Schiffssicherheitsgesetz (SchSG): Sicherheit & Umweltschutz
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Auf See sicher unterwegs: Das ist wichtig!
Verkehrsteilnehmer, die auf den Wasserstraßen in Deutschland unterwegs sind, müssen sich an bestimmte Regeln halten. Tun sie dies nicht, werden Verstöße gemäß dem Bußgeldkatalog für die Schifffahrt geahndet. Verschiedene Gesetze und Rechtsverordnungen bilden die Grundlage für das Verhalten auf dem Wasser. Eines der wichtigsten Gesetze in Bezug auf die Verkehrssicherheit in der Schifffahrt ist das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG). Das Gesetz bildet somit auch die Basis für die Verhaltensregeln auf Schiffen, die auf deutschen Gewässern bzw. unter deutscher Flagge fahren oder Eigentum des Bundes sind.
Sowohl Schiffseigner als auch Schiffsführer und verantwortliche Personen müssen wissen, was zu tun ist, um die Betriebssicherheit und auch den Arbeitsschutz auf Schiffen zu gewährleisten. Das Schiffssicherheitsgesetz dient dazu, die Vorgaben für das richtige Verhalten zu definieren. Der folgende Ratgeber betrachtet näher, was das Schiffssicherheitsgesetz beinhaltet, welche Funktion es hat und wo es zur Anwendung kommt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)
Das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) regelt das Verhalten auf Schiffen und welche Maßnahmen für die Schiffssicherheit und den Umweltschutz zu treffen sind.
Das SchSG kommt vorrangig in der Seeschifffahrt zur Anwendung und hat Bedeutung für den Verkehr auf Seeschifffahrtsstraßen.
Das SchSG bestimmt auch, wer für die Kontrolle der Einhaltung zuständig ist. Weitere Informationen diesbezüglich, lesen Sie hier.
Was ist das Schiffssicherheitsgesetz?
Das Schiffssicherheitsgesetz ist Teil des deutschen See- und Schifffahrtsrechts und beinhaltet wichtige Normen für den Seeverkehr. Es bildet also auch eine Grundlage für das Seeverkehrsrecht, welches das öffentliche Seeschifffahrtsrecht sowie das Wasserstraßen- und Hafenrecht einschließt.
Neben dem SchSG beinhaltet das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) die wichtigsten Grundnormen für das Seeverkehrsrecht. Weitere wichtige Gesetzte in diesem Zusammenhang sind das Flaggenrechtsgesetz, das Seelotsgesetz, das Seearbeitsgesetz und das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz.
Auch die Hafengesetze der Länder spielen eine bedeutende Rolle in Bezug auf die Regeln für die Seeschifffahrt. Darüber hinaus sind Aspekte des Seeverkehrsrechts auch im Bundeswasserstraßengesetz festgelegt.
Das Schiffssicherheitsgesetz definiert vor allem Vorschriften, die zur Sicherheit auf den Schiffen beitragen und somit auch den Schiffsverkehr auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen bzw. den betreffenden Gewässern sichern sollen.
Bereits in § 1 im Schiffssicherheitsgesetz ist genau definiert, welche Aufgabe das Gesetz hat:
Dieses Gesetz bestimmt, welche Maßnahmen bei der Durchführung der jeweils geltenden internationalen Regelungen zur Schiffssicherheit und zum Umweltschutz auf See (Regelungen) vorzunehmen sind, um die Sicherheit und den Umweltschutz auf See sowie den damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Geltungsbereich des Gesetzes
Das Schiffssicherheitsgesetz gilt vorrangig in der Seeschifffahrt, das heißt auf Schiffen, die deutsche Seeschifffahrtsstraßen nutzen. Allerdings sind die Regelungen des Gesetzes auch auf Binnenschiffen anzuwenden, die in Gewässern verkehren, auf denen das Seeverkehrsrecht gültig ist.
Was Schiffe dem Gesetz nach sind und wo das Schiffssicherheitsgesetz daher zur Anwendung kommt, ist in § 2 SchSG genau bestimmt. Auch Ausnahmen vom definierten Geltungsbereich sind in § 2 SchSG festgehalten, sodass in der Regel eindeutig ist, wo das Gesetz gilt.
Auch für wen die Vorschriften im Schiffssicherheitsgesetz einzuhalten bzw. gültig sind, wird deutlich festgelegt: Und zwar in § 9 SchSG „Verantwortliche Personen“. Die Vorschriften im Schiffssicherheitsgesetz einen sicheren Schiffsbetrieb betreffend, sind demnach von den hier bestimmten Personen immer zu befolgen.
Aufbau vom SchSG
Das Schiffssicherheitsgesetz besteht aus 15 Paragraphen sowie einer Anlage. Wie bereits erwähnt definieren die Paragraphen 1 und 2 den Aufgaben- und Geltungsbereich des Gesetzes. In § 3 Schiffssicherheitsgesetz ist der Grundsatz festgehalten, der für einen sicheren Schiffsbetrieb wichtig ist und somit auch die Hauptaufgabe des Gesetzes darstellt:
Wer ein Schiff zur Seefahrt einsetzt, ist verpflichtet, für dessen sicheren Betrieb und insbesondere dafür zu sorgen, daß es samt seinem Zubehör in betriebssicherem Zustand gehalten und sicher geführt wird und daß die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter vor Gefahren aus dem Betrieb sowie zum Schutz der Meeresumwelt und der Luft vor Gefahren oder widerrechtlichen Beeinträchtigungen aus dem Betrieb getroffen werden.
In den folgenden Paragraphen werden unter anderem das zu beachtende Verhalten auf Schiffen definiert sowie die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften festgehalten.
Des Weiteren wird auch bestimmt, welche rechtliche Grundlage Maßnahmen bei Verstößen gegen die Reglungen im Schiffssicherheitsgesetz haben (§ 13 Maßnahmen bei Verstößen). Dies bildet unter anderem auch eine Grundlage für den Bußgeldkatalog der Seeschifffahrt.
Die Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz beinhaltet die internationalen Sicherheitsstandards sowie deren aktuellste Änderungen, die auf Schiffen gelten und gemeinsam mit dem Gesetz einzuhalten sind.