Schlangenlinien fahren: Welche Bestimmung gelten?
Letzte Aktualisierung am: 13. November 2024
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Schlangenlinien zu fahren kann eine Strafe zur Folge haben
Jeder Verkehrsteilnehmer muss die gelten Straßenverkehrsregeln kennen und diesen Folge leisten. Die wichtigsten Verkehrsregeln sind in der ersten 35 Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthalten und sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wahren. Die in § 2 Abs. 2 StVO enthaltenen Bestimmungen regulieren die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge.
Dieser Ratgeber erläutert, wie das Fahren von Schlangenlinien im Straßenverkehr in Anbetracht von § 2 Abs. 2 StVO gesetzlich gewertet wird: Handelt es sich hierbei immer um eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder kann es unter gewissen Umständen einen anderen Strafbestand darstellen? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie im Verkehr Schlangenlinien fahren?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schlangenlinien fahren
Ja, im Straßenverkehr gilt gemäß § 2 Abs. 2 StVO das Rechtsfahrtgebot für Kraftfahrzeuge. Fahren Sie Schlangenlinien verstoßen Sie gegen dieses.
Hierbei hängt es davon ab, warum Sie Schlangenlinien fahren. Verstoßen Sie gegen das Rechtsfahrgebot, wird dies mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Fahren Sie allerdings Schlangenlinien, weil Sie Ihr Kraftfahrzeug im alkoholisierten Zustand oder unter Drogeneinfluss führen, orientiert sich die Strafe an den für Alkohol und Drogen am Steuer vorgesehenen Sanktionen. Diese fallen deutlich höher aus und können beispielsweise- je nachdem, welcher Promillewert bei Ihnen festgestellt wurde – sogar zu einem Fahrverbot wegen Alkohol führen. Wurde bei Ihnen absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt wurde, machen Sie sich einer Straftat schuldig, was eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zur Folge hat.
Motorradfahrer fahren Schlangenlinien bzw. den sogenannten Slalom, um die Reifen des Motorrad ganzflächig warum zu fahren, da diese sich beim Geradeaus-Fahren nur in der Reifenmitte erwärmen. Dadurch verbessert sich die Haftung der Reifen in Kurven. Zudem nutzen sich die Reifen auf diese Weise gleichmäßiger ab und haben dadurch eine höhere Lebenserwartung. Das Fahren im Slalom ist Teil der praktischen Ausbildung in der Fahrschule und stellt eine der fünf Grundfahraufgaben in der praktischen Führerscheinprüfung dar. Dennoch müssen Motorradfahrer beim Slalom das Rechtsfahrgebot beachten.
Schlangenlinien zu fahren verstößt gegen das Rechtsfahrgebot
Das Fahren von Schlangenlinien im Straßenverkehr ist verboten und stellt einen Verstoß gegen das sogenannte in § 2 Abs. 2 StVO festgesetzte Rechtsfahrgebot dar: Verkehrsteilnehmer müssen Ihr Kraftfahrzeug auf der rechten Fahrbahnseite führen. Diesbezüglich heißt es in Absatz 2 des Paragraphen:
Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
§ 2 Abs. 2 StVO
Das Rechtsfahrgebot gilt ebenfalls in Einbahnstraßen sowie im Kreisverkehr und lässt nur wenige Ausnahmen zu: Beispielsweise dürfen Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen im Stadtgebiet bzw. innerorts die Spur auf auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen frei wählen.
Ansonsten müssen Fahrzeuge außerorts auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen (bspw. auf der Autobahn) stets rechts fahren. Das durchgängige Fahren auf dem mittleren (bei mindestens drei Spuren) oder dem linken (bei zwei Spuren) Streifen ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertig. Diese Lockerung des Rechtsfahrgebots soll gefährlichen Spurwechseln entgegenwirken Verkehrsteilnehmer davon abhalten, in Schlangenlinien zu fahren.
Sollte ein Motorrad in Schlangenlinien fahren, handelt es sich hierbei das Fahren im Slalom. Dieses dient dazu, die Reifen des Motorrads ganzflächig zu erwärmen, um deren Bodenhaftung in Kurven zu verbessern und ihre Lebenserwartung durch eine gleichmäßige Abnutzung zu verlängern.
Schlangenlinien fahren: Die Strafe hängt von den Umständen ab
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bzw. Schlangenlinien zu fahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß dem Bußgeldkatalog durch ein Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Fuhren Sie allerdings Schlangenlinien, weil Sie sich in alkoholisiertem Zustand befanden oder Drogen konsumiert haben, finden die Sanktionen für das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss Anwendung.
Die Höhe der Sanktionen hängt hierbei unter anderem davon ab, wie weit Sie die Promillegrenze durch Ihren Alkoholkonsum überschritten haben und ob es sich bei Ihren Vergehen um eine Wiederholungstat handelt. Demensprechend kann das Strafmaß, wenn Sie Schlangenlinien fahren, neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg ebenfalls ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer beinhalten.
Sollte bei Ihnen jedoch mindestens ein Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille festgestellt worden sein, haben Sie sich gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) einer Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht. Eine Trunkenheitsfahrt stellt eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann.