Kann eine schlechte Google-Bewertung strafbar sein?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Schlechte Google-Bewertung

Kann man wegen einer schlechten Bewertung bei Google angezeigt werden?

Grundsätzlich besteht in Deutschland laut dem Grundgesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung, weshalb eine negative Google-Bewertung nicht grundsätzlich strafbar ist. Allerdings können die Inhalte einer Rezension durchaus gegen das Gesetz verstoßen und somit nicht mehr der Meinungsfreiheit unterliegen. In einem solchen Fall ist es möglich, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Wann ist eine Google-Bewertung strafbar?

Verstößt der Inhalt einer Google-Bewertung gegen die gesetzlichen Vorschriften, kann diese als Straftat geahndet werden. Zu den möglichen Tatbeständen, die das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht, zählen unter anderem Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Welche Strafe kann für eine schlechte Bewertung drohen?

Der Gesetzgeber sieht für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor. Welche Sanktionen im Einzelnen drohen, hängt dabei vor allem von den Umständen der Tat ab. Informationen über das konkrete Strafmaß finden Sie hier.

Wie kann ich nur mit einer Anzeige gegen schlechte Google-Bewertungen vorgehen?

Nein, statt einer Anzeige können Sie negative Bewertungen und Rezensionen auch löschen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich immer dann, wenn der Inhalt des Beitrags gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verstößt.

Schlechte Google-Bewertung: Strafbar oder freie Meinungsäußerung?

Unter welchen Umständen kann eine schlechte Google-Bewertung strafbar sein?
Unter welchen Umständen kann eine schlechte Google-Bewertung strafbar sein?

Schlechte Bewertungen im Internet können potenzielle Kunden davon abhalten ein Restaurant aufzusuchen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund sind viele Unternehmen bemüht, bei Google kritische Rezensionen einzudämmen bzw. unzutreffende Äußerungen richtig zu stellen. Allerdings ist dies nicht in jedem Fall möglich. Denn wie so oft im Leben gilt auch bei Online-Bewertungen der Grundsatz: „Der Ton macht die Musik.“

Wer seinem Unmut etwa mit Beleidigungen und Drohungen Ausdruck verleiht, auch wenn er diese vielleicht gar nicht ernst meint, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn solche Äußerungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt, sodass entsprechende Inhalte dazu führen können, dass eine schlechte Google-Bewertung strafbar ist. Dabei kommen insbesondere folgende Tatbestände in Betracht:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)

Bei der Beleidigung handelt es sich um ein Werturteil, dass sich gegen die Ehre des Opfers richtet. Für entsprechende Äußerungen müssen die Täter bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Werden Tatsachen verbreitet, um eine Person öffentlich schlecht dastehen zu lassen, obwohl sich die Aussagen nicht beweisen lassen, stellt dies ggf. eine üble Nachrede dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Als Verleumdung ist eine nachweislich falsche Google-Bewertung strafbar, welche die öffentliche Meinung herabwürdigen soll. Gemäß StGB kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Drohen Sie im Zuge der Rezension die Verübung eines Verbrechens an, kann dies als Bedrohung gewertet werden. Die schlechte Google-Bewertung ist somit strafbar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Schlechte Google-Bewertung: Wer kann Anzeige erstatten?

Wollen Sie für eine schlechte Google-Bewertung Anzeige erstatten, sollten Sie Beweise sichern.
Wollen Sie für eine schlechte Google-Bewertung Anzeige erstatten, sollten Sie Beweise sichern.

Verstößt der Inhalt einer Rezension gegen das Gesetz und ist die schlechte Google-Bewertung somit strafbar, kann die geschädigte Person bei der Polizei Anzeige erstatten. Auf diesem Weg leiten Sie ein strafrechtliches Verfahren ein. Um sicherzustellen, dass der Täter auch zur Rechenschaft gezogen wird, ist es wichtig, im Vorfeld Beweise zu sichern. Denn nicht selten besteht die Möglichkeit, Bewertungen im Nachhinein noch anzupassen und die Tat somit zu vertuschen.

Aus diesem Grund sollten Sie Screenshots erstellen und alle relevanten Informationen sammeln. Versuchen Sie zudem herauszufinden, ob es sich beim Kommentator tatsächlich um einen ehemaligen Kunden handelt. So können Sie ggf. überprüfen, ob seine Kritik der Wahrheit entspricht oder ob es sich um eine Fake-Bewertung handelt, die Ihnen schaden soll.

Die zusammengetragenen Beweise können Sie dann der Polizei zur Verfügung stellen. sollten Sie sich an den Betreiber der Plattform wenden und eine Löschung der Bewertung beantragen. Denn ist eine schlechte Google-Bewertung strafbar, verstößt diese in der Regel auch gegen die Nutzungsbedingungen der Portale.

Nicht zuletzt kann es auch sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden, um weitere juristische Schritt planen. Denn es besteht auch die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Dabei kann es sich etwa um Schadensersatz für entstandene Verluste und Schmerzensgeld als Ausgleich für immaterielle Schäden handeln.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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5 Kommentare

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  1. Jenny
    Am 27. April 2024 um 13:47

    Ich habe eine sachliche nicht beleidigende Rezession an meine ehemalige Arbeitgeberin geschrieben, da ich wegen ihr meinen Job verloren habe und ich als inkompeten und schlechte Mitarbeiterin und vieles mehr dargestellt wurde. Also es beruht auf wahren tatsachen. Sie hat aber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt, indem die Rezession als Verleumdung dargestellt wurde. Daraufhin habe ich meinen Anwalt kontaktiert, dass sie das Arbeitszeugnis abändern soll. Jetzt hat sie mich tatsache bei ihrem RA angezeigt und soll ihr Schadensersatz zahlen aufgrund falscher behauptung. Ich bin echt gespannt wie das weiter geht.

  2. Ana
    Am 2. Oktober 2023 um 12:11

    Mir ist es auch passiert, dass ich bekomme jetzt Drohungen, auch nachdem ich die Rezension schon gelöscht habe. Ich hatte schon mehr als genug von der Hebamme die die Haut meines Kindes kaputt gemacht hat durch die Aussagen wie z.B. Ärzte sind nur dafür da wenn ein Kind wirklich krank ist und über Babypflege keine Ahnung haben. Und wie ist das denn wenn die Ärzte selbst Kinder haben? Wäre es nicht verletzend?

  3. Micha
    Am 29. September 2023 um 9:09

    Vor 7 Jahren (!) war ich in einem Hotel. Es war war unterirdisch, juristisch korrekt würde ich sagen “es wurde meiner Erwartungshaltung nicht gerecht, das Preis-Leistungsverhältnis passte nicht”. Auf Google gab ich einen Stern ohne das weiter zu begründen (heute bewerte ich viel ausführlicher mit viel Text und Fotos).
    Gestern kontaktierte mich Google mit der Information, dass ein Anwalt die Löschung des Kommentars verlangt, da das Hotel bzw., die Geschäftsführung, sich in den Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.
    Dem widerspreche ich erstmal. Wird spannend. Das Hotel hat, alles in allem, 3.9 Punkte. Ich würde es nicht empfehlen.

  4. Thomas h.
    Am 3. Januar 2023 um 11:10

    mir geht es genauso. Mir ist durch einen Handwerker mindestens 10 TEUR an der Fassade unseres Hauses entstanden. Ich bewerte ihn natürlich negativ. Jetzt habe ich seinen RA an der Backe der mir Verleumdung, übler Nachrede usw. vorwirft. Keine Ahnung wie ich da wieder rauskommen.

  5. René G
    Am 14. Dezember 2022 um 13:56

    Wie ist es denn umgekehrt? Ich wurde schon 2 mal Opfer einer Drohung seitens des Anbieters aufgrund meiner, wenn auch negativen, sachlichen und der Tatsache entsprechenden Rezension. Immer wieder liest man, dass zunehmend die Anbieter über Anwälte oder in eigenem Handeln mit rechtlichen Schritten drohen, um die Verfasser negativer Rezensionen einzuschüchtern und zum eigenständigen Löschen zu treiben. Oft wird diese Art der Belästigung, wie auch in meinen Fällen, von übler Nachrede bis hin zur Verleumdung begleitet (bspw. behauptet der Anbieter auf seinem Social Media Account, dass der Verfasser dieser Rezension Lügen verbreiten würde).

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