Schaden am Auto durch ein Schlagloch: Wer muss dafür aufkommen?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Über ein kleines Schlagloch gefahren: Was kann passieren?
Die Straßen Deutschlands erleben täglich ein hohes Verkehrsaufkommen. Bei extremen Witterungsbedingungen wie anhaltender Hitze oder Bodenfrost, können schnell einmal Straßenschäden entstehen.
Eine bekannte Art eines solchen Schadens ist das Schlagloch, also ein offenes Loch, welches sich auf der Fahrbahn befindet. Entsprechende Schilder sollen darauf hinweisen und die Verkehrsteilnehmer dazu verleiten, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Doch wie kommt es eigentlich genau zur Bildung von einem Schlagloch? Muss die Reparatur vom Straßen- und Grünflächenamt übernommen werden? Wer haftet für entstandene Schäden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schlagloch
Grundsätzlich sind Kommunen dazu verpflichtet, eindeutig auf ein Schlagloch hinzuweisen. Tun sie dies nicht, können Sie vor Gericht für entstandene Schäden durch ein Schlagloch haftbar gemacht werden. Allerdings liegt die Beweislast beim Autofahrer, sodass dieser oft die Reparaturkosten selbst tragen muss.
Kann niemand für den Schaden, welcher durch ein Schlagloch entstanden ist, haftbar gemacht werden, muss der Betroffene die Reparaturkosten selbst übernehmen. Liegt allerdings eine Vollkasko als Kfz-Versicherung vor, muss diese in aller Regel für die Schäden aufkommen.
Grundsätzlich dürfen Sie Schlaglöcher nicht selbst ausbessern, sofern diese sich auf öffentlichen Straßen befinden. Dafür ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig. Befindet sich ein Schlagloch auf Ihrem privaten Grundstück, dürfen Sie dieses selbst flicken bzw. durch eine Firma ausbessern lassen.
Wie entstehen Schlaglöcher?
Ein Schlagloch entsteht in aller Regel im Winter bzw. bei sehr niedrigen Temperaturen. Nachfolgend wollen wir Ihnen die vier Schritte erläutern, die es bedarf, damit ein Schlagloch in der Fahrbahn entsteht:
- Ist der Asphalt alt, spröde oder wurde nur unzureichend repariert, entstehen kleine Risse oder Löcher, durch welche Wasser bis unter die Fahrbahndecke in die sogenannte Schotterschicht gelangen kann.
- Bei niedrigen Temperaturen kann genau dieses Wasser nun gefrieren und dehnt sich somit aus. Dadurch wird der Asphalt quasi nach oben gehoben.
- Sobald das Eis wieder auftaut, bilden sich unter der Fahrbahn Wasserlachen, was den Untergrund aufweicht.
- Fährt nun ein Kfz über diese Stelle der Fahrbahn, kommt es nicht selten vor, dass die Decke durch das Gewicht zerbröselt und sich somit ein Schlagloch bildet.
Gut zu wissen: Mindestens genauso gefährlich wie ein Schlagloch sind die sogenannten „Blow-ups“. Diese können auf der Autobahn entstehen, wenn die Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke klettern. Heizt sich die Fahrbahn zu sehr auf, wölbt sie sich und kann schließlich aufplatzen. Daher ist bei großer Hitze besondere Vorsicht geboten.
Schlagloch: Mögliche Schäden an Fahrzeugen
Wird nicht umgehend für das Schlagloch eine Reparatur veranlasst und Verkehrsteilnehmer fahren einfach über das Loch im Asphalt, können schwerwiegende Schäden am Wagen entstehen. Aufgeschlitzte Reifen, beschädigte Karkassen oder ein verbogener Felgenrand sind hier nur einige Beispiele.
Deutlich schlimmer kann es werden, wenn durch das Schlagloch ein Schaden an der Radaufhängung entsteht oder diese gar abreißt. Auch die Ölwanne des Fahrzeugs kann beschädigt werden, sodass umfangreiche, teure Reparaturmaßnahmen notwendig werden.
So können Sie ein Schlagloch melden
Fällt Ihnen ein Schlagloch auf, empfiehlt es sich, dieses beim zuständigen Amt für Straßenbau zu melden. Eine Telefonnummer finden Sie ganz leicht im Internet. In einigen Städten und Gemeinden ist es auch möglich, Schlaglöcher online zu melden.
Dürfen Sie Schlaglöcher selbst ausbessern?
Die Mühlen der Behörden arbeiten ja bekanntlich manchmal eher langsam und so kann es vorkommen, dass ein Schlagloch zwar bekannt ist, allerdings lange Zeit nicht ausgebessert wird. Ärgern sich Verkehrsteilnehmer über dieses, kommt bei manchen die Idee auf, den Straßenschaden selbst zu beseitigen.
Dies stellt zwar ein nobles Vorhaben dar, ist allerdings verboten. Das Flicken von einem Schlagloch ist Aufgabe der Behörden. Also lassen Sie lieber die Finger weg. Das Straßenbauamt muss ein Schlagloch aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ausbessern (lassen).
Auf Ihrem privaten Grundstück ist es selbstverständlich erlaubt, dass Sie Schlaglöcher selbst ausbessern. In aller Regel empfiehlt es sich allerdings, einen Experten mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Wer muss für den durch ein Schlagloch entstandenen Schaden haften?
Ist erst einmal ein Schaden durch ein Schlagloch entstanden, stellt sich unweigerlich die Frage, wer für diesen haften muss. Damit haben sich auch schon diverse Gerichte auseinandergesetzt. Viele Betroffene entscheiden sich bei einem Schaden durch ein Schlagloch, die Stadt zu verklagen.
Vor Gericht haben die meisten damit keinen Erfolg. Sobald die Gemeinde, Stadt oder Kommune durch ein entsprechendes Verkehrsschild auf Straßenschäden hingewiesen hat, kann sie meist nicht mehr dafür belangt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) von großer Bedeutung:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […]
Der Fahrer trägt also selbst die Verantwortung dafür, so zu fahren, dass Schäden durch Schlaglöcher möglichst vermieden werden. Zu diesem Zweck muss im Zweifelsfall die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
Gut zu wissen: Verschiedene Urteile zeigen, dass die Klage gegen eine Stadt wegen einem Schlagloch in aller Regel nur Erfolg haben kann, wenn die Behörden nicht durch ein Verkehrszeichen auf die Straßenschäden hingewiesen haben.
Schlagloch: Übernimmt den Schaden die Vollkasko?
Es kommt also nicht selten vor, dass Betroffene den Schaden, der durch ein Schlagloch entstanden ist, selbst bezahlen müssen. Die Teilkaskoversicherung kommt für solche Schadensfälle in aller Regel nicht auf.
Allerdings erstattet die Vollkaskoversicherung häufig die Reparaturkosten. Allerdings sollten Sie dies nur in Anspruch nehmen, wenn es sich um erhebliche Schäden handelt, da sonst die Versicherungsprämie steigen könnte.
Es lohnt sich also im Einzelfall zu prüfen, ob es wirklich Sinn macht, die Leistungen der Versicherung in Anspruch zu nehmen.
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Hallo,
Ich bin am 13.03.2021 in einem Schlagloch gefahren und einen Schaden am Auto erlitten.
Wo sollte ich mich melden.
MFG : Sascha A