Schlüsselzahlen im Führerschein: Was bedeuten Sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein richtig interpretieren

EU-weit gültige Schlüsselzahlen

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
01Sehhilfe und/oder Augenschutz,
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01Brille
01.02Kontaktlinsen
01.03Schutzbrille
02Hörhilfe/ Kommu­nikationshilfe
03Prothese/ Orthese der Gliedmaßen
05Fahrbeschrän­kung aus medizinischen Gründen:
05.01Nur bei Tageslicht
05.02In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/ innerhalb der Region …
05.03Ohne Beifahrer/Sozius
05.04Beschränkt auf eine höchst­zulässige Geschwin­digkeit von nicht mehr als … km/h
05.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrer­laubnis ist
05.06Ohne Anhänger
05.07Nicht gültig auf Autobahnen
05.08Kein Alkohol
10Angepasste Schaltung
15Angepasste Kupplung
20Angepasste Brems­mechanismen
25Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungs­mechanismen
35Angepasste Bedien­vorrichtungen
40Angepasste Lenkung
42Angepasste(r) Rückspiegel
43Angepasster Fahrersitz
44Anpassungen des Kraftrades:
44.01Bremsbetä­tigung vorn/ hinten mit einem Hebel
44.02(Angepasste) handbe­tätigte Bremse
44.03(Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
44.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06Angepasster Rückspiegel
44.07Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45Kraftrad nur mit Beiwagen
46Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
50Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugiden­tifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungs­staates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterschei­dungszeichen)
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motor­leistung von höchstens 11 kW (A1)*
73Nur für vierrädrige Kraft­fahrzeuge der Klasse B (B1)
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1)*
75Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamt­masse der Fahrzeug­kombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahr­zeugs nicht übersteigen (C1E)*
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern

a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und

b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungs­pedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedie­nenden Kupplungs­hebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahr­zeugs sowie beim Gang­wechsel bedient werden muss
79 (...)Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifi­kationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berech­tigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungs­freien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg)Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04Nur Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
80Nur für Inhaber einer Fahrer­laubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenom­mene Anpassungen verwendet werden
95Kraftfahrerin/ Kraftfahrer, die/ der Inhaberin/ Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]
96Fahrzeugkom­binationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
196Berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B zum Fahren von 125ccm-Motorrädern in Deutschland.
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?

Zunächst scheint ein Führerschein ein einfaches Dokument zu sein. Auf der Vorderseite prangt ein Foto der Person, welche bestimmte Fahrzeuge steuern darf mit einer Reihe von Angaben, die bereits von dem Personalausweis bekannt sein dürften. Und auf der Rückseite sehen Sie Symbole der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und neben den Klassen, welche Sie steuern dürfen, finden Sie das Datum, an dem Sie diejenige Fahrerlaubnis erworben haben.

Ganz rechts jedoch, in der Spalte unter der Nummer 12, finden Sie eventuell seltsame Nummern, welche zu den einzelnen Führerscheinklassen zu gehören scheinen, deren Sinn sich jedoch nicht ohne weiteres erschließt. Und Sie fragen sich nach der Bedeutung dieser Schlüsselnummer.

Auch im Fahrzeugschein finden sich Schlüsselzahlen, die auf den ersten Blick keinen Sinn machen. Deshalb klären wir Sie über die Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein im Folgenden auf!

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01

FAQ: Schlüsselzahlen beim Führerschein

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe von Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden. Dabei lassen sich Schlüsselzahlen unterscheiden, die nur in Deutschland oder in der gesamten EU Anwendung finden.

Was bedeuten die europäischen Schlüsselzahlen?

Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen, die in der gesamten EU gelten, finden Sie hier.

Welche deutschen Schlüsselzahlen gibt es?

Die Bedeutung der ausschließlich in Deutschland geltenden Schlüsselzahlen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Informationen zu speziellen Schlüsselnummern und Fahrerlaubnisklassen

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.

Viele Wege führen nach Rom - oder auch zum großen Motorradführerschein. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 ist einer dieser möglichen Wege. Hier lesen Sie, wie Sie diesen bekommen und welche Krafträder Sie nach der Erlangung dieser Fahrerlaubnis führen dürfen. » Weiterlesen...

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Wer seinen nächsten Sommerurlaub mit dem Wohnwagen plant, darf nicht vergessen, die Führerscheinklasse zu prüfen. Die Schlüsselzahl B96 ist die perfekte Fahrerlaubniserweiterung für alle Anhänger ab 750 kg. Mehr dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?

Auf einem Führerschein mit Kennzahlen steht mehr drauf, als Sie vielleicht dachten. So kann es sein, dass eine Schlüsselnummer den Führerschein auf konkrete Fahrzeuggrößen beschränkt. Wollen Personen mit körperlichen Einschränkungen mobil sein, dürfen Sie nur Fahrzeuge mit behindertengerechter Ausstattung fahren. Bei anderen Personen wiederum geben die auf dem Führerschein befindlichen Schlüsselnummern an, dass diese nicht auf der Autobahn oder nur bei Tageslicht fahren dürfen.

Mit den Codes in Spalte 12 passen also wesentlich mehr Informationen auf den Kartenführerschein als ohne Schlüsselzahlen. Beim EU-Führerschein ist jedoch zu beachten, dass manche Schlüsselzahlen in allen Staaten der Europäischen Union gelten, andere jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie finden zu sämtlichen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eine Aufschlüsselung in Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche in der obigen Liste auszugsweise wiedergegeben wird. In der Tabelle werden die EU-weiten Schlüsselzahlen (harmonisierte Schlüsselzahlen) erläutert. Nationale Schlüsselzahlen finden Sie in der Liste unten.

National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein

Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur in der Bundesrepublik gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf:

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
104Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahr­zeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugma­schinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombi­nationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahr­zeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
176Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses
177Beschränkungen, Nebenbe­stimmungen und Zusatzan­gaben nach mitzufüh­rendem Anhang zum Führerschein
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familien­angehörige befördert werden
180(weggefallen)
181Klasse T, nur gültig für Kraftfahr­zeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahr­zeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses von der Fahrer­laubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
183(weggefallen)
184Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbe­scheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und

2. nur, wenn die in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweize­rischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon­zentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs­gesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungs­gemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildung­sberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186Auflagen zu den Klassen D1 und D1E:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsaus­bildung abgeschlossen hat.
187Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und

3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsaus­bildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgese­tzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahr­zeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastro­phenschutzes.
190Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungs­zwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
192(weggefallen)
193Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personen­beförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linien­längen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqua­lifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.
194Klasse B berechtigt im Inland
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
195Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.
196Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.

Für welche Führerscheinklassen gelten die Schlüsselzahlen?

Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.
Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.

Die Rückseite des EU-Führerscheins ist so aufgebaut, dass für jede der einzelnen Führerscheinklassen unterschiedliche Schlüsselnummern angegeben werden können. Viele der Schlüsselnummern beziehen sich sowieso nur auf bestimmte Klassen, wie die B-Schlüsselnummer 96, welche es Fahrern der Klasse B gestattet, ein Gespann von mehr als 3.500 Kilogramm (aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm) zulässigem Gesamtgewicht durch den Verkehr zu steuern.

Gelten bestimmte Schlüsselzahlen auf dem Führerschein hingegen für alle Fahrerlaubnisklassen, sind diese in der untersten Zeile des Dokuments eingetragen.

Wofür steht eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Als Autofahrer sind für Sie nicht nur die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein relevant. Auch der Fahrzeugschein beinhaltet mehrere Schlüsselzahlen, deren Bedeutung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Genau wie die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein dienen diese Zahlen der besseren Vergleichbarkeit.

Sie finden an insgesamt drei Stellen eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Konkret handelt es sich dabei um folgende Nummern:

  • 2.1: Dies ist die Hersteller-Schlüsselnummer, welche das Unternehmen angibt, was das Fahrzeug einst produziert hat. Sie hat eine Länge von vier Ziffern.
  • 2.2: Diese Schlüsselnummer im Fahrzeugschein steht für den Typ (erste drei Stellen) sowie für die konkrete Variante und Version (letzte fünf Stellen) des jeweiligen Fahrzeuges.

Diese Schlüsselzahlen im Fahrzeugschein geben also an, um welches Fahrzeug es sich konkret handelt. Durch eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein lässt sich diese Information in komprimierter Form wiedergeben.

Beispiel für eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein

Wenn auf dem Fahrzeugschein folgende Nummer steht:

0603 ADM000144

Dann bedeutet die Hersteller-Nummer “0603”, dass es sich um ein Fahrzeug des Unternehmens Volkswagen handelt und die Typennummer “ADM” steht für den Golf V 2.0 TDI. “00014” beschreibt die konkrete Version des Fahrzeuges. Die letzte Ziffer in der Zeile (in diesem Fall die “4”) ist die Prüfziffer, welche zur Bestimmung des konkreten Fahrzeuges nicht relevant ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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149 Kommentare

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  1. Philip
    Am 5. Mai 2019 um 22:15

    Hallo

    ich habe 2010 die Klasse A1 gemacht und 2012 die Klasse B. 2015 wurde mir der Führerschein entzogen(MPU).
    2017 bekam ich diesen nach der MPU Neu erteilt. Logischerweise steht bei allen Klassen 2017. Jetzt möchte ich die Erweiterung auf A2 machen. Hinter der Klasse A1 steht 79.05 diese Bestätigt doch eigendlich das ich den Führerschein vor 2013 gemacht habe oder muss ich jetzt trozdem die 2 Jahresfrist abwarten?

    Mfg

    Philip

  2. Herbert
    Am 8. April 2019 um 19:25

    Hallo,
    ich werde am 10.4.19 , 55 jahre ,
    ich müsste nun meinen Führerschein verlängern,
    bei der Führerklasse C und CE steht in Spalte 11 das Datum 17.4.19,
    in Spalte 12 die schlüsselnummer 95 (17.4.19.)
    Nun meine Frage: Wie lange ist die Fahrberechtigung für die Klasse C und CE noch gültig?
    Kann ich über das Datum 17.4.19 hinaus noch überziehen / fahren.

  3. Gunnar K.
    Am 30. März 2019 um 21:24

    Hallo, ich habe damals beim Bund meine Führerscheine Kl. 3 und 2 gemacht. Das war 1980 Kl. 3 und 1981 Kl. 2 .
    1982 wurde ich 21Jahre und habe die Führerscheine umschreiben lassen wegen Kl. 2 . Aber jetzt kann ich kann ich keine 125er fahren weil ja im Führerschein das Datum der Umschreibung steht und nicht wann ich Ihn gemacht habe. Was kann man machen um das zu äandern?

  4. Johann
    Am 23. Februar 2019 um 20:11

    Hallo, ich habe den Führerschein klasse: A1,A,B,C1,C,BE,C1E,CE,M,L und T. Die Klassen C und CE sind am 19.11.2006 bereits abgelaufen. Meine Frage ist: welche Prüfungen habe ich zu machen um die beiden Klassen wiederzuherstellen? PS.: Die beiden Klassen bräuchte ich um ein über 7.500t. schweres Wohnmobil führen zu dürfen.

  5. Jürgen
    Am 16. Februar 2019 um 11:35

    Ich habe 1985 den ersten Führerschein der Klasse 1b gemacht, anschließend im Jahr 1987 die Klasse 3 und 1a erworben. 1985 hieß es das man mit erreichen des 18ten Lebensjahr dann bei der Führerscheinklasse 1 nur eine praktische Prüfung machen muss, aber dann wurde die Klasse 1a eingeführt und man musste wieder zur Theorie was natürlich auch mehr Geld kostete.
    Wenn man dann 2 Jahre später die Klasse 1 wollte, musst man wieder die Fahrschule besuchen, oder man wartete noch 2 Jahre und konnte dann mit einer Selbsteinschätzung den Führerschein auf die offene Klasse 1 umschreiben lassen, was wieder Geld für einen neuen Führerschein verursachte.
    In meiner rosafarbenen Fahrerlaubniss steht unter Punkt 7 : Gültigkeit unbefristet, Ausnahmen siehe Seite 5 und 6
    Seite 5 Befristungen, Beschränkugen, Auflagen alles leer
    Seite 6 weiter amtliche Eintragungen, Datum wann welche Fahrelaubnissklasse erlangt wurde.
    Wie kann es in einem Rechtsstaat, wie Deutschland einer ist, sein dass diese Dokument mit amtlichen Dienstsiegel ungültig wird?
    Welche Eintragungen müssen für den neuen Führeschein beantragt oder eingetragen sein dass ich keine Einschränkungen gegenüber den jetzigen Klassen habe, außer das er nur noch befristet gültig ist und immer wieder verlängert werden muss!

  6. Waldemar
    Am 15. Februar 2019 um 23:47

    Habe den Führerschein Klasse CE, wie verhält es sich, es gibt gewerblich und nicht gewerblich, darf nach dem Verfallsdatum noch einen 40t fahren also nicht gewerblich, nur privat? Oder darf ich nur die Klasse C1E fahren, oder verliert die auch ihre Gültigkeit? Ich will einen Umzug machen, also meine eigenen Möbel fahren.
    Danke

  7. Baerbel
    Am 10. Februar 2019 um 22:58

    Habe seit dem 21.5.1996 die Klassen b,c, be, c1e, m,l t/s .nun meine Frage was für einen Roller darf ich fahren.und darf ich 125 er fahren

  8. Bassam
    Am 23. Januar 2019 um 22:26

    Hallo,
    auf der Rückseite meines Führerschein klasse C in der unteren linken Ecke gibt es diese Zahlen 12 01.06
    Was bedeuten diese Zahlen?

  9. Manfred O.
    Am 3. Januar 2019 um 18:10

    Habe 2014 klasse B führerschein gemacht nach FeV paragraph 6 satz 3a darf ich ab 21 jahren trike über 15 kw fahren national ist das korrekt?

  10. Thomas
    Am 7. November 2018 um 19:43

    Hallo,
    Habe zu meine 50 Lebensjahr meinen Führerschein verlängern lassen.
    Nun habe ich neben der Klasse A1 den Zusatz 79.05
    Ich bin aber auch im Besitz der Klassen A2 + A, wofür steht diese Beschränkung und warum?

    Bei BE habe ich den Zusatz 79.06, würde ja bedeuten, ich darf keinen Anhänger über 3,5 to mehr ziehen, warum?
    Muss ich jetzt mein Fahrzeug (Anhänger) in der Firma stehenlassen?
    Wobei ich unter CE einen Zug bis 12 to bewegen darf.

    Warum bekommen Führerscheine aus den 80er immer mehr Einschnitte

  11. Claus Thomas G.
    Am 28. Oktober 2018 um 17:49

    Entschuldigung, meinte natürlich 79.06 .

  12. Claus Thomas G.
    Am 28. Oktober 2018 um 17:44

    Hallo wertes Team, bin 1961 in der ehemaligen DDR geboren worden, habe da mit 15 meinen Mopedschein gemacht, also 1976, im Frühjahr 1978 mit 16,5 Jahren meinen Motorradschein, bis zum 18. Lebensjahr begrenzt auf 150ccm, und im Januar 1980 bekam ich meine Lkw Berechtigung, natürlich auf eigene Initiative und Kosten, welche von staatlicherseits natürlich genutzt wurde. Wenn ich mich nur an Begebenheiten wie, unter anderem Kartoffeltransport mit ZT 303 und zwei HW 80 voll geladen an der Kupplung dran in der Landwirtschaft, oder Küchenwagen W50LA mit Anhänger HW80 (für den Ernstfall), bzw. kleineren Kühlhänger für die zahlreichen Geländespiele bei der NVA. Allerdings ich war niemals Berufskraftfahrer, sondern bewegte mich damals hauptsächlich mit meinem Pkw, von Ort zu Ort. Die Fähigkeit wurde eben genutzt.
    Seit dem 04.01.2013 besitze ich nun, durch Umstände auf die ich hier jetzt nicht weiter eingehen und beschreiben möchte, nur noch einen Führerschein mit den Angaben A1,A,B,BE,M,L,T/S unter Spalte 9., unter 10. ist jeweils der 03.01.13 eingetragen worden, obwohl ich Angaben gemacht habe, und unter den folgenden 11.-13. nichts, und unter 14. in Klammer (10.), keinerlei handschriftlicher Eintrag oder maschinell.
    Ich bräuchte zumindest in Spalte BE unter 12., den Eintrag 79.6, was ist zu tun, wie soll ich jetzt vorgehen?
    Die ganze Karte scheint mir eine Art Vorläufer des EU-Führerscheins zu sein , der ja angeblich erst seit 19.01.2013 in Deutschland ausgehändigt wurde, bzw. gilt.

  13. Clemens
    Am 21. Oktober 2018 um 13:12

    Hallo,

    Ich darf mit der Schlüsselzahl 171 bei meinem C1/C1E Führerschein ja auch Fahrzeuge der Klasse D bis zu einer Gesamtmasse von 7500 kg jedoch ohne Fahrgäste fahren. Bedeutet das dass ich ausschließlich allein im Fahrzeug sein muss oder darf ich wie in der Klasse B/BE bis zu 8 Beifahrer mitnehmen?

  14. Stefan
    Am 28. September 2018 um 20:46

    Ich habe jetzt seit 1985 meinen Führerschein (jetzt Klasse A1)
    Was bedeutet eigentlich die Zahl 14.(10) ?

  15. Christian
    Am 12. September 2018 um 18:00

    Hallo,

    In meinem Führerschein steht bei Klasse A unter 12. 79.03 sowie 79.04. Unter 10 ein Datum und unter 11 ist leer.
    Dies bedeutet also, dass ich A nicht fahren darf, sondern nur die unter 79.03 und 04 beschriebenen Maschinen?

  16. Dirk C.
    Am 3. September 2018 um 18:28

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich besitze seit März 1989 neben anderen FS-Klassen die FS-Klasse C1(kein Eintrag in Feld 11, Eintrag: 171/95 mit Geburtsdatum 17.10.1965 in Feld 12)
    und FS-Klasse C1E(kein Eintrag in Feld 11, Eintrag : 95 mit Geburtsdatum 17.10.1965 in Feld 12)
    Ich möchte ein Wohnmobil zwischen 3.5 to. bis 7.5 to. zul. Gesamtgewicht zu ausschließlich privaten Zwecken fahren.
    Meine Frage lautet nun,ob dies erlaubt ist und ob ich darüber hinaus einen Anhänger( bis zu welchem zul. Gesamtgewicht) mitführen darf.

    Vielen Dank

  17. Andrea H.
    Am 31. August 2018 um 10:43

    Meine Tochter hat 2010 den Führerschein Klasse B gemacht. Nun habe ich im Bekanntenkreis erfahren, dass sie damit unser Gespann (Auto mit Boot) fahren dürfte, da die Klasse B Gespanne bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 t beinhaltet. Ist das richtig? Den Führerschein BE hat sie nicht. Wenn es der Fall ist, dass sie das Gespann fahren darf, muss der Führerschein umgeschrieben werden?
    Bin dankbar für eine Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:36

      Hallo Andrea,

      Besitzer der Führerscheinklasse B dürfen auch Anhänger ziehen, die maximal 750 kg wiegen. Des Weiteren dürfen auch schwerere Anhänger gezogen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet. Das ist allgemein gültig, dafür ist keine Umschreibung nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Andrea
    Am 29. August 2018 um 8:09

    Ich habe meinen Führerschein der Klasse B am 10.02.2010 gemacht. Darf ich damit ein Gespann (Auto mit Bootsanhänger) bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren? Einen Zusatzeintrag gibt es in meinem Führerschein nicht und die Klasse BE habe ich ebenfalls nicht. Bisher war ich der Meinung, dass dieser zum Fahren eines Gespannes benötigt wird.

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

  19. Wolfgang E.
    Am 28. August 2018 um 15:22

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit 2010 habe ich mein Führerschein auf Karten-Schein umschreiben lassen. Habe da noch nie richtig draufgeschaut, nun lies ich auf der Vorderseite, 4b, dass der Führerschein 2029 abläuft. Frage: kann ich den dann ohne Probleme verlängern lassen, oder nach Jahren das Datum löschen lassen?

    M.f.G.
    Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:33

      Hallo Wolfgang E.,

      das Datum bezieht sich in der Regel auf das Dokument an sich, nicht auf die Fahrerlaubnis, sofern diese unbefristet ist. Daher sollte die Ausstellung eines Folgedokuments kein Problem sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Dirk
    Am 27. August 2018 um 9:07

    Ich möchte einen Traktor 3,4t mit normalen schwarzen Kennzeichen zulassen. Welchen Führerschein brauche ich dann?
    Was darf ich für einen Anhänger( schwarze Kennzeichen) anhängen?
    Ich habe meinen Führerschein 1985 erworben B,C1,BE,C1E,M,L,T

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 16:11

      Hallo Dirk,

      das Kennzeichen ändert im Regelfall nichts am Führerschein. Wichtig ist, dass Sie eine passende Führerscheinklasse beim Führen eines Kfz vorweisen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Frank
    Am 25. August 2018 um 14:05

    hallo, habe heute mein Führerschein nach umtausch wieder bekommen,nun meine frage bei spalte 12 stehen jetzt die schlüsselzahlen 01.56

  22. Peter N.
    Am 2. August 2018 um 10:21

    Hallo, ich hab da auch Mal ne Frage. Meine Fahrerlaubnis ist im Januar 88 ausgestellt worden. Eingetragen sind die Klassen 3,4 und 5. Meine Frage ist nun, was darf ich an Zweiräder fahren?
    Danke schon Mal im vorraus.

  23. Marcus
    Am 16. Juli 2018 um 13:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Führerschein u.a. der Klasse C1 mit Schlüsselzahl 171. Die Schlüsselzahl besagt m.E., dass ich Busse ohne Fahrgäste fahren darf. Was heißt “ohne Fahrgäste”? Gilt ein Beifahrer als Fahrgast? Wenn Nein, gilt ein zweiter Beifahrer, der im Bus in der ersten Reihe sitzt, als Fahrgast (also so, als ob man im LKW sitzen würde)?

    Marcus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 9:42

      Hallo Marcus,

      dies ist eine der Schlüsselzahlen, die nur bei der Umstellung von Führerschein mit einer Ausstellung vor dem 31.12.1988 eingetragen wurden. Wir nehmen an, dass dies eine gewerbliche Nutzung ausschließen soll. Ob dies auch einen Beifahrer ausschließt, können wir Ihnen nicht sagen; wenden Sie sich diesbezüglich an eine zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Nico J.
    Am 9. Juli 2018 um 11:13

    Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich auf das Fahren eines Reise- Linienbusses (D,D1,D1E,DE) OHNE Fahrgäste für Werkstatt fahrten. Mein Führerschein ist “ruhend gestellt”. Eintrag bei D,D1,D1E,DE in Spalte 11 ist 05.05.16 und Spalte 12: 95.09.09.13.
    Ich bin im Besitz der Klasse A,A1,B,BE,C1,C1E,M,L,T/S

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nico

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:01

      Hallo Nico J.,

      leider können wir Ihnen nicht sagen, wofür Ihre Schlüsselzahlen im Spezifischen stehen – da Sie jedoch keinen D-Führerschein aufweisen, gehen wir davon aus, dass Sie auch ohne Fahrgäste das genannte Fahrzeug nicht führen dürfen. Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde und erfragen Sie weitere Details.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Bernd
    Am 29. Juni 2018 um 15:24

    Hallo Redaktion,
    auch ich habe da eine Frage. Meinen alten grauen Führerschein von 1981 hatte ich in die rosa EU -Führerschein umgetauscht.
    Nun möchte ich einen 7.5Tonnen LKW fahren.
    Ist das möglich? Auf meinem Führerschein ist bei den Klassen C1 und C1E unter Rubrick 11. das jeweilige Feld frei, es ust auch nichts durchgestrichen.
    Vielen dank im vorraus für eine Antwort!!!
    Schönes Wochende.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:19

      Hallo Bernd,

      wenden Sie sich am besten an die Führerscheinstelle. Schlüsselzahlen können beispielsweise die Klassen einschränken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. schuster
    Am 18. Juni 2018 um 21:36

    habe mal eine frage
    habe seit 1987 lkw alles ausser bus und habe jetzt nummern gesehen 171 172 wo die 171 bei der klasse c1 und die 172 bei der klasse c ist . was hat es zu bedeuteten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:07

      Hallo,
      die Bedeutung der Schlüsselzahlen können Sie im Ratgeber nachlesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Ralf
    Am 12. Juni 2018 um 16:43

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hätte gerne eine Auskunft über die Bezeichnung
    auf der Rückseite oben links steht
    Die Zahlen: 13,14 und in Klammern die Zahl (10.)
    welche Funktionen stecken dahinter ?

    M.f.G.
    Ralf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 10:02

      Hallo Ralf,
      Feld 13 dient der Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland und in Feld 14 kann eine Eintragung des Erteilungsdatums ergänzend zu Feld Nr. 10 erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Grigoriadis V.
    Am 26. Mai 2018 um 11:33

    Hallo
    bei mir steht neben Klasse A die Schüsselzahl 70.GR
    Wo für ist das GR da?

    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 10:15

      Hallo Grigoriadis,

      die Schlüsselzahl 70 steht dafür, dass Ihr Führerschein umgetauscht wurde. GR steht dabei für Griechenland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Lenny
    Am 5. Mai 2018 um 11:50

    Moin, auf meinem Führerschein steht unter den Zusatzangaben 01.06. Was genau bedeutet das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:59

      Hallo Lenny,

      die Schlüsselzahl 01.06 steht für Brille oder Kontaktlinsen und gibt an, dass Sie nur mit einem solchen Hilfsmittel ein Fahrzeug führen dürfen. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle und haben keine Sehhilfe genutzt, kann ein Verwarnungsgeld gegen Sie verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Christoph
    Am 22. April 2018 um 9:02

    Hallo. Habe bei meinem Führerschein unter a1 die nummern 79.03 , 79.04 , 79.05 stehen… heist das ich darf 125ccm fahren als 2 rad als auch als trike?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 14:57

      Hallo Christoph,

      die Nummer 79.03 berechtigt den Führerscheininhaber zum Führen eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs, 79.04 zum Führen eines dreirädrigen Fahrzeugs mit Anhänger (zulässige Gesamtmasse bis 750 kg) und 79.05 zum Führen eines Kraftrads der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg. Unter den letzen Punkt fallen Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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