Regel 32 Begriffsbestimmungen
- Regel 33 Ausrüstung für Schallsignale
- Regel 34 Manöver- und Warnsignale
- Regel 35 Schallsignale bei verminderter Sicht
- Regel 36 Aufmerksamkeitssignale
- Regel 37 Notsignale
Darüber hinaus werden bestimmte Vorschriften für Schifffahrtswege in Deutschland in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinnSchStrO) noch etwas näher präzisiert und erweitert.
Schiffsführer, die führerschein- bzw. patentpflichtige Wasserfahrzeuge führen, müssen die Schallsignale für die Schifffahrt lernen und anwenden können. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheit auf dem Wasser. Auch bestimmte Verkehrszeichen auf dem Wasser können mit Nebelhörnern oder Nebelglocken ausgerüstet sein, um die Navigation bei schlechter Sicht zu erleichtern oder erst zu ermöglichen.
Notwendige Ausrüstung für Wasserfahrzeuge
Damit Schiffe die internationalen und nationalen Vorschriften befolgen können, müssen sie mit den notwendigen technischen Gerätschaften ausgestattet sein. Für die Anwendung der Schallsignale in der Schifffahrt müssen sogenannten Pfeifen installiert sein.
Oftmals werden diese auch als Nebelhorn bezeichnet. Auf modernen Booten und Schiffen ist diese Pfeife in der Regel ein Typhon. Hierbei handelt es sich um ein Signalgeber in Hornform, welcher in einem pneumatischen oder elektrischen System Signale erzeugen kann.
Gemäß den Vorgaben der KVR Anlage III gibt es beim Typhon vier Klassen. Je nach Länge des Schiffs sind unterschiedliche Grundfrequenzen und Schallpegel vorgeschrieben. Demnach gelten folgende Vorgaben:
- Klasse I: bei Schiffen ab 200 m, Frequenz 70 – 200 Hz, Schallpegel 143 dB, Reichweite 2 sm (Seemeilen)
- Klasse II: bei Schiffen 75–199 m, Frequenz 130 – 350 Hz, Schallpegel 138 dB, Reichweite 1,5 sm (Seemeilen)
- Klasse III: bei Schiffen 20–74 m, Frequenz 250 – 700 Hz, Schallpegel 130 dB, Reichweite 1 sm (Seemeilen)
- Klasse IV: bei Schiffen unter 20 m, Frequenz 250 – 700 Hz, Schallpegel 130 dB, Reichweite 0,5 sm (Seemeilen)
Neben dem Nebelhorn sind auch Schiffsglocken (ab 20 m Länge) und Gong (ab 100 m Länge) vorgeschrieben, diese kommen zum Beispiel für Ankerlieger und Grundsitzer zum Einsatz. Darüber hinaus dürfen auf Schiffen unter 12 m auch Autohupen als Signalgeber verbaut sein.
Die Geräte für die Schallsignale in der Schifffahrt müssen zudem bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie auf deutschen Wasserstraßen verwendet werden dürfen. Für die prüfen auf Schiffe, die dem deutschen Recht unterliegen, ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) zuständig. Die geprüften Signalgeber erhalten eine Zulassungsnummer.
Schallsignale in der Seefahrt: Wann sind sie wichtig?
Grundsätzlich gilt für die verwendeten Töne, dass diese in den Verordnungen gleich dargestellt werden. Ein kurzer Ton ist üblicherweise als ● zu sehen und dauert etwas eine Sekunde. Ein langer Ton wird als ▬ verdeutlicht. Er dauert etwa vier bis sechs Sekunden.
Wie oben bereits erwähnt, müssen Schallsignale in der Schifffahrt in verschiedenen Situationen verwendet werden. Sie sollen vor Gefahren warnen, andere über das Manövrieren informieren oder die Aufmerksamkeit anderer erreichen. Eine der Situationen, in denen sowohl in der See- als auch in der Binnenschifffahrt Schallsignale von großer Bedeutung sind, stellt das Fahren bei verminderter Sicht dar. Eine solche liegt in der Schifffahrt in der Regel bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall vor.
Weitere Situationen, in denen Schallsignale in der Schifffahrt zur Anwendung kommen, sind unter anderem folgende:
- Schiffe in Fahrt / beim Manövrieren, die Fahrt kann mit Motorkraft erfolgen oder ein Treiben sein
- Schiffe, die manövrierunfähig sind (aufgrund eines Schadens)
- Schiffe, die manövrierbehindert sein (aufgrund der Bauart oder Art des Einsatzes, z. B. Baggerschiff)
- Warnen vor Gefahren
- Informieren über Verkehrslage
Beispiele für Schallsignale in der Schifffahrt
Je nachdem, wo sich Schiffe bewegen bzw. liegen und in welcher Situation sie sich befinden, können verschiedene Signale wichtig sein. So kann es durchaus bedeutende Unterschiede für die Schallsignale in der Seeschifffahrt und für die Schallsignale in der Binnenschifffahrt geben. Die wichtigsten und grundlegendsten sind jedoch in der Regel für beide Bereiche gültig.
So wird zum Beispiel „Achtung!“ wird durch einen langen Ton ▬ dargestellt. Das international gültige Zeichen für SOS besteht aus drei kurzen, drei langen und drei kurzen Tönen (● ● ● ▬ ▬ ▬ ● ● ●).
Beim Manövrieren sind zum Beispiel folgende Schallsignale in der Schifffahrt wichtig:
- Manövrieren nach Steuerbord: ein kurzer Ton (●)
- Manövrieren nach Backbord: zwei kurze Töne (● ●)
- Rückwärtsfahren: drei kurze Töne (● ● ●)
- Aufforderung zum sofortigen Anhalten für eine Kontrolle: kurzer Ton, langer Ton, zwei kurze Töne (● ▬ ● ●)
Sechs aufeinanderfolgende lange Töne (▬ ▬ ▬ ▬ ▬ ▬) weisen darauf hin, dass die vorausliegende Wasserstraße gesperrt und ein Weiterfahren nicht möglich ist. Vier kurze Töne (● ● ● ●) informieren über die Sperrung einer nachfolgenden Schleuse, Brücke oder Speerwerk. Hier muss die Fahrt unterbrochen und auf die Freigaben des Wasserwegs gewartet werden.
Ist die Sicht vermindert, gilt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, dass ein Schallsignal alle zwei Minuten erfolgen muss. Dieses soll dann darüber informieren, ob sich ein Maschienenfahrzeug (Schiff bzw. Boot mit Motor) in Fahrt befindet (lang ▬) oder treibend im Wasser liegt (lang, lang ▬ ▬). Für Fahrzeuge, die segeln, andere schleppen, manövrierunfähig oder im Tiefgang behindert sind, muss ebenfalls mindestens alle zwei Minuten ein Schallsignal abgegeben werden (lang, kurz, kurz ▬ ● ●). Gleiches gilt für fischende Fahrzeuge in Fahrt oder vor Anker.
Eine Übersicht zu den Schallsignalen in Deutschland bietet die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf der ELWIS-Webseite: https://www.elwis.de/.
Folgen von Verstößen mit Schallsignalen
Missachten Schiffsführer die Vorschriften bezüglich der Schallsignale in der Schifffahrt, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Das gilt auch für die missbräuchliche Verwendung von Nebelhorn, Glocke oder Gong. Sanktionen drohen zudem, wenn die Schallsignalanlage nicht den Vorschriften entspricht. Die Bußgelder liegen zwischen 25 und 150 Euro.
Bei der falschen Nutzung von Schallsignalen in der Schifffahrt, die zu einer Gefährdung führt, kann darüber hinaus auch eine Anzeige durch die Polizeibehörden drohen. Hier sind Geld- oder auch Freiheitsstrafen möglich.