Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
§ 373 Abs. 1 Satz 1 AO
Illegale Einfuhr von Waffen
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 52 WaffG
Einfuhr von nicht codierten Diamanten
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 18 Abs. 3 AWG
Einfuhr von nicht zugelassenen Medikamenten
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
§ 96 AMG
Einschleusen von Ausländern
Freiheitsstrafe bis 10 Jahre
§ 96 AufenthG
Einfuhr von Drogen
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 29 BtMG
Steuer- bzw. Zollhinterziehung
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
§ 370 Abs. 1 AO
Verstoß gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln
bis 1.000.000 €
VO (EG) Nr. 1889/2005
Geldwäsche
Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren
§ 261 StGB
Illegale Einfuhr von Waren
Nicht selten locken die Geschäfte im Ausland mit zahlreichen unbekannten, außergewöhnlichen und teilweise auch exklusiven Produkten. Allerdings ist es nicht immer erlaubt, diese auch mit in die Heimat zu bringen, schließlich können sich die Anforderungen an Waren je nach Land unterscheiden.
So kann es zum Beispiel sein, dass Medikamente in Deutschland nicht zugelassen sind, die Einfuhr von frischen Lebensmitteln untersagt ist oder teure Kleidungs- bzw. Schmuckstücke die geltenden Reisefreimengen überschreiten. Werden diese Waren dennoch im Gepäck versteckt und über die Grenze geschafft, handelt es sich um Schmuggel.
Doch welche Waren lassen sich schmuggeln? Mit welchen Methoden können diese über die Grenze gebracht werden? Und welche Sanktionen drohen, wenn gegen die Einfuhrbestimmungen verstoßen wird und der Zoll einen Schmuggel aufdeckt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schmuggel
Wann ist von „Schmuggel“ die Rede?
Allgemein lässt sich so die unerlaubte Grenzüberführung von Gütern bezeichnen. Die Waren werden dabei häufig versteckt, um zu verhindern, dass der Zoll oder andere Behörden diese finden und diese konfiszieren bzw. besteuern.
Was kommt als Schmuggelware infrage?
Der Schmuggel von Waren unterliegt in der Regel keinerlei Beschränkungen. Stattdessen wird der illegale Gütertransport vor allem von Angebot und Nachfrage bestimmt. Eine Übersicht verschiedener Schmuggelarten haben wir hier zusammengestellt.
Mit welchen Sanktionen müssen Schmuggler rechnen?
Konnte der Schmuggel durch den Zoll verhindert werden, muss die verantwortliche Person in der Regel mit Konsequenzen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt meist vom den Waren ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
Schmuggel – eine Definition
Als Schmuggel lässt sich generell der rechtswidrige Transport von Waren über eine Landesgrenze bezeichnen. Dabei sind die jeweiligen Güter im entsprechenden Zielland aufgrund unterschiedlichster Gründe nicht, nur begrenzt oder deutlich teurerverfügbar. Mögliche Ursachen dafür können unter anderem Handelsbeschränkungen, Steuerregelungen, die aktuelle Wirtschaftslage oder fehlende natürliche Vorkommen sein.
Abhängig von den überführten Waren, lassen sich beim Schmuggel verschiedene Arten unterscheiden. Einige davon haben wir nachfolgend zusammengestellt:
Alkoholschmuggel
Diamantenschmuggel
Drogenschmuggel
Elfenbeinschmuggel
Geldschmuggel
Kaffeeschmuggel
Kraftstoffschmuggel
Kunstschmuggel
Medikamentenschmuggel
Menschenschmuggel
Tierschmuggel
Waffenschmuggel
Zigarettenschmuggel
Wie diese Auflistung zeigt, muss es sich beim Schmuggelgut nicht zwangsläufig um grundsätzlich illegale Waren handeln. So ist zum Beispiel auch von Schmuggel die Rede, wenn Reisende durch teure Designermode die gesetzlichen Reisefreigrenzen überschreiten, diese Umstand aber nicht beim Zoll anmelden.
Eine Unterscheidung kann darüber hinaus aber auch mithilfe der Art und Weise erfolgen, auf welcher die Schmuggler die Ware an den Behörden vorbeischleusen. Möglich ist dies bei Reisen zum Beispiel im regulären Gepäck oder unter der Verwendung von Containern. Beim Schmuggel von Drogen kann auch das sogenannte Bodypacking – also der Transport im Körper – Anwendung finden, eine Methode, die nicht selten auch mit hohen gesundheitlichen Risiken einhergeht.
Müssen für den illegalen Warentransport nicht allzu weite Strecken zurückgelegt werden, ist das Schmuggeln auch im Auto möglich. Dabei haben Beamte der Polizei und des Zolls Drogen, Waffen oder Schmuggelzigaretten bereits an zahlreichen Stellen im Fahrzeug gefunden. Als typische Schmuggelverstecke im Auto gelten unter anderem der Motorraum, die Seiten- und Dachverkleidung, der Kofferraum sowie das Reserverad.
Erwischt vom Zoll: Was für Schmuggel als Strafe droht
Welche Sanktionen einem Schmuggler drohen, hängt wird vor allem von den mitgeführten Gütern ab. Darüber hinaus berücksichtigen die Behörden häufig, ob es sich um eine gewerblich betriebene Tätigkeit oder um Privatpersonen handelt.
Überschreitet der Wert der Urlaubseinkäufe zum Beispiel die Freigrenze und die Reisenden gehen am Flughafen dennoch durch den grünen Kanal, ist dies grundsätzlich als Schmuggel zu werten. Der Zoll kann in einem solchen Fall gemäß § 370 Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung vorgehen. Abhängig von der Höhe der nachträglich zu zahlenden Abgaben kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln.
Um Geldwäsche und organisierte Kriminalität einzudämmen, sind Barmittel von mehr als 10.000 Euro anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss wegen Geldschmuggel mit einer Strafe von bis zu 1.000.000 Euro rechnen.
Gewerbsmäßige Menschenhändler, die Ausländer nach Deutschland einschleusen und sich für diese Tätigkeit bezahlen lassen, begehen dabei laut § 96 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine Straftat. Sie müssen für den Menschenschmuggel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal zehn Jahren rechnen.
Werden geschützte Tiere, Pflanzen oder Erzeugnisse aus diesen nach Deutschland eingeführt, liegt ein Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen vor. Abhängig von den beschlagnahmten Souvenirs erfolgt dafür die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Eine Umfrage mit 3.000 deutschen Nutzern des Flugbuchungsportals fluege.de aus dem Jahr 2013 zeigte, dass jeder sechste Befragte bereits einmal Produkte eingeführt hat, ohne diese beim Zoll anzumelden. Der Schmuggel von Waren scheint demnach beinahe ein Kavaliersdelikt zu sein, wofür Reisende schlimmstenfalls auch ein Bußgeld bzw. eine Geld- oder Haftstrafe in Kauf nehmen.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.