Schlüsselzahlen im Führerschein: Was bedeuten Sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein richtig interpretieren

EU-weit gültige Schlüsselzahlen

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
01Sehhilfe und/oder Augenschutz,
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01Brille
01.02Kontaktlinsen
01.03Schutzbrille
02Hörhilfe/ Kommu­nikationshilfe
03Prothese/ Orthese der Gliedmaßen
05Fahrbeschrän­kung aus medizinischen Gründen:
05.01Nur bei Tageslicht
05.02In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/ innerhalb der Region …
05.03Ohne Beifahrer/Sozius
05.04Beschränkt auf eine höchst­zulässige Geschwin­digkeit von nicht mehr als … km/h
05.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrer­laubnis ist
05.06Ohne Anhänger
05.07Nicht gültig auf Autobahnen
05.08Kein Alkohol
10Angepasste Schaltung
15Angepasste Kupplung
20Angepasste Brems­mechanismen
25Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungs­mechanismen
35Angepasste Bedien­vorrichtungen
40Angepasste Lenkung
42Angepasste(r) Rückspiegel
43Angepasster Fahrersitz
44Anpassungen des Kraftrades:
44.01Bremsbetä­tigung vorn/ hinten mit einem Hebel
44.02(Angepasste) handbe­tätigte Bremse
44.03(Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
44.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06Angepasster Rückspiegel
44.07Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45Kraftrad nur mit Beiwagen
46Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
50Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugiden­tifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungs­staates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterschei­dungszeichen)
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motor­leistung von höchstens 11 kW (A1)*
73Nur für vierrädrige Kraft­fahrzeuge der Klasse B (B1)
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1)*
75Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamt­masse der Fahrzeug­kombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahr­zeugs nicht übersteigen (C1E)*
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern

a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und

b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungs­pedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedie­nenden Kupplungs­hebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahr­zeugs sowie beim Gang­wechsel bedient werden muss
79 (...)Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifi­kationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berech­tigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungs­freien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg)Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04Nur Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
80Nur für Inhaber einer Fahrer­laubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenom­mene Anpassungen verwendet werden
95Kraftfahrerin/ Kraftfahrer, die/ der Inhaberin/ Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]
96Fahrzeugkom­binationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
196Berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B zum Fahren von 125ccm-Motorrädern in Deutschland.
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?

Zunächst scheint ein Führerschein ein einfaches Dokument zu sein. Auf der Vorderseite prangt ein Foto der Person, welche bestimmte Fahrzeuge steuern darf mit einer Reihe von Angaben, die bereits von dem Personalausweis bekannt sein dürften. Und auf der Rückseite sehen Sie Symbole der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und neben den Klassen, welche Sie steuern dürfen, finden Sie das Datum, an dem Sie diejenige Fahrerlaubnis erworben haben.

Ganz rechts jedoch, in der Spalte unter der Nummer 12, finden Sie eventuell seltsame Nummern, welche zu den einzelnen Führerscheinklassen zu gehören scheinen, deren Sinn sich jedoch nicht ohne weiteres erschließt. Und Sie fragen sich nach der Bedeutung dieser Schlüsselnummer.

Auch im Fahrzeugschein finden sich Schlüsselzahlen, die auf den ersten Blick keinen Sinn machen. Deshalb klären wir Sie über die Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein im Folgenden auf!

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01

FAQ: Schlüsselzahlen beim Führerschein

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe von Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden. Dabei lassen sich Schlüsselzahlen unterscheiden, die nur in Deutschland oder in der gesamten EU Anwendung finden.

Was bedeuten die europäischen Schlüsselzahlen?

Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen, die in der gesamten EU gelten, finden Sie hier.

Welche deutschen Schlüsselzahlen gibt es?

Die Bedeutung der ausschließlich in Deutschland geltenden Schlüsselzahlen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Informationen zu speziellen Schlüsselnummern und Fahrerlaubnisklassen

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.

Viele Wege führen nach Rom - oder auch zum großen Motorradführerschein. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 ist einer dieser möglichen Wege. Hier lesen Sie, wie Sie diesen bekommen und welche Krafträder Sie nach der Erlangung dieser Fahrerlaubnis führen dürfen. » Weiterlesen...

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Wer seinen nächsten Sommerurlaub mit dem Wohnwagen plant, darf nicht vergessen, die Führerscheinklasse zu prüfen. Die Schlüsselzahl B96 ist die perfekte Fahrerlaubniserweiterung für alle Anhänger ab 750 kg. Mehr dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?

Auf einem Führerschein mit Kennzahlen steht mehr drauf, als Sie vielleicht dachten. So kann es sein, dass eine Schlüsselnummer den Führerschein auf konkrete Fahrzeuggrößen beschränkt. Wollen Personen mit körperlichen Einschränkungen mobil sein, dürfen Sie nur Fahrzeuge mit behindertengerechter Ausstattung fahren. Bei anderen Personen wiederum geben die auf dem Führerschein befindlichen Schlüsselnummern an, dass diese nicht auf der Autobahn oder nur bei Tageslicht fahren dürfen.

Mit den Codes in Spalte 12 passen also wesentlich mehr Informationen auf den Kartenführerschein als ohne Schlüsselzahlen. Beim EU-Führerschein ist jedoch zu beachten, dass manche Schlüsselzahlen in allen Staaten der Europäischen Union gelten, andere jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie finden zu sämtlichen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eine Aufschlüsselung in Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche in der obigen Liste auszugsweise wiedergegeben wird. In der Tabelle werden die EU-weiten Schlüsselzahlen (harmonisierte Schlüsselzahlen) erläutert. Nationale Schlüsselzahlen finden Sie in der Liste unten.

National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein

Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur in der Bundesrepublik gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf:

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
104Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahr­zeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugma­schinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombi­nationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahr­zeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
176Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses
177Beschränkungen, Nebenbe­stimmungen und Zusatzan­gaben nach mitzufüh­rendem Anhang zum Führerschein
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familien­angehörige befördert werden
180(weggefallen)
181Klasse T, nur gültig für Kraftfahr­zeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahr­zeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses von der Fahrer­laubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
183(weggefallen)
184Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbe­scheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und

2. nur, wenn die in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweize­rischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon­zentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs­gesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungs­gemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildung­sberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186Auflagen zu den Klassen D1 und D1E:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsaus­bildung abgeschlossen hat.
187Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und

3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsaus­bildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgese­tzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahr­zeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastro­phenschutzes.
190Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungs­zwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
192(weggefallen)
193Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personen­beförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linien­längen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqua­lifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.
194Klasse B berechtigt im Inland
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
195Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.
196Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.

Für welche Führerscheinklassen gelten die Schlüsselzahlen?

Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.
Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.

Die Rückseite des EU-Führerscheins ist so aufgebaut, dass für jede der einzelnen Führerscheinklassen unterschiedliche Schlüsselnummern angegeben werden können. Viele der Schlüsselnummern beziehen sich sowieso nur auf bestimmte Klassen, wie die B-Schlüsselnummer 96, welche es Fahrern der Klasse B gestattet, ein Gespann von mehr als 3.500 Kilogramm (aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm) zulässigem Gesamtgewicht durch den Verkehr zu steuern.

Gelten bestimmte Schlüsselzahlen auf dem Führerschein hingegen für alle Fahrerlaubnisklassen, sind diese in der untersten Zeile des Dokuments eingetragen.

Wofür steht eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Als Autofahrer sind für Sie nicht nur die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein relevant. Auch der Fahrzeugschein beinhaltet mehrere Schlüsselzahlen, deren Bedeutung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Genau wie die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein dienen diese Zahlen der besseren Vergleichbarkeit.

Sie finden an insgesamt drei Stellen eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Konkret handelt es sich dabei um folgende Nummern:

  • 2.1: Dies ist die Hersteller-Schlüsselnummer, welche das Unternehmen angibt, was das Fahrzeug einst produziert hat. Sie hat eine Länge von vier Ziffern.
  • 2.2: Diese Schlüsselnummer im Fahrzeugschein steht für den Typ (erste drei Stellen) sowie für die konkrete Variante und Version (letzte fünf Stellen) des jeweiligen Fahrzeuges.

Diese Schlüsselzahlen im Fahrzeugschein geben also an, um welches Fahrzeug es sich konkret handelt. Durch eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein lässt sich diese Information in komprimierter Form wiedergeben.

Beispiel für eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein

Wenn auf dem Fahrzeugschein folgende Nummer steht:

0603 ADM000144

Dann bedeutet die Hersteller-Nummer “0603”, dass es sich um ein Fahrzeug des Unternehmens Volkswagen handelt und die Typennummer “ADM” steht für den Golf V 2.0 TDI. “00014” beschreibt die konkrete Version des Fahrzeuges. Die letzte Ziffer in der Zeile (in diesem Fall die “4”) ist die Prüfziffer, welche zur Bestimmung des konkreten Fahrzeuges nicht relevant ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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149 Kommentare

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  1. S. Bar
    Am 19. April 2018 um 16:49

    Hallo, kurze Frage:
    Bei mir steht in Zeile “A” hinter dem grossen Motorrad in Spalte 10. ein *)
    Was bedeutet dieses *) ?
    Konnte das nirgends finden…
    Vielen Dank, Gruß SB

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:28

      Hallo S. Bar,

      in der Regel wird dadurch das Erteilungsdatum ersetzt, das sich anderswo befinden müsste. Dieses gilt dann für alle mit dem Sternchen versehenen Klassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Axel
    Am 11. April 2018 um 20:54

    Hallo
    Ich habe den Führerschein der Klasse A 1986 gemacht.
    Am 02.01.2018 dann Klasse B.
    Ist mein Führerschein jetzt zwei Jahre auf Probe oder gilt 1986.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:40

      Hallo Axel,

      die Probezeit wird nur beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Axel H.
    Am 11. April 2018 um 9:47

    Hallo!
    Ich habe 1986 den Führerschein der Klasse 1 gemacht(in der DDR).
    Am 02.01.18 dann Klasse B fürs Auto.
    Habe ich den Führerschein jetzt zwei Jahre auf Probe oder gilt 1986?
    Ich bin 49 Jahre.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:38

      Hallo Axel,

      die Probezeit wird nur bei dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. S. Michael
    Am 29. März 2018 um 0:26

    in den Nachrichten war zu lesen, dass die Schlüsselzahlen unter der Spalte 12 nicht EU-konform seinen. Ich wurde bei der Aushändigung auch nicht über die Schlüsselnummern 79.3 u. 79.4 aufgeklärt. Kann ich jetzt wegen der nicht vorhandenen Konformität der Schlüsselzahlen ein Motorrad fahren. Schließlich sind auf der ersten Seite die Führerscheinklassen AM, A1 u. A eingetragen. Die Anlage 9 war mir bis heute auch unbekannt. Die Verwirrung in den verschiedenen EU Staaten kann ich mir bei den Schlüsselnummern gut vorstellen. Ich finde, dass ein Dokument selbst erklärend sein muss (ohne 10 seitige Anlage).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:28

      Hallo Michael,

      es geht hierbei nur um die nationale Umsetzung bestimmter Schlüsselzahlen, nicht um die Schlüsselzahlen im Allgemeinen. Die Nummern 79.03 und 79.04 gehören, wie Sie der Anlage 9 entnehmen können, zu den EU-weiten Schlüsselnummern und sind daher konform.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Christoph
    Am 18. März 2018 um 15:37

    Hallo.

    Auf meinem Führerschein steht unten ein 12, (nicht die Spalte 12) was sagt diese Nummer aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:18

      Hallo Christoph,

      die Zahl 12 steht sowohl in als auch unter der Tabelle für Beschränkungen und Zusatzangaben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Manfred B.
    Am 8. März 2018 um 21:17

    Guten Tag,

    Es geht um die Führerscheinklasse BE.
    In meinem Führerschein steht in der Zeile BE Spalte 12 der Eintrag 79.06
    Schlüsselzahl und Erklärung lt. Aufstellung oben lauten:
    79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
    Mir ist die Bedeutung nicht klar.
    Frage: Darf ich mit der Klasse BE nun eine Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmassen von größer 3.500 kg fahren oder nicht?
    Hintergrund: Mein Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t und der zu kaufen geplante Caravan 2,0 t
    Vielen Dank im Voraus für eine Beantwortung.

    P.S. Ich besitze auch die zeitlich befristeten Führerscheine C und CE

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:13

      Hallo Manfred,

      die Schlüsselzahl 79.06 resultiert daraus, dass vor 2013 die Klasse BE nicht auf 3,5 t beschränkt war. Da Sie sie anscheinend vorher erworben haben, sind Sie laut Schlüsselzahl auch zu Anhängern mit größerer zulässiger Gesamtmasse berechtigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Barbara
    Am 22. Februar 2018 um 11:28

    hallo, mein mann hat 1982 den Führerschein gemacht für die klasse 1, jetzt hat er den alten grauen in die neue Scheckkarte eingetauscht, dort steht jetzt unter anderem AM dann das ausstellungsdatum / bei A1 steht das ausstellungsdatum und79.03,79.4 bei A steht das ausstellungsdatum und 79.03,79.04 darf er jetzt ein Motorrad fahren oder nicht ????

  8. Sven
    Am 20. Februar 2018 um 23:29

    Ist die Schlüsselzahl bei BE 79.06 eine Erweiterung? Also darf ich eine normale BE fahren ( Anhänger leichter als 3,5 t) und eine BE deren Anhänger schwerer als 3,5 t ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:34

      Hallo Sven,

      die Schlüsselzahl BE besagt, dass auch Anhänger gezogen werden dürfen, die schwerer als 3.500 kg sind. In der Regel wird diese Schlüsselzahl vermerkt, wenn die Fahrerlaubnis älteren Datums ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Sara
    Am 20. Februar 2018 um 23:06

    Ich fahre einen VW Passat 2.300 kg und 1.300 kg Anhänger (jeweils ZGG) und habe 1986 in der DDR meinen Führerschein Klasse B gemacht. In meinen Führerschein steht nun die Schlüsselzahl 79.06 hinter dem BE. Das bedeutet ich darf nur noch Anhänger über 3,5 t fahren oder auch darunter?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:32

      Hallo Sara,

      in der Regel sollte diese Schlüsselzahl besagen, dass neben leichteren auch schwerere Anhänger gezogen werden dürfen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Dirk U.
    Am 14. Januar 2018 um 21:10

    Hallo. Ich fahre beruflich einen Radlader ( ca 25t) mit Straßenzulassung. Ich bewege diese Maschine auch auf der Straße. Welche Fahrerlaubnisklasse ist dafür notwendig. Ich bin in Besitz aller Klassen. Es geht mir darum ob ich die Klasse C ab den 50. Lebenjahr verlängern muss. Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:22

      Hallo Dirk,

      möchten Sie Fahrzeuge über 7,5 t fahren (Klassen C und CE), dann ist ab dem 50. Lebensjahr eine Umstellung auf die neue Klasse nötig und Sie müssen eine ärztliche Untersuchung vorweisen. Die Verlängerung ist dann alle fünf Jahre nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 10. Januar 2018 um 14:12

    Hallo.Ich habe 1976 meine Fahrerlaubnis gemacht führ Moped. 1984 für Pkw. 2000 musste ich die Fahrerlaubnis umtauschen aus Beruflichen Gründen. Nun habe ich seit 2000 noch andere Klassen dazu bekommen unteranderem die Klassen C1 und C1E.Meine Frage,kann ich zur Führerschein Stelle gehen und sie löschen lassen da ich sie ja noch nie gebraucht habe. Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:04

      Hallo Thomas,

      es ist nicht notwendig, die überflüssigen Klassen löschen zu lassen. Es reicht, wenn Sie sie einfach nicht verwenden. Wenn die Klassen Sie sehr stören, können Sie direkt bei der Führerscheinstelle nachfragen, ob eine Löschung möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Gert B.
    Am 29. Dezember 2017 um 13:01

    Habe meine alten aus DDR Zeiten erworbene Fahrerlaubnis 2001Umschreiben lassen und habe für die klasse C1 keine Altersbeschränkung ist für mich C1 gültig oder nicht. Ich bin älter als 50.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 15:59

      Hallo Gert B.,

      in der Regel sollte C1 gültig sein. Erkundigen Sie sich ggf. bei der Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Johannes
    Am 21. Dezember 2017 um 23:49

    Hallo, ich habe die Auflage 05.01 „Nur bei Tageslicht“ in meinem Führerschein eingetragen. Jedoch konnte mir noch niemand genau sagen ab bzw. bis wann „Tageslicht“ definiert ist. Des weiteren fand ich auch keine konkrete Aussage darüber, ob ein Verstoß gegen die Auflage einen einfachen Auflagenverstoß darstellt oder als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gilt.
    Können Sie mir da weiterhelfen?
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:19

      Hallo Johannes,

      da die EU-Führerscheinrichtlinie von einer “beschränkten Gültigkeit” spricht, wäre ein Fahren in der Nacht wahrscheinlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis zu werten.
      Setzen Sie sich bezüglich der Definition von Tageslicht mit der Führerscheinbehörde in Verbindung.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  14. Simon
    Am 11. Dezember 2017 um 17:05

    Hallo. Ich habe den Führerschein B, C1,C bin aber unter 21. arbeite im Rettungsdienst und darf den dort nutzen. Jetzt zu meiner Frage. darf ich im privaten Bereich (Umzug,etc) einen LKW fahren?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2017 um 11:18

      Hallo Simon,

      Fahrzeuge der Klasse C1, d.h. Lkw von 3.500 bis 7.500 kg, dürfen Sie bereits unter 21 Jahren fahren. Für LKWs über dieser Beschränkung müssen Sie über 21 Jahre alt sein.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Franz O.
    Am 9. Dezember 2017 um 19:52

    Meine FE für die Kl. CE ist seit 07.01.2013 abgelaufen. Wenn ich jetzt eine mögliche Verlängerung beantrage wird mir nach Auskunft der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 172 nicht mehr eingetragen. Mein Kartenführerschein wurde bereits 2-mal verlängert. Warum jetzt keine “172” mehr? Gilt hier keine Besitzstandswahrung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:21

      Hallo Franz,

      wir können nicht erklären, warum die Schlüsselzahl nun nicht mehr eingetragen wird. Die zuständige Führerscheinstelle sollte Sie über die Begründung informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Xxx mabdy
    Am 13. November 2017 um 15:33

    Hallo, ich habe 2008 meinen führerschein der klasse B gemacht… Musste aber 2014 meinen führerschein angeben… Und hab ihn 2015 wieder bekomm. Könnten Sie mir sagen wo ich die erste Ausstellung des Führerscheins auf den neuen finden.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:47

      Hallo Xxx mabdy,

      leider ist uns Ihre Frage nicht ganz klar. Bei solchen Angelegenheiten sollten Sie sich grundsätzlich an die Stelle wenden, welche Ihnen als erstes den Führerschein ausgestellt hat. Ansonsten können Sie auch bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  17. Diana W.
    Am 13. November 2017 um 11:38

    Auf meinem Führerschein (AM) steht auf der Vorderseite unter Nr. 5: B89001FRMX1.
    Auf der Rückseite links in Silber: 1FMRX1

    Was bedeutet das ?

    MfG, Diana W. [Nachname von der Redaktion editiert]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 16:38

      Hallo Diana W.,

      unter der Nr. 5 steht die Führerscheinnummer, welche keine weitere Bedeutung hat. Um die Bedeutung der Nummer auf der Rückseite zu erfahren, müssten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, da wir dazu keine genauen Informationen vorliegen haben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Singer M
        Am 8. Februar 2018 um 16:23

        Die Buchstaben links in Silber :
        Laserkippbild: CLI (Changeable Laser Image)
        Ort
        Rückseite Links
        Merkmale
        Eine Linsenstruktur ist in die Oberfläche der Karte geprägt. Je nach
        Betrachtungswinkel werden ein festes Motiv (drei Verkehrszeichen)
        oder individuelle alphanumerische Daten (Teil der
        Führerscheinnummer) angezeigt.

  18. Thomas F.
    Am 3. November 2017 um 17:51

    Ich habe am 28.10.2017 meine praktische Prüfung (Klasse B) bei der DEKRA bestanden, ab wann darf ich dann Auto fahren?
    Ich besitze seit 2011 einen Führerschein eines nicht EU Staates deswegen musste ich die Umschreibung beantragen und die theoretische+praktische Prüfung ablegen. Mit dem Ausländischem Führerschein durfte ich bis zum 28.01.2017 fahren wegen der 6 Monatsregel.

    Muss ich da jetzt warten bis mir der Führerschein geschickt wird oder darf ich schon fahren? Wenn ich angehalten werde ist das dann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

    Lieben Dan für eure Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 9:56

      Hallo Thomas,

      Sie sollten abwarten, bis der Führerschein zugestellt wird. So gehen Sie auf Nummer sicher.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Uwe
    Am 14. Oktober 2017 um 15:21

    Hallo,
    ich habe die F-Klasse CE mit 95 eingetragen. Ich habe damals die Prüfung für Güterbeförderung abgelegt. Nun plane ich auf DE zu erweitern. Muss ich für die DE 95 dazu eine komplette IHK-Prüfung für Personenbeförderung ablegen oder reicht eine Weiterbildung mit 35 Std. aus ?
    lg Uwe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2017 um 12:26

      Hallo Uwe,

      für die Erweiterung DE ist der Vorbesitz D erforderlich. Ob Sie für CE etwas anrechnen können, können Sie bei der IHK oder bei einer Fahrschule nachfragen.

      Ihr Team von Bussgeldkatalog.org

  20. Fronert
    Am 27. September 2017 um 19:14

    Hallo zusammen,
    habe mit 59 nachträglich den A2 Führerschein 2013 gemacht.
    In meinem Neuen Führerschein steht in Spalte 9 bei A2 Spalte 10 = *)
    und in Spalte 9 bei A Spalte 10 = 06.11.72 und Spalte 12 = 79.03.79.04
    was bedeutet das?
    Frage: Ich hatte gehört, wenn man den A2 Führerschein 2 Jahre hat, das man dann
    Automatisch den Führerschein A hat, also sogenannt Offen fahren darf.
    Ist das richtig?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    R.Fronert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 8:40

      Hallo Fronert,

      beim sogenannten Stufenführerschein erhalten Sie die Klasse A (offen) nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie nach zwei Jahren eine weitere praktische Prüfung ablegen, bevor die neue Klasse erteilt wird. Ist ein Sternchen in Spalte 10 des Führerscheins vermerkt, bedeutet dies, dass das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Herstellung des Dokumentes noch nicht feststand. Das Datum wird dann in das Feld 14 eingetragen. Die Bedeutungen der Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Felix R.
    Am 26. September 2017 um 1:07

    Hallo zusammen, habe auf mein Führerschein neben A1 und A die Kennzahlen 79.03 , 79.04 und unten bei 12: 01,70.1N37654.C, könnte ich zum Beispiel ein Motorrad mit einem Hubraum ‎535 (cm³)‎ fahren?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:34

      Hallo Felix,

      wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, besagen die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, dass die Klassen A1 und A nur für dreirädrige Fahrzeuge bzw. dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger gelten. Ein zweirädriges Kraftrad dürfen Sie demnach nicht führen, insofern Sie keine andere Berechtigung zum Führen dieser Fahrzeuge besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Fronert
    Am 21. September 2017 um 14:45

    Habe auf meinem Führerschein den ich am 05.08.2013 gemacht habe
    bei punkt 12 stehen 01.01/01,02 bin jetzt operiert worden und
    brauche keine Brille mehr wie sieht es damit aus.
    muß ich da einen neuen Sehtest abgeben oder was muß ich machen
    damit ich mich nicht strafbar mache wenn ich Ohne Brille fahre.
    Vielen Dank.
    R.Fronert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:43

      Hallo Fronert,

      nach einer erfolgreichen OP ist es nötig, dass Sie die Brille aus dem Führerschein austragen lassen. Für die Klasse B reicht hierzu in der Regel ein herkömmlicher Sehtest. Bei anderen Klassen wird ein ärztliches Gutachten verlangt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. E. Andreas
    Am 9. September 2017 um 15:35

    guten tag
    ich habe meinen führerschein für ein halbes jahr abgeben müssen, jetzt steht da unter 10. gültig ab 22.02.16 und unter 14. (10.)
    hab ihn auch nicht neu machen müssen sondern ist am 22.02.16 neu ausgestellt worden
    nun zur frage
    kann ich mir unter 14. das datum eintragen lassen wo ich meinen führerschein gemacht habe!?
    lg Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:35

      Hallo Andreas,

      dies ist in der Regel nicht möglich, da sich das Datum auf die Ausstellung der Dokuments bezieht, nicht auf den Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Pam
    Am 5. September 2017 um 23:07

    Hallo.
    Wenn ich bei AM mein Führerschein Datum stehen habe und bei A1 das Datum des Führerscheins und noch die Schlüsselnummern : 79 . 03. 79. 04
    Darf ich dann 125ccm fahren ?
    Bei dem neuen Führerschein meinte ich.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:11

      Hallo Pam,

      das ist nicht möglich, Sie dürfen lediglich Trikes der Klasse A1 fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Andreas M.
    Am 18. August 2017 um 17:05

    Hallo!
    Ich habe im Jahr 2007 die Klasse B erworben, darf also auch Trikes fahren. Letzte Woche habe ich die BE bestanden und damit die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 bei A1 und A stehen die den Besitzstand belegen. Wenn ich jetzt die vollwertige Klasse A erwerbe, darf ich dann weiterhin Trikes mit Anhänger fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2017 um 11:34

      Hallo Andreas,

      wenn Sie mit Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis Trikes fahren dürfen, dürfen Sie das auch noch nach dem Erwerb der Klasse A.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Bernd E.
    Am 2. Juni 2017 um 22:11

    Hallo Redaktion,
    ich bin der Bernd mit der Frage vom 31. Mai.
    Vielen Dank, die für mich verwirrende Antwort.
    1. Einen L-Führerschein gibt es nicht. Es ist eine Schlüsselnummer, die ergänzend auf dem Führerschein
    zu finden ist.
    2. Bitte die Definition der Schlüsselnummer L-175 besser und ausführlicher Beschreiben.
    ….zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.
    d h darf ich solche Kraftfahrzeug (auch Krafträder) fahren oder nicht??????
    Der Satz ist mir zu zweideutig in seiner auslegung.
    3. Schlüsselnummer L-175 beschreibt Kraftfahrzeuge = Kraftwagen und Krafträder, siehe Gabler Wirschaftslexikon!!!!!!!
    Ich war im Glauben mit kompetenten Personen zu kommunizieren, also bitte strengt euch an
    und setzt euch mit der Erklärung auseinander.
    … mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.
    —-zu verstehen: zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden, jedoch nicht mehr als 50cm³
    Es ist immer leichter gleich “nein” zu sagen, als tiefer zu hinterfragen!
    Bitte auch an meine Emailadresse schreiben, dann könnten wir auch übers Netz telefonieren!

    Vielen Dank!

    Bernd Eichhorn

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:45

      Hallo Bernd,

      wir beantworten Kommentare unserer Leser stets auf dieser Seite und nicht per E-Mail. Zu Ihrem Post: Wir müssen Sie verbessern, natürlich gibt es die Führerscheinklasse L. Diese bezieht sich auf Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Sie haben eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Die Schlüsselzahl 175 bezieht sich auf die Klasse L. Daneben dürfen Sie mit Ihrem Führerschein Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2 und AM führen, soweit dies nicht durch weitere Schlüsselzahlen eingeschränkt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Gisela
    Am 2. Juni 2017 um 12:54

    gestern habe ich meinen neuen umgetauschten Führerschein -alt DDR v. 1983 Klasse B und M – erhalten. Nun steht hinter Klasse C1 Spalte 12 die Schlüsselzahl 171. Was bedeutet es für mich.
    MfG Gisela H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:59

      Hallo Gisela,

      die Schlüsselzahl 171 besagt Folgendes: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste. Sie dürfen also auch Kraftfahrzeuge führen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sind. Das Kfz darf jedoch nicht mehr als 7.500 kg wiegen. Außerdem dürfen Sie keine Fahrgäste mitnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Bernd
    Am 27. Mai 2017 um 21:24

    Hallo zusammen,
    ich besitze die Klasse 3 seit September 82, in der die Schlüsselnummmer 175 = L enthalten ist.
    Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3.
    Ich besitze ein Kleinkraftrad Hercules Ultra II mit 49cm³ und 85 km/h, mit großem Kennzeichen eingestuft in A,A1,A2 .
    Heißt das im Klartext, dass man mit Klasse L Zweiräder mit großem Kennzeichen fahren darf, jedoch nicht größer als
    50 cm³? Dürfte ich nun die Hercules fahren oder nicht?
    Auf meiner Zulassungsstelle gehen die Meinungen stark auseinander, weil die Definition der Klasse L man auch anders deuten kann.
    MfG.
    Bernd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:27

      Hallo Bernd,

      mit dem L-Führerschein (175) dürfen Sie keine Krafträder führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Michael W.
    Am 21. Mai 2017 um 21:19

    ich besitze den FS seid 91 . Habe die klassen AM/A1/A2/A/B/C/BE/C!E/L
    Hinter A!/A steht 79.03 79,04 wieso kann ich keine 125 ccm Fahren ? nur ein trike ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:19

      Hallo Michael,

      die Schlüsselnummer 79.03 besagt, dass die Fahrerlaubnis für die betreffende Klasse nur für dreirädrige Fahrzeuge gilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Hoffmann
    Am 21. Mai 2017 um 11:55

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um Zusendung des Kataloges über die Schlüsselzahlen im Führerschein in PDF.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Hoffmann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:49

      Hallo Hoffmann,

      wir stellen lediglich den Bußgeldkatalog als PDF zur Verfügung. Sie können die oben stehende Tabelle über die Schlüsselzahlen aber beispielsweise ausdrucken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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