Schockschaden – Steht Ihnen Schmerzensgeld zu?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
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Schmerzensgeldtabelle für Schockschäden – Wichtige Urteile
Umstände des Unfalls | Höhe des Schmerzensgeldes | Gericht / Jahr |
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Der Betroffene wurde Zeuge, wie seine Ehefrau bei einem Motorradunfall starb. Es wurde eine akute Belastungsreaktion diagnostiziert. | 4.000 € | BGH / 2015 (Az. VI ZR 548/12) |
Der Tod ihrer drei Kinder bei einem Verkehrsunfall löste bei einem Ehepaar schwere Depressionen aus. Der Ehemann wurde arbeitsunfähig, seine Frau musste ihn betreuen. | ca. 10.225 € bzw. 15.300 € | OLG Nürnberg / 1995 (Az. 3 U 468/95) |
Wann erleidet eine Person einen Schockschaden?
Erleidet eine Person bei einem Verkehrsunfall einen körperlichen Schaden, steht ihr in den meisten Fällen Schmerzensgeld zu. Und auch bei psychischen Erkrankungen, die nicht unbedingt mit einer physischen Verletzung zusammenhängen – beispielsweise bei einer durch den Unfall ausgelösten Posttraumatischen Belastungsstörung – kann ein Anspruch bestehen.
Wie sieht die Sachlage jedoch bei Personen aus, die nicht direkt an einem Unfall beteiligt waren, sondern durch den Tod eines Angehörigen mit seelischen Einschränkungen konfrontiert werden? Bei einem sogenannten Schockschaden handelt es sich um eine psychische Erkrankung, die durch den Schock, den der Tod eines Angehörigen hervorruft, ausgelöst wird.
Doch kann auch bei einem Schockschaden Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen? Welche Grundlagen gelten im Falle eines tödlichen Unfalls einer angehörigen Person laut deutschem Recht bei einem durch einen Schock ausgelösten gesundheitlichen Schaden?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Schockschaden
Manche Menschen, die vom Unfalltod eines Angehörigen erfahren oder diesen sogar miterleben, erkranken aufgrund dessen psychisch und leiden z. B. an Depressionen oder einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Ja. Der Bundesgerichtshof erkennt einen solchen Anspruch an – unter folgenden Bedingungen: Der Schockschaden kann als Gesundheitsschädigung eingestuft werden und geht über die bei einem Todesfall übliche Trauer wesentlich hinaus. Außerdem muss dieser Schaden auf das Miterleben des Unfalls oder die Todesnachricht zurückzuführen sein.
Die Höhe des Schmerzensgeldes legt das Gericht in jedem Fall indivduell fest. Es berücksichtigt dabei die verschiedensten Umstände des Einzelfalls.
Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Schockschaden?
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Person, die – beispielsweise bei einem Unfall – vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Dies wird auch durch § 7 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bestätigt.
Besteht jedoch auch eine Haftung bezüglich psychischer Folgeschäden von Angehörigen, also etwa bei Schockschäden? Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VI ZR 8/14) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit bei einem Schockschaden Anspruch auf Schmerzensgeld besteht:
- Es muss sich beim Unfallopfer um einen nahen Angehörigen handeln – also Ehegatten, Eltern oder Kinder
- Jeder Mensch wird durch den Tod eines Angehörigen seelisch in Mitleidenschaft gezogen. Um bei einem Schockschaden Anspruch auf Schmerzensgeld zu haben, müssen die gesundheitlichen Schäden schwerwiegender sein, als dies normalerweise der Fall wäre.
- Nach durchschnittlichem Empfinden muss der Anlass verständlich sein und ausreichen, um einen schweren Schock auszulösen.
- Außerdem muss der Betroffene nachweisen, dass der Schockschaden – also die psychische Erkrankung – durch den Unfall ausgelöst wurde.
Wie hoch fällt das Schmerzensgeld für Schockschäden aus?
Da Betroffene – wie bereits erwähnt – in Deutschland nur sehr selten Schmerzensgeld für einen Schockschaden erhalten, gibt es keine ausführliche Schmerzensgeldtabelle, in der die mögliche Höhe des Schmerzensgeldes angegeben wird.
Die in der oben zu findenden Tabelle genannten Werte sind deshalb – wie bei jeder Schmerzensgeldtabelle auch – nur als Beispiel zu betrachten. Vielmehr handelt es sich bei jedem Urteil um eine Einzelfallentscheidung.
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