Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung: Was bekomme ich?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Prellung an der Rippe: Schmerzensgeldtabelle
Verletzung | Schmerzensgeld bei Rippenprellung | Gericht / Jahr |
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Handfraktur und Rippenprellungen | 2.600 € | AG Ludwigshafen am Rhein / 1987 (Az. 2 EC 356/87) |
Fuß- und Rippenprellung, Schulterverletzung, Schürfwunden | 1.400 € | LG Berlin / 1996 (Az. 58 S 66/96) |
Rippenprellung, Prellungen und Blutergüsse an Gesäß, Oberschenkel und Hüfte | kein Anspruch | AG Eutin / 2003 (Az. 6 C 173/02) |
Unfälle geschehen naturgemäß plötzlich und unerwartet. Mal eben kurz unaufmerksam gewesen, etwas zu stark aufs Gaspedal getreten oder aber den Abstand zum Vordermann nicht gewahrt – die Ursachen sind vielfältig und unterschiedlicher Natur.
In der Regel gilt es nach einem Verkehrsunfall Zahlreiches zu erledigen: Oftmals muss der beschädigte Pkw in die Werkstatt; zudem setzt sich nicht selten eine streitige Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner sowie der gegnerischen Versicherung in Gang. Wer dann auch noch körperliche Beschwerden erlitten hat, den trifft es in derartigen Situationen besonders hart.
In unserem Ratgeber wollen wir uns speziell dem Thema „Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung“ widmen. Besteht ein solcher Anspruch überhaupt? Welches Gesetz bildet hierbei die Grundlage? Wonach bemisst sich die Höhe von einem Schmerzensgeldanspruch im Allgemeinen? Inwiefern kann ein Anwalt hierbei hilfreich sein? Im Folgenden bekommen Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung
Führte das Fremdeinwirken einer dritten Person dazu, dass Sie eine Rippenprellung erleiden mussten, kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
Diese Schmerzensgeldtabelle gibt Aufschluss darüber, welche Beträge in der Vergangenheit bei Rippenprellungen gezahlt werden mussten.
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung ausfällt, ist unter anderem abhängig von der Schwere der Verletzung, der Behandlungsdauer sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schädigers.
Rippenprellung: Besteht überhaupt ein Anspruch?
Zunächst wollen wir der Frage auf den Grund gehen, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung überhaupt besteht. Dies kann generell bejaht werden, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Vom Prinzip her gilt innerhalb der deutschen Rechtsordnung der Grundsatz, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, für diesen einen entsprechenden Ersatz zu leisten hat.
Sofern ein Schaden indes nicht in einer Vermögenseinbuße besteht, sondern immaterieller Natur ist (wie eben im Falle einer Verletzung), so gilt es, ein sogenanntes Schmerzensgeld zu entrichten. Derartige Schadenspositionen werden als immaterielle Schäden bezeichnet.
Das Schmerzensgeld, ob bei Rippenprellung, HWS-Trauma oder Beinbruch, dient dabei zum einen dem Zweck, für den geschaffenen leidsamen Umstand eine Art Ausgleich zu schaffen (Ausgleichsfunktion). Zum anderen soll der Geschädigte für die ihm zugefügte Verletzung eine Genugtuung erfahren (Genugtuungsfunktion).
Gesetzlich verankert ist der Anspruch auf Schmerzensgeld (für Rippenprellung sowie für andere Leiden) in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Dabei begründet eine fahrlässig verursachte Verletzung einen Ersatzanspruch ebenso wie eine vorsätzliche Handlung. Vorsätzlich handelt eine Person, die wissentlich und willentlich handelt.
Wie hoch ist der Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Rippenprellung?
Von besonderem Interesse ist für Opfer von Unfällen oder tätlichen Auseinandersetzungen stets die Frage nach der Anspruchshöhe. Wie viel Schmerzensgeld begründet eine Rippenprellung?
Folgende Punkte spielen bei der Ermittlung der Entschädigung für Betroffene eine maßgebende Rolle:
- In welchen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt der Schädiger?
- Wie gravierend sind die Prellungen und Schmerzen?
- Musste der Verletzte ins Krankenhaus und wenn ja, wie lange?
- War der Geschädigte arbeitsfähig und wenn ja, wie lange?
- Kann dem Verletzten ein Mitverschulden zur Last gelegt werden und wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Welche Umstände lagen dem schadensbegründenden Ereignis zugrunde? Handelte der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig?
Schmerzensgeld bei Rippenprellung: Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen
Viele Unfallopfer fragen sich, wie sie es bewältigen sollen, sich neben den erlittenen Schmerzen und Einschränkungen auch noch mit der Geltendmachung der Ersatzansprüche auseinanderzusetzen.
Nicht selten verweigern Versicherungen und Anspruchsgegner jedwede Zahlungen. Oftmals ist der Frust für Betroffene dann entsprechend hoch und die Nerven liegen blank.
Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite können Sie diese Last getrost beiseiteschieben. Er leitet alle notwendigen Schritte in die Wege, führt die Konversation mit der Versicherung und vertritt Sie zudem in einem eventuell erforderlichen Gerichtsverfahren.
Zwar ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor den Amtsgerichten (Streitwert bis 5.000 Euro) nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, gleichwohl kann sie sich als sinnvoll und hilfreich erweisen. Ein Anwalt behält den Blick für das Wesentliche und besitzt zudem fundierte Kenntnisse der Rechtslage und Rechtsprechung.
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