Schlüsselzahlen im Führerschein: Was bedeuten Sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein richtig interpretieren

EU-weit gültige Schlüsselzahlen

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
01Sehhilfe und/oder Augenschutz,
wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01Brille
01.02Kontaktlinsen
01.03Schutzbrille
02Hörhilfe/ Kommu­nikationshilfe
03Prothese/ Orthese der Gliedmaßen
05Fahrbeschrän­kung aus medizinischen Gründen:
05.01Nur bei Tageslicht
05.02In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/ innerhalb der Region …
05.03Ohne Beifahrer/Sozius
05.04Beschränkt auf eine höchst­zulässige Geschwin­digkeit von nicht mehr als … km/h
05.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrer­laubnis ist
05.06Ohne Anhänger
05.07Nicht gültig auf Autobahnen
05.08Kein Alkohol
10Angepasste Schaltung
15Angepasste Kupplung
20Angepasste Brems­mechanismen
25Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungs­mechanismen
35Angepasste Bedien­vorrichtungen
40Angepasste Lenkung
42Angepasste(r) Rückspiegel
43Angepasster Fahrersitz
44Anpassungen des Kraftrades:
44.01Bremsbetä­tigung vorn/ hinten mit einem Hebel
44.02(Angepasste) handbe­tätigte Bremse
44.03(Angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04Angepasste Beschleunigungs­mechanismen
44.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06Angepasster Rückspiegel
44.07Angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen
45Kraftrad nur mit Beiwagen
46Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
50Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugiden­tifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
70Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungs­staates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)
71Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterschei­dungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterschei­dungszeichen)
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motor­leistung von höchstens 11 kW (A1)*
73Nur für vierrädrige Kraft­fahrzeuge der Klasse B (B1)
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1)*
75Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)*
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamt­masse von höchstens 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässigen Gesamt­masse der Fahrzeug­kombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahr­zeugs nicht übersteigen (C1E)*
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern

a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und

b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)*
78Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungs­pedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedie­nenden Kupplungs­hebel verfügen, das (der) vom Fahrer beim Anfahren oder beim Anhalten des Kraftfahr­zeugs sowie beim Gang­wechsel bedient werden muss
79 (...)Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifi­kationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berech­tigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungs­freien Anhängern, wobei die Ges.masse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Ges.masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Ges.masse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg)Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder maximal 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.
79 (L ≤ 3)Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04Nur Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt
80Nur für Inhaber einer Fahrer­laubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
90Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenom­mene Anpassungen verwendet werden
95Kraftfahrerin/ Kraftfahrer, die/ der Inhaberin/ Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]
96Fahrzeugkom­binationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
196Berechtigt Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B zum Fahren von 125ccm-Motorrädern in Deutschland.
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
Was bedeuten nur all diese geheimnisvollen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?

Zunächst scheint ein Führerschein ein einfaches Dokument zu sein. Auf der Vorderseite prangt ein Foto der Person, welche bestimmte Fahrzeuge steuern darf mit einer Reihe von Angaben, die bereits von dem Personalausweis bekannt sein dürften. Und auf der Rückseite sehen Sie Symbole der einzelnen Fahrerlaubnisklassen und neben den Klassen, welche Sie steuern dürfen, finden Sie das Datum, an dem Sie diejenige Fahrerlaubnis erworben haben.

Ganz rechts jedoch, in der Spalte unter der Nummer 12, finden Sie eventuell seltsame Nummern, welche zu den einzelnen Führerscheinklassen zu gehören scheinen, deren Sinn sich jedoch nicht ohne weiteres erschließt. Und Sie fragen sich nach der Bedeutung dieser Schlüsselnummer.

Auch im Fahrzeugschein finden sich Schlüsselzahlen, die auf den ersten Blick keinen Sinn machen. Deshalb klären wir Sie über die Schlüsselzahlen in Führerschein und Fahrzeugschein im Folgenden auf!

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01

FAQ: Schlüsselzahlen beim Führerschein

Wozu dienen die Schlüsselzahlen?

Mithilfe von Schlüsselzahlen kann eine Fahrerlaubnis erweitert oder eingeschränkt werden. Dabei lassen sich Schlüsselzahlen unterscheiden, die nur in Deutschland oder in der gesamten EU Anwendung finden.

Was bedeuten die europäischen Schlüsselzahlen?

Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen, die in der gesamten EU gelten, finden Sie hier.

Welche deutschen Schlüsselzahlen gibt es?

Die Bedeutung der ausschließlich in Deutschland geltenden Schlüsselzahlen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Informationen zu speziellen Schlüsselnummern und Fahrerlaubnisklassen

Mit der B196-Erweiterung Motorrad fahren: Was ist zu beachten?

Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Mit dem Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 dürfen Sie erst A2-Krafträder und später auch die großen Maschinen fahren.

Viele Wege führen nach Rom - oder auch zum großen Motorradführerschein. Der Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 ist einer dieser möglichen Wege. Hier lesen Sie, wie Sie diesen bekommen und welche Krafträder Sie nach der Erlangung dieser Fahrerlaubnis führen dürfen. » Weiterlesen...

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Wer seinen nächsten Sommerurlaub mit dem Wohnwagen plant, darf nicht vergessen, die Führerscheinklasse zu prüfen. Die Schlüsselzahl B96 ist die perfekte Fahrerlaubniserweiterung für alle Anhänger ab 750 kg. Mehr dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Was bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein?

Auf einem Führerschein mit Kennzahlen steht mehr drauf, als Sie vielleicht dachten. So kann es sein, dass eine Schlüsselnummer den Führerschein auf konkrete Fahrzeuggrößen beschränkt. Wollen Personen mit körperlichen Einschränkungen mobil sein, dürfen Sie nur Fahrzeuge mit behindertengerechter Ausstattung fahren. Bei anderen Personen wiederum geben die auf dem Führerschein befindlichen Schlüsselnummern an, dass diese nicht auf der Autobahn oder nur bei Tageslicht fahren dürfen.

Mit den Codes in Spalte 12 passen also wesentlich mehr Informationen auf den Kartenführerschein als ohne Schlüsselzahlen. Beim EU-Führerschein ist jedoch zu beachten, dass manche Schlüsselzahlen in allen Staaten der Europäischen Union gelten, andere jedoch nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Sie finden zu sämtlichen Schlüsselzahlen auf dem Führerschein eine Aufschlüsselung in Anlage 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche in der obigen Liste auszugsweise wiedergegeben wird. In der Tabelle werden die EU-weiten Schlüsselzahlen (harmonisierte Schlüsselzahlen) erläutert. Nationale Schlüsselzahlen finden Sie in der Liste unten.

National gültige Schlüsselzahlen im Führerschein

Allerdings kann der EU-Führerschein auch nationale Schlüsselzahlen gemäß FeV enthalten, die nur in Deutschland verwendet werden und damit auch nur in der Bundesrepublik gültig sind. Folgende Tabelle führt diese vollständig auf:

Schlüs­sel­zahlEr­klä­rung
104Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahr­zeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugma­schinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombi­nationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge­schwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahr­zeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
176Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Fahrten im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses
177Beschränkungen, Nebenbe­stimmungen und Zusatzan­gaben nach mitzufüh­rendem Anhang zum Führerschein
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familien­angehörige befördert werden
180(weggefallen)
181Klasse T, nur gültig für Kraftfahr­zeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahr­zeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses von der Fahrer­laubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
183(weggefallen)
184Auflagen:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbe­scheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und

2. nur, wenn die in der Prüfungsbe­scheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person

a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweize­rischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,

b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkon­zentration führt, und

c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrs­gesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungs­gemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildung­sberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186Auflagen zu den Klassen D1 und D1E:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsaus­bildung abgeschlossen hat.
187Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur

1. bei Fahrten im Inland und

2. im Rahmen des Ausbildungs­verhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungs­beruf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, und

3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer.

Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat und die Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn die Berufsaus­bildung abgeschlossen wurde. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnis­inhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgese­tzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungs­fahrten mit Einsatzfahr­zeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungs­dienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastro­phenschutzes.
190Auflage zu der Klasse C:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungs­zwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191Auflage zu der Klasse D:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeug­werkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
192(weggefallen)
193Auflagen zu den Klassen D und DE:
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personen­beförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linien­längen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqua­lifikation nach § 4 Absatz 2 BKrFQG.
194Klasse B berechtigt im Inland
a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1
b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
195Auflage zu der Klasse AM:
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.
196Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Wenn Sie beruflich Güter oder Personen im Straßenverkehr befördern möchten, genügt es nicht alleine, dass Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D für Lastkraftwagen beziehungsweise Busse besitzen. Sie müssen gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz zusätzlich einen Kurs absolvieren, welcher mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein vermerkt wird.

Für welche Führerscheinklassen gelten die Schlüsselzahlen?

Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.
Auf der Rückseite finden Sie die Führerscheinklassen und dazugehörige Schlüsselzahlen.

Die Rückseite des EU-Führerscheins ist so aufgebaut, dass für jede der einzelnen Führerscheinklassen unterschiedliche Schlüsselnummern angegeben werden können. Viele der Schlüsselnummern beziehen sich sowieso nur auf bestimmte Klassen, wie die B-Schlüsselnummer 96, welche es Fahrern der Klasse B gestattet, ein Gespann von mehr als 3.500 Kilogramm (aber nicht mehr als 4.250 Kilogramm) zulässigem Gesamtgewicht durch den Verkehr zu steuern.

Gelten bestimmte Schlüsselzahlen auf dem Führerschein hingegen für alle Fahrerlaubnisklassen, sind diese in der untersten Zeile des Dokuments eingetragen.

Wofür steht eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein?

Als Autofahrer sind für Sie nicht nur die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein relevant. Auch der Fahrzeugschein beinhaltet mehrere Schlüsselzahlen, deren Bedeutung nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Genau wie die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein dienen diese Zahlen der besseren Vergleichbarkeit.

Sie finden an insgesamt drei Stellen eine Schlüsselnummer im Fahrzeugschein. Konkret handelt es sich dabei um folgende Nummern:

  • 2.1: Dies ist die Hersteller-Schlüsselnummer, welche das Unternehmen angibt, was das Fahrzeug einst produziert hat. Sie hat eine Länge von vier Ziffern.
  • 2.2: Diese Schlüsselnummer im Fahrzeugschein steht für den Typ (erste drei Stellen) sowie für die konkrete Variante und Version (letzte fünf Stellen) des jeweiligen Fahrzeuges.

Diese Schlüsselzahlen im Fahrzeugschein geben also an, um welches Fahrzeug es sich konkret handelt. Durch eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein lässt sich diese Information in komprimierter Form wiedergeben.

Beispiel für eine Schlüsselnummer auf dem Fahrzeugschein

Wenn auf dem Fahrzeugschein folgende Nummer steht:

0603 ADM000144

Dann bedeutet die Hersteller-Nummer “0603”, dass es sich um ein Fahrzeug des Unternehmens Volkswagen handelt und die Typennummer “ADM” steht für den Golf V 2.0 TDI. “00014” beschreibt die konkrete Version des Fahrzeuges. Die letzte Ziffer in der Zeile (in diesem Fall die “4”) ist die Prüfziffer, welche zur Bestimmung des konkreten Fahrzeuges nicht relevant ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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149 Kommentare

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  1. joachim
    Am 16. Mai 2017 um 14:00

    Ich habe den Führerschein seit 05.12.1983 3 und 1 bin heute in eine verkehskontrolle geraten bis mich der polizeibeamte darauf hinweist wenn ich gewerblich mit Hänger fahre müsste ich die Module insgsamt 5 stück machen. Draufhin ist meine Frage wenn ich nicht als Berufskraftskraftfahrer angestellt bin sondern Handwerker (Handwerkerregelung) darf ich auch weiterhin meine Hänger 3.5t u. 2.6t gewerblich nutzen? oder ab wann muß ich was tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 10:46

      Hallo Joachim,

      es kommt auf Ihre Arbeitsstelle an. Gemäß Handwerkerregelung könnte es sein, dass Sie die Module nicht nachweisen müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie nur Material und Werkzeug transportieren und das fahren nicht Ihre Haupttätigkeit bzw. nur eine untergeordnete Tätigkeit ist. Liefern Sie dagegen nur die Ladung aus und sind hauptsächlich als Fahrer angestellt, müssen Sie die Schlüsselzahl 95 nachweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. franz
    Am 8. Mai 2017 um 16:12

    Hallo
    ich habe die Fahrerlaubniß klasse b und ce
    habe gehört das ich für die klasse a2 nur eine aufsitzprüfung machen muss
    ist das so und wie soll ich mirdasvorstellen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:38

      Hallo Franz,

      Sie müssen, um den A2-Führerschein zu erlangen, 10 (anstelle von 12) Theoriestunden absolvieren und sowohl die praktische als auch die theoretische Prüfung bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Helmut
    Am 17. April 2017 um 15:24

    Ich bin im Besitz eines grauen Führerschein der Klasen 1 2 3 4 , ( GRAUE PAPPE )
    diesen habe ich 1959 auf Lebenszeit erworben, und fahre alles was sich auf Räder zu bewegen ist.
    Wenn der Staat der Meinung ist dieses zu ändern so soll er dieses bei neuen Führescheine machen.
    Unter Lebenszeit verstehe ich wirklich Lebenszeit, und alles andere ist reine Abzockerei !!!!!!!

    Helmut

    • Wolfgang Franz-Josef Antonius Bültemeyer
      Am 20. April 2018 um 8:02

      ICH W-18 *GUA, (das sind die SCHLIMMSTEN Querulanten der BW ☻☺♫)

      war 1968/69 halb BLIND und durfte OHNE Einschränkungen LKW aller ART beim Trsp. Btl. 6/170 fahren!!!) Beschränkung Nr. 174/175 Heeresflugplatz Rheine-Bentlage. Außerdem war in der Kaserne das Transportbataillon 170stationiert. Das Transportbataillon 170 verfügte über LKW der Klasse 10 t mit Pritschenaufbau (MAN 22.240DF) und mit Tankaufbau (Faun L 908 ATW, STW 15.000 l). mehr … Der Bundeswehr Führerschein wurde NICHT umgeschrieben, weil die Nachuntersuchung der Augen recht nur 60% statt der erforderlichen 75% Sehkraft erreichte…. Dürfen SOLDATEN BLIND FAHREN??? BRD—dat tut weh… der Theodor, der Theodor…. der steht bei ums im Fußballtor. Wie der Ball auch kommt, wie der Ball auf fällt… der Theodor, der Theodor der hält der HELD der hält….

  4. Jonas
    Am 6. Februar 2017 um 0:07

    Hallo. Geburtsdatum:25.03.95
    Autoführerschein B seit September 2012
    Nun, ich habe 12.09.2016 den Führerschein “A trike” erhalten, das heißt den Führerschein mit der Schlüsselnummer 80.
    Nun meine Frage: was darf ich nun fahren, ab wann und darf ich Zweiräder mit der Klasse A fahren? Ab wann (nach zwei Jahren oder ab dem 24. Geburtstag?) Und unter welche Vorraussetzung, also prakt. Oder theoretische Prüfung ?
    Vielen Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 15:24

      Hallo Jonas,

      der A80-Führerschein schließt die Fahrerlaubnisklasse A2 mit ein. Sie dürfen also Krafträder der Klasse A2 führen, außerdem natürlich Trikes der Fahrzeugklasse A. Motorräder der Klasse A dürfen Sie erst ab dem 24. Lebensjahr führen. Dann nämlich entfällt die Schlüsselzahl. Eine weitere Prüfung ist dann nicht notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rooster
        Am 8. November 2018 um 19:54

        Nur für Inhaber einer Fahrer­laubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – Schlüsselnr. 80 – Klasse A setzt als Mindestalter 24 Jahre voraus, verstehe ich richtig, mit Schlüsselzahl 80 darf der FE-Inhaber 3-rädrige-KFZ aus Klasse A fahren, obwohl noch nicht 24, sobald 24 ist Schlüsselzahl obsolet – und das soll auch für 2-Räder gelten? MaW er braucht nur zu warten bis er 24 Jahre ist und fährt – ohne weitere Prüfung – Klasse A????? Nach der FeV gibt es keine FE “A-Trike” wohl aber die Berechtigung aus Klasse B im Rahmen der Besitzstandswahrung Trikes (vormals Klasse B aktuell Klasse A) fahren zu dürfen?? Mit der Bitte um Klarstellung verbleibe ich mfG Rooster

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. November 2018 um 11:41

          Hallo Rooster,

          das Mindestalter von 24 Jahren für die Klasse A gilt für den Direkteinstieg bei Krafträdern – also, wenn der Fahrer vorher noch keine Fahrerlaubnis für Krafträder hatte. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Es liegt bei 20 Jahren bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren (Aufstieg nach Ausbildung). Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. enrico
    Am 26. Januar 2017 um 15:22

    heute ist mein neuer Führerschein gekommen,habe am 12.1.2017 die Klasse B bestanden.
    zu DDR Zeiten 1988 und 1989 habe ich die Klassen M und T bis 30 km/H gemacht
    auf meinem vorläufigen Führerschein der Klasse B Steht
    AM 12.01.2017
    B 12.01.2017
    L 06.06.1988 mit Schlüsselnummer 174
    auf dem richtigen Führerschein steht nun AM/B/L/T und L wieder mit gleicher Schlüsselnummer 174
    Meine Frage was darf ich nun fahren?
    mfg Enrico

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 11:03

      Hallo enrico,
      die Klasse AM berechtigt Sie dazu, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zu führen, die Klasse B beinhaltet Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg, die Klassen L und T beziehen sich auf land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 bzw. 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 bzw. 40 km/h. Die Schlüsselnummer 174 bezieht sich ebenfalls auf Fahrzeuge der Klasse L. Was dabei genau erlaubt ist, entnehmen Sie bitte der obigen Tabelle in unserem Ratgeber.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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