Schmerzensgeld beantragen: Wie bekommt man Schmerzensgeld?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
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Antrag auf Schmerzensgeld: Die Schadenersatzforderung vor Gericht
Der Gang vor Gericht ist für viele bei Streitigkeiten, wie einem Unfall mit dem Auto, der letzte Weg. Schneller, für den Laien einfacher und vor allem kostengünstiger ist es, Probleme selbst zu lösen. Doch manchmal schlagen auch die besten Bemühungen fehl.
Wenn sich die gegnerische Versicherung nach einem Autounfall mit Personenschaden weigert, Schadenersatz zu zahlen, bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als zunächst einen Anwalt mit einer Abmahnung zu beauftragen. Bleibt auch diese erfolglos muss er Schmerzensgeld gerichtlich beantragen.
Der folgende Ratgeber klärt, die wichtigsten Fragen zum Thema, wie zum Beispiel: „Wie bekomme ich Schmerzensgeld?“ Lesen Sie hier nach, was Sie bei der Klageerhebung beachten müssen, wie es sich mit den Gerichtskosten verhält und noch vieles mehr.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schmerzensgeld beantragen
Sofern Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben, können Sie diesen bei der Versicherung des Schadensverursachers geltend machen.
Normalerweise dauert es drei Jahre, bis der Anspruch auf Schmerzensgeld als verjährt gilt. Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Jahres zu laufen, in dem der jeweilige Schaden entstand.
Vor allem, wenn sich die Versicherung des Verursachers querstellt, können Sie als geschädigte Person das Schmerzensgeld auch vor Gericht einklagen. In einer solchen Situation ist es ratsam, sich die Unterstützung eines Anwalts zuzusichern.
Schmerzensgeld – Ein zivilrechtlicher Schuldanspruch gemäß § 253 BGB
Bevor es um die Frage geht, Schmerzensgeld richtig zu beantragen, muss zunächst ein begründeter Anspruch vorliegen. Wann dieser Fall gegeben ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 253.
In dem Paragraphen zum immateriellen Schaden wird bei einer Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung eine billige Entschädigung in Geld gewährt.
Es handelt sich um eine spezielle Form des Schadensersatzes, nämlich um einen sogenannten Nichtvermögensschaden. Die Besonderheit liegt darin, dass sich eine Verletzung der Persönlichkeitssphäre in der Regel nicht in finanziellen Werten fassen lässt.
Beim Schmerzensgeld wird dieser Grundsatz jedoch durchbrochen, indem etwas zutiefst Subjektives, körperliche Versehrtheit, zu einer Geldzahlung ins Verhältnis gesetzt wird. Der materielle, sich an objektiven Kriterien orientierende und der immaterielle, subjektiv bestimmte Schadensersatz bilden zwei voneinander unabhängige Bereiche.
Kommt es bei einem Schadensereignis, beispielsweise einem Verkehrsunfall, zu einem Vermögens- (Autoschaden) und einem Nichtvermögensschaden (Körperverletzung), so bestehen beide Ansprüche separat.
Der immaterielle Schadensersatz verknüpft zwei wesentliche Funktionen miteinander. Einerseits soll das gezahlte Geld dazu dienen, die erlittenen Vermögenseinbußen, beispielsweise die Heilungs- und Behandlungskosten, auszugleichen. Andererseits gewährleistet das Schmerzensgeld Wiedergutmachung, indem es als Sühne für den Täter und als Genugtuung für das Opfer wirkt.
Typischerweise kommt Schmerzensgeld in folgenden Situationen in Betracht:
- aktuelle und künftige Schmerzen in Folge von einem Autounfall
- Ängste und Sorgen, die durch das Schadensereignis ausgelöst wurden
- Beeinträchtigungen der Lebensfreude durch das anspruchsbegründende Geschehen
- Persönlichkeitsverletzungen in Form von Beleidigung oder Verleumdung
Der Schadensverursacher muss dabei vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Verhältnis zum Verhalten des Geschädigten erheblich fahrlässig gehandelt haben, damit der Verletzte Schmerzensgeld beantragen kann.
Eine solche liegt immer dann vor, wenn der Ersatzpflichtige trotz rechtmäßigen Verhaltens unweigerlich Gefahren für seine Umwelt herbeiführt. So muss beispielsweise bei einem Auffahrunfall mit Schleudertrauma kein solches Verschulden festgestellt werden. Neben Teilnehmern am Straßenverkehr sind vor allem Hundehalter von dieser Haftungserweiterung betroffen.
Außergerichtliche Einigung: Schmerzensgeld beim Schädiger beantragen, geht das?
Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, nach einem Unfall Schmerzensgeld gerichtlich zu beantragen, es ist immer auch möglich, Ersatzleistungen beim Schädiger direkt einzufordern.
In den meisten Fällen werden Sie sich nach einem Unfall mit der Versicherung des Schadensverursachers auseinandersetzen müssen, um Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Doch eine Versicherung kennt sich in der Regel bestens mit dem Thema Schadensersatz aus und es wird dieser immer daran gelegen sein, Schadensersatzansprüche entweder als unbegründet abzulehnen oder geforderte Geldsummen so gering wie möglich zu halten. Das ist aus Sicht des Versicherungsdienstleisters zwar nachvollziehbar, Geschädigte empfinden diese Taktik jedoch als ungerecht.
Daher bleibt in solchen Fällen manchmal keine andere Möglichkeit, als Schmerzensgeld zu beantragen und auf gerichtlichem Weg geltend zu machen. Hierbei kann sich eine sogenannte Regulierungsverzögerung dann zu Gunsten des Geschädigten auswirken.
Manche Versicherungen erklären sich außergerichtlich auch zur Zahlung einer gewissen Summe unter der Voraussetzung bereit, dass der Betroffene eine Abfindungserklärung unterzeichnet. Dies sollte jedoch nicht ohne anwaltliche Beratung geschehen. Mit einer solchen Erklärung verzichten Sie auf jegliche weitere Ansprüche. Das kann fatal sein, wenn im Laufe der Zeit Folgeschäden auftreten, die dann nicht mehr geltend gemacht werden können.
Die Zivilklage: Der Verfahrensablauf in seinen Grundzügen
„Ich will Schmerzensgeld“, hat sich dieser Gedanke nach einem Unfall oder einem Hundebiss erst einmal im Kopf festgesetzt, kann so manch einer kaum noch abwarten, vor Gericht zu ziehen. Doch welches ist überhaupt zuständig für einen Schmerzensgeldantrag?
Schmerzensgeldforderungen treten häufig in Zusammenhang mit Straftaten wie Körperverletzungen auf. Daher können die Zuständigkeiten schnell für Verwirrung sorgen, sodass so manch ein Betroffener nicht auf Anhieb weiß, welche Art von Verfahren notwendig ist, um Schmerzensgeld geltend zu machen. Wo es zu beantragen ist, ergibt sich aus dem anzuwendenden Gesetz.
Das Bürgerliche Gesetzbuch, welches in § 253 die Vorschrift zum immateriellen Schadensersatzanspruch enthält, regelt zivilrechtliche Fragen. Entsprechend ist ein Zivilgericht erforderlich, um Schmerzensgeld einfordern zu können. Sämtliche privatrechtliche Angelegenheiten, wie vertragliche oder schadensrechtliche Ansprüche sowie Urheberrechtsverletzungen, werden in einem Zivilverfahren behandelt.
Die Aburteilung der Körperverletzung (§ 223 StGB), die möglicherweise einen Schmerzensgeldanspruch ausgelöst hat, sowie anderer Straftaten ist hingegen Aufgabe eines Strafgerichtes.
Wenn Sie vor einem Zivilgericht Schmerzensgeld fordern, erwartet Sie in der Regel dieser Verfahrensablauf:
- Beratungsgespräch mit dem Anwalt
- außergerichtlicher Durchsetzungsversuch durch den Rechtsbeistand
- Klageerhebung
- Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
- Zustellung der Klage an die gegnerische Partei
- mündliche Verhandlung
- Entscheidung
Dieser wird sämtliche Unterlagen, zum Beispiel die Arzt- und Kfz-Gutachten sichten, die den Fall betreffen und Sie hinsichtlich Ihres Anspruchs beraten. Üblicherweise setzt sich nun der Anwalt erneut mit der gegnerischen Partei in Kontakt und weist diese oftmals mit einer Fristsetzung auf die Pflicht zur Zahlung des Schmerzensgeldes hin.
Kann auch der Fachmann nichts bewirken, muss das Gericht hinzugezogen werden. Ihr Rechtsanwalt wird Sie vorab hinsichtlich der Erfolgschancen beraten. Bewertet er diese als positiv, fertigt er die Klageschrift an, fügt die notwendigen Beweismittel bei und reicht die Klage beim zuständigen Gericht ein.
Welches Gericht dafür in Frage kommt, richtet sich nach dem Streitwert. Bei Geldbeträgen bis zu 5.000 Euro urteilt in der Regel das Amtsgericht (AG), bei höheren Streitgegenständen wird das Landgericht (LG) entscheiden. Bei letzterem herrscht Anwaltszwang, wobei die Anwaltskosten vom Angeklagten zu zahlen sind. Vorausgesetzt die Richter fällen ein Urteil zu Gunsten des Klägers. Verliert der Kläger den Prozess, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Nach Eingang der Klage beim Amts- oder Landesgericht wird der Antrag ins Prozessregister aufgenommen und erhält somit ein Aktenzeichen. Das Gericht fordert anschließend den Kläger zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses auf. Erst wenn diese Gebühren beglichen sind, wird die Klage an den Angeklagten weitergereicht. Die Höhe dieser Vorschussforderung bemisst sich am Betrag des Streitwertes und wird individuell festgelegt.
Erachtet das Gericht den Antrag für entscheidungsreif, wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung festgesetzt. Hierbei obliegt es dem Ermessen der Richter, eine Beweisaufnahme anzuordnen, was in aller Regel geschieht.
Das Gericht besteht üblicherweise aus drei Berufsrichtern, die gemeinsam eine Entscheidung fällen und die konkrete Höhe vom Schmerzensgeld bestimmen. Kommt es zur Anordnung einer Schadensersatzzahlung, trägt der Unterlegene in aller Regel sämtliche Kosten.
Der unbezifferte Leistungsantrag beim Schmerzensgeld: Ein spezielle Antrag für den Schadensersatz
„Wie beantrage ich Schmerzensgeld?“, diese Frage soll nun geklärt werden. Denn trotz der allgemeinen Ausführungen zum Verfahrensablauf, gibt es einige Besonderheiten, die beim immateriellen Schadensersatz wichtig sind.
Wie bereits zu Beginn erwähnt, handelt es sich beim Schmerzensgeld um eine einzigartige Form des Schadensersatzes, die anders einzufordern ist als beispielsweise ein materieller Unfallschaden. Folglich unterliegt auch der Antrag gewissen Sonderregelungen, die dem Charakter dieses Anspruchs Rechnung tragen.
Üblicherweise wird bei einer Klageerhebung an einem Zivilgericht immer ein Streitgegenstand festgelegt, so fordert es die Zivilprozessordnung (ZPO). Wenn Sie Schmerzensgeld beantragen wollen, können Sie jedoch keinen festen Streitgegenstand benennen, weil der im richterlichen Ermessen liegt und somit erst das Ergebnis des Prozesses, aber nicht der konkrete Ausgangspunkt sein kann.
Daher müssen Sie, wenn Sie Schmerzensgeld beantragen, eine sogenannte unbezifferte Leistungsklage einreichen. Diese kann Ihnen eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen sichern. Wichtig ist, darin sämtliche Berechnungs- und Schätzungsgrundlagen zu nennen. Denn nur so können die Richter eine angemessene Beurteilung abgeben.
In dem Klageantrag sollten folgende Punkte besondere Beachtung finden:
- erlittene körperliche oder seelische Schäden
- Heilungsverlauf
- notwendig gewordene Operationen
- Vorliegen und Dauer einer Erwerbsunfähigkeit
- Verschulden des Schädigers sowie eigenes Mitverschulden (gegebenenfalls Gefährdungshaftung)
Es ist unerlässlich, alle diese Aspekte detailliert darzustellen. Je präziser Sie Ihre Verletzungen nachweisen und den kausalen Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung und dem Schadensereignis (z.B. dem Vekehrsunfall) deutlich machen, desto wahrscheinlicher ist ein Erfolg der Klage und desto höher fällt Ihr Schmerzensgeld aus.
Es ist ratsam, in dem Leistungsantrag einen Mindestbetrag oder aber eine Geldspanne festzulegen, die Ihrer Vorstellung entspricht. Der Grund dafür ist simpel: Es dient Ihrem Rechtsmittelschutz.
Der Grund für die verwehrten Möglichkeiten, gegen ein Urteil mit zu niedriger Summe vorzugehen, liegt darin, dass Sie in einem solchen Fall vollumfänglich siegen, da Ihnen Ihr Anspruch – das Schmerzensgeld in einer nicht näher eingegrenzten Höhe – zugesprochen wurde.
Nennen Sie also immer Beträge, wenn Sie Schmerzensgeld beantragen, um so die sogenannte Beschwer einreichen zu können. Die Beschwer ist immer dann statthaft, wenn ein Urteil zu Ihrem Nachteil ergeht. Das ist dann gegeben, wenn das Gericht Ihre Mindestsumme erheblich unterschreitet.
Keine Sorge: Sie verhindern durch die Ausweisung eines Mindestwertes nicht, dass das Gericht einen höheren Betrag für verhältnismäßig erachtet. Voraussetzung dafür ist, dass keine ausdrückliche Obergrenze von Ihnen festgelegt wird.
Antrag auf Schmerzensgeld: Ein Muster
Auch wenn in den meisten Fällen der Anwalt die Aufgabe übernimmt, eine Klageerhebung zu formulieren, ist es doch hilfreich, wenn der Betroffene eine grobe Ahnung davon hat, wie der Antrag auszusehen hat.
Sehen Sie hier ein Muster für einen unbezifferten Klageantrag:
Antrag auf Schmerzensgeld zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF- & Word-Dokument
Ein wesentlicher Punkt in einem solchen Klageantrag ist die Verzinsung. Diese kann das Schmerzensgeld, welches Sie beantragen, empfindlich erhöhen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 288 einen Zinssatz von fünf Prozent über der Basiszins vor. Den Stand der aktuellen Verzinsung können Betroffene auf der Homepage der Deutschen Bundesbank abrufen. Dieses Institut ist verpflichtet, den Wert öffentlich abrufbar zu machen.
Zukünftiges Schmerzensgeld beantragen: Der Feststellungsantrag
Bei bestimmten Schadensereignissen zeigen sich einige Schäden nicht nur unmittelbar nach dem Vorkommnis, sondern werden erst im Laufe der Zeit ersichtlich. Solche Folgeschäden von einem Unfall oder einer Schlägerei lassen sich dann bei einer Gerichtsverhandlung in Ihrer Intensität und dem Grad der Lebensbeeinträchtigung noch nicht klar aufzeigen.
Da sie dennoch auf das Verhalten des Schädigers zurückzuführen sind, ginge es der Funktion des Schmerzensgeldes fehl, solche Verletzungen nicht in den Haftungsumfang des Täters zu integrieren.
Die Beweislast vor Gericht: Der Geschädigte ist in der Pflicht
Schon bevor es zu dem Klageantrag kommt, sollten Sie sich Ihrer Beweispflicht bewusst sein. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sämtliche körperliche, gesundheitliche oder seelische Beeinträchtigungen sowie den möglicherweise stattgefundenen Verkehrsunfall genau zu dokumentieren.
Gutachten von einem Arzt oder einem Sachverständigen sind dazu ebenso hilfreich wie Bescheinigungen von Unfallforschern. Gerade im Falle vom Schleudertrauma beim Auffahrunfall ist die Beweislage schwierig.
Hier argumentierten viele Haftpflichtversicherungen mit der Harmlosigkeitsgrenze. Diese besagt, dass körperliche Folgen – in Form von einem Schleudertrauma – erst ab einer gewissen aufprallbedingten Geschwindigkeitsänderung auftreten können. Nichtsdestotrotz gibt es diverse Gerichtsurteile, in denen dem Opfer bei einem solchen Auffahrunfall Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Verzichten Sie also nicht von vornherein auf Ihren Anspruch.
Gleiches gilt für Bagatellverletzungen, die ebenfalls schadensersatzpflichtig sein können, wenn Sie nachweisen, dass Ihre Lebensfreude nachhaltig beeinträchtigt wurde.
Auszug einer Schmerzensgeldtabelle
Um eine Vorstellung davon zu gewinnen, welche Summen Sie möglicherweise erzielen, wenn Sie Schmerzensgeld beantragen, sehen Sie hier einen Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle.
Eine Schmerzensgeldtabelle enthält vergangene Urteile und dient der Orientierung dafür, welche Beträge vergleichbare Verletzungen von einem Unfall oder einer Persönlichkeitsverletzung erzielen können. Es ist jedoch stets der Einzelfall mit seinem wesenseigenen Umständen ausschlaggebend, sodass die Richter nicht an diese Werte gebunden sind.
Verletzung | Betrag | Gericht, Jahr |
---|---|---|
Querschnittslähmungsähnliche Verletzungen | 180.000 € | OLG Koblenz, 2009, Az. 5 U 55/09 |
Schädelfraktur mit Gehirnschädigung | 70.000 € | LG Duisburg, 2002, Az. 8 U 155/00 |
massiver Haarverlust in Folge einer Blondierung | 18.000 € | OLG Koblenz, 2013, Az. 12 U 71/13 |
Innenmeniskusriss | 5.000 € | LG Essen, 2004, Az. 12 O 170/02 |
Augenverletzung | 3.000 € | OLG Düsseldorf, 2002, Az. 8 U 118/01 |
Schlüsselbeinfraktur und Stirnschürfwunde | ca. 255 € | AG Wiesloch, 1984, Az. 3 C 222/84 |
schwere Schienbeinverletzung | 0 € | OLG Celle, 2005, Az. 14 U 59/05 |
Nach zwei rasch aufeinander folgenden OPs an der LWS mit Versteifung über mehrere Etagen vom Steiß bis zur BWS. Ersatz von Bandscheiben durch Catches und Wiederaufbau von Wirbelkörper. Bei Entlassung wurden Rötgen- sowie CT- Aufnahmen gemacht. Wurde anschließend vom Pflegepersonal informiert, dass alles in Ordnung ist. Nach 6 Monaten mit starken Schmerzen war ein Nachsorgetermin zu dem ich ein CT mitbringen sollte. Der Radiologe hatte eine massive Lockerung einer Schraube (Saum) festgestellt. Im Termin dann wurde dies bestätigt und es erfolgte eine erneute OP. Das gleiche Prozedere bei Entlassung! Nach drei Monaten wieder Nachsorgetermin mit vorhergehenden CT. Wieder klärte der Radiologe mich auf, dass die Schraube immer noch Lose wäre. Ziemlich sauer ging ich dann zum Nachsorgetermin, wo ich darauf hingewiesen habe, mit bitte um Klärung. Es folgte eine erneute OP mit anscheinender Versicherung des operierenden Arztes, dass diese Schraube sich nicht erneut lösen könne. Wieder drei Monate später alles das Selbe, CT (Radiologe unverständlich gleiche Schraube immer noch locker), Termin war leider kein Arzt Ansprechbar, der mir hätte fundierte Aussagen geben können.
Nach jeder OP erfolgte eine Reha. Nach wie vor habe ich sehr starke Schmerzen, obwohl ich nun auch noch eine Schmerztherapie gemacht habe. Ich nehme starke Schmerzmittel. Durch ein erneutes CT wurde abermals bestätigt, dass die selbe Schraube trotz zwei erfolgten OPs noch immer locker ist, nur noch viel mehr.
Meine Frage wäre nun, reagiere ich überzogen, oder sollte ich damit mal einen Anwalt konsultieren?
Lieben Dank
Jörg