Schmerzensgeld und Kinder: Ansprüche und Haftung von Minderjährigen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kinder als Unfallverursacher

Beim Schmerzensgeld sind Kinder bis zu einem gewissen Alter von der Haftung befreit.
Beim Schmerzensgeld sind Kinder bis zu einem gewissen Alter von der Haftung befreit.

Spielplätze oder Grünflächen sind mancherorts Mangelware. Doch davon wollen sich Kinder nicht in ihrem Bewegungsdrang beschneiden lassen. Kurzerhand wird eine Einfahrt oder eine kaum befahrene Straße zur Spielfläche umfunktioniert. Für die Kleinen ist das ein großes Abenteuer, für die Verkehrsteilnehmer unter Umständen jedoch ein großes Ärgernis.

Denn wenn ein Junge oder Mädchen unachtsam vor ein Fahrzeug läuft, ist es oft nur einem Glücksmoment zu verdanken, wenn es nicht zu einem Unfall mit dem Kind kommt. Im Versuch, diese Kollision zu verhindern, kann es aber passieren, dass der Autofahrer einen anderen Pkw oder eine Straßenlaterne rammt und sich selbst verletzt.

Kann in einem solchen Fall Schmerzensgeld von dem Kind verlangt werden? Wie verhält es sich andersherum mit dem Schmerzensgeld für Kinder? Gibt es dahingehend besondere Regelungen? Unser Ratgeber klärt diese Frage kurz und bündig.

FAQ: Schmerzensgeld bei Kindern

Können Kinder Schmerzensgeld bekommen?

Ja, sie können sogar mehr Schmerzensgeld bekommen als Erwachsene, da sich Verletzungen auf ihre Entwicklung auswirken können.

Müssen Kinder bzw. deren Eltern Schmerzensgeld zahlen?

Verursachen Kinder ab 10 Jahren einen Unfall, müssen die Eltern nicht für den Schaden aufkommen. Das Kind hat die nächsten 30 Jahre Zeit für die Begleichung des Schmerzensgeldes. Mehr dazu hier.

Ab wann können Kinder haftbar gemacht werden?

Außerhalb des Bereichs von Verkehrsunfällen kann ein Kind ab einem Alter von 7 Jahren haftbar gemacht werden.

Eingeschränkte Haftbarkeit von Minderjährigen

Um der Frage auf den Grund zu gehen, wie es sich mit dem Schmerzensgeld bei Kindern verhält, bringt ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Klarheit. In § 828 ist die Haftbarkeit von Minderjährigen geregelt.

Demnach sind Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr nicht für Schäden haftbar zu machen.


Entsprechendes gilt auch beim Schmerzensgeld, das Kinder zahlen sollen. Hat ein Minderjähriger unter sieben Jahren eine andere Person vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann er nicht vom Geschädigten in Anspruch genommen werden.

Diese Haftungsbefreiung findet im Bereich von Verkehrsunfällen gemäß Absatz 2 gar eine Ausweitung. Demnach entfällt bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen die Zahlungspflicht vom Schmerzensgeld für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Erst, wenn ein Junge oder Mädchen mindestens zehn Jahre alt ist, kann Schmerzensgeld eingefordert werden.

Schmerzensgeld ist in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und findet immer dann Anwendung, wenn eine Person durch Fremdverschulden körperliche, gesundheitliche, freiheitliche oder sexuelle Einbußen erlitten hat.

Haften Eltern für ihre Kinder?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann auf Kinder übergehen, wenn sie verletzt wurden.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann auf Kinder übergehen, wenn sie verletzt wurden.

Hat ein zwölfjähriges Kind einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht, welcher Schadensersatz für Gesundheitseinbußen nach sich zieht, wird oft angenommen, dass die Zahlungspflicht auf die Eltern übergeht. Doch das stimmt nicht.

Bei der Geltendmachung vom Schmerzensgeld sind Kinder selbst leistungsverpflichtet. Die Eltern müssen den Betrag nicht übernehmen. Stattdessen gilt das Urteil, innerhalb dessen der Sprössling dazu aufgefordert wird, für die Entschädigung aufzukommen, für 30 Jahre.

Das Kind kann also seine Schulden begleichen, wenn es genug Geld angespart hat. Allerdings erhöht sich die Summe dann durch die anfallenden Zinsen. Daher zahlen viele Eltern letztlich doch direkt nach dem Unfall bzw. dem schadensersatzpflichtigen Schadensereignis.

Schmerzensgeld für ein Kind

Selbstverständlich kann auch Kindern selbst ein Anspruch auf Schmerzensgeld erwachsen, wenn ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden zugefügt wurden. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Der Unterschied macht sich allenfalls bei der Höhe der Entschädigung bemerkbar.

Je jünger das Opfer ist, desto schwerwiegender können sich Verletzungen auf die Entwicklung auswirken. Folge- und Dauerschäden sind dann nicht selten.

Diese Aspekte fließen in die Berechnung vom Schmerzensgeld nach einem Unfall mit dem Fahrrad oder einem anderweitigen Schadensfall mit ein. Typischerweise sind die Schmerzensgeldsummen für ein Kind daher höher.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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5 Kommentare

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  1. Steffen
    Am 20. September 2019 um 18:20

    Hallo ! Ein Junge über 10 Jahre verursacht einen Unfall . Wer trägt die Kosten für den Einsatz des Notarztes ?

  2. Gladis M.
    Am 28. März 2018 um 23:42

    Meine Tochter, 11 Jahre alt, ist von eine hoch bett, ohne Gitter, von eine jugendherberg mit Kopf nach unten, runter gefallen . Sie hat einen 18 cm Hirnschädel . Wir waren zwei Tage in der Kinderklinik zu Beobachtung . Gott sei dank reagiert sie gut. Was muss ich unternehme ? Finde das gefährlich für anderen Kinder die diese Unterkunft besuchen wird .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:23

      Hallo Gladis,

      in diesem Fall müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie über das weitere Vorgehen beraten kann. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. V., Julia
    Am 9. September 2017 um 9:50

    Hallo, sehr geehrtes Team,
    ich weiß mir nicht mehr zu helfen. Bitte geben Sie mir ein Tipp.
    Ein 9 jähriger Junge schlägt in der Stunde meiner Tochter auf dem Kopf , sie kommt nach Hause erbricht hat starke Kopfschmerzen muss ins Krankenhaus sie liegt stationär drinnen Verdacht auf Gehirnerschütterung,… Eltern des Jungen sehen es nicht ein das ihr Kind schuld ist.Gespräch mit den Eltern ist nicht möglich. Der Junge hat ein Lehrertadel bekommen. Mein Kind liegt seit 5 Tagen im KH,
    Was soll ich Unternehmen , ? Vielen Dank für Ihre Antwort im vorraus..LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:24

      Hallo Julia,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen an dieser Stelle daher an einen Anwalt verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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